Genossenschaft
G. sind Wirtschaftsunternehmen, deren wichtigstes Ziel die Förderung der gemeinsamen Interessen und des (i. d. R. wirtschaftlichen) Nutzens ihrer Mitglieder (bzw. Genossen) ist, während die Gewinnerzielung des Unternehmens selbst nachrangig ist.G. sind juristische Personen (unabhängige wechselnde Mitgliederzahl), die über eine Satzung (mit den Zielen der G.), einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und eine turnusmäßige, i. d. R. jährliche G.-Versammlung verfügen und im G.-Register eingetragen sind. Nach dem Zweck ihrer Gründung kann zwischen Absatz-, Bau-, Verbraucher- und Kredit-G. unterschieden werden (z. B. Volksbanken).
G. sind v. a. auch im Bereich der Selbsthilfe und Selbstverwaltung angesiedelt.
Siehe auch:
Interessen
Unternehmen
Juristische Person
Satzung
Selbstverwaltung
Wirtschaftsordnung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.