Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund | Migration und politische Partizipation | bpb.de

Migration und politische Partizipation Die parlamentarische Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte im Bundestag Migrationspolitisches Engagement von Gewerkschaften und gewerkschaftliches Engagement von Migranten Einbürgerung – Vehikel oder Belohnung für Integration? Die anhaltenden Debatten über das Ausländerwahlrecht in Deutschland The persistence of debates on voting rights for foreign residents in Germany Migration und Demokratie Migrantische Selbstorganisierung als demokratische Praxis Politische Präferenzen von Menschen mit Migrationshintergrund Politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund Nur "Zaungäste in der Kommunalpolitik"? Politische Partizipation

Politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund

Andreas M. Wüst

/ 9 Minuten zu lesen

Was ist über die politische Partizipation von Eingewanderten und ihren Nachkommen bekannt? Welche Faktoren erklären Unterschiede der politischen Partizipation? Ein Überblick.

Blick in eine Wahlkabine in einem Wahllokal. Eingebürgerte Migrantinnen und Migranten dürfen in Deutschland wählen, machen von diesem Recht aber seltener Gebrauch als Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Das gilt auch für andere Formen politischer Partizipation. (© picture-alliance/dpa, Daniel Bockwoldt)

Hinweis

Dieser Text wurde ursprünglich im November 2022 veröffentlicht und am 27.03.2026 aktualisiert.

Wie in anderen liberalen Demokratien, gibt es auch in Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten und Formen politischer Partizipation, die verschiedenen Personengruppen in unterschiedlichem Maße offenstehen. Neben der Beteiligung an Wahlen umfasst politische Partizipation partei- und wahlkampfbezogene Aktivitäten, das Kontaktieren von Politikerinnen und Politikern, politischen Protest (Demonstrationen), Konsumverhalten (Kauf oder Boycott) und die Beteiligung in zivilgesellschaftlichen Organisationen mit politischen Zielsetzungen.

Die am häufigsten von den Bürgerinnen und Bürgern genutzte Partizipationsform, das Wahlrecht, beschränkt das Grundgesetz auf „das Volk“ (Art. 20 und 38 GG) – wenn auch nicht explizit, wie in anderen Grundgesetzartikeln, auf das „deutsche Volk“. Den Versuch der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, Ende der 1980er Jahre ein Interner Link: kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1990 mittels zweier Entscheidungen (BVerfGE 83, 37-81) Absagen erteilt. Das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht), ist auf den staatlichen Ebenen (Bund, Land) deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten. Auf der kommunalen und der Europawahlebene sind EU-Bürgerinnen und -Bürger deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Bürgerinnen und Bürger eines Landes, das nicht der EU angehört (Drittstaatsangehörige), besitzen folglich kein Wahlrecht in Deutschland.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die politische Partizipation von Menschen mit Interner Link: Migrationshintergrund in Deutschland. Zwei grundsätzliche Anmerkungen sind vorauszuschicken. Zum einen steigen Anzahl und Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund kontinuierlich. Die Zunahme der Gruppengröße bedeutet auch, dass für einen größer werdenden Teil dieser Gruppe, die zweite Generation, Migration keine unmittelbare Erfahrung ist. Unter Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund dominiert jedoch die erste Generation. Deren Zuwanderung liegt häufig nur wenige Jahrzehnte zurück und es bestehen unmittelbare Migrationserfahrungen, die bei Nachfolgegenerationen, deren Anteil kontinuierlich zunimmt, fehlen. Durch das Aufwachsen im In- oder Ausland (Sozialisation) ergeben sich unterschiedliche Einflüsse auf politisches Verhalten.

Zweitens war und ist die Datengrundlage zur Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund unbefriedigend, denn die meisten Studien weisen mindestens eines der folgenden Defizite auf: eine unzureichende Differenzierung des Migrationshintergrunds, eine selektive Auswahl (häufig auch keine echte Stichprobe) oder eine sehr geringe Fallzahl, insbesondere für Teilgruppen. Deshalb unterliegen die Ergebnisse etlicher Studien Einschränkungen.

Bevölkerung und Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund

Über ein Viertel der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland (30,7 Prozent / 25,4 Millionen) besaß im Jahr 2024 einen Interner Link: Migrationshintergrund. Die größte Teilgruppe der Bevölkerung mit Migrationshintergrund besteht aus Menschen, die aus Ländern mit einem hohen Anteil an (Spät-)Aussiedlerinnen und -aussiedlern (9,7 Prozent der Gesamtbevölkerung) kommen, vor allem Polen (2,7 Prozent), Russland (1,6 Prozent), Kasachstan (1,6 Prozent) und Rumänien (1,4 Prozent). Seit Ende der Abschottung der Staaten des Warschauer Pakts wandern aus diesen Ländern allerdings auch viele Menschen nach Deutschland ein, die keine deutschen Vorfahren haben. Die zweitgrößte Teilgruppe bilden Menschen aus ehemaligen Anwerbeländern für Arbeitsmigration (9 Prozent der Bevölkerung Deutschlands), darunter vor allem Türkeistämmige (3,7 Prozent), die auch insgesamt die größte Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund stellen. An zweiter Stelle innerhalb dieser Gruppe kommen Menschen aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien (2,7 Prozent). Darüber hinaus bilden inzwischen Menschen mit syrischem Migrationshintergrund, die vor allem im Rahmen der umfangreichen Fluchtzuwanderung 2015/16 nach Deutschland gekommen sind, eine signifikante Gruppe innerhalb der Bevölkerung (1,5 Prozent), Interner Link: seit Beginn des russischen Angriffskriegs 2022 auch Menschen mit ukrainischem Migrationshintergrund (1,4 Prozent).

Im Hinblick auf politische Partizipation ist es notwendig, sich auch die Gruppe der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund näher anzusehen. Es zeigt sich, dass im Jahr 2023 lediglich 14,4 Prozent der Wahlberechtigten einen Migrationshintergrund hatten. Dies liegt zum einen darin begründet, dass nur etwa die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die wiederum die Voraussetzung dafür ist, um in Deutschland wählen zu dürfen. Zum anderen ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund unter Kindern und Jugendlichen, die nicht wahlberechtigt sind, deutlich höher als unter Erwachsenen.

Unter Wahlberechtigten ist die Teilgruppe aus einstigen Anwerbeländern mit 3,6 Prozent deutlich kleiner als die Teilgruppe aus Aussiedlerländern mit 6,4 Prozent. Dies rührt auch daher, dass (Spät-)Aussiedlerinnen und Aussiedler bei ihrer Einreise die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Wie Abbildung 1 zeigt, kamen 2023 die meisten Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (darunter aus Kasachstan 1,7 Prozent und aus Russland 1,4 Prozent) sowie aus Polen (2,0). Die Wahlberechtigten mit türkischem (1,9 Prozent) und ex-jugoslawischen Hintergrund (0,8 Prozent) machen einen vergleichsweise geringeren Teil aller Wahlberechtigten aus. Dieser Anteil wird aber durch das im Jahr 2000 eingeführte Geburtsortprinzip (ius soli) im Staatsangehörigkeitsgesetz und Interner Link: das 2024 eingeführte Recht, die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung dauerhaft beibehalten zu dürfen, voraussichtlich weiter steigen. Dadurch dürfte sich der Unterschied zwischen der Zusammensetzung der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund und der Bevölkerung mit Migrationshintergrund verringern. Zu den Wahlberechtigten kommen mittlerweile aber auch viele der in den Jahren 2014-2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen – vor allem aus Syrien – hinzu, die sich seit 2021 in zunehmender Zahl einbürgern lassen.

(© bpb)

Blickt man auf die Zusammensetzung nach Generationen, zeigt sich, dass mehr als 60 Prozent der Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund eigene Migrationserfahrung haben, also selbst nach Deutschland eingewandert sind.

Befunde zur politischen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund

Unterscheidet man lediglich zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, dann zeigt sich in sämtlichen Untersuchungen der letzten beiden Jahrzehnte, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund politisch seltener beteiligen als Menschen ohne Migrationshintergrund. Dies gilt für die Beteiligung an Wahlen, aber auch für die meisten anderen Formen politischer Partizipation. Am geringsten fallen die Unterschiede bei politischem Protest wie der Teilnahme an Demonstrationen aus. Mitunter werden für diese Form politischer Beteiligung sogar leicht überdurchschnittliche Partizipationsraten der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gemessen.

Eine naheliegende Erklärung für diese Beteiligungsunterschiede ist der Integrationsgrad: Wer in einem anderen Land geboren wurde und noch nicht so lange in Deutschland lebt, ist weniger mit dem Land, seinen politischen Akteuren und auch mit Möglichkeiten der politischen Beteiligung vertraut. Meist steht auch Politik (zunächst) nicht ganz oben auf der Prioritätenliste eingewanderter Menschen, sondern eher Spracherwerb, Bildung und Beschäftigung. Diese Faktoren kultureller und struktureller Integration sind auch für die politische Beteiligung förderlich. Mehrere empirische Analysen bestätigen darüber hinaus, dass es Beteiligungsunterschiede nach Generation, Aufenthaltsdauer und danach gibt, ob Wahlberechtigte der Ansicht sind, dass sie politische Sachverhalte verstehen können (internal efficacy). Letzteres hängt neben ausreichenden Sprachkenntnissen auch von politischem Interesse und politischer Bildung ab.

Detaillierte Ergebnisse auf eine summarische Frage aus dem Integrationsbarometer des Sachverständigenrats für Integration und Migration veranschaulichen den Generationeneffekt, der sich nicht nur beim politischen Engagement (Abbildung 2), sondern auch bei der zivilgesellschaftlichen Partizipation in Vereinen zeigt.

Wer einen Migrationshintergrund hat und im Ausland geboren wurde, partizipiert seltener, und dabei spielt es keine große Rolle, ob diese Person mittlerweile eingebürgert wurde oder nicht. Unterschiede im Partizipationsgrad zeigen sich bei der ersten Generation unter anderem danach, ob Menschen in einem demokratischen Land aufgewachsen sind und politische Partizipation kennen, einüben und verinnerlichen konnten, oder ob das nicht der Fall war. Unter den Kindern von Einwanderinnen und Einwanderern (zweite Generation) bestehen hinsichtlich des Partizipationsgrades allerdings merkliche Unterschiede danach, ob sie Nachkommen eines oder zweier Elternteile aus einem anderen Land sind und ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Wer lediglich ein migrantisches Elternteil oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, beteiligt sich häufiger politisch.

Ressourcen wie Bildung, höheres Alter, berufliche Integration und die eigene Einschätzung, politische Prozesse verstehen und an ihnen sinnvoll teilnehmen zu können, sind allgemein förderliche Aspekte politischer Partizipation. Ressourcen sind für die erste, aber auch für die zweite Generation von Einwanderinnen und Einwanderern besonders wichtig für politische Partizipation – etwa frühzeitige Integrationsmaßnahmen und -angebote , auch in Institutionen (Vereine, Parteien), oder eine Bleibeperspektive (Staatsbürgerschaftsrecht). Gerade die soziale Einbindung und soziales Engagement erzeugen soziales Kapital, das wiederum eine Ressource für politische Partizipation ist.

Wer wenige Ressourcen (Sprachkenntnisse, Bildung, Sozialkapital) besitzt oder aufbauen konnte, ist auch eher geneigt, sich nicht als Teil des Gemeinwesens zu verstehen. Und wer dem Staat und seinen Institutionen wenig Vertrauen schenkt, beteiligt sich politisch seltener, und dann auch eher in Form von Protest. Diskriminierungserfahrungen können dazu führen, sich vom Gemeinwesen zu distanzieren. Und wer das Land eher verlassen bzw. nur vorübergehend bleiben möchte, ist kaum motiviert, sich in Deutschland politisch zu beteiligen. Neben Ressourcen sind Motivation in Form von politischem Interesse oder der Bindung an eine politische Partei sowie direkte Mobilisierung partizipationsfördernde Faktoren.

Mobilisierung bedeutet mehr als Offenheit für Eingewanderte sowie ihre Belange und Rechte, sondern das Werben um Personen, sich zu beteiligen. Auch wenn im Zusammenhang von Mobilisierung und Menschen mit Migrationshintergrund nicht von einem konsolidierten Forschungsstand gesprochen werden kann, gibt es Indizien dafür, dass direkte Ansprache die Wahlbeteiligung erhöht. In einer regionalen Studie in Baden-Württemberg 2013 betrug die Beteiligungsdifferenz zwischen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund, die angaben, direkt angesprochen worden zu sein, sich politisch zu beteiligen, und solchen, die nicht angesprochen wurden, 15 Prozentpunkte. Unter den Menschen ohne Migrationshintergrund war diese Differenz um die Hälfte kleiner.

Aufgrund geringer Fallzahlen einzelner Gruppen in Studien, teils geringer Unterschiede und Fluktuationen über die Zeit lässt sich über Unterschiede der politischen Partizipation nach Herkunftsland oder Herkunftslandgruppen wenig allgemeingültig sagen. Offenbar beeinflussen andere Faktoren als das Herkunftsland die politische Partizipation stärker: Ressourcen, vor allem Bildung, aber auch Motivation, hier vor allem politisches Interesse und womöglich auch eine Mobilisierung tragen zu politischer Beteiligung bei. Einige dieser Ressourcenbündel werden jedoch durch die hier diskutierten migrations- und integrationsspezifischen Faktoren beeinflusst.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. zu verschiedenen Ansätzen der Klassifizierung Yannis Theocharis et al. (2023): Platform affordances and political participation: how social media reshape political engagement, West European Politics 46 (4), 788-811.

  2. Insbesondere die Gleichsetzung von „Volk“ mit „deutschem Volk“ in den höchstrichterlichen Entscheidungen erzeugt bei einigen Verfassungsexperten Widerspruch (Hans Meyer (2016): Grundgesetzliche Demokratie und Wahlrecht für ansässige Nichtdeutsche, Juristen Zeitung 71 (3), 121-127).

  3. Der Begriff „Migrationshintergrund“ steht mittlerweile in der Kritik (Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit: Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten, Berlin 2020, 218-227). Dieser drückt aber wie kein anderer aus, dass es sich hier um ein persönliches Merkmal handelt, das einen Teil der prägenden persönlichen oder elterlichen Erfahrungen abdeckt. Der Begriff wird deshalb in diesem Beitrag verwendet.

  4. Vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hg.) (2021): Integration in Deutschland – Erster Bericht zum indikatorengestützten Integrationsmonitoring, Berlin, 61; vgl. auch Dashboard Integration, Externer Link: https://www.dashboard-integration.de/integration/wahlen.

  5. Dies trifft insbesondere auf die Gruppe der (deutschstämmigen) Aussiedler und Spätaussiedler zu, die vor allem zwischen 1986 und 1995 in Deutschland eingewandert sind.

  6. Hier und nachfolgend Daten einschließlich eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2023, die dankenswerter Weise vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden.

  7. Aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion stammen insgesamt 5,6 Prozent der Bevölkerung Deutschlands.

  8. Dies sind Menschen mit Migrationshintergrund, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

  9. Vgl. Externer Link: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/syrische-fluechtlinge-in-deutschland/einbuergerung-von-syrischen-fluechtlingen/ (zuletzt besucht am 26.01.2026).

  10. Andreas M. Wüst (2002): Wie wählen Neubürger?, Opladen, 166-181; ders. (2011): Dauerhaft oder temporär? Zur Bedeutung des Migrationshintergrunds für Wahlbeteiligung und Parteiwahl bei der Bundestagswahl 2009, PVS-Sonderheft 45, 157-178; Stephanie Müssig (2020): Politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, Wiesbaden, 193; Sachverständigenrat für Integration und Migration (2020): Mitten im Spiel – oder nur an der Seitenlinie? Politische Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, Berlin; Dennis C. Spies u.a. (2020): What are we missing? Explaining immigrant-origin voter turnout with standard and immigrant-specific theories, Electoral Studies 65 (online); Andreas M. Wüst (2025): Nähe oder Distanz? Eine Analyse der politischen Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland, Zeitschrift für Politikwissenschaft 35 (2), 2025, 407-437.

  11. Daniela Vintila und Marco Martiniello (2021): Migrants’ political participation beyond electoral arenas, in Marco Guigni und Maria Grasso (Hg.): Handbook of citizenship and migration, Cheltenham: Elgar, 304-317; SVR (2020), Fn. 10, 33.

  12. SVR (2020), Fn. 10, 22-25.

  13. Wüst (2011), Fn. 10, 170; Andreas M. Wüst und Thorsten Faas (2018): Politische Einstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund, Berlin, 15-16.

  14. SVR, Fn. 10, 37.

  15. Müssig, Fn. 10, 287-288.

  16. Wüst (2011), Fn. 10, 170; Müssig, Fn. 10, 290.

  17. Müssig, Fn. 10, 290-291; Wüst (2025), Fn. 10, 422-433.

  18. Wüst und Faas, Fn. 13, 12.

  19. SVR, Fn. 10, 47-50.

  20. Wüst (2025), Fn. 10, 426, 433.

  21. Wüst und Faas, Fn. 13, 14-16.

  22. Sidney Verba u.a. (1995): Voice and Equality: Civic Voluntarism in American Politics, Cambridge.

  23. Johannes Bergh u.a. (2020): Inviting immigrants in: Field experiments in voter mobilization among immigrants in Norway, Electoral Studies 66; Wüst und Faas, Fn. 13, 14.

  24. Während die ersten Befunde zur Wahlbeteiligung Eingebürgerter eine etwas höhere Partizipation von (Spät)Aussiedlern im Vergleich zu Türkeistämmigen ergaben, war das Muster bei anderen Partizipationsformen spiegelverkehrt (Wüst 2002, Fn. 10). Die Daten der GLES-Wahlstudien 2009-17 und der Wahlstudie IMGES 2017 (Goerres u.a. (2018):

    Deutsche mit Migrationshintergrund bei der Bundestagswahl 2017: Erste Auswertungen der Immigrant German Election Study zu Deutschtürken und Russlanddeutschen, Duisburg), die nicht nach Eingebürgerten, sondern nach Menschen mit Migrationshintergrund unterscheiden, zeigen eine höhere Wahlbeteiligung der Türkeistämmigen im Vergleich zu Russlanddeutschen. Eine Studie des SVR aus dem Jahr 2020 (Fn. 10), die retrospektiv nach der Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 gefragt hat, kommt zu konträren Befunden.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Andreas M. Wüst für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Weitere Inhalte

ist Professor für Politikwissenschaft, Hochschule München University of Applied Sciences. Seine Forschungsschwerpunkte sind die empirische Wahl- und Repräsentationsforschung.

Der W. war ein Verteidigungsbündnis der sozialistischen Staaten in Europa und wurde 1955 auf Initiative der Sowjetunion als Reaktion auf den NATO-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Warschauer Pakt" lesen

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Dembinski

Als Gastarbeiter_innen werden die Arbeitsmigrantinnen und -migranten bezeichnet, die in den 1950er und 1960er Jahren gezielt nach Deutschland angeworben wurden, um den Arbeitskräftemangel in der Nachkriegszeit auszugleichen.

Interner Link: Kompletten Eintrag "Gastarbeiter/-innen" lesen

Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).

Das Ius soli (wörtlich: Recht des Bodens) verknüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort und wird deshalb auch als Geburtsortprinzip bezeichnet. Jedes Kind, das auf dem Gebiet eines Staates geboren wird, erhält demnach automatisch dessen Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft seine Eltern haben. In Deutschland ergänzt seit einer im Jahr 2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts das Ius soli das bis dahin vorrangig geltende ...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Ius soli" lesen

Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).

Der W. war ein Verteidigungsbündnis der sozialistischen Staaten in Europa und wurde 1955 auf Initiative der Sowjetunion als Reaktion auf den NATO-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen. Er löste sich am 1.7.1991 nach dem Scheitern des realen Sozialismus in Europa auf. Der Vertrag zwischen der UdSSR und den 7 sozialistischen Staaten in Ost- und Südosteuropa (Jugoslawien war kein Mitglied des W. und Albanien trat 1968 aus) zementierte die Dominanz der Sowjetunion. ...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Warschauer Pakt" lesen

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Dembinski

Als „Gastarbeiter“ bzw. „Gastarbeiterinnen“ wurden die Arbeitsmigrantinnen und -migranten bezeichnet, die in den 1950er und 1960er Jahren gezielt nach Deutschland angeworben wurden. Bei dem Begriff handelt sich um ein Wort der Alltagssprache, nicht um einen amtlichen Begriff. In der Nachkriegszeit erlebte Deutschland einen Wirtschaftsboom. Für das damit einhergehende erhebliche Wachstum des Arbeitsmarktes reichte das inländische Arbeitskräftepotenzial nicht aus. „Gastarbeiter“ ...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Gastarbeiter/-innen" lesen

Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).

Das Ius soli (wörtlich: Recht des Bodens) verknüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort und wird deshalb auch als Geburtsortprinzip bezeichnet. Jedes Kind, das auf dem Gebiet eines Staates geboren wird, erhält demnach automatisch dessen Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft seine Eltern haben. In Deutschland ergänzt seit einer im Jahr 2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts das Ius soli das bis dahin vorrangig geltende ...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Ius soli" lesen

Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).