Landesregierungen
In Hessen anders als in Rheinland-Pfalz: Die Regierungsbildung und die Kompetenzen des Regierungschefs und der Minister sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.
An der Spitze der Landesregierungen (in Bayern, Sachsen und Thüringen Staatsregierung, in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg Senat genannt) steht der Ministerpräsident (in Berlin der Regierende Bürgermeister, in Bremen der Bürgermeister, in Hamburg der Erste Bürgermeister).
Die Regierungsbildung und die Kompetenzen des Regierungschefs sowie der Minister sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Kanzlersystem nach dem Modell des Bundes mit Richtlinienkompetenz, Ernennung der Minister durch den Regierungschef und konstruktivem Misstrauensvotum, gilt in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In den übrigen Flächenstaaten haben die Parlamente mehr Rechte als im Bund. In Rheinland-Pfalz kann beispielsweise jedem Minister das Vertrauen durch das Landesparlament entzogen werden.
Ein reines Kollegialsystem haben Bremen und Hamburg eingeführt. Dort wird der Bürgermeister von den Mitgliedern des Senats gewählt, und der Senat bestimmt als Kollegium die Richtlinien der Politik. In den Hansestädten und in Berlin werden die Senatoren einzeln gewählt.

Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 110.