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Abgeordneter/Abgeordnete | bpb.de

Abgeordneter/Abgeordnete

Die Vertreter und Vertreterinnen der Bürger und Bürgerinnen in einem Interner Link: Parlament heißen Abgeordnete. Die Wähler und Wählerinnen wählen die Abgeordneten in einer Interner Link: Wahl.

In einer Interner Link: Demokratie sind Abgeordnete Vertreter der Interner Link: Bürger und Bürgerinnen. Abgeordnete arbeiten in einem Parlament. Das Parlament kann ein Interner Link: Landtag, der Interner Link: Bundestag oder das Interner Link: Europäische Parlament sein.

In den Parlamenten gibt es viel zu besprechen und zu entscheiden. Das können nicht alle Bürger und Bürgerinnen machen. Deshalb gibt es Abgeordnete.

Abgeordnete werden immer für eine feste Zeit gewählt. Meistens sind das 4 oder 5 Jahre.

Abgeordnete haben unterschiedliche Aufgaben. In jedem Parlament sind die Aufgaben unterschiedlich. Manche Aufgaben sind aber auch in allen Parlamenten ähnlich:

  • Die Abgeordneten entscheiden über neue Interner Link: Gesetze. Und sie können Gesetze ändern, die es schon gibt.

  • Die Abgeordneten halten im Parlament Reden und sagen ihre Meinung zu wichtigen Fragen.

  • Die Abgeordneten sprechen in ihren Wohnorten und Interner Link: Wahlkreisen mit den Bürgern und Bürgerinnen. Sie sprechen auch mit Bürger und Bürgerinnen bei Treffen, zu denen sie eingeladen werden.

  • Die Abgeordneten arbeiten in Ausschüssen des Parlaments. In einem Ausschuss prüft und diskutiert eine Gruppe von Abgeordneten Gesetzesvorschläge. Ein Ausschuss ist für ein politisches Thema zuständig, zum Beispiel für Gesundheit oder Bildung.

  • Die Abgeordneten entscheiden über den Interner Link: Haushalt. Der Haushalt ist ein Gesetz, das festlegt, für was wie viel Geld ausgegeben werden darf.

Manche Aufgaben sind in den Parlamenten unterschiedlich:

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

Fussnoten

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