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Unionsbürgerschaft

Olaf Leiße

/ 3 Minuten zu lesen

Die Unionsbürgerschaft verbindet: Sie ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft und schafft ein Stück europäische Identität - in Pass, Wahlrecht und Mobilität. Wie stark sind die Rechte wirklich?

Französischer und deutscher Reisepass: Auf den einheitlich gestalteten Pässen wird zuerst die Europäische Union in allen Amtssprachen genannt, erst darunter folgt der Name des Mitgliedstaats. (© picture alliance / PHOTOPQR/LA PROVENCE/MAXPPP | PENNANT Franck)

Die Unionsbürgerschaft wurde mit dem Interner Link: Vertrag von Maastricht 1992 als sichtbarer Ausdruck einer europäischen Identität der Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Sie ist keine eigenständige Interner Link: Staatsbürgerschaft. Sie ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, denn die Europäische Union ist kein Staat. Jede Person, die Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, besitzt zugleich auch die Unionsbürgerschaft. Die Mitgliedstaaten bestimmen selbst die Kriterien für den Erwerb der eigenen Staatsangehörigkeit durch Personen aus anderen Staaten. In der Regel wird die Unionsbürgerschaft zugleich mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats erworben. Ausnahmen gibt es für Grönland oder die Färöer.

Das wichtigste und sichtbare Zeichen für den Besitz der Unionsbürgerschaft ist der Interner Link: Reisepass. Auf den einheitlich gestalteten Pässen wird zuerst die Europäische Union in allen Amtssprachen genannt, erst darunter folgt der Name des Mitgliedstaats.

Rechte aus der Unionsbürgerschaft

Die Unionsbürgerschaft verleiht den Bürgerinnen und Bürgern der EU einige Rechte. Dazu zählen (nach zählen nach Art. 20 AEUV):

  • Freizügigkeit: Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger hat das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat zu reisen und sich dort aufzuhalten (Art. 45 AEUV). Darüber hinaus darf jede Bürgerin und jeder Bürger in jedem Mitgliedstaat wohnen und eine Arbeit annehmen, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

  • Gleichstellung: EU-Bürgerinnen und Bürger sind in Bezug auf Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Wohnungskauf, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso zu behandeln wie die Inländer. Jede Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist verboten (Art. 18 AEUV).

  • Wahlrecht: Unionsbürgerinnen und -bürger besitzen das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im jeweiligen Wohnsitzland auch ohne dessen Staatsangehörigkeit (Art. 22 AEUV).

  • Politische Aktivitäten: Die Unionsbürgerschaft verleiht das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, sich bei Missständen bei der Tätigkeit der Institutionen der Europäischen Union an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden oder eine Auskunft von den europäischen Institutionen zu erhalten (Art. 24 AEUV).

  • Schutzrechte: Jede Person, die im Besitz der Unionsbürgerschaft ist, hat bei einem Aufenthalt außerhalb der EU das Recht auf konsularischen und diplomatischen Schutz durch jeden anderen Mitgliedstaat, falls das eigene Land über keine eigene Vertretung verfügt (Art. 23 AEUV). Dieser Schutz kann insbesondere in Notsituationen, bei Todesfällen, schweren Unfällen, Gewaltverbrechen, Festnahmen, Haft oder schweren Erkrankungen in Anspruch genommen werden.

Politische Bedeutung und Weiterentwicklung

Die Unionsbürgerschaft ist ein weiterer Schritt in Richtung einer immer engeren Union und dient dazu, auch die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg der Interner Link: europäischen Integration mitzunehmen. Mit dem Recht, sich frei in der Union zu bewegen, sich niederzulassen, zu arbeiten und sich politisch zu betätigen, werden die Grenzen – nicht nur geografisch - erheblich erweitert, innerhalb derer die Bürgerinnen und Bürger Europas ihr Leben gestalten können. Allerdings wurde die Unionsbürgerschaft seit ihrer Einführung im Jahr 1992 nicht weiterentwickelt. Zahlreiche Vorschläge liegen auf dem Tisch; darunter die Ausweitung des Wahlrechts auch auf Landtags- oder Bundestagswahlen, doch verhinderten rechtliche Probleme und Vorbehalte bislang eine Umsetzung. Die Unionsbürgerschaft besitzt das Potenzial der Stärkung einer europäischen Identität. Um dieses Potenzial weiter zu steigern, müsste sie bei einer Reform der EU mit weiteren Rechten angereichert werden.

LinklisteLinks zu Bürgerrechten, Bildung und Kultur in der Europäischen Union

Externer Link: Your Europe – Praktische Informationen zu Rechten innerhalb der EU
Externer Link: Erasmus+ Programm – Bildungsaustausch und Fördermöglichkeiten
Externer Link: European Youth Portal – Infos zu Jugendprogrammen und Engagement in der EU
Externer Link: Creative Europe – Förderprogramme für Kultur und Medien

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Apl. Prof. Dr. Olaf Leiße ist Leiter des Arbeitsbereichs Europäische Studien am Institut für Politikwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist außerplanmäßiger Professor für Europäische Studien und Autor zahlreicher Bücher über die Europäische Union.