Massenmedien
Massenmedien haben einen großen Einfluss auf die öffentliche Meinung, sie informieren und machen politische Beteiligung möglich. In Deutschland konkurrieren private mit öffentlich-rechtlichen Anbietern.
Politische Beteiligung in einer Massendemokratie wird durch Presse, Funk und Fernsehen, aber auch das Internet erst möglich. Der Einzelne kann politische Entscheidungen nur treffen, wenn er umfassend informiert ist, unterschiedliche Meinungen kennenlernen und gegeneinander abwägen kann. Die Massenmedien stellen Öffentlichkeit her, in der ein Austausch der verschiedenen politischen Meinungen von gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, Parteien und politischen Institutionen stattfindet. Nur solche Meinungen, die in den Massenmedien zu Diskussionsthemen werden, haben die Chance, öffentlich wirksam zu werden. Öffentliche Meinung wird somit weitgehend durch die veröffentlichte Meinung bestimmt. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung der Massenmedien.
Aufgaben der Massenmedien
Die Massenmedien haben die Aufgabe- Informationen zu verbreiten, sie sollen so umfassend, sachgerecht und verständlich wie möglich sein;
- zur Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beizutragen, indem sie komplizierte politische Probleme und Zusammenhänge einsichtig machen und politische Ereignisse kommentieren;
- die Entscheidungen der politischen Institutionen sowie das Verhalten der Amtsinhaber zu kontrollieren und Missstände zu kritisieren.
Verfassungsrechtliche Regelungen
Artikel 5(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstat-tung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Das Grundgesetz schützt die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG. Damit wird in erster Linie der Schutz vor staatlichen Eingriffen gewährleistet, zum Beispiel: Meinungsäußerungen sind nicht strafbar; staatliche Überwachung und Unterdrückung von Veröffentlichungen sind unzulässig; Behörden müssen Publikationsorganen Auskunft geben; Journalisten brauchen Informanten nicht preiszugeben.
Art. 5 Abs. 2 GG schützt den Einzelnen gegen die Macht der Medien. Beleidigungen und Verleumdungen stehen unter Strafe. Schwierig ist die Abwägung zwischen der Freiheit der Berichterstattung und dem Recht an der eigenen Persönlichkeit, zu dem der Schutz der Privat- und Intimsphäre, der persönlichen Ehre und das Recht am eigenen Bild gehören. Bei unrichtigen Tatsachenbehauptungen – nicht aber bei Werturteilen und Meinungsäußerungen – besteht ein Anspruch auf eine Gegendarstellung.
Auflagenhöhe überregionaler Zeitungen und Magazine | |
Überregionale Tageszeitungen | verkaufte Auflage |
Süddeutsche Zeitung | 442.159 |
Frankfurter Allgemeine Zeitung | 369.690 |
Frankfurter Rundschau | 151.649 |
Sonntagszeitungen | verkaufte Auflage |
Bild am Sonntag | 1.685.287 |
Welt am Sonntag | 402.882 |
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung | 344.016 |
Straßenverkaufszeitungen | verkaufte Auflage |
Bild (Hamburg) | 3.233.196 |
BZ (Berlin) | 177.001 |
Express (Köln) | 163.724 |
Abendzeitung (München) | 141.954 |
Wochenzeitungen | verkaufte Auflage |
Die Zeit | 501.524 |
Rheinischer Merkur | 70.052 |
Das Parlament | 10.280 |
Magazine | verkaufte Auflage |
Der Spiegel | 1.029.558 |
Focus | 656.776 |
Quelle: IVW-Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V., 2/2009 (www.ivw.de). |
Zeitungen und Zeitschriften
Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sind fast ausnahmslos in privatem Besitz. Sie geben 384 Zeitungen (Tages-, Wochen- und Sonntagszeitungen) mit einer Gesamtauflage von 25,31 Millionen Exemplaren heraus. Viele Tageszeitungen erscheinen mit mehreren Lokalausgaben unter verschiedenen Namen. Man nennt das "Publizistische Einheiten". Sie haben eine Vollredaktion und für die verschiedenen Lokalausgaben jeweils eine Lokalredaktion. 2009 gab es 134 Publizistische Einheiten mit 1.511 Zeitungsausgaben. Daneben erscheinen "Publikumszeitschriften" mit einer Auflage von 113,74 Millionen Exemplaren. Dazu zählen Illustrierte, Programm-, Frauen-, Jugend-, Kinderzeitschriften. Außerdem gibt es noch "Fachzeitschriften" mit einer Auflage von 13,43 Millionen Exemplaren. (Alle Zahlen: 2. Quartal 2009)Zeitungen und Zeitschriften unterscheiden sich in Niveau, Zielgruppen und Verbreitungsgebiet, so die Tageszeitungen in
- überregionale Zeitungen mit hohem Anspruch: Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Die Welt, Frankfurter Rundschau,
- regionale und lokale Abonnementszeitungen,
- Straßenverkaufszeitungen ("Boulevard-Blätter"): Bild, Abendzeitung, BZ, Express.
- Wochenzeitungen: Die Zeit, Rheinischer Merkur, Das Parlament
- Sonntagszeitungen: Welt am Sonntag, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung,
- Magazine: Der Spiegel, Focus.