Rechtsstaatsprinzip
Das R. fordert von modernen Demokratien im Allgemeinen eine geschriebene Verfassung, in der die Staatsgewalten an das Recht gebunden sind, wie es vom Volk (Volkssouveränität) bzw. dessen Vertretern gesetzt wurde. Für das R. sind damit die Gewaltenteilung und die Vorrangstellung der Verfassung sowie eine kontrollierende, unabhängige (Verfassungs-) Gerichtsbarkeit charakteristisch, ferner der Vorrang von Recht und Gesetz, die garantierte Rechtssicherheit (insb. der Grundsatz, dass Recht nicht rückwirkend gelten darf) und der Rechtsschutz und die Garantie rechtliches Gehör vor unabhängigen Richtern zu bekommen.Siehe auch:
Demokratie
Verfassung
Staatsgewalt
Recht
Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung
Gerichtsbarkeit, ordentliche
Gesetz
Grundgesetz (GG)
Souveränität
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.