Der Europäische Rat ist das höchste Entscheidungsgremium in der Europäischen Union. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Die meisten Staaten entsenden ihren Regierungschef. Aus Deutschland nimmt der Bundeskanzler an den Ratssitzungen teil, obwohl offiziell der Bundespräsident das Staatsoberhaupt ist. In anderen Ländern hat der Präsident eine verfassungsrechtlich bedeutendere Rolle spielt. Aus diesen Ländern - etwa Frankreich, Rumänien, Zypern und Litauen - nimmt der Präsident teil. Die Präsidentin der Europäischen Kommission ist ebenfalls Mitglied.
Entstehung und Aufgaben
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs wurde 1974 ins Leben gerufen. Seitdem dient er den Spitzen der Mitgliedstaaten als Forum für Verhandlungen, Absprachen und Entscheidungen. Ursprünglich war das Treffen als kleines Kamingespräch gedacht, doch mit der Erweiterung der Union wuchs auch der Teilnehmerkreis beständig. Mittlerweile sind die Ratssitzungen ein großes Ereignis, das von den Medien ausführlich begleitet wird. Der Europäische Rat tagt mindestens viermal im Jahr. Zwei dieser sogenannten Gipfeltreffen werden am Ende des Halbjahres, vor der Sommer- und der Weihnachtspause, durchgeführt. Dazwischen gibt es Gipfeltreffen im März und September. Sollte es die Welt- und Europapolitik erfordern, kann der Europäische Rat auch häufiger zusammentreffen, um das aktuelle Geschehen zu diskutieren. Dies war in der Finanzkrise und beim
Die Treffen finden vor allem in Brüssel statt. Nur zu speziellen Anlässen tagen die Staats- und Regierungschefs in einem Mitgliedstaat. Die Aufgaben des Europäischen Rates sind vielfältig. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die politischen Leitlinien und Grundsätze der Union festzulegen. Der Beitritt von Mitgliedern, die Wahrnehmung von neuen Politikfeldern durch die Gemeinschaft, die Ausweitung des
Entscheidungsmechanismen: Einstimmigkeit als Prinzip
Der Europäische Rat entscheidet in allen Fragen, die innerhalb der EU und auf der internationalen Bühne von höchster Bedeutung sind. Da die von ihm behandelten Bereiche politisch sensibel sind, entscheidet er einstimmig. Kein Mitgliedstaat soll übergangen oder in wichtigen Interessen verletzt werden, daher verhandelt man so lange, bis ein Kompromiss erzielt worden ist. Manchmal gleichen die Verhandlungen daher einem Markt, auf dem Forderungen und Interessen der Mitgliedstaaten gegeneinander abgewogen werden, bis ein von allen getragener Konsens gefunden ist. Kompromissfindung ist daher das Verhandlungsziel auf den regelmäßigen Gipfeltreffen.
Der Ratspräsident und seine Rolle
Seit dem
Ratspräsidenten waren bislang der Belgier Herman van Rompuy (2009-2014), der Pole Donald Tusk (2014-2019) und der Belgier Charles Michel (2019-2024). Seit 2024 ist Kaja Kallas aus Estland Präsidentin. Die Amtszeit der Ratspräsidentschaft ist an die Amtszeit der Kommission angeglichen und beträgt zunächst 2,5 Jahre, danach muss sie sich erneut einem Votum der Staats- und Regierungschefs für weitere 2,5 Jahre stellen. Alle Ratspräsidenten bisher waren zuvor selbst Regierungschefs eines Mitgliedstaates. Das sorgte bei Amtsantritt für eine gewisse Vertrauensbasis.
LinklisteLinks zu offiziellen Seiten der Europäischen Union
Externer Link: Europäische Union – Offizielle Website – Überblick über die EU, ihre Institutionen und aktuelle Themen Externer Link: Europäische Kommission – Informationen zu politischen Strategien, Initiativen und Gesetzgebung Externer Link: Europäisches Parlament – Informationen zu Abgeordneten, Debatten und Gesetzgebungsprozessen Externer Link: Rat der Europäischen Union – Beschlüsse und Arbeit des Ministerrats Externer Link: Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteile und Rechtsprechung in der EU Externer Link: Europäischer Bürgerbeauftragter (Ombudsman) – Beschwerden über Fehlverhalten von EU-Behörden