Legislative
Der Begriff Legislative kommt aus der lateinischen Sprache.Er ist aus zwei lateinischen Wörtern zusammengesetzt.
Diese bedeuten "Gesetz" und "tragen".
Die Legislative macht die Gesetze.
In allen demokratischen Staaten gibt es Gewaltenteilung.
Das bedeutet, dass die Gewalt in dem Staat aufgeteilt ist.
< Es bestimmt dann nicht nur ein Mensch oder eine kleine Gruppe von Menschen in dem Staat.
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat mit Gewaltenteilung.
Es gibt drei Gewalten. Die Legislative ist eine von drei Gewalten.
Die anderen zwei Gewalten sind die Judikative und die Exekutive.
Zur Legislative gehören die Einrichtungen, die Gesetze machen.
Das sind zum Beispiel der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage.
Gesetzte sind Regeln. Nur wenn es Regeln gibt, können darüber Richter entscheiden.
Andere Namen für die Legislative sind Gesetzgeber oder gesetzgebende Gewalt.
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