Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Ökonomie des Krieges | Der Erste Weltkrieg | bpb.de

Erster Weltkrieg Der Erste Weltkrieg als totaler Krieg Auslösung und Beginn des Krieges Kriegsverlauf und Außenpolitik Burgfrieden und Innenpolitik Ökonomie des Krieges Die Kriegsgesellschaft: Klassenspaltung und Verelendung, Militarisierung und sozialer Protest Frauenarbeit und Geschlechterverhältnisse Strategien und Waffen im industrialisierten Krieg Kriegsideologie und moderne Massenkultur Zivilisationskrise und moderne Kunst Das Ende des Kaiserreichs Quiz - Anfänger Quiz - Experten Redaktion

Ökonomie des Krieges

Wolfgang Kruse

/ 10 Minuten zu lesen

Der Erste Weltkrieg wirkte sich als totaler Krieg auch auf die Güterproduktion aus: Sie wurde dem Vorrang der Kriegsanstrengungen bedingungslos untergeordnet – mit fatalen Konsequenzen vor allem für die notleidende Bevölkerung.

Deutsche Zivilisten bei der Suppenvergabe 1916 in Berlin. (© picture-alliance, Everett Colle)

Zur Ökonomie des Krieges gehören grundsätzlich drei verschiedene Ebenen, die im Zeichen des industrialisierten Krieges ungeheure Herausforderungen mit sich brachten: Zum Ersten war dies die Produktion der an der Front benötigten Rüstungsgüter, also von Waffen und Munition, wie sie während des Krieges vorher nicht gekannte Größenordnungen erreichte. Allein im Jahre 1918 etwa wurden in Deutschland mehr als viermal so viele Geschütze produziert wie die gesamte Artillerieausstattung, die das deutsche Heer vor dem Beginn des Krieges 1914 aufgewiesen hatte. Und noch weit schneller wuchs der Bedarf an Munition, Granaten und Patronen, deren Verbrauch ins schier unermessliche stieg. Zum Zweiten war es notwendig, trotz des Vorrangs für die Rüstungsproduktion auch die Versorgung der Menschen an der Front wie in der Heimat mit Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern sicherzustellen. Zum Dritten schließlich mussten die Finanzmittel aufgebracht werden, um die enorme Rüstungsproduktion finanzieren zu können. Auf knapp 160 Milliarden Reichsmark beliefen sich Ende 1918 die Kriegskosten des Deutschen Reiches, was etwa dem Vierfachen des gesamten deutschen Volkseinkommens im Jahre 1913 und der Hälfte des geschätzten Volksvermögens insgesamt entsprach.

Bei Kriegsbeginn war das Deutsche Reich – ähnlich wie die anderen am Krieg beteiligten Länder – nicht auf einen lange andauernden industriellen Abnutzungskrieg vorbereitet. Im Zeichen eines im Militär verbreiteten „Kultes der Offensive“ war man von einer schnellen Kriegsbeendigung durch große Entscheidungsschlachten ausgegangen – oder man hatte jedenfalls darauf gehofft, weil die alternativen Möglichkeiten zu desaströs erschienen. Schon im August 1914 kam es zu einer massiven Umstellungskrise der deutschen Wirtschaft, weil Millionen Männer eingezogen wurden, die nicht kriegswichtigen Wirtschaftszweige gravierende Einbrüche erlebten und viele Menschen arbeitslos wurden. Bald aber setzte, bedingt nicht zuletzt durch staatliche Aufträge an die Rüstungsindustrie, eine ausgeprägte Kriegskonjunktur ein, deren wesentliche Kennzeichen ein stetig wachsender Mangel an industriellen Arbeitskräften, Probleme der Lebensmittelversorgung und eine sich beschleunigende Inflation waren. Schnell wurde deutlich, dass eine staatliche Organisation der Kriegswirtschaft notwendig war.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Organisation der Kriegswirtschaft wurden vom Reichstag am 4. August 1914 mit einem „Ermächtigungsgesetz“ verabschiedet, das den Bundesrat zu weitreichenden Eingriffen in das Wirtschaftsleben befugte. Doch trotz der vielfach beschworenen „deutschen Organisation“ blieb die Kriegswirtschaftspolitik in zentralen Punkten lange eher ziellos und ungeordnet. Dazu trug zum einen der Föderalismus bei, zum anderen die Übernahme der gesamten zivilen Verwaltung durch die politisch selbstständigen, ganz anders organisierten und andere Kompetenzen aufweisenden Militärbehörden (Stellvertretende Generalkommandos) nach dem Gesetz über den Belagerungszustand. Erst 1916 wurde mit dem Kriegsamt überhaupt eine zentrale kriegswirtschaftliche Leitungsbehörde ins Leben gerufen. Die politische Leitungsverantwortung der Militärs aber setzte sich immer stärker durch, und sie erwies sich gegenüber der parlamentarisch legitimierten zivilen Wirtschaftslenkung in England und Frankreich letztlich als unterlegen.

Frauen bei der Rübenernte. (© picture-alliance, Mary Evans)

Rüstungswirtschaft

Die Organisation der Rüstungsproduktion nahm ihren Ausgang bereits im August 1914 mit der Einrichtung einer Kriegsrohstoffabteilung im Preußischen Kriegsministerium. Sie war angeregt worden von dem AEG-Direktor Walter Rathenau, der gemeinsam mit seinen Mitarbeiter Wichard von Moellendorff erkannt hatte, dass die englische Seeblockade schnell zu einem Mangel an rüstungswirtschaftlich notwendigen Rohstoffen führen würde. Unter der Leitung Rathenaus organisierte die Kriegsrohstoffabteilung mithilfe der für immer mehr Wirtschaftszweige geschaffenen Kriegsrohstoffgesellschaften als korporativen Zwangssyndikaten die Erfassung kriegswichtiger Rohstoffe und ihre Verteilung insbesondere an die großen Rüstungsunternehmen. Sie brachte die wissenschaftliche Entwicklung und Produktion von Ersatzstoffen auf den Weg, zu Anfang insbesondere in der Ersetzung des für die Herstellung von Schießpulver nötigen Salpeters durch ein Kunstprodukt nach dem Haber-Bosch-Verfahren. Und schließlich begann sie schon frühzeitig mit der Ausplünderung der von deutschen Truppen besetzten Territorien, insbesondere im wirtschaftlich hoch entwickelten Belgien.

Von der Kriegsrohstoffabteilung wurde eine Organisationsform geschaffen, die sich zu einer Art militärisch-industriellem Komplex der deutschen Kriegswirtschaft entwickelte. Vorausgegangen war ihr die lange fortgeschrittene Entwicklung eines privatwirtschaftlich und staatlich verflochtenen, organisierten Kapitalismus, der in marxistischer Tradition als Staatsmonopolkapitalismus, in der bundesdeutschen Sozialgeschichtsschreibung als Organisierter Kapitalismus und in angelsächsischer Tradition als Korporatismus analysiert worden ist. Jedenfalls konnte mit der dynamischen Verbindung von staatlicher Auftragsvergabe und Organisation der Rahmenbedingungen auf der einen, privatwirtschaftlich organisierter Produktion und Profitmaximierung auf der anderen Seite die Rüstungsproduktion erst einmal auf eine solide Grundlage gestellt werden und brachte mit ihrer korporativen Form der Selbstverwaltung vor allem den großen Rüstungskonzernen enorme Aufträge und Kriegsgewinne ein.

Arbeitskräftemangel und Arbeitszwang

Ein zentrales Problem der Rüstungsproduktion bestand in der Versorgung der bald ins Riesenhafte anwachsenden Rüstungsbetriebe mit Arbeitskräften. Bei Kriegsbeginn war es anfangs zu einer massiven Umstellungskrise der deutschen Wirtschaft gekommen mit einer trotz der Einberufung von Millionen Männern zum Militär rasch wachsenden Arbeitslosigkeit. Sie wurde jedoch bald von einer starken Kriegskonjunktur in den von staatlichen Aufträgen begünstigten Rüstungsbetrieben abgelöst. Angesichts der Produktionsausweitung einerseits und der Einziehung großer Teile der qualifizierten Arbeiter an die Front andererseits machte sich hier nun ein gravierender Arbeitskräftemangel bemerkbar, der durch Umschichtungen aus den Friedensindustrien nur teilweise ausgeglichen werden konnte. Staat und Industrie versuchten, dieses Problem auf verschiedene Weise zu lösen: Zum ersten durch die Rückstellung hochqualifizierter Industriearbeiter vom Kriegsdienst, was allerdings angesichts des wachsenden Bedarfs an Soldaten auf enge Grenzen stieß; zum zweiten durch die Heranziehung von Kriegsgefangenen, eine Praxis, die jedoch im Bereich der Kriegsproduktion völkerrechtswidrig war und oft nur mit Zwang durchgesetzt werden konnte; zum dritten durch Nutzung ausländischer Arbeitskräfte, wobei vor allem gegen Zivilisten aus Polen und Belgien auch rigide Zwangsmaßnahmen angewendet wurden, die im Falle der Zwangsdeportation von gut 60.000 belgischen Arbeitern ins Reich heftige internationale Proteste auslösten; zum vierten durch Versuche zur Erhöhung der Frauenarbeit, die insbesondere bei Arbeiterfrauen mit Kindern aber nur mäßig erfolgreich waren; schließlich durch die Einschränkung der Freizügigkeit und andere Zwangsmaßnahmen gegen die deutsche Arbeiterschaft.

Da die Kriegskonjunktur den begehrten Industriearbeitern gute Möglichkeiten eröffnete, durch häufigen Arbeitsplatzwechsel deutliche Gehaltserhöhungen zu erzielen, kam es in Groß-Berlin schon zum Jahreswechsel 1914/15 zu Einschränkungen der Freizügigkeit. Parallel dazu wurde allerdings auf Druck der Militärbehörden die Stellung der Gewerkschaften gegenüber den Arbeitgebern deutlich aufgewertet. Eingerichtet wurden paritätisch aus Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber besetzte Kommissionen unter Vorsitz eines Offiziers, die über die Berechtigung zum Arbeitsplatzwechsel entschieden. Diese Organisationsform wurde bald vielfach übernommen und Ende 1916 im „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“ generell eingeführt.

Hindenburgprogramm für die Erzeugung von Heeresbedarf

Als die Dritte Oberste Heeresleitung im Spätsommer 1916 das „Hindenburgprogramm für die Erzeugung von Heeresbedarf“ auflegte, um durch eine weitere außerordentliche Steigerung der Rüstungsproduktion den erhofften „Siegfrieden“ erzwingen zu können, stand auch die allgemeine Einführung des Arbeitszwangs auf der Agenda der militaristischen Planer. „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, lautete die lapidare Formulierung in der Denkschrift, mit der General Hindenburg im September 1916 von der Reichsleitung die Verabschiedung eines sog. Kriegsleistungsgesetzes forderte. Nach Widerspruch der Reichsleitung wurden Frauen allerdings vom Arbeitszwang ausgenommen, und das im Dezember 1916 verabschiedete „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“ verfügte zwar die Arbeitspflicht für alle Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren. Doch nach dem Muster eines bereits Anfang 1915 in Groß-Berlin eingeführten Verfahrens blieb auf Initiative der „Gewerkschaftsachse“ im Reichstag (SPD und Zentrum) der Arbeitsplatzwechsel zur Erzielung von Lohnsteigerungen möglich. Geprüft wurde die Erteilung eines “Abkehrscheins“, der zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle berechtigte, durch eine paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gebildete Kommission unter Vorsitz eines Militärs; erst einmal gezwungenermaßen, wurde so ein großer Schritt zur Anerkennung der Gewerkschaften als Verhandlungspartner für die industriellen Unternehmen durchgesetzt. Zugleich entwickelten sich die Gewerkschaften aber auch zu einem Bestandteil des Systems der Kriegswirtschaft und begannen, der Arbeiterschaft als Obrigkeit gegenüberzutreten.

QuellentextSchreiben des Chefs des Generalstabs des Feldheeres v. Hindenburg an den Reichskanzler v. Bethmann Hollweg, 13.9.1916

(…) Die Fragen, wie

1. der Ersatz für das Feldheer gesichert bleibt und zugleich

2. die Kriegsindustrie – ohne Schädigung der Landwirtschaft – noch gesteigert werden kann, sind (…) überaus dringend und für den Ausgang des Krieges von entscheidender Bedeutung. Es erscheint schon jetzt ausgeschlossen, dass diese Fragen ohne einschneidende gesetzliche Maßnahmen erledigt werden können.

Die Frage zu 1. verlangt gebieterisch, dass alle wehrfähigen Männer – Ausnahmen siehe unter zu 2. – eingestellt werden. Dazu sind nötig:

I. Maßnahmen zur Einschränkung der Reklamationen, insbesondere eingehende Nachprüfung in jedem Fall

II. Einstellung aller zur Zeit Untauglichen, die an heilbaren Krankheiten usw., z. B. Herzschwäche, Sportherz, allgemeine Körperschwäche usw. leiden, in besondere Abteilungen, die an geeigneten Orten einer Gesundungskur unterworfen werden. Es kommt vor allem darauf an, die Großstadtjugend den gesundheitsschädigenden Einflüssen zu entziehen. Diese Maßregel hebt gleichzeitig die Volksgesundheit.

III. Erhöhung der Lebensaltersgrenze für die Wehr- bzw. Landstrumpflicht. Ich erachte es für angängig, damit bis auf 50 Jahre heraufzugehen. Wenn auch der Gewinn an Wehrfähigen zwischen 45 und 50 Jahren nicht sehr groß sein wird, so erhalten wir doch eine große Zahl von Garnisondienstfähigen, die zur Ablösung Felddienstfähiger rückwärts der Front dienen können-

IV. Energische staatliche Ausbildung der männlichen Jugend von 16. Lebensjahre an für den den Militärdienst. Die ist nur möglich, wenn dafür eine entsprechende Entlastung in sonstiger Arbeit (in Fabriken, Fortbildungs- und höheren Schulen usw.) eintritt.

Zu 2. Zur Schaffung von Arbeitskräften bleibt das wirksamste und gerechteste Mittel ein Kriegsleistungsgesetz, wie es bereits früher vorgeschlagen ist.

Es ist möglich, dass innenpolitische Rücksichten dagegen sprechen. Der bittere Ernst der Lage zwingt aber dazu, und ich hoffe, dass bei einer sachlich ruhigen Aufklärung das Volk nicht zögern wird, die gewiß nicht gering einzuschätzenden Pflichten zu übernehmen. Ein Kriegsleistungsgesetz gibt

a) die Möglichkeit, Arbeiter aus fast stillstehenden Industriezweigen (Textilbranche usw.) zu verpflanzen;

b) das Personal der gesamten Nichtkriegsindustrie (Warenhäuser usw.) einzuschränken und anders zu verwenden;

c) die Arbeitskraft jedes einzelnen voll auszunutzen.

Ich bemerke, dass ein Kriegsleistungsgesetz vor allem auch ein Akt der Gerechtigkeit ist. Es ist namentlich in Anbetracht des allgemeinen Wahlrecht schreiend ungerecht, dass ein Teil der Männer (und zwar durchschnittlich die kräftigsten und für den Staat wertvollsten) Leib und Leben vor dem Feinde einsetzt und beruflich auf das schwerste geschädigt wird, während die andern in Sicherheit daheim sitzen und leider vielfach nur für ihren Gewinn arbeiten. Wenn auch bei einem großen Teil des Volkes höchste Opferwilligkeit herrscht, so sind andere Teile noch weit entfernt davon.

Arbeit für das Allgemeinwohl ist jetzt Pflicht für alle und gibt keinen Anspruch auf besondere Rechte, sondern ist höchstens ein Grund für die Existenzberechtigung.

Ausdehnung des Kriegsleistungsgesetzes auch auf die abkömmlichen Frauen ist nötig. Es gibt ungezählte Tausende von kinderlosen Kriegerfrauen, die nur den Staat Geld kosten. Ebenso laufen Tausende Frauen und Mädchen herum, die nichts tun oder höchst unnützen Berufen nachgehen. Der Grundsatz ‚Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen‘ ist in unserer jetzigen Lage mehr denn je berechtigt, auch den Frauen gegenüber. Außer- bzw. innerhalb des Kriegsleistungsgesetzes kommt in Betracht:

I. Aufnahme eines Verzeichnisses aller Facharbeiter nach englischem Muster mit genauer Spezifizierung ihres besonderen Ausbildungszweiges. Die Maßregel hat sich auch auf die zum Heeresdienst eingezogenen Männer zu erstrecken.

II. Zwangsweise, staatliche Ausbildung und Verwendung der Kriegsbeschädigten in der Kriegsindustrie und Landwirtschaft. In gleicher Weise würden die aus stillliegenden Industriezweigen freiwerdenden Arbeitskräfte für die Kriegsindustrie nach Bedarf auszubilden sein.

Diese Maßregel ist in geringem Umfange eingeleitet, sie bedarf zu ihrer erfolgreichen Durchführung des Zwanges. Im übrigen ist bei der technischen Veranlagung unsers Volkes und seinem hohen Bildungsstande in kurzer Zeit Erhebliches zu leisten.

III. Schließung von Universitäten, Seminaren usw., soweit es das unabweisbare Bedürfnis der einzelnen Berufe (Ärzte) zuläßt. Im übrigen sind z. B. Studenten der Chemie und technischen Berufe in Fabriken usw. zu verwenden. Auch dies ist ein Gerechtigkeitsakt, da jetzt nicht wehrfähige Männer und Frauen den im Felde stehenden kämpfenden Studenten usw. den Rang ablaufen und in Zukunft die Stellen wegnehmen. Es kommt schon jetzt im Interesse der Volksvermehrung darauf an, dafür zu sorgen, dass den zurückkehrenden jungen Männern die Gründung einer Familie möglichst erleichtert wird.

Ich zweifle nicht, dass unser Volk, wenn ihm der Ernst der Lage klargemacht wird – und das muß geschehen -, sich willig fügt. Täte es dies nicht, so wäre Deutschland nicht des Sieges wert.

Es ist zudem höchste Zeit, dass unberufenen Schreiern und Hetzern, ebenso wie der stellenweise herrschenden unwürdigen Gewinn- und Vergnügungssucht endlich das Handwerk gelegt wird, und das kann nur geschehen, wenn die berufenen Stellen energisch aufklärend und, soweit nötig, strafend durchgreifen. Das ganze deutsche Volk darf nur im Dienste des Vaterlandes leben. (…)



Aus: Erich Ludendorff (Hg.), Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18, Berlin 1921, S. 65-67

Das Hindenburgprogramm brachte mit der ungebremsten Auftragsvergabe durch die Militärs noch einmal eine enorme Ausweitung der Rüstungsproduktion, doch es rief auch eine konjunkturelle Überhitzung und ein enormes wirtschaftliches Chaos hervor. Die Finanzwirtschaft lief mit einem dynamischen Anwachsen der Schulden nun immer deutlicher aus dem Ruder, infrastrukturelle Mängel produzierten einen enormen Leerlauf und die immer stärker ausgepowerte Bevölkerung wurde einer gravierenden materiellen Mangelsituation ausgeliefert, die zu Hunger, Not und Aufbegehren führte.

Mangelbewirtschaftung der Lebensmittel

Von Kriegsbeginn an setzte die deutsche Politik für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung vorrangig nicht auf Anbau und Produktion von Grundnahrungsmitteln, sondern auf organisierte Mangelbewirtschaftung. Die lange auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen von den Stellvertretenden Generalkommandos und verschiedenen Zivilbehörden auf kommunaler, einzelstaatlicher und Reichsebene ohne klare Zentralisierung praktizierte Zwangsbewirtschaftung der Lebensmittel gestaltete sich jedoch nicht nur ausgesprochen chaotisch und rief vielfältige Widerstände hervor. Sie erwies sich vielmehr auch bald als eine Form der Mangelbewirtschaftung, die vielfältige Ungerechtigkeiten hervorrief und vor allem eine ausreichende Grundversorgung der Bevölkerung nicht sicherstellen konnte. Spätestens im sog. Steckrübenwinter 1916/17 wurde deutlich, dass in Deutschland gravierende materielle Not und ein verbreiteter Hunger herrschten, dem vor allem ältere und geschwächte Menschen zum Opfer zu fallen begannen. Die offiziellen Lebensmittelrationen sanken bei großen regionalen und sektoralen Unterschieden auf etwa ein Drittel des Friedensverbrauchs.

Angesichts rasch auftretender Engpässe und Preissteigerungen für Grundnahrungsmittel wurden nach lokalen und regionalen, oft zu chaotischen Verhältnisse führenden Eingriffen seit Anfang 1915 für immer mehr Lebensmittel reichsweite Beschlagnahmungen verfügt. Zudem wurden Höchstpreise festgesetzt und schließlich ein umfassendes System der Rationierung über Lebensmittelkarten eingeführt, das zu langen Warteschlangen vor den Ausgabestellen, den sogenannten Lebensmittelpolonaisen führte. Die Höchstpreise erwiesen sich in der Realität zunehmend als Mindestpreise, denn die Produzenten versuchten, ihre Güter dem staatlichen Zugriff zu entziehen und auf dem parallel anwachsenden Schwarzen Markt zu veräußern, der weit höhere Gewinne ermöglichte. Hier konkurrierten nicht nur die mehr oder weniger besser gestellten Bevölkerungsschichten miteinander, sondern auch die großen Rüstungsbetriebe und selbst militärische Stellen, die sich für ihre Beschäftigten um Bedarfsgüter bemühten. Die Verknappung der Güter setzte so eine Spirale in Gang, die auf der einen Seite zu einer massiven Herabsetzung der Rationen, auf der anderen Seite zu immer deutlicher ausgeprägten Steigerung der Schwarzmarktpreise führte und die Versorgungslage insbesondere der ärmeren Bevölkerungsschichten insbesondere in den Städten und Industriezentren nachhaltig verschlechterte.

Die Obrigkeit reagierte auf diese Entwicklungen mit immer schärferen Eingriffen, die von breiten Teilen der Bevölkerung als „Zwangswirtschaft“ empfunden und abgelehnt wurde. Die Bauern wurden ebenso streng reglementiert, überprüft und ggf. juristisch verfolgt wie die Händler, dasselbe galt für die darbende Stadtbevölkerung bei ihren „Hamsterfahrten“ auf das Land. Trotzdem sahen sich die Behörden angesichts der teilweise dramatisch sinkenden offiziellen Lebensmittelrationen schließlich gezwungen, die Versorgung auf dem Schwarzmarkt in ihre Planungen einzubeziehen. Effizient waren diese Verfahren allerdings nicht, und sie brachten gravierende gesellschaftliche Probleme mit sich. Der Stadt-Land Konflikt nahm durch die Verteilungskonflikte an Schärfe zu, und ideologische Erklärungsmuster wie der Antisemitismus verbreiteten sich. Vor allem aber verlor der offensichtlich bei seiner Aufgabe, die Bevölkerung zu versorgen, scheiternde Interventionsstaat bei weiten Bevölkerungsteilen an Ansehen und Legitimität. Der amerikanische Historiker Jay M. Winter hat deshalb sogar die These vertreten, dass Deutschland den Krieg vor allem an der wirtschaftlichen Heimatfront verloren habe. In jedem Fall aber waren die ökonomisch-sozialen Verwerfungen der Kriegswirtschaft eine wesentliche Schubkraft für die Formierung von Antikriegsprotesten und die revolutionären Entwicklungen bei Kriegsende.

Kriegsfinanzierung

Der industrialisierte Krieg benötigte nicht nur Menschen, Produktionskapazitäten und Material, zu seiner Finanzierung mussten auch ungeheure Finanzmittel aufgebracht werden. Da die Kriegsfinanzierung in Deutschland fast ausschließlich über Kredite und Anleihen organisiert wurde, wuchs die Verschuldung des Reiches bis zum Ende des Jahres 1918 auf über 150 Milliarden Reichsmark an. Sie lag damit mehr als dreißig Mal so hoch wie vor Beginn des Krieges und betrug etwa die Hälfte des geschätzten Volksvermögens insgesamt. Allein der Zinsdienst für diese enorme, nach Kriegsende schnell weiter anwachsende Schuldenlast verbrauchte im letzten Kriegsjahr 90 % des ordentlichen Reichshaushaltes.

QuellentextDer Staatssekretär im Reichsschatzamt Karl Helfferich über die Finanzpolitik bei Kriegsbeginn

Hunderte von Millionen, ja Milliarden neuen Geldes ergossen sich also in den ersten Wochen des Krieges über die Volkswirtschaft. Alles, was für das Heer zu liefern hatte, wurde bar bezahlt. Auf dem Wege über die Arbeitslöhne und die Gebührnisse der Offiziere und Mannschaften drang der neue Geldstrom bis in die kleinsten Kanäle des Verkehrs. Die Geldklemme der ersten Kriegstage wurde bald durch eine wachsende Geldflüssigkeit abgelöst. Wenn einer bedenklichen Inflation vorgebeugt werden sollte, dann musste durch eine Änderung der Geldbeschaffung der allzu reichlich fließende Quell der papiernen Scheine verstopft und die Hochflut neuer Zahlungsmittel aufgesaugt werden.



Aus: Karl Helfferich, Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Boot-Krieg, Berlin 1919, S. 141f.

Da bei Kriegsbeginn unmittelbar große Geldsummen benötigt wurden – allein die erste Mobilmachungswoche kostete ca. 750 Millionen Reichsmark – , stand dem Staat anfangs nur die Notenpresse zur Verfügung. Um die aus dem vermehrten Geldumlauf resultierende Inflationsgefahr in den Griff zu bekommen, gab es theoretisch zwei Möglichkeiten: die Erhebung von Steuern und die Aufnahme von Krediten. Anders als England, das erhebliche Teile der Kriegskosten über Steuern auf Kriegsgewinne aufbrachte, setzte das Deutsche Reich fast ausschließlich auf Kredite und Anleihen. Eine Kriegssteuer auf Unternehmensgewinne wurde erst im Frühjahr 1917 eingeführt, und sie wurde von den nur partiell kontrollierten Unternehmern überwiegend in die weitgehend unkontrollierte Preisgestaltung integriert, so dass die Öffentliche Hand selbst dafür aufkommen musste.

Während des Krieges wurden neun Kriegsanleihen aufgelegt, die mit einem enormen Propagandaaufwand insgesamt einen Erlös von 97 Milliarden Reichsmark einbrachten. Da der Reichstag Kriegskredite in Höhe von insgesamt über 160 Milliarden Reichsmark bewilligte und der Geldumlauf entsprechend ausgeweitet wurde, waren dies volkswirtschaftlich betrachtet allerdings „Kriegsanleihewunder aus der Notenpresse“" (Adolf Lampe). Und insbesondere in der zweiten Kriegshälfte wuchs die durch Kriegsanleihen nicht gedeckte Reichsschuld rapide auf weit über 50 Milliarden an. Zugleich trieb der steigende Geldumlauf (ca. 30 Milliarden Reichsmark im Jahre 1918 gegenüber sieben Milliarden vor Kriegsbeginn) die Inflation in wachsende Höhen und bestärkte darüber hinaus die Entwicklung des hochinflationären Schwarzmarktes.

Die Kriegsfinanzierung auf dem Schuldenwege hatte gravierende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen, die weit über die Kriegszeit hinauswirkten. Die Forschung ist heute übereinstimmend der Auffassung, dass der sich 1923 zur Hyperinflation steigernde Prozess der Geldentwertung mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges seinen Anfang genommen hat, und spricht deshalb von einem „Inflationsjahrzent“ der Jahre 1914 bis 1923/24.Während des Krieges konnte die Inflation durch die staatliche Zwangswirtschaft mit ihren Beschlagnahmungen, Höchstpreisverordnungen und Rationierungen zwar noch eingegrenzt bzw. überdeckt werden. Doch nach Kriegsende entwickelte sie sich immer schneller. Getilgt werden sollte der riesenhafte Schuldenberg eigentlich durch die vermeintlich besiegten Kriegsgegner, die, wie der Staatssekretär im Reichsschatzamt Karl Helfferich im August 1915 vor dem Reichstag erklärt hatte, das „Bleigewicht der Milliarden (…) durch die Jahrzehnte schleppen“ sollten, „nicht wir“. Tatsächlich stellte sich die Situation nun andersherum dar: zu den stetig wachsenden Kriegsschulden traten noch die Reparationsforderungen der Sieger hinzu.

Quellen / Literatur

Ehlert, Hans Gotthard: Die wirtschaftliche Zentralbehörde des Deutschen Reiches 1914-1919. Das Problem der "Gemeinwirtschaft" in Krieg und Frieden, Wiesbaden 1982.

Feldman, Gerald D.: Armee, Industrie und Arbeiterschaft in Deutschland 1914-1918, Berlin und Bonn 1985 Ders., The Great Disorder. Politics, Economics and Society in the German Inflation 1914-1924, New York u. Oxford 1993.

Goebel, Otto: Deutsch Rohstoffwirtschaft im Weltkrieg einschließlich des Hindenburg-Programms, Stuttgart u. a. 1930.

Hardach, Gerd: Der Erste Weltkrieg 1914-1918, München 1973 (Geschichte der Weltwirtschaft im 20. Jahrhundert, Bd. 2).

Holtfrerich, Carl-Ludwig: Die deutsche Inflation 1914-1923. Ursachen und Folgen in internationaler Perspektive, Berlin u. New York 1980.

Kerkhof, Stefanie van de: Von der Friedens- zur Kriegswirtschaft. Unternehmensstrategien der deutschen Eisen- und Stahlindustrie vom Kaiserreich bis zum Ende des Ersten Weltkrieges (Bochumer Schriften zur Unternehmens- und Industriegeschichte, Bd. 15), Essen 2006.

Roerkohl, Anne: Hungerblockade und Heimatfront. Die kommunale Lebensmittelversorgung in Westfalen während des Ersten Weltkriegs, Stuttgart 1991.

Roesler, Konrad: Die Finanzpolitik des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg, Berlin 1967.

Roth, Regina: Staat und Wirtschaft im Ersten Weltkrieg. Kriegsgesellschaften als kriegswirtschaftliche Steuerungselemente, Berlin 1927.

Skalweit, August: Die deutsche Kriegsernährungswirtschaft, Stuttgart u. a. 1927.

Winkler, Heinrich August (Hg.): Organisierter Kapitalismus. Voraussetzungen und Anfänge, Göttingen 1974.

Winter, Jay M.: The Upheaval of War. Family, Work and Welfare in Europe, 1914-1918, Cambridge 2005.

Zeidler, Manfred: Die deutsche Kriegsfinanzierung 1914 bis 1918 und ihre Folgen, in: Wolfgang Michalka (Hg.), Der Erste Weltkrieg. Wirkung, Wahrnehmung, Analyse, München u. Zürich 1994, S. 415-33 Zunkel, Friedrich: Industrie und Staatssozialismus, Der Kampf um die Wirtschaftsordnung in Deutschland 1914-1918, Düsseldorf 1974.

Fussnoten

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Wolfgang Kruse für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Weitere Inhalte

Weitere Inhalte

DVD / CD
2,50 €

Krieg der Träume

2,50 €
  • Online lesen

11. November 1918. Der Erste Weltkrieg ist endlich vorbei. Eine neue Zeit beginnt. Inmitten von Trauer, Enttäuschung und Ängsten entstehen neue Träume und Hoffnungen. Aber das Ringen um die beste…

  • Online lesen
Erster Weltkrieg

Frauenarbeit und Geschlechterverhältnisse

Der Erste Weltkrieg galt lange als ein Motor der Emanzipation.Die sozial- und kulturgeschichtliche Forschung hat diese monokausale Interpretation zuletzt stark relativiert.

Erster Weltkrieg

Zivilisationskrise und moderne Kunst

Die ausgesprochene Monstrosität des Ersten Weltkrieges schlug sich auf bezeichnende Weise in Kultur und Kunst nieder. Der Verlust zivilisatorischer Sinnvorstellungen fand hier seine konsequente…

Erster Weltkrieg

Kriegsideologie und moderne Massenkultur

Die Vorstellung, dass Nationen soziale Konstrukte sind, wäre im Deutschen Kaiserreich kaum auf Zustimmung gestoßen. Gerade in Zeiten des Krieges galt die Nation als edelste Inkarnation des…

Apl. Prof. Dr. Wolfgang Kruse, geb. 1957, ist Akademischer Oberrat und außerplanmäßiger Professor im Arbeitsbereich Neuere Deutsche und Europäische Geschichte am Historischen Institut der Fernuniversität Hagen. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Geschichte des Ersten Weltkriegs, die Geschichte der Französischen Revolution, Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und die Geschichte des politischen Totenkults. Von Kruse ist u.a. erschienen: Wolfgang Kruse: Der Erste Weltkrieg, Darmstadt 2009 (Geschichte Kompakt der WBG).