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Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB) | bpb.de

Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)

Der EGB wurde 1973 in Brüssel gegründet. Die Organisation ist ein Zusammenschluss von 89 Gewerkschaftsbünden aus 39 europäischen Interner Link: Staaten sowie 10 Branchenverbänden. Der EGB vertritt seine Ziele in der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) und der Europäischen Freihandelszone (Interner Link: Europäische Freihandelszone (EFTA)). Der EGB versucht, auf den Interner Link: Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union sowie auf die Arbeit der Europäischen Kommission (Interner Link: Europäische Kommission) und des Europäischen Parlaments (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)) Einfluss zu nehmen. Da die Arbeit der Interner Link: Gewerkschaften traditionell stark an den nationalen ökonomischen Bedingungen orientiert ist, ist ein wichtiges Ziel des EGB eine Plattform für den übernationalen gewerkschaftlichen Austausch zu bieten und die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes (Interner Link: Europäischer Binnenmarkt) für die nationalen Ökonomien zu verdeutlichen sowie im Rahmen des sozialen Dialogs zwischen der EU-Kommission, den europäischen Arbeitgeberverbänden und dem EGB die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interner Link: Interessen der Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen zu vertreten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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