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April 1956: Gründung des Bundesnachrichtendienstes | Hintergrund aktuell | bpb.de

April 1956: Gründung des Bundesnachrichtendienstes

Redaktion

/ 5 Minuten zu lesen

Der Bundesnachrichtendienst (BND) beschafft und wertet Informationen aus, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. 2026 soll das BND-Gesetz reformiert werden.

Der BND greift zur Informationsbeschaffung unter anderem auf öffentliche Quellen wie Medien, Internetseiten und Satellitenbilder zurück, gewinnt Informationen aber auch etwa durch verdeckte Bild- und Tonaufzeichnungen. (© picture-alliance/dpa, Britta Pedersen)

Der Bundesnachrichtendienst (BND) wurde am 1. April 1956 gegründet. Aufgabe des BND als Auslandsnachrichtendienst ist es, Informationen zu beschaffen und auszuwerten, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. Um möglichst frühzeitig vor äußeren Gefahren warnen zu können, setzt er sowohl auf die Auswertung von frei zugänglichen als auch von geheimen Informationen. Die gesammelten und analysierten Informationen leitet der BND an die Bundesregierung weiter.

Neben dem BND gibt es auf Bundesebene zwei weitere Nachrichtendienste: den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der MAD analysiert Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, Spionage- und Sabotageaktivitäten innerhalb die Bundeswehr. Das BfV ist der deutsche Inlandsnachrichtendienst und sammelt und wertet unter anderem Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus.

Der BND ist dem Kanzleramt unterstellt. Jahrzehntelang war in Pullach bei München die Zentrale des BND beheimatet. Noch immer arbeiten dort gut 1.000 Beschäftigte im Bereich der Nachrichtentechnik und Datenanalyse. Seit 2019 hat der BND seine Zentrale in Berlin. Neben den beiden Hauptstandorten in Berlin und Pullach gibt es eine Reihe spezialisierter Außenstellen im Inland und Vertretungen des Nachrichtendienstes im Ausland, sogenannte Residenturen. Insgesamt arbeiten laut BND-Angaben etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Auslandsnachrichtendienst. 2026 stehen dem BND rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, rund 315 Millionen Euro mehr als 2025.

Entstehungsgeschichte des BND

Die BND-Vorgängerorganisation „Organisation Gehlen“ entstand 1946 auf Initiative des US-Kriegsministeriums und sollte die Interner Link: Sowjetunion und die Staaten des Interner Link: Warschauer Pakts ausspähen. Bis 1949 unterstand sie der amerikanischen Armee und operierte bis 1955 als selbständiger Teil des US-amerikanischen Auslandsgeheimdienstes CIA (Central Intelligence Agency). Benannt war die Organisation Gehlen nach dem ehemaligen Wehrmachtsoffizier Reinhard Gehlen, der die Organisation auch führte. Während des Zweiten Weltkriegs hatte er die „Abteilung Fremde Heere Ost (FHO)“ geleitet, eine Spionageeinheit der Wehrmacht in Osteuropa. Gehlen wurde nach Gründung des BND 1956 zu seinem ersten Präsidenten ernannt. Bis 1968 leitete er den BND.

2011 wurde eine vom BND berufene Unabhängige Historikerkommission (UHK) zur Erforschung der Geschichte des BND von 1945 bis 1968 ins Leben gerufen. Diese stellte fest, dass in der Organisation Gehlen und später im BND zahlreiche schwer belastete Täter aus der Zeit des Nationalsozialismus arbeiteten. Der BND war unter Gehlen außerdem – entgegen seiner Aufgabe als Auslandsnachrichtendienst – auch innenpolitisch aktiv. Gehlen platzierte Gewährsleute in Behörden, agierte als Dienstleister für die Beschaffung innenpolitischer Informationen und Interner Link: spionierte für den Bundeskanzler Konrad Adenauer politische Konkurrenten aus.

Rechtliche Grundlage des BND

Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des BND ist das Externer Link: „Gesetz über den Bundesnachrichtendienst“ aus dem Jahr 1990, kurz BND-Gesetz. Dieses regelt unter anderem die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Nachrichtendienstes. Im BND-Gesetz lassen sich auch Vorgaben zur Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten finden. Der BND darf demnach nur Informationen sammeln, die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe – das Sammeln und die Auswertung von Informationen über das Ausland – dienen. Überwachungsmaßnahmen sind nur zulässig, um Erkenntnisse zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. Das sogenannte Trennungsgebot regelt die strikte organisatorische und sachliche Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten. Der BND verfügt über keine polizeilichen Befugnisse.

Wie alle Nachrichtendienste unterliegt auch der BND der Aufsicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Die Bundesregierung ist gemäß dem „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ (Kontrollgremiumgesetz) angewiesen, die dem PKGr angehörenden Abgeordneten über die allgemeinen Tätigkeiten und besonderen Vorgänge der Nachrichtendienste zu informieren. Das PKGr kann außerdem Mitarbeitende des BND befragen oder schriftliche Auskünfte einfordern sowie nach Akten verlangen. Die sogenannte G10-Kommission entscheidet im Vorfeld und während der Überwachungsmaßnahmen des BND, ob die Eingriffe in das Interner Link: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zulässig und notwendig sind. Die Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G10-Kommission finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch ein Unabhängiger Kontrollrat, Gerichte, der Bundesdatenschutzbeauftragte und kritische Medienberichterstattung prüfen die Arbeit des BND.

Informationsbeschaffung und Datenschutz

Der BND greift zur Informationsbeschaffung auf öffentliche Quellen wie Medien, Internetseiten und Satellitenbilder zurück. Von Interesse sind etwa Baumaßnahmen an Atomkraftwerken oder militärische Truppenbewegungen im Ausland, Veröffentlichungen ausländischer Regierungen sowie einschlägige Internetforen, die von Terrorgruppen oder Gruppen der Organisierten Kriminalität verwendet werden.

Der Nachrichtendienst setzt zudem Informantinnen und Informanten, die Überwachung von Internetaktivitäten, E-Mails oder Chatverläufe, die Analyse von Radarsignalen oder verdeckte Bild- und Tonaufzeichnungen zur Gewinnung von Informationen ein. Mit diesen Methoden sucht der BND beispielsweise nach Hinweisen auf geplante Anschläge. Der BND arbeitet außerdem laut eigenen Angaben mit etwa 450 ausländischen Nachrichtendiensten in über 160 Staaten zusammen. Ziel ist der Informationsaustausch über transnationale Phänomene wie den internationalen Terrorismus oder den illegalen Waffenhandel.

Der BND ist dazu verpflichtet, bei der Telekommunikations- und Personenüberwachung stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Mögliche Überschreitungen von Befugnissen und Datenschutzverletzungen des BND wurden in den vergangenen Jahren zum Thema öffentlicher Diskussionen und von Gerichtsverfahren. Beispiele sind:

  • Im Zuge der Enthüllung der weitreichenden weltweiten Überwachung des US-Auslandsgeheimdienstes National Security Agency (NSA) Interner Link: durch den Whistleblower Edward Snowden im Jahr 2013 wurde auch bekannt, dass der BND selektierte Listen mit Handynummern, E-Mail-Adressen und Suchbegriffen an die NSA weitergegeben haben soll. 2014 wurde ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der die umfassende Überwachung der US-Geheimdienste und die Zusammenarbeit von NSA und BND untersuchte. Die Ergebnisse wurden in dem Bericht von 2017 von Regierung und Opposition unterschiedlich gedeutet – laut Regierung aus CDU/CSU und SPD lagen keine Beweise für eine massenhafte Ausspähung deutscher Bürgerinnen und Bürger durch die NSA oder eine anlasslose Weitergabe von BND-Daten vor; die Opposition aus GRÜNEN und DIE LINKE kam hingegen zum Ergebnis, dass es anlasslose und massenhafte Spionage ausländischer Dienste in Deutschland gab und der BND dabei geholfen habe. Unter anderem auf der Grundlage der Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums hält der Bericht hingegen als einheitliches Ergebnis fest, dass der BND EU- und NATO-Staaten über seine Befugnisse hinaus ausspioniert und die Kontrolle des Nachrichtendienstes nicht ausreichend gewesen sei. 2016 wurde das BND-Gesetz reformiert. Die Befugnisse des BND wurden erweitert und die Kontrolle durch den Einsatz eines unabhängigen Gremiums verstärkt.

  • Das Externer Link: Bundesverfassungsgericht hielt 2020 in einem Urteil fest, dass die Regelungen zur Internetüberwachung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland durch den BND verfassungswidrig waren. Der BND müsse sich auch im Ausland an das Grundgesetz, insbesondere das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit, halten. Die Klage wurde unter anderem von ausländischen Journalistinnen und Journalisten und dem gemeinnützigen Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht. 2021 wurde das BND-Gesetz entsprechend angepasst. GFF und die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) verstehen die Reformen von 2021 als nicht weitreichend genug und sehen den Schutz von Medienschaffenden vor Ausspähung durch die aktuelle Gesetzeslage nicht gewährleistet. Sie reichten im März 2025 eine entsprechende Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein.

  • 2024 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass im Rahmen der strategischen Überwachung des BND zur Abwehr von Cyberangriffen Nachbesserungen beim Grundrechtsschutz erfolgen müssen. Geklagt hatte unter anderem die Nichtregierungsorganisation Amnesty International. Bereits 1999 überprüfte und billigte das Bundesverfassungsgericht die strategische Überwachung des BND zwischen Inland und Ausland. Aufgrund der deutlich gestiegenen Bedeutung der digitalen Kommunikation fällte das Gericht 2024 eine neue Grundsatzentscheidung und fordert damit die Bundesregierung auf, das Gesetz bis Ende 2026 zu überarbeiten.

Geplante BND-Reform

Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU/CSU und SPD die Stärkung der „operativen Fähigkeiten“ der Nachrichtendienste Deutschlands vereinbart, um auf aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen angesichts der sogenannten Zeitenwende nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die gesamte Ukraine 2022 und hybrider Bedrohungen zu reagieren.

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„Hintergrund Aktuell“ ist ein Angebot der Onlineredaktion der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Es wird von den Redakteur/-innen und Volontär/-innen der Onlineredaktion der bpb redaktionell verantwortet und seit 2017 zusammen mit dem Südpol-Redaktionsbüro Köster & Vierecke erstellt.

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Aufgabe des B. ist es, die Arbeit des/der Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin vorzubereiten, zu unterstützen und zu begleiten. Es ist (ähnlich wie ein Ministerium) eine oberste Bundesbehörde. Seine besondere politische Bedeutung erhält...

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.