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Dokumentation: Kandidaten und Wahlkampfetappen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2018 | Russland-Analysen | bpb.de

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Dokumentation: Kandidaten und Wahlkampfetappen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2018

/ 4 Minuten zu lesen

In Russland gibt es einige Anforderungen, um sich erfolgreich als Präsidentschaftskandidat zu registrieren. Acht haben es auf die Liste geschafft. Welche Neuerungen gibt es im Wahlrecht, die die Präsidentschaftswahl betreffen? Wie funktioniert Auswahl und Registrierung der Kandidaten?

Die russische Fernsehmoderatorin Ksenija Sobtschak (Bürgerinitiative) ist eine der acht zugelassenen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl 2018 in Russland. (© picture-alliance/AP)

Die folgende Dokumentation basiert auf Auszügen aus einer umfassenden russischsprachigen Analyse des Wahlkampfes und vor allem der Kandidatenregistrierung bei den Präsidentschaftswahlen 2018, bereitgestellt von der russische Bewegung "Golos", die sich auf Wahlbeobachtung spezialisiert hat, und der "Europäischen Plattform für demokratische Wahlen" (Externer Link: epde.org). Wir danken "Golos" für die exklusive Zusammenstellung dieser Dokumentation. Auszüge in englischer Übersetzung sind im Internet zugänglich unter Externer Link: http://bit.ly/2Fugiy5 und Externer Link: http://bit.ly/2Hehkvk.

Die Redaktion der Russland-Analysen Übersetzung aus dem Russischen: Hartmut Schröder

Neuerungen im russischen Wahlrecht

In den Jahren 2012 bis 2017 sind 15 Mal Änderungen am Föderalen Gesetz "Über die Wahl des Präsidenten der Russischen Föderation" vorgenommen worden. Insgesamt wurden 59 der 87 Paragraphen und sämtliche vier Anhänge dieses Gesetzes verändert. Darüber hinaus sind Bestimmungen des Föderalen Gesetzes Nr. 67 "Über grundlegende Wählerrechte und das Recht zur Teilnahme an Referenden für Bürger der Russischen Föderation" geändert worden, die die Wahl des Präsidenten Russlands betreffen, nämlich die Bildung der Stimmbezirke, die Berufung der Wahlkommissionen, die Fristen für Einsprüche gegen Wahlergebnisse.

Die Gesetzesänderungen zielten in unterschiedlicher Richtung. Zu den Neuerungen, die eine Demokratisierung des Wahlprozesses befördern, gehören: die drastische Reduzierung der zur Registrierung eines Kandidaten erforderlichen Unterschriftenzahl von zwei Millionen (1,8 % der Wahlberechtigten) auf 100.000 für Anwärter, die von nicht im Parlament vertretenen Parteien nominiert wurden, und auf 300.000 für parteiunabhängige Anwärter (Mai 2012); Ermöglichung einer Stimmabgabe für Bürger, die nicht unter ihrer Meldeadresse wohnhaft sind sowie einige Erleichterungen für Wahlbeobachter am Wahltag (Änderungen von 2017). Ein großer Teil der Änderungen aus den Jahren 2012 bis 2016 wies jedoch in die entgegensetzte Richtung: Es gibt neue Einschränkungen des passiven Wahlrechts, zusätzliche Beschränkungen bei der Registrierung als Kandidat und es erfolgte eine Reduzierung der Fristen für Beschwerden gegen Wahlergebnisse.

Einen Überblick über die für die Wahlen 2018 gültigen Registrierungsanforderungen für Präsidentschaftskandidaten gibt die unten folgende Tabelle 3.



Die Auswahl und Registrierung von Kandidaten

Über vier Etappen hinweg hat die Zahl der Bewerber um den Posten des russischen Präsidenten im Vorfeld der Wahlen 2018 drastisch abgenommen. Aus 70 Subjekten der Russischen Föderation hat die Zentrale Wahlkomitee (ZWK) anfänglich von 24 politischen Parteien und 46 Bürgern, die sich selbst nominiert haben (Parteiunabhängige), Ankündigungen über Veranstaltungen zur Nominierung von Bewerbern für die Präsidentschaftswahlen erhalten.

In einer zweiten Etappe sind bei der ZWK insgesamt 36 (21 + 15) schriftliche Anträge auf Teilnahme am Nominierungsverfahren eingegangen. Die Gründe für das Ausscheiden von Bewerbern waren unterschiedlich, u. a. sind zwei Kandidaten doppelt nominiert worden; die vorgeschriebenen Voraussetzungen bei einer Parteinominierung durch den jeweiligen Kongress (bzw. bei parteiunabhängigen Bewerbern durch die Initiativgruppe) sind nicht erfüllt worden, (weniger als 43 Delegierte oder 500 potentielle Wähler s. dazu auch Tabelle 3). Zudem wurden Anträge auf Teilnahme am Nominierungsverfahren aus formalen Gründen abgelehnt (hierbei wurden die gesetzlichen Bestimmungen wörtlich und nicht sinngemäß zu Ungunsten der Bewerber ausgelegt): die ZWK sei zu spät über die Durchführung einzelner Parteikongresse informiert worden, obwohl Mitglieder der ZWK an den Kongressen teilnahmen; Versammlungen von Initiativgruppen für parteiunabhängige (selbst nominierte) Bewerber wurden nicht angemeldet; es gab einzelne fehlende, falsch ausgefüllte oder nicht notariell beglaubigte Antragsunterlagen sowie Verstöße bei Nominierungskongressen. Zwei Bewerbern, darunter Alexej Nawalnyj, wurde das passive Wahlrecht abgesprochen, da sie in Strafverfahren verurteilt worden sind. Einem weiteren Bewerber wurde durch ein russisches Gericht die Nominierung abgesprochen, da er einen Aufenthaltstitel eines ausländischen Staates (Finnland) besitzt. Auf diese Weise sind weitere 17 Bewerber, überwiegend selbst nominierte, ausgeschieden. Die ZWK genehmigte so 19 Kandidaturen. Unmittelbar nach Bekanntgabe durch die ZWK zog der Bewerber der "Sozialdemokratischen Partei Russlands" seine Kandidatur zu Gunsten von Wladimir Putin zurück. Die Kandidatur eines weiteren Bewerbers wurde durch das Oberste Gericht aufgehoben.

In der dritten Etappe standen 17 Bewerber fest. 15 davon erhielten das Recht auf Unterschriftensammlung im Vorfeld der Wahlen. Zwei Bewerber, Wladimir Schirinowskij und Pawel Grudinin wurden durch die Zugehörigkeit ihrer Partei zur Duma (s. Tabelle 3) im vorhergehenden Nominierungsprozess als gültige Präsidentschaftskandidaten registriert. 6 Bewerber konnten erfolgreich die verlangte Anzahl an Unterschriften sammeln und konnten sich somit als Präsidentschaftskandidat für die Wahlen registrieren lassen. Gründe für das Ausscheiden der übrigen 9 Bewerber waren u. a.: Rückzug der Kandidatur, weil auf Parteimitglieder Druck ausgeübt wurde; Unzufriedenheit über den Ablauf der Wahlen ("Wahlen sind eine Farce"); fiktive Gründe; weil nicht genügend Unterschriften gesammelt werden konnten (in einem Fall konnten angeblich die fehlenden 10 000 Unterschriften nicht rechtzeitig durch die russische Post an die ZWK zugestellt werden); zwei Bewerber verzichteten zu Gunsten von Wladimir Putin; ein Bewerber verzichtete auf das Einreichen von Unterschriften.

In der Endetappe haben sich folgende 8 Kandidaten erfolgreich zur Wahl des Präsidenten registrieren lassen können (in alphabetischer Reihenfolge, so wie sie auf dem Stimmzettel aufgelistet werden):

  • Sergej Baburin (Russische Union des ganzen Volkes),

  • Pawel Grudinin (KPRF),

  • Wladimir Schirinowskij (LDPR),

  • Wladimir Putin (Selbstnominierung),

  • Ksenija Sobtschak (Bürgerinitiative),

  • Maksim Surajkin (Kommunisten Russlands),

  • Boris Titow (Wachstumspartei),

  • Grigorij Jawlinskij (Jabloko)









Fussnoten