Voraussetzung für dei Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengen-Staaten unmittelbar geltende europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum.
Der Visakodex normiert die Visumerteilungsvoraussetzungen, deren Vorliegen im Rahmen des Visumverfahrens von der Auslandsvertretung geprüft werden müssen. Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet über die Visumerteilung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.
Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden.
Personen, deren Einreise in den Schengen-Raum die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in den Schengen-Staaten gefährden würde oder die eine oder mehrere der oben genannten Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können kein Visum erhalten.
Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags werden dem Antragsteller die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung steht jedem Antragsteller der Rechtsweg offen.
Quelle: Externer Link: Auswärtiges Amt
Expertenrunde bestätigt – zügige Erleichterungen in der Deutsch-Russischen Visapraxis sind dringend nötig (Pressemitteilung vom 8. September 2011 von Franz Thönnes MdB, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses)
Anlässlich der 2. Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages zur Visa-Liberalisierung mit Russland, die am 7. September 2011 im Deutschen Bundestag stattgefunden hat, erklärt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Russland, Franz Thönnes:
Der gestrige Dialog zwischen Abgeordneten aller Fraktionen aus den Bereichen Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und der Tourismusbranche macht einmal mehr deutlich, wie groß die Belastungen und Hindernisse durch die derzeitigen Visaregelungen auf deutscher und russischer Seite sind. Alle geladenen Experten unterstrichen den großen wirtschaftlichen Schaden und Imageverlust für Deutschland insbesondere durch das zeitintensive und umständliche Verfahren.
2010 besuchten nach Angaben der Zentrale des Deutschen Tourismusverbandes 1,5 Mio. russische Touristen Deutschland, bis jetzt sind es bereits 850.000 im Jahr 2011. Damit stellt Russland einen der größten Quellmärkte für den deutschen Tourismus dar. Und die Zahl der Beschwerden über die Praxis der Erfahrungen bei der Visabeantragung und -erteilung seien hoch.
Auch bei Austausch- und Förderprogrammen sowie bei internationalen Veranstaltungen können geladene russische Teilnehmer häufig nicht dabei sein, weil z. B. Visa aufgrund formaler Fehler nicht ausgestellt wurden, oder durch die große zeitliche Verzögerung bis zur Visaerteilung die Reise nicht angetreten werden konnte. Dies bestätigten die Vertreter des Deutsch-Russischen Forums und des Deutsch-Russischen Austauschs wie auch der Stiftung West-Östliche Begegnungen und des Bundesverbandes Deutscher West-Ost-Gesellschaften.
Insgesamt waren sich die Experten aus den zivilgesellschaftlichen Bereichen einig, dass dringend von deutscher Seite angemessene Schritte zu deutlichen Erleichterungen insbesondere in der Verfahrenspraxis in den deutschen Vertretungen unternommen werden müssten. In anderen Auslandsvertretungen wie z. B. der Finnlands oder Frankreichs ist dies deutlich unkomplizierter. Ziel muss deshalb eine einheitliche und bürgerfreundliche Handhabung des Schengener Visaverfahrens sein. Die Teilnehmer verständigten sich darauf, für die für den 28. September 2011 geplante öffentliche Anhörung vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages einen gemeinsamen Forderungskatalog in Ergänzung zu den vom Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft formulierten Erwartungen vorzulegen.
Wir begrüßen ausdrücklich dieses Vorhaben. Denn Sinn und Zweck der Anhörung soll es sein, aus allen Bereichen der Gesellschaft Expertise für eine erleichterte Visapraxis zu erhalten. Wir wollen diesen Prozess so voranbringen, dass die Visaverfahren nicht weiterhin den Ausbau der gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland behindern. Dabei gilt es die Bundeskanzlerin beim Wort zu nehmen, wenn sie beim 11. Petersburger Dialog im Juli dieses Jahres einräumte: »Deutschland war hier bisher der Bremser, nicht Europa« und es gleichzeitig als »wünschenswert« bezeichnete, sowohl für Wirtschaftskontakte als auch für Touristen und Studierende den Austausch zwischen beiden Ländern zu vertiefen.
In ihren weiteren Sitzungen wird sich die Interfraktionelle Arbeitsgruppe auch mit den wichtigen sicherheitsrelevanten Aspekten befassen. Dabei wird zu bewerten sein, ob die aufgewendeten Verwaltungskosten und die Bürokratie der Visapraxis im Verhältnis zur erwünschten und realen erzeugten Sicherheit stehen und ob die berechtigten Sicherheitsinteressen gegen Kriminalität und die Bekämpfung terroristischer Risiken nicht auch mit anderen organisatorischen und technischen Mitteln wirksam erfüllt werden können.
Einreisebürokratie schreckt Fachkräfte ab
Dietrich Creutzburg, Handelsblatt, 9.9.2011, S. 23
[...] Der Nationale Normenkontrollrat (NKR), der im Auftrag der Bundesregierung den Bürokratieabbau vorantreiben soll, hat nun an einem praktischen Fall aufgezeigt, um wie viel einladender sich Deutschland allein schon durch eine bessere Verwaltungspraxis präsentieren könnte: Die Erteilung von Einreisevisa für ausländische Fachkräfte ließe sich drastisch beschleunigen – ohne irgendein Gesetz zu ändern. [...]
Bisher dauert es nach den Erkenntnissen des NKR im Schnitt 44 Tage, also mehr als sechs Wochen, bis ein beantragtes Visum fertig ist. Dabei beträgt die Zeit für die eigentliche Bearbeitung der Unterlagen bei diversen Behörden im Schnitt nicht einmal fünf Stunden. Das hat das Statistische Bundesamt erhoben. Der Rest der Zeit geht durch Postwege und sogenannte Liegezeiten verloren. [...]