Von der EG zur EU
1993 trat der Maastrichter Vertrag in Kraft. Mit ihm sollte die Europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union zusammenwachsen und der gemeinsame Binnenmarkt zu einer Wirtschafts- und Währungsunion werden.
Vertrag von Maastricht
Der Prozess der europäischen Integration hat durch den 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union, der 1993 nach Ratifizierung in allen Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist, ein neues Stadium erreicht. Die Europäische Gemeinschaft sollte zu einer politischen Union zusammenwachsen und der gemeinsame Binnenmarkt zu einer Wirtschafts- und Währungsunion werden.
Folgende Vereinbarungen dienen diesen Zielen:
- Eine Unionsbürgerschaft gewährleistet völlige Freizügigkeit im Hoheitsgebiet der Europäischen Union. Bürger der EU haben das Recht, sich an ihrem Wohnsitz an Kommunal- und Europawahlen zu beteiligen.
- Das Europäische Parlament erhält mehr Kompetenzen. Verordnungen werden künftig vom Ministerrat und vom Parlament beschlossen. Das Parlament kann eine Verordnung in bestimmten Bereichen mit absoluter Mehrheit ablehnen. Die Ernennung der Mitglieder der Kommission wird erst nach der Bestätigung durch das Parlament wirksam. Die Amtsperioden von Parlament und Kommission sind künftig gleich.
- Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik soll schrittweise erarbeitet und verwirklicht werden.
- Eine Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik wird für folgende Gebiete vereinbart: Asylpolitik, Grenzkontrollen, Einwanderungspolitik, Drogenbekämpfung, internationale Kriminalität, Terrorismusbekämpfung.
Wirtschafts- und Währungsunion

1998 wurde die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. Sie ist unabhängig und dem Ziel der Geldwertstabilität verpflichtet. Die Geldpolitik in den Staaten der Wirtschafts- und Währungsunion liegt in deren Verantwortung.
Der Wirtschafts- und Währungsunion können nur Staaten beitreten, die folgende Voraussetzungen erfüllen: jährliche Neuverschuldung höchstens 3 Prozent, Gesamtverschuldung höchstens 60 Prozent des Bruttosozialprodukts; Inflationsrate höchstens 1,5 Punkte über dem Durchschnitt der drei Länder mit der niedrigsten Inflationsrate; langjährige Zinsen höchstens 2 Prozent über dem Durchschnitt der drei Länder mit der niedrigsten Inflationsrate; mindestens zwei Jahre ohne größere Schwankung des Wechselkurses der nationalen Währung.
Auch nach dem Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin wahren. Überschreitet ihre Neuverschuldung die Obergrenze von 3Prozent des Bruttosozialprodukts, können Geldbußen verhängt werden; diese können bis zu einem halben Prozent des Bruttosozialprodukts ausmachen.
1997 erfüllten elf Staaten die genannten Voraussetzungen und erklärten ihren Beitritt: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien.
1999 trat die Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft. Die gemeinsame Währung Euro wurde im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt (Buchgeld). Die Umrechnungskurse der nationalen Währungen zum Euro traten in Kraft (1 Euro = 1,95583 DM).
Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in derzeit 16 Ländern (siehe Karte auf der nächsten Seite) .