Union für die Bürgerinnen und Bürger
Internationale Organisationen verbinden und integrieren Staaten und schaffen einen Rahmen für eine enge Kooperation. Die Europäische Union geht darüber hinaus. Von Anfang an zielte die europäische Integration nicht nur auf die Staaten, sondern auch auf die Bürgerinnen und Bürger. Europa sollte den Menschen am Herzen liegen – sie sollten sich gerne für die europäische Einigung einsetzen.
Sinnbildlich steht dafür die Präambel des EG-Vertrags von 1957, die als Aufgabe der Gemeinschaft vorsah, „die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen“. Darüber hinaus sollte durch gemeinsames Handeln der wirtschaftliche und soziale Fortschritt der Mitgliedstaaten gesichert und die Europa trennenden Schranken beseitigt werden. Diesem Anspruch wurde die EU ganz konkret gerecht, indem im Laufe der Zeit an den Grenzen die Schlagbäume und Kontrollen abgeschafft und weitere Hindernisse für einen engen gegenseitigen Austausch beseitigt wurden. Zudem hat sich die Europäische Union zahlreiche Möglichkeiten gegeben, die Bürgerinnen und Bürger in den politischen Prozess einzubinden.