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Migrationspolitik – Juli 2021 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – Juli 2021

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

Afghanistans Regierung ruft europäische Staaten auf, Abschiebungen zu stoppen. Deutschland hat seit September 2020 keine aus Seenot geretteten Schutzsuchenden aufgenommen. Der Rückblick auf migrationspolitische Entwicklungen im Juli.

Ein Mann aus Kamerun sitzt auf einem Feldbett in einem Flüchtlingslager in Vydeniai in Litauen nahe der Grenze zu Belarus (10.07.2021). Die meisten der bis Ende Juli illegal über die Grenze mit Belarus eingereisten Menschen stammen aus dem Irak, der Republik Kongo und Kamerun. (© picture-alliance/AP, Mindaugas Kulbis)

Zahl anhängiger Asylverfahren gestiegen

Die Zahl der Asylverfahren, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht abschließend entschieden hat, ist im Vergleich zum Vorjahr Externer Link: deutlich gestiegen – von 42.731 im Juli 2020 auf 70.274 im Juli 2021. Die Zahl anhängiger Verfahren war ab 2013 im Zuge hoher Asylsuchendenzahlen Externer Link: stark angestiegen und belief sich zum Jahresende 2016 auf 433.719. Im Jahr 2017 gelang es dem BAMF, diese Zahl auf 68.245 anhängige Verfahren zu reduzieren und in den Folgejahren noch weiter abzubauen. Ende 2020 waren 52.056 Asylverfahren Interner Link: anhängig.

Insgesamt hat das BAMF von Januar bis Juli 2021 über 91.219 Interner Link: Asylanträge entschieden, was einen leichten Rückgang um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet. 33.170 Asylanträge wurden positiv beschieden, den Antragstellenden wurde also ein Interner Link: Schutzstatus zugesprochen. Damit lag die Gesamtschutzquote bei 36,4 Prozent – 4,2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahreszeitraum (40,6 Prozent).

Im Juli 2021 nahm das BAMF 13.843 Asylanträge entgegen (12.193 Erst- und 1.650 Folgeanträge) – 4.978 mehr als im Vorjahresmonat (+ 56,2 Prozent). Die meisten Erstantragstellenden kamen dabei aus Interner Link: Syrien (4.759 Erstanträge), Interner Link: Afghanistan (2.353) und Interner Link: Irak (907).

Zahl Schutzsuchender 2020 im Vergleich zum Vorjahr kaum gestiegen

Ende 2020 waren in Deutschland Externer Link: nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,86 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert und damit nur 18.000 (ein Prozent) mehr als im Vorjahr. Dies ist der geringste Zuwachs seit 2011. Zur Gruppe der Schutzsuchenden zählen dabei alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich "unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten". 54 Prozent dieser Personen sind zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland eingereist, weitere 25 Prozent vor 2014. 21 Prozent der Schutzsuchenden sind nach 2016 nach Deutschland gekommen.

Etwa 1,4 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2020 über einen – zumeist zeitlich befristeten – Interner Link: Schutzstatus; rund 63 Prozent davon waren syrische (583.000), afghanische (150.000) oder irakische (141.000) Staatsangehörige. 243.000 Schutzsuchende waren Ende 2020 ausreisepflichtig, weil ihr Asylantrag abgelehnt worden war oder sie ihren Schutzstatus verloren hatten. 86 Prozent (210.000) von ihnen hielten sich allerdings mit einer Interner Link: Duldung in Deutschland auf; die Interner Link: Abschiebung wurde also vorübergehend ausgesetzt. Weitere rund 216.000 Schutzsuchende warteten Ende 2020 noch auf eine rechtskräftige Entscheidung über ihren Asylantrag und waren somit als Personen mit offenem Schutzstatus im AZR erfasst. Den geringen Zuwachs bei der Gesamtzahl der Schutzsuchenden führt das Statistische Bundesamt auf die Reisebeschränkungen im Zuge der Interner Link: Corona-Pandemie zurück.

Deutschland: Letzte Aufnahme von aus Seenot geretteten Schutzsuchenden im September 2020

Deutschland hat sich zuletzt im September 2020 bereit erklärt, die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren von zuvor aus Seenot geretteten Personen zu übernehmen. Das geht aus der Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hervor. Zwar hatten sich die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Italien und Malta im Interner Link: September 2019 auf einen Mechanismus zur Verteilung von aus Seenot geretteten Schutzsuchenden geeinigt. Dieser war jedoch auf die Dauer von sechs Monaten befristet und folglich im März 2020 ausgelaufen. Bis September 2020 beteiligte sich Deutschland jedoch weiterhin in Einzelfällen an der Aufnahme von aus Seenot geretteten Asylsuchenden. Seitdem hat die Bundesregierung jedoch keine weiteren dieser Schutzsuchenden mehr aufgenommen (Stand: 07. Juli 2021).

Insgesamt stimmte Deutschland zwischen Juli 2018 und September 2020 der Durchführung von Asylverfahren von 1.314 aus Seenot geretteten Schutzsuchenden zu. Davon sind bislang 913 Personen tatsächlich aus Malta und Italien nach Deutschland eingereist. Die Differenz ergibt sich nach Angaben der Bundesregierung daraus, dass nicht alle Schutzsuchenden mit der Aufnahme in Deutschland einverstanden waren, untergetaucht sind oder die Bundesrepublik ihre Aufnahme nach einer Sicherheitsbefragung abgelehnt hat. Die Aussicht auf einen Schutzstatus und damit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ist für die Betroffenen gering: Rund 78 Prozent der Asylanträge von aus Seenot geretteten Asylsuchenden lehnte das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab (Stand: 15. Juni 2021).

Externer Link: Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) sind in 2021 bislang 29.243 Schutzsuchende sowie Migrantinnen und Migranten registriert worden, die über den Seeweg nach Italien gelangt sind (Stand: 01. August 2021) – 104 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (01. Januar 2020 - 01. August 2020: 14.358 Ankünfte). Die meisten Bootsflüchtlinge kamen dabei aus Bangladesch (16 Prozent), Tunesien (14 Prozent) sowie Republik Côte d'Ivoire und Ägypten (jeweils acht Prozent) und hatten mit ihren Booten überwiegend in Libyen, Tunesien oder der Türkei abgelegt. Seit Beginn des Jahres 2021 sind nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 990 Menschen bei der Überfahrt auf dem zentralen Mittelmeer ums Leben gekommen (Stand: 3. August 2021).

EU-Untersuchungsbericht übt scharfe Kritik an Frontex, sieht aber keine Belege für Pushbacks

Eine Arbeitsgruppe des EU-Parlaments hat im Rahmen einer vier Monate dauernden Untersuchung keine Beweise für die Interner Link: Vorwürfe gefunden, die Interner Link: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) sei an der rechtswidrigen Zurückschiebung von Schutzsuchenden (sogenannte Pushbacks) direkt beteiligt gewesen. In ihrem Mitte Juli in Brüssel Externer Link: vorgestellten Abschlussbericht üben die Abgeordneten jedoch scharfe Kritik an der EU-Agentur. Frontex habe es versäumt, ihr aus gemeinsamen Operationen mit EU-Mitgliedstaaten bekannte oder durch Dritte berichtete Grundrechtsverletzungen "umgehend, wachsam und effektiv anzugehen und weiterzuverfolgen". Agenturchef Fabrice Leggeri habe gegenüber dem Europäischen Parlament stattdessen weiterhin bestritten, über Informationen zu Pushbacks, Pushbackversuchen oder Grundrechtsverletzungen zu verfügen oder Berichte dazu erhalten zu haben. Die Kritik an Frontex dürfte damit nicht abreißen. Zahlreiche Stimmen aus Politik und Wissenschaft Externer Link: fordern bessere Mechanismen zur Kontrolle der Grenzschutzagentur. Zudem Interner Link: ermittelt immer noch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen die Behördenleitung.

Afghanische Regierung ruft zu Abschiebestopp auf

Die afghanische Regierung hat europäische Staaten dazu aufgerufen, Abschiebungen nach Interner Link: Afghanistan vorübergehend auszusetzen. Als Gründe nannte die Regierung steigende Corona-Infektionszahlen und die zunehmende Gewalt durch die radikal-islamischen Taliban. Zugleich steige die Zahl der Afghaninnen und Afghanen, die im Ausland Schutz vor dem Vormarsch der Interner Link: Taliban suchten. Die Nachbarländer Afghanistans treffen bereits Vorkehrungen, um sich einerseits gegen einsickernde Gewalt, andererseits vor einer hohen Fluchtzuwanderung abzuschotten. So errichtet Interner Link: Pakistan, wo bereits heute rund 1,4 Millionen afghanische Flüchtlinge leben, seit einiger Zeit einen Zaun entlang der mehr als 2.400 Kilometer langen Grenze mit Afghanistan. Tadschikistan hat 20.000 Militärreservisten zum Schutz seiner Grenze mobilisiert.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) warnt derweil vor einer Externer Link: humanitären Krise. Allein seit Januar 2021 sind nach Externer Link: Angaben der UN 329.546 Externer Link: Afghaninnen und Afghanen innerhalb des Landes vertrieben worden – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum (Stand: 25. Juli 2021). Externer Link: Die Gesamtzahl der Binnenvertriebenen im Land belief sich laut UNHCR Ende 2020 auf rund 2,9 Millionen Menschen; die Beobachtungsstelle für Binnenvertreibungen (Internal Displacement Monitoring Centre – IDMC) ging Ende 2020 sogar von Externer Link: 3,5 Millionen konfliktbedingten Binnenvertriebenen aus. UNHCR schätzt, dass seit Jahresbeginn 4.000 Afghaninnen und Afghanen in die Nachbarländer geflohen sind. Eine starke Zunahme der Flüchtlingszahlen kann das Hilfswerk derzeit nicht feststellen. Das widerspricht jedoch von UNHCR selbst zitierten Schätzungen der iranischen Regierung, wonach aktuell täglich etwa Externer Link: 5.000 Afghaninnen und Afghanen illegal ins Land einreisten – dreimal mehr als zuvor. Medienberichten zufolge steigt auch die Zahl illegal über Interner Link: Iran in die Türkei einreisender Menschen aus Afghanistan. Offizielle Externer Link: Daten des türkischen Generaldirektorats für Migrationsmanagement zu aufgegriffen irregulären Migrantinnen und Migranten aus Interner Link: Afghanistan bestätigen diesen Zuwachs bislang nicht.

Externer Link: Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz warnte die EU vor "Migrationsströmen" aus Afghanistan. Er will an seiner migrationspolitischen Linie festhalten und weiterhin nach Afghanistan abschieben. Auch Deutschland hielt Ende Juli noch an der Praxis fest, afghanische Staatsangehörige, die eine Straftat begangen haben, nach Afghanistan abzuschieben, entschied sich am 11. August dann aber doch für einen einstweiligen Abschiebestopp.* Zuvor hatten bereits andere Länder wie Finnland, Externer Link: Schweden und Externer Link: Norwegen einen vorübergehenden Abschiebestopp verhängt, Externer Link: da keine ausreichenden Informationen zur Entwicklung der aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan vorlägen, um verlässliche Asylrechtsentscheidungen treffen zu können. Anfang August Externer Link: stoppte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) per einstweiliger Verfügung die Abschiebung eines abgelehnten afghanischen Asylbewerbers aus Österreich und begründete dies mit der Sicherheitslage. Unter den aktuellen Umständen könnte eine Ausweisung einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellen.

*In einer älteren Version hieß es, dass Deutschland weiterhin an der Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan festhält; nach Redaktionsschluss wurde vom Bundesinnenministerium entschieden, vorübergehend nicht mehr nach Afghanistan abzuschieben.

Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren statt

Mit der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter in einem Asylklageverfahren, hat das zuständige Verwaltungsgericht die Grundrechte eines afghanischen Asylbewerbers verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und damit einer Verfassungsbeschwerde des Betroffenen stattgegeben. Der Mann hatte im September 2016 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt. Das BAMF lehnte den Antrag jedoch ab, woraufhin der Betroffene beim zuständigen Verwaltungsgericht Rechtsmittel einlegte. Er lehnte den zuständigen Einzelrichter allerdings wegen der Besorgnis ab, der Richter könnte befangen sein und die Klage gegen den negativen Asylbescheid daher erfolglos bleiben.

Der Richter hatte 2019 einer Klage der rechtsextremen Partei NPD gegen die Beseitigung eines ihrer Wahlplakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt" stattgegeben. In dem Urteil heißt es, dass der Slogan "'Migration tötet!' nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten" sei. Die seit 2014/2015 nach Deutschland erfolgte Zuwanderung habe "zum Tode von Menschen geführt" und sei "auch geeignet (...), auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen." Das Verwaltungsgericht wies eine Befangenheit des Richters zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass sich die Ablehnung des Befangenheitsantrags als willkürlich erwiesen habe und der Beschwerdeführer in seinem Interner Link: Recht auf einen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt worden sei. Dem Urteil des Einzelrichters zum NPD-Plakat sei "auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält", so das BVerfG. Zahlreiche Passagen des Urteils seien "offensichtlich geeignet, Misstrauen des Beschwerdeführers gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu begründen". Die Klage gegen den abgelehnten Asylantrag war dennoch erfolgreich: Das Verwaltungsgericht sprach dem afghanischen Mann subsidiären Schutz zu.

Litauen baut Sperranlagen entlang der Grenze mit Belarus aus

Litauen hat damit begonnen, bereits bestehende Zäune entlang seiner rund 680 Kilometer langen Grenze mit Belarus zu verlängern und mit zusätzlicher Überwachungstechnik auszurüsten. Außerdem wurden Soldatinnen und Soldaten zur Sicherung der Grenze abgestellt. Hintergrund ist die hohe Zahl an Schutzsuchenden, Migrantinnen und Migranten, die seit einigen Monaten über diese Grenze illegal nach Litauen gelangen. Seit Jahresbeginn wurden Externer Link: nach Angaben des litauischen Innenministeriums 4.026 illegal eingereiste Migrantinnen und Migranten registriert (Stand: 03.08.2021). Externer Link: Im gesamten Jahr 2020 waren es gerade einmal 74. Die meisten der bis Ende Juli illegal über die Grenze mit Belarus eingereisten Menschen stammen aus dem Irak, der Republik Kongo und Kamerun.

Litauen wirft dem Nachbarland vor, die Menschen als "Waffe" zu benutzen und sie absichtlich über die Grenze zu schicken. Damit wolle der belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko Litauen und die EU bestrafen, weil diese ihn nicht als Sieger der 2020 stattgefundenen Präsidentschaftswahlen anerkennen und Sanktionen verhängt haben. Auch die EU sieht die Situation an der Grenze als absichtlich von der belarussischen Regierung herbeigeführt. Litauen hat unterdessen den nationalen Notstand ausgerufen und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) um Unterstützung gebeten, die daraufhin Externer Link: 100 Grenzschützerinnen und Grenzschützer entsandte. Mitte Juli verabschiedete das litauische Parlament ein neues Migrationsgesetz, das es erlaubt, irregulär eingereiste Migrantinnen und Migranten für sechs Monate zu inhaftieren und sie schneller abzuschieben.

Die Beziehungen zwischen Litauen und Belarus haben sich seit der belarussischen Präsidentschaftswahl im August 2020 verschlechtert. Beobachterinnen und Beobachter halten das Wahlergebnis für gefälscht. Die Wahl hatte Interner Link: im ganzen Land zu Protesten geführt. Seitdem geht die Regierung massiv gegen Regimegegnerinnen und Regimegegner vor. Zahlreiche Oppositionelle sind bereits ins Ausland geflohen, Interner Link: viele davon nach Litauen. Ende Juli 2021 sorgte der Fall der belarussische Olympia-Teilnehmerin Kristina Timanowskaja für Aufsehen, die nach Kritik an Sportfunktionären von belarussischen Behörden zur vorzeitigen Rückkehr nach Minsk gezwungen werden sollte. Die Sportlerin wandte sich daraufhin am Flughafen von Tokio an die japanische Polizei. Mehrere EU-Staaten boten ihr Asyl an. Fast zeitgleich wurde der Belaruse Vitali Schischow tot in einem Park in der ukrainischen Hauptstadt Kiew aufgefunden. Der politische Aktivist hatte Belarusinnen und Belarusen unterstützt, die vor dem autoritären Regime Lukaschenkos in die benachbarte Ukraine geflohen sind und lebte dort selbst im Exil.

UNHCR fordert konzertierte Maßnahmen zur Bewältigung von Flucht in Burkina Faso

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat die internationale Gemeinschaft dazu Externer Link: aufgefordert, konzertierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Rekordzahl an Menschen zu bewältigen, die in Burkina Faso vor Interner Link: ausufernder Gewalt durch radikal-islamistische Rebellengruppen fliehen. Nach Angaben der Regierung des westafrikanischen Staates sind innerhalb der letzten zwei Jahre 1,3 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden. Insgesamt gelten sechs Prozent der Bevölkerung als Interner Link: Binnenvertriebene. Seit Januar 2021 sind laut UNHCR mehr als 17.500 Menschen in Nachbarländer geflohen, vor allem nach Mali und Niger. Damit hat sich die Gesamtzahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden aus Burkina Faso innerhalb von nur sechs Monaten verdoppelt und beläuft sich in der gesamten Region nun auf rund 38.000. UNHCR stuft die Situation in Burkina Faso im weltweiten Vergleich als "Externer Link: am schnellsten wachsende Vertreibungs- und Schutzkrise" ein.

Was vom Monat übrig blieb...

Externer Link: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass Asylanträge von Geflüchteten, die zuvor in Italien Asyl beantragt oder einen Schutzstatus erhalten haben, nicht ohne Weiteres als unzulässig abgelehnt werden dürfen. Das OVG begründete das mit der "ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung" und extremer materieller Not, die Betroffenen bei der Rücküberstellung nach Italien drohe. Mit derselben Begründung Interner Link: hatten deutsche Gerichte bereits Dublin-Überstellungen nach Griechenland gestoppt.

In der vorletzten Juliwoche haben rund 300 Migranten aus afrikanischen Staaten versucht, den Interner Link: Grenzzaun der spanischen Exklave Melilla zu Marokko zu überwinden. 238 von ihnen gelangten auf die spanische Seite. Erst im Interner Link: Mai waren mehr als 8.000 Menschen in die nördlich von Melilla gelegenen spanische Exklave Ceuta gelangt. Dies hatte zu diplomatischen Spannungen zwischen Marokko und Spanien sowie der EU geführt.

In Belgien haben etwa 475 sogenannte Sans Papiers einen zwei Monate währenden Hungerstreik beendet, mit dem sie auf ihre prekäre Situation aufmerksam machen und für ein Bleiberecht protestierten wollten. Die illegal in Belgien lebenden, überwiegend aus den Maghreb-Staaten stammenden Menschen sollen von der belgischen Regierung nun hinsichtlich ihrer Möglichkeiten individuell beraten werden, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Großbritannien zahlt Frankreich Externer Link: knapp 63 Millionen Euro, um stärker gegen illegale Migration über den Ärmelkanal vorzugehen. Zudem stimmte das britische Unterhaus für ein Gesetz, welches es erlaubt, illegale Grenzübertritte mit Haftstrafen von bis zu vier Jahren zu ahnden. Die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die versuchen, über den Ärmelkanal nach Großbritannien zu gelangen, ist stark gestiegen: von rund 2.300 im Jahr 2019 auf mehr als 9.500 im Jahr 2020 und auf mehr als 8.000 in den ersten sieben Monaten des Jahres 2021.

Fussnoten

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de