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Wappen, Flagge und Hymne | Deutsche Demokratie | bpb.de

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Wappen, Flagge und Hymne

Horst Pötzsch

/ 3 Minuten zu lesen

Wappen, Flagge und Hymne der Bundesrepublik haben ihren Ursprung im 19. Jahrhundert: Das "Lied der Deutschen" wurde 1841 verfasst, Schwarz-Rot-Gold 1848 zur Fahne des Deutschen Bundes erklärt und der einköpfige Adler 1871 als Staatswappen des Deutschen Reiches eingeführt.

Der Adler, das Wappentier des Bundeswappens, war das Herrschaftszeichen der römischen Kaiser, die Flaggenfarben Schwarz-Rot-Gold dienten erstmals auf dem Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen Burschenschaft. (© Public Domain)

Bundeswappen

Der Adler, das Wappentier des Bundeswappens, war das Herrschaftszeichen der römischen Kaiser. Als Karl der Große das römische Kaiserreich erneuerte, übernahm er dieses Symbol kaiserlicher Macht. Die späteren deutschen Herrscher waren zumeist gleichzeitig deutsche Könige und römische Kaiser. Als deutscher König führte der Herrscher den einköpfigen, als römischer Kaiser den doppelköpfigen Adler. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 ging der Doppeladler auf die österreichische Monarchie über. Der einköpfige Adler wurde zum Staatswappen des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, 1919 – schon in der heutigen Form – auch von der Weimarer Republik übernommen. 1950 bestimmte Bundespräsident Theodor Heuss den Adler als Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesflagge

Die Farben Schwarz-Rot-Gold dienten erstmals auf dem Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen Burschenschaft. Diese studentische Vereinigung hatte sich dem Kampf für nationale Einheit und politische Freiheit in Deutschland verschrieben. Im Revolutionsjahr 1848 bestimmte die Frankfurter Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zur Fahne des Deutschen Bundes.

Das von Bismarck gegründete Deutsche Reich gab sich die Fahne Schwarz-Weiß-Rot. Die Weimarer Republik versuchte einen Kompromiss zwischen den beiden Fahnen: Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben und Schwarz-Weiß-Rot "mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke" als Handelsflagge. Entfesselt wurde damit aber nur ein endloser "Flaggenstreit". Für den Parlamentarischen Rat war es selbstverständlich, dass die Tradition von Schwarz-Rot-Gold als Farben der Einheit und Freiheit wieder aufgenommen wurde. Art. 22 GG bestimmt: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold."

In der Praxis wird Gold durch Gelb ersetzt, ebenso wie Silber durch Weiß. Als heraldische Farben (Wappenfarben) sind Gold und Gelb sowie Silber und Weiß gleichwertig.

Die deutsche Nationalhymne

3. Strophe das Lieds der Deutschen, Handschrift von Hoffmann von Fallersleben als Faksimile.

Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat gehört eine Hymne, die bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird. Wie die Flagge der Bundesrepublik Deutschland geht auch die Nationalhymne auf die Zeit vor der Revolution von 1848 zurück: Der Text des "Liedes der Deutschen" wurde im Jahre 1841 auf der Insel Helgoland von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zu einer Melodie von Joseph Haydn verfasst. Er bringt angesichts der damaligen politischen Zersplitterung in Deutschland die Sehnsucht der deutschen Bevölkerung nach einem geeinten Vaterland zum Ausdruck.

Nach dem Ersten Weltkrieg erhob der erste Reichspräsident der Weimarer Republik, Friedrich Ebert, das "Lied der Deutschen" zur deutschen Nationalhymne. Die erste Strophe des Deutschlandliedes wurde, vor allem auch im Ausland, vielfach verkannt und missdeutet. Der als Aufruf gemeinte Einleitungssatz dieser Strophe: "Deutschland, Deutschland über alles" konnte jedoch in der Zeit der politischen Uneinigkeit, in der Hoffmann von Fallersleben lebte, nur als ein Bekenntnis verstanden werden, für das noch nicht geschaffene einige Deutsche Reich die besten Kräfte und Gefühle einzusetzen.

Im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Lied wieder als Nationalhymne anerkannt. Adenauer: "Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden." Gerade ihr Text – "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" – hat den Anspruch aller Deutschen auf Verwirklichung ihrer staatlichen Einheit auch in den Jahrzehnten der Teilung wachgehalten. In ihrem Briefwechsel vom August 1991 bestätigten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl diese Tradition des "Liedes der Deutschen" für das vereinigte Deutschland: "Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es in allen seinen Strophen eine Einheit. (...) Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk."

Text und MelodieDie deutsche Nationalhymne

"Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben,
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!"

Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland

Musikwerk

Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland

Die deutsche Nationalhymne in der aktuellen Fassung ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes (festgelegt durch den Schriftwechsel vom 19. beziehungsweise 23. August 1991 zwischen Bundeskanzler Kohl und Bundespräsident von Weizsäcker, veröffentlicht im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August 1991).

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 172.

Fussnoten

Der Historiker und Politologe Horst Pötzsch war bis 1992 Leiter der Abteilung "Politische Bildung in der Schule" der Bundeszentrale für politische Bildung.