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Politische Bildung und ihr Beitrag zur Rechtsextremismusprävention

Gudrun Heinrich

/ 8 Minuten zu lesen

Was ist unter politischer Bildung zu verstehen? Welche Aufgaben und Funktionen erfüllt sie? Und inwiefern kann und soll sie den Anforderungen einer rechtsextremismuspräventiven Funktion entsprechen?

Politische Bildung bietet aufgrund ihrer demokratiestärkenden Zielstellung umfassende Potenziale zur Prävention von Rechtsextremismus. (© Adobe Stock/snowing12)

Wenn im Klassenchat ein Hakenkreuz verbreitet wird, ein rechtsextremer Überfall auf eine Jugendgruppe im Freizeitcamp erfolgt oder Studien den Anstieg rechtsextremer Einstellungen in der Bevölkerung belegen, wird nach Strategien der Gegenwehr gefragt. Im Rahmen eines Erfolg versprechenden Konzepts muss dabei politische Bildung eine zentrale Rolle einnehmen, doch kann sie nur Teil einer solchen Strategie sein. Im Folgenden soll daher zunächst diskutiert werden, was unter politischer Bildung zu verstehen ist, welche Aufgaben und Funktionen politische Bildung erfüllt sowie auf welchen Wegen beziehungsweise inwiefern sie den Anforderungen einer rechtsextremismuspräventiven Funktion entsprechen kann und soll. In einem zweiten Teil wird nach den Herausforderungen der Konfrontation mit Rechtsextremismus als Thema gefragt. Dazu diskutiert der Beitrag Ansätze der politischen Bildung, die bei den Lernenden einen „Schutzfilm“ der demokratischen Resilienz aufbauen wollen. Abschließend werden besondere Herausforderungen und Grenzen politischer Bildung in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus aufgezeigt.

Definition, Bezugsfeld und Grenzen: Politische Bildung ist nicht neutral

Unter politischer Bildung verstehen wir mehr oder weniger bewusst geplante Bildungsprozesse. Sie verfolgen das Ziel, jede und jeden Einzelnen zu stärken, sich in Gesellschaft und Politik zu orientieren und diese aus der eigenen Interessenlage heraus mitzugestalten. Die Mündigkeit – also die Fähigkeit zur begründeten eigenständigen Entscheidung – ist dabei Ziel und Bedingung politischer Bildung. Dahinter steht die Überzeugung, dass Mündigkeit allen Menschen gegeben ist und nicht erst von diesen erworben werden muss. „Kern der Mündigkeitsvorstellung ist dabei die Befähigung zur Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen, welches gleichermaßen Voraussetzung und Ziel politischer Bildung ist“ (Hedtke et al. 2022, S. 17).

Bezugspunkt für politische Bildung ist ein Verständnis von Politik, das der Politikwissenschaftler Thomas Meyer als „Gesamtheit der Aktivitäten zur Vorbereitung und zur Herstellung gesamtgesellschaftlich verbindlicher und/oder am Gemeinwohl orientierter und der ganzen Gesellschaft zugutekommender Entscheidungen“ (Meyer 2010, S. 37) zusammenfasst. Durch politische Bildung sind die zur Mündigkeit befähigten Bürger:innen in ihrer autonomen, selbstbestimmten Entscheidungsfähigkeit zu stärken (Urteilsfähigkeit) und zu motivieren, sich in Politik und Gesellschaft zu engagieren (Handlungsfähigkeit).

Politische Bildung benötigt Demokratie als offenen, ermöglichenden Rahmen. Gleichzeitig zielt sie darauf, diesen Rahmen zu stärken und zu erhalten. Der Politikwissenschaftler und -didaktiker Peter Massing fasst diese Vorstellung von politischer Bildung treffend zusammen: „Bezogen auf die politische Ordnung der Demokratie geht es politischer Bildung darum, einen Beitrag zu leisten, um diese zu verstehen, zu sichern und zu bewahren und weiterzuentwickeln. Bezogen auf die Bürgerin und den Bürger, die an der Gestaltung der Politik und Gesellschaft tätig Anteil nehmen sollen, geht es politischer Bildung darum, auch vom Individuum her, die Stabilität der Demokratie zu sichern. Beide normativen Bezugspunkte, Individuum und politische Ordnung, gehören zusammen und sind in der politischen Bildung immer vorhanden.“ (Massing 2023, S. 27) Unter Bedingungen eines nichtdemokratischen Staates ist politische Bildung nicht denkbar.

Der Beutelsbacher Konsens

Der Raum der politischen Bildung wird durch den seit 1976 breit akzeptierten, aber zugleich immer wieder diskutierten Beutelsbacher Konsens definiert. Diese als Protokollnotiz einer Tagung im württembergischen Ort Beutelsbach entstandene Erklärung gibt sowohl der schulischen als auch der außerschulischen politischen Bildung Orientierung.

QuellentextDer Beutelsbacher Konsens im Wortlaut

1. Überwältigungsverbot.

Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich - etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer - erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

Quelle: Hans-Georg Wehling (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. In: Siegfried Schiele / Herbert Schneider (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart, S. 173 - 184, hier S. 179f.

In der Debatte um den Konsens zeigt sich immer wieder, dass zahlreiche politische Bildner:innen den Text als Gebot zur Neutralität interpretierten (vgl. Oberle et al. 2018). Aus diesem falschen Verständnis wurde abgeleitet, politische Bildung müsse auf eine Positionierung – also auch auf eine demokratische – verzichten. Sie hätte vor allem die Aufgabe, Wissen zu vermitteln. Dies entspricht ebenso wenig dem professionellen Verständnis politischer Bildung wie die scheinbar wertneutrale Position des beliebigen „Alles ist erlaubt“. Politische Bildung im Sinne des Beutelsbacher Konsenses ist normativ in Demokratie verankert und der Stärkung von Demokratie verpflichtet. Daher ist politische Bildung gefordert, sich Rechtsextremismus entgegenzustellen.

Besondere Herausforderung Rechtsextremismus

Politische Bildung bietet aufgrund ihrer demokratiestärkenden Zielstellung umfassende Potenziale zur Prävention von Rechtsextremismus. Aber: Die Prävention antidemokratischer oder rechtsaffiner Einstellungen ist lediglich ein – wenn auch erwünschter – Nebeneffekt politischer Bildung. Das Ziel von Präventionsarbeit ist es, Menschen von einer bestimmten Entwicklung oder Entscheidung abzuhalten. Politische Bildung hingegen ist gerade durch das Ziel gekennzeichnet, Menschen zu eigenen Entscheidungen zu befähigen. Hier steht also das Konzept der Verhinderung gegen das der Befähigung. Politische Bildung geht auch in ihrem Anspruch, unterschiedliche politische und gesellschaftliche Themen zu bearbeiten, über die Aspekte von Extremismus und Demokratie hinaus. Daher ist politische Bildung nicht auf Extremismusprävention zu reduzieren.

Politische Bildung über Rechtsextremismus – mit Aufklärung zur eigenen Urteilsbildung

Politische Bildung ist bestrebt, über Rechtsextremismus als antidemokratisches Phänomen aufzuklären. Ziel muss es sein, über dessen Einstellungen, Organisationen oder Strukturen kritisch zu informieren, jedoch nicht, diese durch politische Bildung vorrangig zu entlarven. Das Vertrauen in die Fähigkeit der Adressat:innen, sich durch Aufklärung über Rechtsextremismus und weitere antidemokratische Phänomene (wie z. B. Verschwörungstheorien oder religiösen Fundamentalismus) ein eigenes Urteil bilden zu können, leitet sich aus dem Beutelsbacher Konsens ab. Dies kann gelingen, wenn politisch kontroverse Fragen im Umgang und in der Bewertung rechtsextremer oder vermeintlich rechtsextremer Gruppen oder Ereignisse beispielsweise anhand folgender Fragen thematisiert werden: Wie kann eine demokratische Gesellschaft mit rechtsextremen Strukturen umgehen? Sollen antidemokratische Organisationen verboten werden? Welche Chancen und Grenzen bringt die „wehrhafte Demokratie“ mit sich? Wie kann eine Gemeinde mit rechtsextremen Siedler:innen umgehen? Diese kontrovers ausgerichteten Fragen unterstreichen den angestrebten Fokus: Im Mittelpunkt politischer Bildung steht die Befähigung zur Auseinandersetzung mit Problemen und Konflikten – und nicht die Belehrung.

Ziel der Stärkung demokratischer Resilienz

Überzeugungskraft des besseren Arguments

Politische Bildung widmet sich der Aufgabe, über die Funktionsweise politischer Institutionen und Entscheidungsprozesse sowie über gesellschaftliche Konflikte und Prozesse aufzuklären. So ist es ein Ziel, dass sich die Teilnehmenden politischer Bildungsangebote durch Vermittlung von Fakten und der Fähigkeit, sich Wissen zu erschließen, eine „Schutzhülle“ gegen die Verbreitung rechtsextremer Mythen und Vorurteile anlegen. Politische Bildung ist hier vor allem in solchen Themenbereichen gefordert, die sich zur Aktivierung von Vorurteilen und Verbreitung von Mythen besonders eignen. Neben Aspekten der historisch-politischen Bildung (wie der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus) sind Fragen von gesellschaftlicher Vielfalt, Migration und der Zusammenarbeit in Europa von besonderem Interesse. Ziel dieser „konfrontativen Strategie“ (May 2018, S. 120) ist es, durch Faktenwissen und Analysekompetenzen inhaltliche Resilienzen, also eine informierte Widerstandsfähigkeit, aufzubauen. Informationen und Wissen sollen ihre nachhaltige Überzeugungskraft entfalten können. So soll das bessere Argument gewinnen. Ob Menschen mit rechtsextremen Überzeugungen durch Wissen und Argumente erreicht werden können, bleibt fraglich. Dennoch ist der Aufbau von Wissensbeständen ein wesentliches Teilelement politischer Bildung. Klaus-Peter Hufer verbindet diesen Ansatz mit der Kompetenz, auf rechtsextreme Parolen adäquat reagieren zu können (vgl. Hufer 2019).

Erwerb demokratischer Kompetenzen

Die erwünschte Schutzhülle gegen rechtsextreme Einstellungen besteht im Sinne der politischen Bildung im Aufbau von demokratischen Kompetenzen. Innerhalb der politischen Bildung werden unterschiedliche Modelle diskutiert. Übereinstimmend nennen die in der Politikdidaktik diskutierten Kompetenzmodelle der politischen Bildung die Fähigkeit, sich ein eigenes Urteil bilden zu können, die Befähigung zur Beteiligung an Politik und Gesellschaft sowie die Fähigkeit, sich eigenständig Informationen zu erschließen. Diese Kompetenzen sind als klares Gegenkonzept zu Extremismus und antidemokratische Bestrebungen anzusehen, wenn sie mit der Fähigkeit verbunden sind, die eigene Position infrage stellen und vor dem Hintergrund demokratischer Werte reflektieren zu können. In der konkreten Lernsituation verlangt die Stärkung von Kompetenzen das selbstaktive Tun und nicht die reine Vermittlung von Wissen. Daher sind in der politischen Bildung Lernprozesse notwendig, in denen die Teilnehmenden Anforderungssituationen bearbeiten, den Gegenstand in ihre Lebenswelt holen sowie eigene Antworten suchen und Strategien erarbeiten. Entsprechende Beispiele für das Themenfeld „Rechtsextremismus“ finden sich unter anderem bei May/Dietz (2005), Reinhardt (2006) und Fischer (2020).

Querschnittsaufgabe Rassismuskritik

Die Ausdifferenzierung der politischen Bildung hat unterschiedliche Konzepte etabliert, die jeweils einzelne Aspekte von Rechtsextremismus und abwertenden Ideologien in den Mittelpunkt stellen. Die rassismuskritische (politische) Bildung stellt die Notwendigkeit zur Dekonstruktion der Strukturen in den Mittelpunkt, welche Rassismus (re)produzieren. Ihr geht es vor allem darum, Rassismus in unterschiedlichen Kontexten aufzuspüren, sichtbar zu machen und damit zu verhindern, dass dieser in verschiedenen Bildungsprozessen ständig wiederholt, reproduziert und weitertradiert wird. Rassismuskritische Bildung sieht sich als Querschnittsaufgabe der schulischen wie außerschulischen Bildungsarbeit. Dies trifft auch für die antisemitismuskritische (politische) Bildungsarbeit zu, die sich in den letzten Jahren deutlich weiter ausdifferenziert hat.

Gefahren von Moralisierung, Intoleranz und Provokationsspiralen

Politische Bildung steht im Kontext des Themas „Rechtsextremismus“ bezüglich der Rahmenbedingungen von Bildungsprozessen in besonderem Maße vor der Herausforderung, normative Orientierung und Kontroversität miteinander zu vereinen. Eine normative Beliebigkeit bleibt stets angreifbar, politische Bildung würde damit zur toten Faktenvermittlung verkommen. Eine normative Engführung dagegen birgt die Gefahr von „Diskursabbrüchen“. Diese können vor allem durch ein Empfinden der Überwältigung bei den Teilnehmenden entstehen: insbesondere durch eine starke Moralisierung, die eine Auseinandersetzung verhindert, oder durch Provokationsspiralen, die vor allem von Jugendlichen in Gang gesetzt werden können.

Was Wolfgang Hilligen, einer der Begründer der politischen Bildung, für die schulische Auseinandersetzung betonte, mag auch für die politische Bildung generell gelten: „Der Lehrer [sic] muß die Intoleranz gegenüber jeder Intoleranz mit Toleranz gegenüber den (noch) Intoleranten zu verbinden trachten“ (Hilligen 1987, zitiert nach Grammes 2016, S. 160). Bildungsprozesse in einem normativ aufgeladenen Feld können nur gelingen, wenn der Spagat zwischen personeller Wertschätzung und inhaltlicher Ablehnung beziehungsweise Auseinandersetzung gelingt.

Grenzen der politischen Bildung

Politische Bildung ist kein Erziehungsinstrument. Sie hat nur dann Erfolgschancen, wenn die Teilnehmenden bereit sind, sich auf Bildungsprozesse einzulassen und eigene Positionen infrage zu stellen. Wenn erst einmal die „rote Linie“ überschritten ist und gefestigte, teilweise durch Schulungen aus dem rechtsextremen Spektrum stammende aggressive Positionen in Lernräumen dominieren, vermag politische Bildung nurmehr wenig auszurichten. Im besten Fall kann sie noch kleine Körnchen des Zweifels säen.

Politische Bildung setzt eine prinzipielle Diskursfähigkeit voraus, da sie davon lebt, sich auf die Überzeugungskraft des „besseren“ demokratischen Argumentes einlassen zu können. Somit sind Situationen hoher emotionaler Betroffenheit denkbar, in denen sich politische Bildung schwer tut, Perspektivenvielfalt und Aushandlungsprozesse wirksam werden zu lassen. Vor allem benötigt politische Bildung Professionalität und damit politische Bildner:innen die sich fachlich und methodisch auf das herausfordernde Feld der Rechtsextremismusprävention begeben können.

Fazit und Ausblick

Um die Ausbreitung und Verhärtung rechtsextremer Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen zu verhindern, ist eine umfassende Strategie der Prävention notwendig. Hier muss politische Bildung als ein Format unter mehreren eine wesentliche Rolle einnehmen. Menschen zu ermöglichen, sich politisch zu bilden, ihre Position zu finden und sich dafür einzusetzen, kann aber nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen offen und demokratisch gestaltet sind. So beschrieb Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, im Jahr 2020 das Dilemma mit den Worten: „Politische Bildung stößt Bildungsprozesse offen an, und das bedeutet auch, dass am Ende ein Ergebnis stehen kann, das nicht der Intention der mittelnden Person entspricht“ (Krüger 2020, S. 703). Das Risiko des Scheiterns bleibt der politischen Bildung daher immanent.

Quellen / Literatur

Bundeszentrale für politische Bildung – bpb (2011): Beutelsbacher Konsens. Online: Interner Link: Beutelsbacher Konsens (Abruf am 12.10.2023).

Fischer, Christian (2020): Die Fallanalyse Feinberg. Entwurf und Diskussion einer Unterrichtsreihe zum Thema Antisemitismus. In: Gesellschaft – Wirtschaft – Politik 69 (3), S. 383–393.

Grammes, Tilman (2016): Ein pädagogischer Professionsstandard der politischen Bildung. Fachdidaktisches Denken mit dem Beutelsbacher Konsens. In: Benedikt Widmaier und Peter Zorn (Hg.): Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung. Bonn, S. 155–165.

Hedtke, Reinhold; Heinrich, Gudrun; Kenner, Steve; Oeftering, Tonio; Schrieverhoff, Christel (2022): Politische Bildung in der Krise – eine Positionsbestimmung. In: Steve Kenner und Tonio Oeftering (Hg.): Standortbestimmung Politische Bildung. Gesellschaftspolitische Herausforderungen, Zivilgesellschaft und das vermeintliche Neutralitätsgebot. Frankfurt/M.

Hufer, Klaus-Peter (2019): Argumente am Stammtisch. Erfolgreich gegen Parolen, Palaver und Populismus. 8., vollständig überarbeitete und aktualisierte Aufl. Frankfurt/M.

Jaschke, Hans-Gerd (2001): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe, Positionen, Praxisfelder. 2. Aufl. Wiesbaden.

Krüger, Thomas (2020): Politische Bildung – extrem. In: Brahim Ben Slama und Uwe Ernst Kemmesies (Hg.): Handbuch Extremismusprävention. Gesamtgesellschaftlich. Phänomenübergreifend. Wiesbaden, S. 701–704.

Massing, Peter (2023): Demokratie und politische Bildung. In: Sabine Achour und Thomas Gill (Hg.): Partizipation und politische Teilhabe mit allen: Auftrag politischer Bildung. Vom Klassenrat zum zivilen Ungehorsam. Frankfurt/M., S. 26–36.

May, Michael (2018): Vorurteile bearbeiten durch politische Bildung? Ergebnisse eines didaktischen Fachseminars. In: Andreas Beelmann (Hg.): Toleranz und Radikalisierung in Zeiten sozialer Diversität. Beiträge aus Psychologie und Sozialwissenschaften, Schwalbach/Ts., S. 107–125.

May, Michael; Dietz, Andreas (2005): Thema „Rechtsextremismus“ im Unterricht: Verstehen vs. Moralisieren. Soziologische Reflexionen im Lernfeld Soziologie der gymnasialen Oberstufe. Ergänzte Version des Aufsatzes in GWP 2/ 2005. Online: Externer Link: https://www.zsb.uni-halle.de/download/didaktischer-koffer/unterrichtsreihen/reihe09/ (Abruf am 12.10.2023).

Meyer, Thomas (2010): Was ist Politik? 3., aktualisierte und ergänzte Aufl. Wiesbaden.

Oberle, Monika; Ivens, Sven; Leunig, Johanna (2018): Grenzenlose Toleranz? Lehrervorstellungen zum Beutelsbacher Konsens und dem Umgang mit Extremismus im Unterricht. In: Laura Möllers und Sabine Manzel (Hg.): Populismus und politische Bildung. Frankfurt/M., S. 53–61.

Reinhardt, Sibylle (2006): Unterricht gegen „rechts“ – geht das? Der Fall EKO-Stahl. Vorschlag für eine Fallstudie zur Auseinandersetzung Lernender mit Ausländerfeindlichkeit. In: Gesellschaft – Wirtschaft – Politik 55 (3), S. 417–429. Online: Externer Link: https://www.zsb.uni-halle.de/download/didaktischer-koffer/unterrichtsreihen/reihe12/ (Abruf am 12.10.2023).

Fussnoten

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Gudrun Heinrich, Dr. phil., ist Leiterin der Arbeitsstelle politische Bildung und Demokratiepädagogik an der Universität Rostock. Schwerpunkt ihrer Lehrtätigkeit ist die Fachdidaktik Sozialkunde, sie forscht und arbeitet zu Fragen politischer Bildung und Rechtsextremismusprävention.