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Public-Privat-Partnership (PPP) | bpb.de

Public-Privat-Partnership (PPP)

PPP (auch: Öffentlich-Private-Partnerschaft) bezeichnet die Zusammenarbeit bestimmter staatlicher Einrichtungen (z. B. Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)) mit privatwirtschaftlichen Interner Link: Unternehmen (gelegentlich: NPOs (Interner Link: Non-Profit-Organization (NPO)). Ziel ist die Bildung einer gemeinsamen Unternehmung (Zweckgesellschaft) zur üblicherweise langfristigen Lösung öffentlicher Aufgaben. Wichtige Gründe der Zusammenarbeit sind a) der Einsatz privater finanzieller Mittel (z. B. aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Hand (Interner Link: Öffentliche Hand)) und/oder b) die Kombination von privatwirtschaftlichem Effizienzdenken und der staatlichen Verpflichtung, das Interner Link: Gemeinwohl zu beachten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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