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Vor 135 Jahren: Das Ende des "Kulturkampfes"

Redaktion

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Das erste "Milderungsgesetz" am 14. Juli 1880 leitete das Ende des "Kulturkampfes" ein. Otto von Bismarck wollte die Trennung von Kirche und Staat ausbauen. Seinen Kampf gegen die katholische Kirche und deren politische Vertretung, die Zentrumspartei, hatte der Reichskanzler mit einer Reihe von Gesetzen geführt.

Diese Karikatur aus dem Jahr 1875 zeigt Bismarck und Papst Pius IX. beim Schachspiel, das den sogenannten "Kulturkampf" zwischen Berlin und Rom symbolisiert. (© picture-alliance/akg)

Als der preußische König Wilhelm I. am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles zum Deutschen Kaiser ausgerufen wurde, hatte Interner Link: Otto von Bismarck sein Jahrzehnte altes Ziel verwirklicht, das Reich "von oben" zu einen. Doch in der Wahrnehmung des Reichskanzlers und vieler Zeitgenossen war das Reich vom Moment seiner Gründung an von inneren Feinden bedroht. Die größte Gefahr für die nationale Einheit des preußisch-protestantisch geprägten Kaisertums waren in Bismarcks Augen die katholische Kirche und ihre Anhänger.

Ultramontanismus und Unfehlbarkeitsdogma

Seit 1870 existierte mit der Interner Link: Zentrumspartei eine politische Vertretung der katholischen Minderheit. Bereits ein Jahr später zog die Partei als Interner Link: drittstärkste Fraktion in den Reichstag ein. Aus Sicht Bismarcks war sie ein Sammelbecken der Gegner der nationalen Einheit. Denn die katholische Kirche unter Papst Pius IX. lehnte den Liberalismus und den säkularen Staat ab. Das 1870 erlassene "Unfehlbarkeitsdogma" sprach dem Papst gar Unfehlbarkeit in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre zu. Der Zentrumspartei wurde dabei die politische Haltung des "Ultramontanismus" vorgeworfen. Der Begriff wurde unter Bismarck zum Schlagwort für die vermeintliche Vatikanhörigkeit der Interner Link: Katholiken (von lateinisch "ultra montes", jenseits der Berge).

Das Ziel des Reichskanzlers Bismarck war die Trennung von Kirche und Staat und die Schwächung der Zentrumspartei. Sie stand in politischer Opposition zu den Freikonservativen und den Nationalliberalen, mit denen Bismarck im Parlament zusammenarbeitete. Ende des 19. Jahrhunderts war der Antikatholizismus unter den Anhängern des Liberalismus weit verbreitet, sowohl in Preußen als auch in großen Teilen Europas. Mit seinem Angriff auf die Katholiken sicherte sich der Reichskanzler die Unterstützung liberaler Journalisten und der Politiker der Nationalliberalen Partei. Im neuen Reichstag und preußischen Abgeordnetenhaus waren sie die stärkste Kraft und zu unverzichtbaren Verbündeten geworden.

Gesetze gegen die katholische Kirche

Der Begriff "Kulturkampf“ für die sich entfaltende Auseinandersetzung wurde von dem linksliberalen Politiker Rudolf Virchow geprägt. Wann genau die Bezeichnung zuerst fiel, ist nicht vollständig geklärt: Virchow verwendete sie ab 1872 oder 1873 als Charakterisierung des Vorgehens Bismarcks gegen die katholische Kirche in seinen Reden im preußischen Abgeordnetenhaus. Der Begriff ist unabhängig vom Zeitpunkt seiner Entstehung als Bezeichnung für den Konflikt zwischen dem Deutschen Reich und der katholischen Kirche in die Geschichtsschreibung eingegangen.

Die Rechte der Kirche beschnitt Bismarck ab den frühen 1870er Jahren mittels einiger Reichs- und preußischer Landesgesetze. Auf der einen Seite standen Gesetze, die die Säkularisierung in Preußen und im Interner Link: Deutschen Kaiserreich beförderten. Ihr vorrangiges Ziel war es zwar, die katholische Kirche und deren politischen Arm zu schwächen, sie betrafen aber auch die protestantische Kirche und ihre Geistlichen, indem sie kirchliche Befugnisse – zum Beispiel in Bildung und Eheschließung – zugunsten des Staates beschnitten. Auf der anderen Seite gab es Gesetze, die sich ausschließlich gegen die katholische Kirche richteten. So wurden Klöster verboten und die Zahlung staatlicher Mittel nur an die katholische Kirche ausgesetzt.

Den Anfang des "Kulturkampfes“ markiert der so genannte "Kanzelparagraph“, der im Dezember 1871 als Reichsgesetz eingeführt wurde. Geistliche jeglicher Konfession, die in der Ausübung ihres Amtes staatliche Angelegenheiten kommentierten, konnten demnach mit einer Haftstrafe belegt werden.

Quellentext

"Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung seines Berufes Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft (…)" (Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, § 130a, Reichsgesetzblatt, 1871, S. 442)


Im preußischen "Schulaufsichtsgesetz" wurden ein Jahr später alle Schulen unter staatliche Kontrolle gestellt. Allen Kirchen in Preußen, auch der protestantischen, wurde damit die geistliche Aufsicht über die Schulen entzogen. Noch im selben Jahr wurde im gesamten Reichsgebiet der Jesuitenorden verboten.

Quellentext

"Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegenstehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten dem Staate zu. (…)" (Gesetz betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens vom 11. März 1872, §1, Preußische Gesetz-Sammlung, 1872, S. 183)

"Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen sind vom Gebiet des Deutschen Reichs ausgeschlossen. (…)" (Gesetz betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872, §1, Reichsgesetzblatt, 1872, S. 253)


Alle diplomatischen Beziehungen zum Vatikan wurden abgebrochen. Die katholische Kirche reagierte empört auf die neuen Gesetze: 1872 protestierte die Fuldaer Bischofskonferenz gegen die kirchenfeindlichen Maßnahmen mit einer Denkschrift, Papst Pius IX. bezeichnete sie gegenüber seinen Kardinälen als "Kirchenverfolgung".

Weitere Maßnahmen zur Reglementierung der katholischen Kirche folgten: Die Maigesetze vom 11. Mai 1873 bildeten schließlich einen Höhepunkt des "Kulturkampfes" in Preußen. Dort erließ man ein Gesetz, das dem Staat ein Einspruchsrecht bei der Anstellung von Geistlichen gewährte. Voraussetzung für die Beschäftigung war ein Studium an einer deutschen Universität und die Absolvierung eines "Kulturexamens". Ein "Königlicher Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten" wurde ins Leben gerufen. Kirchenaustritte wurden gesetzlich geregelt und erleichtert.

Einführung der allein gültigen Zivilehe

Nach der Bildung drang der Staat in ein weiteres Kompetenzgebiet der katholischen Kirche ein: Erst in Preußen (1874), dann im gesamten Kaiserreich (1875) wurde die Zivilehe als allein gültige Form der Ehe eingeführt. Mit dem preußischen "Brotkorbgesetz" wurden sämtliche staatliche Geldzuwendungen an die katholische Kirche gestoppt, bis die Geistlichen die neuen Gesetze ausdrücklich akzeptierten. Das Klostergesetz verbot alle Orden in Preußen, die nicht ausschließlich mit der Krankenpflege betraut waren. Außerdem wurden das katholische Vereins- und Pressewesen stärker überwacht und der Religionsunterricht mehr kontrolliert.

Gleichzeitig nahmen die Sanktionen gegen Vertreter der katholischen Kirche zu. Allein innerhalb der ersten vier Monate des Jahres 1875 wurden 136 katholische Zeitschriftenredakteure zu Geldstrafen verurteilt oder inhaftiert. Im selben Zeitraum wurden 20 katholische Zeitungen konfisziert, 74 katholische Gebäude durchsucht, 103 katholische politische Aktivisten ausgewiesen oder interniert. 55 katholische Organisationen und Vereine wurden geschlossen.

Bis zum Ende der 1870er Jahre hatte die katholische Kirche im Deutschen Reich erheblich an Einfluss verloren, ihre Lage war verheerend: Über die Hälfte der katholischen Bischöfe Preußens befand sich 1878 entweder im Exil oder im Gefängnis. In einem Viertel aller preußischen Pfarreien gab es keinen Priester. Am Ende des "Kulturkampfes" waren mehr als 1800 Priester inhaftiert oder des Landes verwiesen. Kirchenbesitz im Wert von 16 Millionen Goldmark war beschlagnahmt worden.

Bismarck verfehlte sein Ziel

Sein Ziel, mit den kirchenpolitischen Maßnahmen das Zentrum und den politischen Katholizismus zu schwächen, erreichte der Reichskanzler nicht. Im Gegenteil, die Sanktionen und Diskriminierungen führten zu einem stärkeren Zusammenhalt der katholischen Bevölkerung und zu einer Welle der Solidarität mit den in Not geratenen Geistlichen. Das Zentrum konnte bei den Interner Link: Reichstagswahlen 1874 sein Ergebnis um 9,3 Prozent der Stimmen auf 27,9 Prozent steigern.

Als Papst Pius IX. 1878 starb und sein Nachfolger Leo XIII. Gesprächsbereitschaft signalisierte, zeigte auch der Reichskanzler seinen Willen, den "Kulturkampf" zu beenden. Nachdem Bismarck in der Folge des Streits um die Militärorganisation mit den Nationalliberalen brach, konnte er im Parlament nicht mehr auf ihre Unterstützung zählen und näherte sich der Zentrumspartei an, um weiterhin eine Mehrheit für seine Vorhaben zu erreichen. Mit den erstarkenden Interner Link: Sozialdemokraten war in den Augen des Reichskanzlers zudem eine neue, noch größere Gefahr für die Gesellschaft aufgekommen. Das erste Milderungsgesetz vom 14. Juli 1880 leitete das Ende des "Kulturkampfs" ein: Dadurch wurden die Bischöfe vom Staatseid befreit und die preußische Regierung ermächtigt, wieder Zahlungen an die Kirche vorzunehmen. In der Folge wurden fünf Bistümer wieder neu besetzt.

1882 und 1883 folgten das zweite und dritte Milderungsgesetz, die weitere Restriktionen aufhoben: Demnach wurde das Kulturexamen abgeschafft und bischöfliche Weihe- und Amtshandlungen wurden für straffrei erklärt. Von den Maßnahmen, die Bismarck im "Kulturkampf" in die Wege geleitet hatte, blieben das Jesuitengesetz bis 1917, der Kanzelparagraph bis 1953 und die Zivilehe sowie die staatliche Schulaufsicht bis heute bestehen.

Folgen des "Kulturkampfes" für Politik und Gesellschaft

Die katholischen Bevölkerungsteile wurden während des "Kulturkampfes" als Bürger zweiter Klasse behandelt, indem sie sozial ausgegrenzt und staatlich verfolgt wurden. Viele von ihnen reagierten darauf mit einer solidarischen Hinwendung zur katholischen Kirche. Das hatte auch einen positiven Effekt auf das katholische Vereinswesen. Die staatliche Diskriminierung der Katholiken – wie später auch der Sozialdemokraten – trug wesentlich zur Milieubildung bei. Die Wahl von Zentrumspartei oder SPD war nicht nur eine politische Entscheidung, sondern die Entscheidung für eine eigene Lebensweise und ein Milieu, das durch eine eigene Ideologie und Organisation nach außen abgegrenzt war. Der "Kulturkampf" hatte damit weitreichende Folgen für die deutsche Interner Link: Parteiengeschichte.

Quellentext

Der Mitbegründer und langjährige Vorsitzende des "Augustinervereins zur Pflege der katholischen Presse" Eduard Hüsgen 1907 über die Auswirkungen des "Kulturkampfes":

Was man mit dem Namen "Kulturkampf" bezeichnet, das war die Mobilmachung des konfessionellen Gegensatzes gegen den Katholizismus, die Aufbietung der Staatsgewalt in ihren höheren und niederen Organen, der Aufwand aller Machtmittel, die Bildung und Besitz gewähren, gegen alles, was katholisch hieß oder mit der katholischen Kirche auch nur entfernt zusammenhing.

Wie eine vergiftende Atmosphäre, wie eine Art Krankheit lag es in jenen Tagen über unserem Vaterlande. Katholik und Reichsfeind, katholisch und vaterlandslos, ultramontan und vaterlandsfeindlich, Zentrumsanhänger und Gegner jeder Kulturbestrebung waren nach landläufiger Auffassung gleichwerte Begriffe. Es gehörte gewissermaßen zum guten Ton, den Katholiken ihre politische und gesellschaftliche Minderwertigkeit möglichst deutlich zum Ausdruck zu bringen und ihnen im öffentlichen und privaten Leben die Gleichberechtigung abzusprechen. Es galt – wie der Abg. Hänel am 12. Jan. 1882 im Reichstag sagte, als man sich dieser Zustände zu schämen begann – "als Notwendigkeit, korrekt zu sein, als Bedingung, daß man kulturkämpfte. Da mußte man mit Entschiedenheit allen Anforderungen, welche die Regierung und die Konservativen in bezug auf die Kirchengesetzgebung erhoben, blindlings folgen, sonst war man immerhin politisch etwas anrüchig."

Wobei man aber nicht vergessen darf, daß Fortschritt und Nationalliberale es mitunter noch ärger trieben, als die Konservativen. Die konfessionellen und politischen Gegensätze waren so groß, daß ein klaffender Riß durch die Gesellschaft ging, der Spaltung und Zwietracht bis in den Schoß der Familie hinein trug. Ein überzeugungstreuer Katholik galt tatsächlich nur als Bürger zweiter Klasse. Ja, selbst die katholischen Männer, die sich der Zentrumspartei nicht anschlossen, vielmehr in den Reihen der Gegner politisch ihre Stellung nahmen, wurden nicht für voll angesehen und begegneten einem gewissen Mißtrauen, wenn sie nicht durch ganz besondere Rücksichtslosigkeit im Kampfe gegen ihre Glaubensgenossen sich auszeichneten.

Aus: Ritter, Das Deutsche Kaiserreich, S. 199f., siehe auch ausführliche Version Interner Link: hier

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