Kultusministerkonferenz (KMK)
Die Kompetenzen für die Bereiche Bildung und Erziehung, Hochschule und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten liegen im dt. Föderalismus nahezu ausschließlich bei den Bundesländern. Die KMK dient als Beratungs- und Koordinierungsgremium und zur Förderung der gemeinsamen Interessen. Ihre Aufgabe ist es insb., trotz z. T. erheblicher Unterschiede zwischen den Ländern (z. B. Zeugnisse und Abschlüsse, Studienpläne, Arbeitsbedingungen betreffend) die Mobilität von Schülern, Studierenden bzw. Lehrern und Wissenschaftlern zwischen den Bundesländern zu sichern.Siehe auch:
Kompetenz
Bildung/Bildungswesen
Föderalismus
Bundesland
Interessen
Bildungspolitik
Bundesstaat
Kulturpolitik
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.