Die Unionsbürgerschaft wurde mit dem
Das wichtigste und sichtbare Zeichen für den Besitz der Unionsbürgerschaft ist der
Rechte aus der Unionsbürgerschaft
Die Unionsbürgerschaft verleiht den Bürgerinnen und Bürgern der EU einige Rechte. Dazu zählen (nach zählen nach Art. 20 AEUV):
Freizügigkeit: Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger hat das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat zu reisen und sich dort aufzuhalten (Art. 45 AEUV). Darüber hinaus darf jede Bürgerin und jeder Bürger in jedem Mitgliedstaat wohnen und eine Arbeit annehmen, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Gleichstellung: EU-Bürgerinnen und Bürger sind in Bezug auf Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Wohnungskauf, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso zu behandeln wie die Inländer. Jede Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist verboten (Art. 18 AEUV).
Wahlrecht: Unionsbürgerinnen und -bürger besitzen das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im jeweiligen Wohnsitzland auch ohne dessen Staatsangehörigkeit (Art. 22 AEUV).
Politische Aktivitäten: Die Unionsbürgerschaft verleiht das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, sich bei Missständen bei der Tätigkeit der Institutionen der Europäischen Union an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden oder eine Auskunft von den europäischen Institutionen zu erhalten (Art. 24 AEUV).
Schutzrechte: Jede Person, die im Besitz der Unionsbürgerschaft ist, hat bei einem Aufenthalt außerhalb der EU das Recht auf konsularischen und diplomatischen Schutz durch jeden anderen Mitgliedstaat, falls das eigene Land über keine eigene Vertretung verfügt (Art. 23 AEUV). Dieser Schutz kann insbesondere in Notsituationen, bei Todesfällen, schweren Unfällen, Gewaltverbrechen, Festnahmen, Haft oder schweren Erkrankungen in Anspruch genommen werden.
Politische Bedeutung und Weiterentwicklung
Die Unionsbürgerschaft ist ein weiterer Schritt in Richtung einer immer engeren Union und dient dazu, auch die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg der
LinklisteLinks zu Bürgerrechten, Bildung und Kultur in der Europäischen Union
Externer Link: Your Europe – Praktische Informationen zu Rechten innerhalb der EU Externer Link: Erasmus+ Programm – Bildungsaustausch und Fördermöglichkeiten Externer Link: European Youth Portal – Infos zu Jugendprogrammen und Engagement in der EU Externer Link: Creative Europe – Förderprogramme für Kultur und Medien