Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen CDU, CSU und SPD am 28. November das Haushaltsgesetz für 2026 beschlossen. Zuvor hatte sich der Haushaltsausschuss des Bundestags am 14. November 2025 auf einen Externer Link: Haushaltsplan für das kommende Jahr geeinigt. Im Dezember berät der Bundesrat über das Gesetz. Der Bundeshaushalt wächst 2026 auf ein Volumen von gut 525 Milliarden Euro, während der Regierungsentwurf aus dem September noch mit etwa 520 Milliarden gerechnet hatte. Das sind etwa 4,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die aus CDU/CSU und SPD bestehende Bundesregierung investiert deutlich mehr Geld in die Landesverteidigung als in den vergangenen Jahren. Zudem sollen Mittel, die in die Interner Link: Infrastruktur fließen, deutlich aufgestockt werden. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die Neuverschuldung erheblich steigern, geplant sind neue Schulden in Höhe von 180 Milliarden Euro. Dies kann sie, da der Bundestag die im Grundgesetz verankerte Interner Link: Schuldenbremse im vergangenen Jahr gelockert hat.
Was ist der Haushaltsplan?
Der Externer Link: Haushaltsplan kann als „Regierungsprogramm in Zahlen“ interpretiert werden. Er umfasst diesmal rund 3500 Seiten und dokumentiert die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das Jahr 2026. Es gibt einen Gesamthaushaltsplan und mehrere Einzelpläne, die die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Ministerien und Bundesbehörden aufschlüsseln. Gleichzeitig stellt das Bundesfinanzministerium einen Interner Link: mittelfristigen Externer Link: Finanzplan auf. Dieser bildet einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Der Finanzplan dient als Planungsinstrument für künftige Haushaltsaufstellungen.
Wofür wird am meisten Geld ausgegeben?
Das Ministerium mit dem höchsten Budget ist traditionell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – insbesondere die Zuschüsse für die Interner Link: Rentenversicherung fallen hier seit Jahren immer stärker ins Gewicht. In den vergangen zehn Jahren lag dieser Einzelhaushalt bei meist deutlich über 30 Prozent des Gesamthaushaltes. Von 2020 bis 2024 bewegte sich der Interner Link: Bundeshaushalt zwischen etwa 440 und 480 Milliarden, während im Corona-Jahr 2021 gut 560 Milliarden Euro geplant wurden. 2025 kann der Bund gut 525 Milliarden Euro ausgeben.
Geplante Ausgaben für 2026
Der Bundeshaushalt für 2026 soll fast 525 Milliarden Euro betragen. Das sind gut vier Milliarden Euro mehr als die Bundesregierung ursprünglich vorgesehen hatte. Im Vergleich zum Vorjahr darf der Bund damit 4,6 Prozent mehr ausgeben. Nur 2021 auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie war der Bundeshaushalt mit gut 573 Milliarden Euro in der Geschichte der Bundesrepublik bislang größer ausgefallen.
Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist im Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 der größte Anteil mit rund 197 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind fast 38 Prozent des Gesamthaushalts. Knapp 70 Prozent davon sind Zuschüsse des Bundes an die Rentenkasse. Im Vergleich zu 2025 steigen die Mittel für Arbeit und Soziales um sieben Milliarden Euro. Zweitgrößter Posten im Haushalt ist der Etat des Verteidigungsministeriums mit knapp 83 Milliarden Euro. Dieser steigt im Vergleich zum Vorjahr um 20,38 Milliarden Euro. Auf den Bereich Verkehr entfallen gut 28 Milliarden Euro, ein Plus von etwa 10 Milliarden Euro.
Wie werden die Einnahmen kalkuliert?
Die Einnahmen des Bundes speisen sich aus Interner Link: Steuern, Krediten und anderen Quellen wie dem Ertrag aus Bundesimmobilien. Vor allem die Umsatz-, Interner Link: Lohn- und Interner Link: Einkommenssteuer spielen eine zentrale Rolle. Für die Kalkulation der Einnahmen werden die Prognosen des Externer Link: Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ herangezogen. Dem Arbeitskreis gehören unter anderem Vertreter der Finanzministerien von Bund und Ländern, des Bundeswirtschaftsministeriums, der Kommunen sowie diverse Expertinnen und Experten aus der Wirtschaftsforschung und Statistik an.
Wer stellt den Bundeshaushalt auf und wie wird er verabschiedet?
Das Bundesfinanzministerium beschließt in Abstimmung mit den anderen Ressorts den finanziellen Rahmen der Budgets der Ministerien. Darauf basiert der Regierungsentwurf zum Haushalt und der Finanzplan. Der Haushaltsentwurf der Regierung geht zeitgleich an Bundestag und Bundesrat. Der Bundesrat gibt innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu ab, auf die die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung reagiert und dem Bundestag übermittelt. Danach beschäftigt sich der Bundestag in der ersten von drei Lesungen mit dem Entwurf. Die erste Interner Link: Lesung des Haushaltes findet meist in der ersten Sitzungswoche des Parlaments nach der Sommerpause statt. Das ist die sogenannte Haushaltswoche.
Sind die mehrere Tage dauernden Beratungen abgeschlossen, wird der Haushaltsentwurf an den Haushaltsausschuss des Bundestages verwiesen. Der Ausschuss prüft die Einnahme- und Ausgabepositionen und macht Änderungsvorschläge.
Der Entwurf geht dann wieder zurück ins Plenum zur zweiten und dritten Lesung. Wie bei der ersten Lesung folgt in der zweiten Lesung eine Debatte im Bundestag. Dann wird über jeden Einzelplan abgestimmt. In der dritten Lesung entscheiden die Abgeordneten über den gesamten Entwurf. Anschließend kann der Bundesrat, wenn er mit dem Haushaltsgesetz nicht einverstanden ist, den Vermittlungsausschuss anrufen. Ändert dieser etwas an dem Entwurf, muss der Bundestag entscheiden, ob er diese Änderungen übernimmt. Lehnt die Mehrheit des Bundestags die Änderungen ab, kann der Bundesrat Einspruch einlegen. Diesen Einspruch kann der Bundestag abschließend überstimmen.
Nur wenn die Interner Link: Vollversammlung des Bundestags am Ende zustimmt, kann der Haushaltsentwurf Gesetz werden. Dieses Interner Link: Budgetrecht wird auch das „Königsrecht des Parlaments“ genannt. Der Interner Link: Bundesrat darf zwar den Vermittlungsausschuss anrufen – letztlich kann er jedoch vom Bundestag mit einfacher Mehrheit überstimmt werden.
Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Entwurf des Haushaltsgesetzes zugestimmt haben, muss es noch vom Bundesfinanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Interner Link: Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Bundeshaushalt 2026
Der vom Kabinett verabschiedete Haushaltsentwurf der Regierung für 2026 wurde vom 23. September bis zum 26. September intensiv vom Bundestag in erster Lesung diskutiert. Strittige Fragen wurden in den vergangenen Wochen im Haushaltausschuss verhandelt. Letzterer einigte sich Mitte November auf einen Haushalt. Die abschließende Beratung im Plenum des Bundestags ist ab dem 25. November geplant. Am 28. November sollen die Abgeordneten dann in dritter Lesung namentlich über den Etat abstimmen.
Was passiert, nachdem der Haushalt verabschiedet wurde?
Der Haushaltsausschuss des Bundestages kontrolliert fortlaufend den Umgang mit Steuergeldern. Der Bundesrechnungshof kontrolliert am Ende des Haushaltsjahres alle Einnahmen und Ausgaben der Bundesregierung und verfasst „Bemerkungen“ zur Haushaltsführung.
Was ist das Haushaltsfinanzierungsgesetz?
Das Haushaltsfinanzierungsgesetz enthält notwendige gesetzliche Änderungen, um den Haushalt umzusetzen. Die Auswirkungen des Gesetzes, wie etwa Steuersenkungen, werden bereits im Haushaltsentwurf eingeplant.
Was bedeuten Schuldenbremse und Sondervermögen?
Seit 2011 ist die sogenannte Schuldenbremse in Interner Link: Artikel 109 des Grundgesetzes verankert. Sie begrenzt die Neuverschuldung des Bundes ab 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Ausnahmen galten ursprünglich nur in akuten Notsituationen, etwa bei Naturkatastrophen und Konjunkturkrisen.
Ende März 2025 beschlossen Bund und Länder jedoch eine Lockerung der Schuldenbremse. Die Reform ermöglicht es dem Bund seither, seine Verteidigungsausgaben ohne Einschränkung durch die Schuldenbremse zu steigern. In Externer Link: Artikel 109 GG heißt es nun, dass der Teil der Verteidigungsausgaben, der 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreitet, von der Schuldenbremse ausgenommen ist. Die Ausnahme gilt auch für die Kosten für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, also etwa Bunker oder das Technische Hilfswerk (THW). Auch Cybersicherheit, Ausgaben für die Nachrichtendienste und Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten fallen nicht mehr unter die Schuldenbremse. Außerdem dürfen nach der Reform neben dem Bund nun auch die Länder Kredite in Höhe von insgesamt höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts aufnehmen.
Außerdem gibt es schon seit den 1950er-Jahren sogenannte Externer Link: Sondervermögen. Ein Sondervermögen ist ein „Nebenhaushalt“, das heißt, er steht außerhalb des hier beschriebenen „Haupthaushalts“. Der Hauptunterschied zum regulären Haushalt besteht darin, dass die Gelder eines Sondervermögens immer für einen bestimmten Zweck ausgegeben werden müssen – zum Beispiel zur Überwindung der Corona-Krise oder zur Förderung der grünen Industrie.
Eine Sonderstellung nimmt ein 2022 beschlossenes 100 Milliarden Euro großes Sondervermögen für die die Bundeswehr ein, weil es anders als üblich in der Verfassung verankert ist. Ebenfalls ins Grundgesetz aufgenommen wurde im März 2025 ein Vermögen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz.
Der Haushalt sehe mit fast 127 Milliarden Investitionen in Rekordhöhe vor, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im September bei dessen Vorstellung. Zuletzt erhoben Wirtschaftsinstitute und die Opposition den Vorwurf, die Regierung nutze das Instrument des Sondervermögens zum Teil nicht für zusätzliche Investitionen, sondern finanziere damit Projekte, die im regulären Haushalt geplant waren – die Regierung weist dies zurück.
Derzeit gibt es 27 Sondervermögen auf Bundesebene. Dazu zählen auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge der Corona-Pandemie in Höhe von 150 Milliarden Euro oder der Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sondervermögen werden überwiegend aus Krediten finanziert.
Gibt es EU-Regelungen für Staatsverschuldung?
Deutschland hat den sogenannten Interner Link: EU-Fiskalpakt unterzeichnet. Darin einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, die Neuverschuldung zu begrenzen. Hier ist eine jährliche Obergrenze von 0,5 Prozent des Interner Link: Bruttoinlandsprodukts (BIP) festgelegt. Daneben gilt nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, dass Staaten sich insgesamt nicht über 60 Prozent ihrer jährlichen Wirtschaftsleistung verschulden dürfen.
Neuverschuldung 2026
Die Nettokreditaufnahme soll im Kernhaushalt bei rund 98 Milliarden Euro liegen. Davon sind 58 Milliarden Euro im Rahmen des Artikels 109 des Grundgesetzes als verteidigungs- und sicherheitsbezogene Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. Die für die Schuldenbremse maßgebliche Kreditaufnahme liegt nach Angaben des Bundestags bei rund 40,4 Milliarden Euro. Die reguläre Obergrenze der Schuldenregel von 0,35 Prozent des BIP soll in diesem Haushaltsjahr demnach exakt eingehalten werden. Rechnet man zu den gut 98 Milliarden Euro an neuen Krediten aus dem Kernhaushalt jene aus den Sondertöpfen für die Bundeswehr und die Infrastruktur hinzu, beläuft sich die Neuverschuldung im kommenden Jahr insgesamt auf mehr als 180 Milliarden Euro.
Hinweis der Redaktion: Dieser Text vom 11.12.2023 bzw. 5.2.2024 wurde am 28.11.2025 mit neuen Zahlen und Informationen aktualisiert.