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Kommentar: EU-Beitritt im Eilverfahren – Sonderweg auf der Suche nach Frieden? | Ukraine-Analysen | bpb.de

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Kommentar: EU-Beitritt im Eilverfahren – Sonderweg auf der Suche nach Frieden?

Miriam Kosmehl

/ 6 Minuten zu lesen

Die Ukraine und die EU suchen nach Möglichkeiten, durch den raschen EU-Beitritt der Ukraine den Frieden zu sichern. Was ist von einer nun diskutierten „Beitrittszusage“ für 2027 zu halten?

(© picture-alliance, SvenSimon-ThePresidentialOfficeU | Presidential Office of Ukraine)

Herausgeber der Länderanalysen

Die Ukraine-Analysen werden von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung und dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH gemeinsam herausgegeben. Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb veröffentlicht die Analysen als Lizenzausgabe.

In schwierigen Zeiten sind Mut und Entschlossenheit gefragt. Beides bewiesen Wolodymyr Selenskyj und Ursula von der Leyen: der Präsident der Ukraine, als er nur wenige Tage nach dem vollumfänglichen russischen Angriff die EU-Mitgliedschaft beantragte; die Präsidentin der Europäischen Kommission mit ihrer umgehenden Antwort, die souveräne Ukraine gehöre zur Unionsfamilie. Widerstände im Europäischen Rat wurden überwunden, und am 25. Juni 2024 eröffnete eine Intergouvernementale Konferenz aller EU-Mitgliedstaaten und der Ukraine offiziell das Beitrittsverfahren für die junge Demokratie – ein Paradigmenwechsel zur bisherigen Nachbarschafts- und Assoziierungspolitik.

Beitrittsverfahren zwischen Kommission und Mitgliedstaaten

In der zweiten Jahreshälfte 2024 geriet der Prozess unter Ungarns EU-Ratspräsidentschaft ins Stocken. Doch auch unter der polnischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025 und der dänischen im zweiten, konnte die Arbeit am Acquis communautaire, dem gemeinschaftlichen Besitzstand von EU-Recht, nicht formal beginnen. Dabei war das sog. Screening Externer Link: abgeschlossen, jene Vorarbeit, die der ukrainischen Gesetzeslage systematisch diejenige der EU gegenüberstellt.

Auf dem EU-Gipfel im Sommer 2025 vertraten – außer dem ungarischen Ministerpräsidenten – alle Regierungschefs die Auffassung, die Ukraine sei bereit, Kapitel formal zu öffnen und abzuarbeiten, also die ukrainische Rechtslage der in der EU anzugleichen, orientiert an Zielvorgaben der Kommission. Doch bis heute konnte Ungarns Blockadehaltung nicht überwunden werden, obwohl Kyjiw beispielsweise Bedenken zu Minderheitenrechten adressiert hat und sogar Vertreter der ungarischen Minderheit in der Ukraine Orbán aufforderten, die Obstruktion in ihrem Namen zu beenden.

Ungarns Blockade – und die „Frontloading“-Antwort

Weil der EU-Rat in der Praxis einstimmig sogar über das Öffnen und Schließen der 35 Verhandlungskapitel (die sechs thematischen Clustern zugeordnet sind) entscheidet, hoffen inzwischen viele auf die ungarische Parlamentswahl am 12. April 2026. Die Chancen stehen nicht schlecht für eine neue Regierung, die Budapests Verweigerungshaltung beendet.

Parallel erfand Dänemark bei einem inoffiziellen Ratstreffen mit 26 EU-Ministern und Erweiterungskommissarin Marta Kos am 11. Dezember 2025 in Lwiw die sog. „Frontloading“-Initiative. Danach arbeiten Expertenteams trotz der formalen Blockade Ungarns an den Rechtsangleichungen. Die dänische Ratspräsidentschaft vermerkte Externer Link: Fortschritte in den Clustern Grundlagen/Rechtsstaatlichkeit, Binnenmarkt und Außenbeziehungen und kündigte an, die kommenden Ratspräsidentschaften würden die Arbeit fortsetzen und zudem die drei weiteren Cluster voranbringen – Wettbewerbsfähigkeit, Grüne Agenda sowie Landwirtschaft und Kohäsion.

Die Initiative sendet die Botschaft, dass sich Reformen lohnen. Ein gemeinsamer Externer Link: 10-Punkte-Plan setzt Prioritäten, insbesondere für Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung.

EU-Beitrittszusage für 2027? Bruch mit dem konditionalen Erweiterungsmodell

Gleichzeitig führt Russland seinen Angriffskrieg fort. Eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine, grundsätzlich schneller umzusetzen als ein EU-Beitritt, ist nicht mehrheitsfähig und Sicherheitszusagen grundsätzlich „williger“ Koalitionäre bleiben klärungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund ist ein Externer Link: Vorstoß einzuordnen, den 1. Januar 2027 als Datum für den ukrainischen EU-Beitritt festzulegen. Ein entsprechender Punkt findet sich im sog. Friedensplan, den Amerikaner und Russen initiierten und der zunächst weitgehend Wladimir Putins Maximalzielen entsprach. Einschließlich Sicherheitszusagen und Wirtschaftsentwicklung ist der Plan zwar inzwischen an ukrainische und europäische Interessen angepasst, doch bleiben Details auch nach trilateralen Gesprächen der Ukraine, Russlands und der USA Externer Link: unklar. Die offizielle Externer Link: Erklärung der Europäischen Kommission nach einem informellen Treffen des Europäischen Rats am 22. Januar d. J. spricht von einer „gemeinsamen Vision der Ukrainer, der Amerikaner und Europas für die Zukunft der Ukraine nach dem Krieg“ auf der Grundlage von „fünf Säulen“ – formuliert aber kein EU-Beitrittsdatum; stattdessen ist von einer „schnellere[n] Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt“ die Rede. Der deutsche Bundeskanzler hat einen Beitritt der Ukraine 2027 explizit Externer Link: ausgeschlossen, mit dem Verweis auf die Externer Link: Kopenhagener Kriterien, die es zuvor zu erfüllen gelte, was in einem Jahr nicht machbar sei.

Aus ukrainischer Sicht könnte ein frühes Datum für den EU-Beitritt Konzessionen ausgleichen, die das Verhandlungspaket verlangen wird, in erster Linie faktische Gebietsabtretungen. Ebenso dürfte eine Rolle spielen, die Aussichten eines erforderlichen Referendums zu verbessern.

Allerdings hätte eine feste Beitrittszusage nichts mehr mit dem üblichen Beitrittsverfahren zu tun. Auf der Strecke bliebe das Leistungsprinzip von Anpassungen im Vorhinein – mit damit verbundenen Unwägbarkeiten und Signalen an die anderen acht Kandidatenländer. Selbst Befürworter des ukrainischen Beitritts gehen nicht davon aus, dass die Ukraine die regulären wirtschaftlichen und institutionellen Externer Link: Voraussetzungen in einem Jahr schafft.

Die Ukraine als Sonderfall im Erweiterungsprozess

Ein starkes Signal an Russland wäre Kyjiws schneller Beitritt nur unter der Voraussetzung zuverlässiger Verteidigung und Sicherheit. Beides ist bereits jetzt in Europas Eigeninteresse, und EU-Mitgliedstaaten bzw. Partner gewährleisten es in unterschiedlicher Ausprägung, über die NATO und bilateral. Mit ihrem Beitritt fiele die Ukraine auch formal unter die Beistandsverpflichtung der EU gemäß Artikel 42 Absatz 7 EUV.

Sicherheits- und Verteidigungsregeln zwischen der EU und der Ukraine so auszugestalten, dass Verteidigung und Abschreckung langfristig funktionieren, bleibt entscheidend. Der langjährige Zustand geteilter Sicherheit in Europa mit den Grauzonen in Osteuropa hat es an glaubwürdiger Abschreckung gegenüber Russland fehlen lassen. EU-Mitgliedschaft allein ist hierfür aber keine Lösungsstrategie.

Die transatlantische Krise in ihrer aktuellen Zuspitzung erzeugt Zeitdruck – für einen belastbaren Waffenstillstand, aber auch im Hinblick darauf, dass Europa es sich absehbar leisten kann, die USA als militärische Schlüsselgröße zu verlieren. Die Ukraine benötigt zuvorderst Mittel zu ihrer Verteidigung und Abschreckung, inklusive US-Fähigkeiten, sodass die Koalition der Willigen geplante Externer Link: Sicherheitszusagen auch umsetzt.

Gleichzeitig sind angesichts einer neuen, erst im Entstehen begriffenen europäischen Sicherheitsordnung die ukrainischen militärischen Fähigkeiten elementar, weil Kyjiw zurzeit über die einzige europäische Armee mit moderner Kampferfahrung verfügt.

2030 als Zielmarke zwischen politischem Druck und institutioneller Realisierbarkeit

Der strategische Mehrwert der Ukraine für die EU ist unstrittig, neben den militärischen Fähigkeiten insbesondere mit Blick auf Landwirtschaft und Ernährung, Energie und kritische Rohstoffe.

Gleichwohl ist es Externer Link: risikobehaftet, sollte die Kommission ein innerhalb eines Jahres umzusetzendes Beitrittsverfahren unterstützen. Sie bleibt auf die Mitgliedstaaten angewiesen, und unabhängig von Viktor Orbán verzichten andere nicht leicht auf Vorbedingungen, Externer Link: in Frankreich etwa auf institutionelle EU-Reformen. Bislang gingen auch Beitrittsbefürworter von einem mehrjährigen Prozess aus, der ambitioniert ist, aber Anpassungen von Institutionen und Politikfeldern zuließe.

Ein „abgespecktes“ Mitgliedschaftsverfahren würde die EU als eine auf Recht basierende Gemeinschaft zumindest in Frage stellen. Konkrete Vorschläge für ein „Externer Link: zweistufiges Mitgliedschaftssystem“ hat die Kommission zum Zeitpunkt des Abfassens dieses Beitrags nicht vorgelegt.

Politische Geschlossenheit ist mehr denn je eine Daueraufgabe, wenn das europäische Ganze strategisch über nationalstaatlichen Eigeninteressen stehen soll. Viele europäische Regierungen sind derzeit innenpolitisch unter Druck, und während EU-Bürger eine künftige Mitgliedschaft der Ukraine mehrheitlich unterstützen, ist die Zustimmung Externer Link: rückläufig. Dem könnte ein Sonderbeitrittsdatum 2027 einen Bärendienst erweisen.

Wirtschaftliche Stärke der EU mobilisieren

Stattdessen gilt es, der Ukraine zuverlässig Vorteile zu bieten, etwa Zugänge zum Binnenmarkt, die sich schnell auszahlen und perspektivisch ukrainische Stärken für die gesamteuropäische Wettbewerbsfähigkeit einsetzen.

Berechenbarkeit bleibt angesichts der Herausforderungen Externer Link: Demografie und Externer Link: Investitionen relevant. Eine realistische Beitrittsperspektive könnte Bindungen Externer Link: aufrechterhalten und die schwache Bilanz der Ukraine als Ziel ausländischer Direktinvestitionen verbessern.

Immerhin die finanzielle Unterstützung der Europäer ist unabhängig von Washington. Ende 2025 Externer Link: beschlossen 24 Mitgliedstaaten im Wege der „verstärkten Zusammenarbeit“ auf der Grundlage von Art. 20 EUV ein 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026 bis 2027, finanziert durch gemeinsame Kreditaufnahme am Kapitalmarkt und abgesichert über den EU-Haushalt. Neben Ungarn haben sich die Slowakei und Tschechien von der Teilnahme ausgenommen. Das Externer Link: Europäische Parlament stimmte am 21. Januar 2026 zu.

2027 läuft die Externer Link: Ukraine-Fazilität aus, über die Brüssel Kyjiw seit 2024 mit einem Jahresvolumen von ca. 12,5 Milliarden Euro unterstützt, im Umfang vergleichbar mit klassischen Externer Link: Vorbeitrittshilfen (ohne Zuschüsse für militärische Güter). Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, wenn die EU frühzeitig Finanzinstrumente entwickelt und verhandelt und insbesondere Partner wie das Vereinigte Königreich einbezieht. Die Stabilität im größten EU-Kandidatenland kann Europa nicht gleichgültig sein.

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Miriam Kosmehl ist Senior Expert Osteuropa der Bertelsmann Stiftung. Zuvor leitete sie in Kyjiw die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Ukraine und Belarus und war für die GIZ in den Bereichen Rechts- und Justizreformen tätig. Die Juristin hat einen Master in Rechtswissenschaften (LL.M.) für Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Utrecht absolviert, ihr erstes Staatsexamen an der Universität Freiburg im Breisgau und das zweite Staatsexamen am Landgericht Düsseldorf.