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Erbschaften des Krieges

Wolfgang Kruse

/ 13 Minuten zu lesen

Zusammenbruch, revolutionärer Umsturz und eine neue, demokratische Verfassung beendeten den Ersten Weltkrieg und auch das Deutsche Kaiserreich. Dieser politische Umbruch war jedoch nicht nur von Brüchen gekennzeichnet, sondern auch von vielen Kontinuitäten überlagert, in denen die Strukturen des Kaiserreichs sowie die Verwerfungen des Krieges weiterwirkten und zu einer schweren Bürde für die Weimarer Demokratie wurden.

Verhandlungsführer der deutschen Delegation vor ihrer Abfahrt nach Versailles. V.l.n.r.: V.l.n.r.: Robert Leinert, Carl Melchior, David Giesbert, Ulrich von Brockdorff-Rantzau (Delegationsleiter), Otto Landsberg, Dr. Walter Schücking. (Foto aufgenommen zwischen 19.04.1919 und 20.06.1919). (© picture-alliance, SZ Photo)

Mit dem militärischen Zusammenbruch, dem revolutionären Umsturz und der neuen, demokratischen Verfassungsstiftung für die Weimarer Republik hatten sowohl der Erste Weltkrieg als auch das Deutsche Kaiserreich ihr miteinander verbundenes Ende gefunden. Dieser politische Umbruch war jedoch nicht nur von Brüchen gekennzeichnet, sondern auch von vielen Kontinuitäten überlagert, in denen die gesellschaftlich-kulturellen Strukturen des Kaiserreichs sowie die Verwerfungen des Krieges weiterwirkten und zu einer schweren Bürde für die Weimarer Demokratie wurden. Damit soll nicht gesagt werden, dass die Belastungen des von den Alliierten diktierten Versailler Friedensvertrages, die in mancher Hinsicht steckengebliebene Revolution oder eine vermeintliche „Demokratie ohne Demokraten“ (Paul Löbe), wie immer wieder argumentiert worden ist, mit innerer Notwendigkeit zum Scheitern der ersten deutschen Demokratie und ihrem Übergang in den Nationalsozialismus führen mussten. Dazu waren sowohl die Neuordnungsschritte als auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Weimarer Republik viel zu groß. Und dem entsprachen auch die politischen Hoffnungen großer Teile der Bevölkerung nicht: Sie hatten in den Wahlen zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 bei einer hohen Wahlbeteiligung den Parteien der sog. Weimarer Koalition aus MSPD, liberaler DDP und katholischem Zentrum zu einer großen Mehrheit von etwa 75 % der Stimmen verholfen.

Dieser optimistisch stimmende Auftakt verflog allerdings bald, und das nicht nur in Deutschland. Die meisten der in den Revolutionen des Kriegsendes neu entstandenen europäischen Demokratien verformten sich in der Folgezeit mehr oder weniger schnell zu autoritären, teils auch faschistischen Regimen. Die Weimarer Republik konnte hier trotz aller Belastungen ihre demokratische Substanz sogar vergleichsweise lange bewahren. Aber auch in Deutschland traten schon früh die schwerwiegenden Probleme und Verwerfungen hervor, die der Weimarer Republik als Erbschaften der alten Ordnung und ihres Krieges zufielen und sowohl ihre weitere demokratische Entwicklung in vieler Hinsicht erschwert als auch die Entwicklung und Durchsetzung des radikalfaschistischen Nationalsozialismus befördert haben. Diese Erbschaften sollen hier auf vier zentralen Ebenen dargelegt werden: den Belastungen durch den Versailler Friedensvertrag, den Verwerfungen der Inflation, der Spaltung der sozialistischen Arbeiterbewegung sowie der Militarisierung des öffentlichen Raums.

Der Versailler Vertrag im Spannungsfeld von Erfüllungs- und Revisionspolitik

Für Politik und Öffentlichkeit in Deutschland stellten die von den Alliierten in Versailles diktierten Friedensbedingungen eine ungeheure, breite Empörung auslösende Enttäuschung dar. Während die Unterstützer der demokratischen Neuordnung auf einen gleichberechtigten Ausgleich gehofft hatten, mit dem die demokratischen Nachbarländer die deutsche Demokratie fördern würden, sahen sie sich als Nachlaßwalter eines Kaiserreichs behandelt, das Europa und die Welt mit Krieg überzogen hatte und dafür nun zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Empörung und Kritik richteten sich vor allem gegen den als „Schandparagraphen“ abgelehnten Kriegsschuldartikel 231 des Versailler Vertrages, gegen die Deutschland auferlegten Gebietsabtretungen und Reparationen sowie die geplanten Strafverfahren gegen Wilhelm II. und andere Repräsentanten des Kaiserreichs, die wegen der Verantwortung für den Krieg und für Kriegsverbrechen vor ein internationales Tribunal gestellt werden sollten. „Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in diese Fesseln legt?“, kommentierte der sozialdemokratische Ministerpräsident Philipp Scheidemannim Mai 1919, wenige Tage bevor er sein Amt niederlegte. Allerdings war Deutschland weder politisch noch militärisch in der Lage, sich zu widersetzen, und die neue Regierung unter Leitung von Gustav Bauer, ebenfalls SPD, entschloss sich schließlich widerwillig, die allein von der oppositionellen USPD von Anfang an als Notwendigkeit eingeschätzte Unterzeichnung des Versailler Vertrages zu leisten.

Auf der politischen Rechten galten die Vertreter der Weimarer Demokratie, die wegen ihrer Akzeptanz für den Novemberumsturz und den Abschluss eines Waffenstillstands schon von Anfang an als „Novemberverbrecher“ bekämpft worden waren, nun endgültig als Verräter am deutschen Volk. Doch einmal abgesehen davon, dass die Verweigerung keine Perspektive bot und wohl noch weitere Verschlechterungen der Bedingungen – ähnlich wie die moralisierende Verschärfung der Kriegsschuldformulierung erst nach dem provokativen Auftreten des deutschen Verhandlungsführers Graf Ulrich v. Brockdorff-Rantzau erfolgt war – zur Folge gehabt hätte: So ungerecht und dramatisch, wie von deutscher Seite wahrgenommen, stellen sich die Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages und vor allem ihre politische Umsetzung trotz aller gravierenden Belastungen bei einer differenzierten Betrachtung nicht dar. Das zuvor im Osten siegreiche Deutsche Reich hatte in seinen Friedensschlüssen mit Sowjetrussland, der Ukraine und Rumänien jedenfalls ungleich härtere, auch von den Parteien der Weimarer Koalition getragene Bedingungen diktiert, so dass die Empörung über das Versailler Friedensdiktat auf deutscher Seite auch von chauvinistischer Heuchelei unterlegt war. Zweifellos wäre es für die junge deutsche Demokratie einfacher und von Seiten der westlichen Siegermächte wohl auch klüger gewesen, versöhnlicher aufzutreten. Aber vor allem Frankreich, das nicht nur Krieg und Teilbesetzungen, sondern auch die systematische Zerstörung der Infrastruktur durch die sich zurückziehenden deutschen Truppen erlitten hatte, beharrte auf harten Friedensbedingungen. In der konkreten Ausgestaltung mit dem Verlust der ehemaligen Kolonien, eher begrenzten Gebietsabtretungen, zeitweiligen Teilbesetzungen und Volksabstimmungen sowie mit Rüstungsbegrenzungen und vor allem weit in die Zukunft reichenden Reparationsleistungen blieben trotz gravierenden Belastungen doch nationale Selbständigkeit und künftige Entwicklungsmöglichkeiten Deutschlands grundsätzlich gewahrt.

So war es vor allem die Weigerung großer Teile von Politik und Gesellschaft in Deutschland, sich mit der Problematik der deutschen Kriegsschuld auseinanderzusetzen und die Tatsache der Niederlage anzuerkennen, wodurch die Weimarer Demokratie politisch schwer belastet wurde. Während die Weimarer Regierungen durch „Erfüllungspolitik“ die feindselige Haltung der Sieger aufzubrechen versuchten und Mitte der 1920er Jahre mit der deutsch-französischen Verständigungspolitik, den Abkommen über die Verschiebungen und Beschränkungen von Reparationsleistungen sowie der Aufnahme in den Völkerbund beträchtliche Erfolge erzielen konnten, lehnte die nationalistische Rechte diese Schritte ebenso entschieden ab wie den Versailler Vertrag insgesamt. Alle Versuche, die Folgen der Kriegsniederlage durch Verhandlungen zu mildern, rissen so immer wieder gravierende innenpolitische Gegensätze zwischen rechts- und linksorientierten Kräften und auch den Regierungen auf. Der außenpolitisch vorerst chancenlose Revanchismus verband sich im Innern mit der Frontstellung gegen die Ergebnisse der Revolution, die man als „Dolchstoß“ in den Rücken der kämpfenden Front denunzierte und deren Vertreter mit vehementer Schärfe als „Novemberverbrecher“ und „Erfüllungspolitiker“ bekämpft wurden.

Die Jugendorganisation der DNVP (Deutschnationale Volkspartei) bei einen Aufmarsch. Die Mitglieder tragen u.a. Reichskriegsflaggen (Undatierte Aufnahme, vermutlich zwischen 1920 und 1929). (© picture-alliance, SZ Photo)

Die „verkehrte Welt“ des Inflationsjahrzehnts

Die im Versailler Vertrag festgelegten Reparationsleistungen bedeuteten auch deshalb eine so schwerwiegende ökonomisch-soziale Belastung, weil sie sich in den frühen 1920er Jahren mit dem inflationären Verfall der deutschen Währung verbanden, der 1923 in der Hyperinflation kulminierte. Dahinter standen allerdings Entwicklungen, deren strukturelle Ursachen in der deutschen Kriegsfinanzierung lagen. Die Forschung spricht deshalb von einem „Inflationsjahrzehnt“, das schon mit dem Kriegsbeginn 1914 begonnen hatte. Während sich die westlichen Kriegsgegner neben Anleihen zunehmend auch auf Kriegssteuern, vor allem auch auf die Besteuerung von Kriegsgewinnen stützten, setzte die deutsche Politik in erster Linie auf die Aufnahme von Schulden, deren Rückzahlung durch Reparationen der, wie man erwartete, von Deutschland schließlich besiegten Gegner erfolgen sollte und die nun, im Gefolge der Niederlage, ausfielen und sich in ihr Gegenteil verkehrten. Aber auch die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Stabilisierungspolitik nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs stützte sich auf den sog. Inflationskompromiss zwischen Kapital und Arbeit, mit dem die Wirtschaft stimuliert werden und zugleich ein akzeptables Lohnniveau erhalten werden sollte. Doch die Inflation geriet 1923 schließlich vollends außer Kontrolle, als die Reparationen nicht mehr bezahlt werden konnten, französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet besetzten und die Reichsregierung im Gegenzug, begleitet von Ausbrüchen eines extremen Nationalismus, den „Ruhrkampf“ genannten passiven Widerstand ausrief, der ebenso teuer wie erfolglos war. Die multiple Krise konnte 1923 nur noch durch eine einschneidende Währungsreform beendet werden.

Mit der Inflation waren nicht nur gravierende ökonomische und soziale Verwerfungen verbunden, sie wurde von vielen auch, oft in Kontinuität der Erfahrungen von Krieg und Revolution, als „Verlust von Ordnungen, Werten und Orientierungen im privaten, öffentlichen wie politischen Leben“, als eine „verkehrte Welt“ (Martin H. Geyer) empfunden, die Ablehnung und Widerstand hervorrief. Wer sich nicht auf dem Schwarzen Markt betätigte, musste hungern, wer nicht Lebensmittel hamsterte oder mit ihnen Wucher trieb, stand als Verlierer da. Wer sein Einkommen zusammenhalten und seinem Leben durch langfristige Sparverträge Kontinuität zu verleihen versuchte, verlor alles und verarmte über Nacht. Schuldner dagegen waren auf einmal saniert und konnten neu starten, während ihre Geldgeber in die Röhre blicken mussten. Kurz und gut, alles was bisher im bürgerlichen Leben als richtig und rechtschaffen gegolten hatte, erwies sich als wertlos und falsch; die Stunde der Hasardeure hatte geschlagen, die bürgerliche Gesellschaft schien zugrunde zu gehen. „Bei uns im alten Europa ist alles das gestorben, was bei uns gut und unser eigen war“, ließ Herman Hesse schon 1920 in einer Novelle seinen Protagonisten Klingsor sagen, „unsre schöne Vernunft ist Irrsinn geworden, unser Geld ist Papier, unsre Maschinen können bloß noch schießen und explodieren, unsre Kunst ist Selbstmord. Wir gehen unter, Freunde…“

Auch wenn die von Gustav Stresemann konzipierte Währungsreform von 1923 mit dem „Wunder der Rentenmark“ zu einer erstaunlich schnellen Stabilisierung der Währung führte und sich auch die allgemeine politisch-soziale Situation stabilisierte, blieben die Erfahrungen der „verkehrten Welt“ und das damit verbundene Bedrohungsgefühl existentieller Unsicherheit doch präsent; und es trug dazu bei, das Vertrauen in die demokratische Ordnung weiter zu untergraben. Nicht die Kriegspolitik des Kaiserreichs schien dafür verantwortlich zu sein, die „gute alte Zeit“ wurde vielmehr zu einem positiven Gegenbild zu den Unsicherheiten und Verwerfungen der Republik verklärt. Als Deutschland Ende der 1920er Jahre von der Weltwirtschaftskrise erfasst wurde, trug all dies maßgeblich dazu bei, mit den wieder aufbrechenden Unsicherheiten auch die demokratische Ordnung der Weimarer Republik in Frage zu stellen.

„Arbeiterverräter“ und „Sozialfaschisten“ gegen „Landesverräter“ und „Bolschewisten“: Die Spaltung der sozialistischen Arbeiterbewegung

Die Spaltung der Arbeiterbewegung in eine sozialistisch/sozialdemokratische und eine kommunistische Richtung war eine internationale Erscheinung, die in unterschiedlichen Ausprägungen alle europäischen Länder erfasste. In kaum einem anderen Land aber fand sie eine so schroffe Ausprägung wie in Deutschland. Auch dies war eine Erbschaft des Krieges, denn nur hier war es bereits während des Krieges nicht nur zu scharfen Auseinandersetzungen und wechselseitigen Anfeindungen über die Burgfriedenspolitik, sondern auch zur förmlichen Spaltung der SPD in zwei eigenständige Parteien gekommen, die fundamental gegensätzliche politische Strategien verfolgten. Der Prozess der Parteispaltung war zugleich mit schroffen Auseinandersetzungen und vielfältigen persönlichen Verletzungen verbunden, die sich oft zu erbitterten Feindschaften entwickelten. Die verfeindeten sozialdemokratischen Brüder warfen sich wechselseitig „Verrat“ an den internationalistischen Grundpositionen der Arbeiterbewegung oder an den nationalen Interessen der deutschen Arbeiterschaft vor, sie kämpften erbittert gegeneinander um Parteizeitschriften oder um die Führung in Parteiinstitutionen und Landesverbänden. Und im Verlauf der Revolution verschärften sich die Auseinandersetzungen weiter. Während die Unabhängigen mit den Massenbewegungen der Arbeiterschaft die revolutionäre Erneuerung weiter vorantreiben wollten, setzte die Führung der Mehrheitssozialdemokraten auf die rasche Überführung der Revolution in geordnete Verhältnisse, stützte ihre Legitimation auf demokratische Wahlen und ging bald, organisiert vom selbsternannten „Bluthund“ Gustav Noske, mit militärischer Gewalt und Ausnahmerecht gegen revoltierende Arbeiter und kurzzeitige Räterepubliken vor.

Die im Frühjahr 1919 folgenden revolutionären Kämpfe zwischen linken Protest- und Aufstandsbewegungen auf der einen, von der sozialdemokratisch geführten Reichsregierung beauftragten, durch Freikorps ergänzte Militäreinheiten auf der anderen Seite forderten in Berlin und um die Räterepubliken in München, Bremen, Braunschweig und Mannheim tausende Opfer, vor allem auf Seiten der Revolutionäre, gegen die Militär und Justiz auch nach dem militärischen Sieg oft mit großer Härte vorgingen. Einen Höhepunkt erlebten diese Auseinandersetzungen 1920 im Anschluss an den nach einem Generalstreik gescheiterten „Kapp-Lütwitz-Putsch“ mit dem „Ruhrkrieg“, als die militärisch besiegte „Rote Ruhrarmee“ von Reichswehrtruppen und Freikorps noch nach dem Abschluss eines politischen Friedensabkommens gewaltsam zerschlagen wurde. Im Herbst 1920 beschloss die immer stärker anwachsenden USPD schließlich mehrheitlich den Anschluss an die Kommunistische Internationale und verschaffte so der jungen KPD erst eine eigene Massenbasis, und die unerbittliche Feindschaft zwischen den beiden Hauptströmungen der sozialistischen Arbeiterbewegung, die sich in den Auseinandersetzungen der Kriegs- und Revolutionszeit herausgebildet hatte, lebte nun parteipolitisch zwischen SPD und KPD weiter. Sie spitzte sich in der Endphase der Weimarer Republik nur weiter zu und verhinderte jede politische Zusammenarbeit selbst in der Auseinandersetzung mit dem aufkommenden, beide Parteien bedrohenden Nationalsozialismus.

Zwar gab es insbesondere an der Basis und in den Gewerkschaften weiterhin viele Kontakte und auch manche Versuche zu einer politischen Zusammenarbeit zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten. Aber insgesamt dominierte vor allem in den Parteiführungen eine verbissene Feindschaft. Von Seiten der SPD trat dies insbesondere in ihren staatspolitischen Aktivitäten gegen die KPD hervor, die sie als fundamentale Bedrohung der Demokratie bekämpfte. So löste der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert bereits 1923 Koalitionsregierungen von SPD und KPD in Sachsen und Thüringen per Reichsexekution durch die Reichwehr auf. Und beim „Blutmai“ 1929 ging der sozialdemokratische Berliner Polizeipräsident Karl Friedrich Zörgiebel sogar mit massiver Polizeigewalt gegen die von ihm verbotenen, vor allem von den Kommunisten trotzdem durchgeführten traditionellen Demonstrationen der Arbeiterschaft am 1. Mai vor. Auf der Gegenseite bekämpfte die sich immer stärker bolschewisierende KPD den demokratischen Weimarer Staat und übernahm die von der Kommunistischen Internationale propagierte Theorie des Sozialfaschismus, nach der die Sozialdemokratie wie der Faschismus gleichermaßen als Verteidiger des Kapitalismus begriffen wurde und vorrangig bekämpft werden sollte.

Vor diesem Hintergrund lag es nahe, dass die Idee einer antifaschistischen Volksfront, mit der etwa in Frankreich die auch hier 1930er hervortretende faschistische Bedrohung der demokratischen Ordnung eingedämmt werden konnte, in Deutschland nicht realisiert wurde. Nur kleine Gruppen traten am Ende für einen gemeinsamen Widerstand gegen die nationalsozialistische Machtergreifung ein und bereiteten sich zugleich auf die Illegalität vor, während die großen Arbeiterparteien SPD und KPD sich weiterhin hasserfüllt bekämpften und in ihrem getrennten Kampf gegen den Nationalsozialismus schließlich beide zerschlagen wurden.

Gefallenenkulte und uniformierte Kampfverbände: Die Militarisierung des öffentlichen Raums

Alles dies vollzog sich in einer Gesellschaft, die von einer tiefgehenden Militarisierung von Öffentlichkeit und Politik geprägt war. Auf symbolischer Ebene erlebte der Kult um die etwa 2 Millionen im Krieg umgekommenen deutschen Soldaten seinen Höhepunkt. Es gab kaum eine Gemeinde, die kein Denkmal zur Erinnerung an ihre toten Soldaten errichtete und ihrer alljährlich in feierlichen Aufzügen und symbolischen Akten gedachte. In größeren Städten wurden in der Regel diverse, größere und kleinere Denkmäler für die Toten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen errichtet, so dass Kriegerdenkmäler den öffentlichen Raum in hohem Maße prägten. Die damit immer verbundenen Aussagen über die Bedeutung und den Sinn des Kriegstodes deckten insgesamt ein breites politisches Spektrum zwischen offen revanchistischen Aussagen und „Nie wieder Krieg“-Parolen der politischen Linken ab. In ihrer Mehrheit aber feierten die Träger des Gefallenenkultes, die nun anders als nach den „Reichsgründungskriegen“ keine Siege und Erfolge mehr bejubelten konnten, stattdessen das Heldentum der toten Soldaten, die als Vorbilder für einen künftigen, nicht zuletzt militärischen Wiederaufstieg Deutschlands in Anspruch genommen wurden. In diesem Geist agierte auch der 1919 gegründete „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“, der sich allerdings erst einmal gegen Kriegerdenkmäler aussprach und stattdessen die Kampagne für einen nationalen „Volkstrauertag“ in den Mittelpunkt seiner politischen Aktivitäten rückte. Auch dieses Projekt war mehr der nationalen „Volksgemeinschaft“ als der Weimarer Demokratie gewidmet, und es zielte auf eine kulturelle Fortsetzung des Krieges ab. Als „edelstes Nationaldenkmal, das wir unseren gefallenen Helden errichten können“, sollte der Volkstrauertag mit den Worten des Volksbund-Vorsitzenden Pfarrer Fritz Siems den „Geist von 1914“ wieder auferstehen lassen, „in dem sie auszogen in unendlicher Begeisterung, in dem sie kämpften wie die Löwen, litten wie Märtyrer, starben wie Helden“, und das deutsche Volk so zu einer „Schicksals- und Volksgemeinschaft werden im Geiste unserer Toten“.

Auch wenn der Volkstrauertag in der Weimarer Republik nicht zum offiziellen Feiertag erhoben wurde: Die überall präsenten Kriegerdenkmäler und die vielfältigen, auch offiziellen Feiern zur Erinnerung an die Kriegstoten gaben der Weimarer Öffentlichkeit einen ausgeprägt militaristischen Charakter. Dieser trat auch in den politischen Auseinandersetzungen hervor. Schon die Gründungsjahre der Republik waren von massiver politischer Gewalt gekennzeichnet, die auf allen Seiten von den militärischen Formen und nicht zuletzt von den Waffen des Krieges geprägt waren. Das galt für die revolutionären Matrosen und Soldaten oder der „Roten Ruhrarmee“ von 1920; weit mehr noch aber galt es für die schließlich in die neue Reichwehr überführten Reste der kaiserliche Armee und die sich überall bildenden Freikorps, die zuerst an den Ostgrenzen des Reiches weiterkämpften und dann den militärischen Kampf gegen weitertreibende revolutionäre Bewegungen führten. Die soldatische Militarisierung der politischen Auseinandersetzungen blieb dabei nicht auf die Revolutionszeit begrenzt, sondern sie prägte auch die friedlicheren Zeiten der Weimarer Republik, wie besonders in den militarisierten Kampfverbänden der politischen Lager und Parteien deutlich wurde. Nicht nur auf der politischen Rechten traten die Mitglieder des „Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten“, des „Jungdeutschen Ordens“ und der nationalsozialistischen „Sturmabteilungen“ (SA) in uniformierten Marschkolonnen auf. Auch ihre linksorientierten Kontrahenten wie der kommunistische „Rote Frontkämpferbund“ und das demokratische, vor allem von Sozialdemokraten getragene „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ organisierten sich in uniformierten Kampfverbänden.

In den gewaltsam ausgetragenen politischen Konflikten dominierten vorerst allerdings die offiziellen waffentragenden Organisationen, die schwer bewaffnete Sicherheitspolizei und vor allem die Reichswehr, gegen deren militärische Macht auch die aggressivsten politischen Kampfverbände bis in die Endphase der Weimarer Republik chancenlos waren. Als „Staat im Staate“ war die Reichswehr indes keine unpolitische, gar der Weimarer Demokratie verpflichtete Organisation, im Gegenteil. Die Reichswehrführung mit den Generälen Wilhelm Gröner, Hans von Seeckt, Kurt von Hammerstein-Equord und vor allem Kurt von Schleicher sah sich als eigenständige politische Kraft, intervenierte in wichtige politische Entscheidungen und ihre Führer übernahmen selbst wichtige politische Ämter. Die politische Macht der Generäle repräsentierte aber vor allem der Generalfeldmarschall des Ersten Weltkriegs, Paul von Hindenburg, der 1925 als Nachfolger des verstorbenen Sozialdemokraten Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten gewählt wurde. Hindenburg hatte zuvor als Ehrenrettung für die Armee des Kaiserreichs und seiner eigenen Rolle als Chef der Obersten Heeresleitung die „Dolchstoßlegende“ propagiert, er war maßgeblich an der autoritären Verformung und Suspendierung der parlamentarischen Demokratie in der Endphase der Weimarer Republik beteiligt. Schließlich fasste er im Januar 1933 den Entschluss, Adolf Hitler als Führer der NSDAP zum Reichskanzler zu ernennen, weil er auf diese Weise sein Ziel verwirklichen wollte, nicht nur die Krise der Republik zu überwinden, sondern auch eine den „Geist von 1914“ wiedererweckende nationale Volksgemeinschaft ins Leben zu rufen. Dieses Ziel setzte der Nationalsozialismus auf seine Weise um.

Eine Grundlage für diese Entwicklung kann, um noch einmal die Verbindung zum Deutschen Kaiserreich herzustellen, auch in der Tradition charismatisch begründeter, antidemokratischer Herrschaft erkannt werden, die vom „Eisernen Kanzler“ Otto von Bismarck über den „Sieger von Tannenberg“ Paul von Hindenburg zum „Führer“ Adolf Hitler reicht.

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