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Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) | bpb.de

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Seit 1953 ist die EMRK (offiziell: Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) des Interner Link: Europarates in Kraft. Diese Interner Link: Konvention begründete mehrere Interner Link: Institutionen, die die Interner Link: Grundrechte und Interner Link: Menschenrechte in den (europäischen) Unterzeichnerstaaten schützen [der Interner Link: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), bis 1998 v. a. die Interner Link: Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR)].

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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