Zur Ökonomie des Krieges gehören grundsätzlich drei verschiedene Ebenen, die im Zeichen des industrialisierten Krieges ungeheure Herausforderungen mit sich brachten: Zum Ersten war dies die Produktion der an der Front benötigten Rüstungsgüter, also von Waffen und Munition, wie sie während des Krieges vorher nicht gekannte Größenordnungen erreichte. Allein im Jahre 1918 etwa wurden in Deutschland mehr als viermal so viele Geschütze produziert wie die gesamte Artillerieausstattung, die das deutsche Heer vor dem Beginn des Krieges 1914 aufgewiesen hatte. Und noch weit schneller wuchs der Bedarf an Munition, Granaten und Patronen, deren Verbrauch ins schier unermessliche stieg. Zum Zweiten war es notwendig, trotz des Vorrangs für die Rüstungsproduktion auch die Versorgung der Menschen an der Front wie in der Heimat mit Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern sicherzustellen. Zum Dritten schließlich mussten die Finanzmittel aufgebracht werden, um die enorme Rüstungsproduktion finanzieren zu können. Auf knapp 160 Milliarden Reichsmark beliefen sich Ende 1918 die Kriegskosten des Deutschen Reiches, was etwa dem Vierfachen des gesamten deutschen Volkseinkommens im Jahre 1913 und der Hälfte des geschätzten Volksvermögens insgesamt entsprach.
Bei Kriegsbeginn war das Deutsche Reich – ähnlich wie die anderen am Krieg beteiligten Länder – nicht auf einen lange andauernden industriellen Abnutzungskrieg vorbereitet. Im Zeichen eines im Militär verbreiteten „Kultes der Offensive“ war man von einer schnellen Kriegsbeendigung durch große Entscheidungsschlachten ausgegangen – oder man hatte jedenfalls darauf gehofft, weil die alternativen Möglichkeiten zu desaströs erschienen. Schon im August 1914 kam es zu einer massiven Umstellungskrise der deutschen Wirtschaft, weil Millionen Männer eingezogen wurden, die nicht kriegswichtigen Wirtschaftszweige gravierende Einbrüche erlebten und viele Menschen arbeitslos wurden. Bald aber setzte, bedingt nicht zuletzt durch staatliche Aufträge an die Rüstungsindustrie, eine ausgeprägte Kriegskonjunktur ein, deren wesentliche Kennzeichen ein stetig wachsender Mangel an industriellen Arbeitskräften, Probleme der Lebensmittelversorgung und eine sich beschleunigende Inflation waren. Schnell wurde deutlich, dass eine staatliche Organisation der Kriegswirtschaft notwendig war.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Organisation der Kriegswirtschaft wurden vom Reichstag am 4. August 1914 mit einem „Ermächtigungsgesetz“ verabschiedet, das den Bundesrat zu weitreichenden Eingriffen in das Wirtschaftsleben befugte. Doch trotz der vielfach beschworenen „deutschen Organisation“ blieb die Kriegswirtschaftspolitik in zentralen Punkten lange eher ziellos und ungeordnet. Dazu trug zum einen der Föderalismus bei, zum anderen die Übernahme der gesamten zivilen Verwaltung durch die politisch selbstständigen, ganz anders organisierten und andere Kompetenzen aufweisenden Militärbehörden (Stellvertretende Generalkommandos) nach dem Gesetz über den Belagerungszustand. Erst 1916 wurde mit dem Kriegsamt überhaupt eine zentrale kriegswirtschaftliche Leitungsbehörde ins Leben gerufen. Die politische Leitungsverantwortung der Militärs aber setzte sich immer stärker durch, und sie erwies sich gegenüber der parlamentarisch legitimierten zivilen Wirtschaftslenkung in England und Frankreich letztlich als unterlegen.