Um ihre politischen Ziele als Alternative zu einer offenen, an den Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft durchzusetzen, müssen Rechtsextreme die Verbrechen des Nationalsozialismus (NS) kleinreden, die NS-Gedenkstätten als „Schuldkult“ diskreditieren und sich über sie erheben. Da Gedenkstätten die institutionalisierte Erinnerung an die Folgen der nationalsozialistischen Politik verkörpern, Interner Link: sind sie ihnen ein ständiger Dorn im Auge.
Anhand der Erfahrungen, die die Gedenkstätte Buchenwald in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremen gemacht hat, skizziert der Beitrag aktuelle Sachstände und mögliche Handlungsperspektiven für Gedenkstätten.
Welche Funktion übernehmen KZ-Gedenkstätten für eine Gesellschaft?
Seit der Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft verkörpern die historischen Orte der NS-Verbrechen schmerzhafte Porträts unserer Gesellschaft. Mit ihrem späten Bekenntnis zum Erhalt der ehemaligen Konzentrationslager als Gedenkstätten und weiterer Erinnerungsorte an die NS-Verbrechen hat sich die Bundesrepublik Deutschland seit den 1990er-Jahren institutionalisierte Spiegel geschaffen, in denen die Gegenwart kritisch hinterfragt werden kann.
Dabei sind KZ-Gedenkstätten nicht einfach „authentische“ Orte, die für sich selbst sprechen. Wer eine Gedenkstätte gestaltet, diese Schauplätze des historischen Geschehens für eine Auseinandersetzung inszeniert, ist nicht „neutral“.
Entsprechend der „negativen“ Widmung der KZ-Gedenkstätten, die errichtet werden, um an etwas zu erinnern, das nicht sein soll, müssen sie auf der einen Seite für Besuchende so gestaltet sein, dass sie die Rolle eines „suggestiven Narrativs“ (Hoffmann 2000, S. 42) übernehmen können. Mit ihm können sich Besuchende die Überreste in ihrer Evidenz und in ihrer „epistemischen Ordnung“ (Korff 2005, S. 96) möglichst selbst erschließen. Es ist die Aufgabe der Gedenkstätten, hier die Belange der Denkmalpflege mit jenen der Bildungsarbeit in Übereinstimmung zu bringen.
Zu dieser Form einer reflektierten Inszenierung des historischen Ortes, gehört aber auch, ihn vor anderen, menschenverachtenden Nutzungen zu schützen. Die latente Gefahr eines Missbrauchs beschreibt die Autorin und Holocaust-Überlebende Ruth Klüger wie folgt (Klüger 1994, S. 258):
Die 1990er-Jahre: Zwischen akzeptierender Jugendarbeit und gesamtstaatlichem Bekenntnis
Am 23. Juli 1994 zogen 22 Jugendliche verwüstend durch die Gedenkstätte Buchenwald, warfen Scheiben ein und rissen vor dem Krematorium den Wagen des Häftlingskommandos „Singende Pferde“ aus seiner Verankerung.
Zum 8. Mai 1995 wollte der thüringische Landesvorstand der NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, inzwischen „Die Heimat“) ein Blumengebinde im Gedenken „an die anderen Opfer“ ablegen. Gemeint waren die Toten des sowjetischen Speziallagers Nr. 2, die von der NPD als „Ahnen“ und „Helden“ verehrt werden.
Am 1. November 1996 zogen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die später den NSU gründeten, in SA-Uniformen durch das ehemalige Lager. Sie wurden von der Polizei in Verwahrung genommen – nicht ohne zuvor noch im Gästebuch zu hinterlassen: „Ich bin sehr stark enttäuscht über die mangelnde Tolleranz [sic!] und das mangelnde Verständnis, welches hier deutschen Besuchern entgegengebracht wird“ (Lüttgenau 2021).
Diese Beispiele zeigen die verschiedenen Modi rechtsextremer Vorfälle in den 1990er-Jahren: Zerstörung, Relativierung, Provokation und Identifikation. Sie waren damals so zahlreich, dass auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald eine eigene Polizeiwache eingerichtet wurde. Im Osten Deutschlands ist dies die Zeit, die 2019 rückblickend das Hashtag #baseballschlägerjahre erhielt (Bangel 2022). Und es ist eine Zeit, in der mit dem Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit versucht wurde, Interner Link: rechtsextremen Jugendlichen nicht mit klaren Grenzen, sondern mit Verständnis zu begegnen. Dass Rechtsextreme ehemalige KZ auch dazu missbrauchten, sich durch die Identifikation mit den Tätern in ihrer Menschenverachtung zu radikalisieren, wurde weitgehend ausgeblendet.
Zugleich änderten sich zu jener Zeit die Rahmenbedingungen, unter denen in Deutschland Gedenkstättenarbeit geleistet wurde. Im Einigungsvertrag bekannte sich 1990 die Bundesrepublik erstmals dazu, Verantwortung für ehemalige Konzentrationslager „als zeithistorische Orte gesamtstaatlicher Bedeutung“ (Hütter 2012) zu übernehmen. Konkret wurden zunächst die drei ehemaligen Mahn- und Gedenkstätten der DDR – Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen – vom Bund finanziell gefördert. Die anderen großen KZ-Gedenkstätten folgten später.
Waren die ehemaligen Konzentrationslager im Westen noch mühsam gegen den Widerstand regionaler Behörden als Gedenkstätten aufgebaut worden, Interner Link: wurden sie nun zu staatlichen Einrichtungen einer neuen deutschen Erinnerungskultur.
Wie ist die Lage heute?
Schmierereien und Schändungen von Denkmälern gehören also nicht erst seit dem Erstarken der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zum Alltag einer Gedenkstätte. Gleichwohl verharrten die Vorfälle nach den 1990er-Jahren zunächst auf einem, aus heutiger Sicht, niedrigen Niveau. Bis etwa 2020 war die Gedenkstätte Buchenwald etwa alle vier Wochen gezwungen, der Polizei einen Vorfall zu melden. Inzwischen muss fast wöchentlich Anzeige erstattet werden, wie eine interne Auswertung der Gedenkstätte zeigt.
Die gegenwärtigen rechtsextremen Aktionsformen greifen teilweise jene der 1990er-Jahre auf. So wollte die frisch gewählte thüringische Landtagsfraktion der AfD am 27. Januar 2015, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, einen Kranz auch im Gedenken an die Opfer des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 ablegen – wie knapp zwanzig Jahre zuvor die NPD. Das Prinzip ist dasselbe: Das Gedenken an den Holocaust soll missbraucht werden, um deutsche Opfer gleichzustellen und so den Holocaust zu relativieren.
Die Vorfälle haben inzwischen jedoch eine Qualität erlangt, die die Gedenkstätten vor neue Herausforderungen stellt. Die heutigen Aktionsformate variieren zwischen gezielter Provokation und „Selbstverharmlosung“ . Zum einen, um den eigenen Diskursraum auszuweiten; zum anderen, um die Gedenkstätte als Institution zu delegitimieren und einzuschüchtern (vgl. bspw. Sturm 2025).
Nachdem Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen am 17. Januar 2017 in Dresden als „dämliche Bewältigungspolitik“ diffamiert hatte, wendete sich das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos (IKBD) gegen sein Erscheinen zum 27. Januar in der Gedenkstätte. Höcke bekundete – noch ganz im Sinne der „Selbstverharmlosung“ –, er wolle doch nur seiner Trauer Ausdruck verleihen und widersetzte sich dem Wunsch der Überlebenden (Zeit Online 2017). Die Polizei musste ihn von der Gedenkfeier fernhalten.
Mittlerweile haben führende Mitglieder der AfD wiederholt versucht, die Arbeit der Stiftung zu behindern oder dort Positionen zu verbreiten, die dem Zweck der Gedenkstätte zuwiderlaufen. Wahlplakate mit dem Slogan „Mut zur Wahrheit“ wurden illegal in der Gedenkstätte aufgehängt, Seminare und Gedenkfeiern gestört (Lüttgenau 2021). Vor allem werden jedoch die sozialen Medien dazu genutzt, Geschichtsrevisionismus zu verbreiten (Lüttgenau 2024).
Die AfD belässt es dabei nicht bei Worten und symbolischen Aktionen. Um die Arbeit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora öffentlich infrage zu stellen und zu behindern, nutzt sie unter anderem das Instrument der Kleinen Anfragen in den Parlamenten (Deutscher Bundestag 2024) oder den Weg über gerichtliche Auseinandersetzungen.
Was ist zu tun?
Sich selbst einen rechtlichen Schutzrahmen schaffen
Der Umgang mit Rechtsextremen erfordert nicht nur kluge Bildungsprogramme, sondern auch angemessene rechtliche Rahmenbedingungen, damit Gedenkstätten den rechtsextremen Aktionsformen nicht schutzlos ausgeliefert sind. Nur so können sie ihrer zentralen Aufgabe nachkommen, die Würde der Opfer zu schützen.
Infolge zahlreicher Vorfälle – vom Tragen von Thor-Steinar-Kleidungstücken über den Besuch rechtsextremer Videoblogger bis hin zur versuchten Teilnahme an Veranstaltungen (vgl. Lüttgenau 2021) – wurde die Hausordnung der Gedenkstätte in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet (Gedenkstätte Buchenwald). Nicht gestattet ist zum Beispiel „das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind“. Um einem Missbrauch des Ortes in den sozialen Medien entgegenzuwirken, heißt es: „Jede Veröffentlichung in den Printmedien oder im Internet (unter anderem Social Media) bedarf der Genehmigung durch die Direktion der Stiftung.“ Zum Schutz des Ortes und der Veranstaltungen behält sich die Gedenkstätte vor, „von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch antidemokratische, antisemitische, antiziganistische, rassistische, andere menschenfeindliche, dem Stiftungszweck widersprechende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten oder Parteien und Organisationen mit solchen Äußerungen angehören, den Zutritt zur Gedenkstätte zu verwehren oder sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen“.
Verschiedene Rechtsstreite haben gezeigt, dass die rechtlichen Grundlagen einer Institution, wie sie zum Beispiel in einem Stiftungsgesetz niedergelegt sind, vor Gericht von elementarer Bedeutung sind. So wurde die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora im August 2024 durch einen von Björn Höcke beauftragten Rechtsanwalt aufgefordert, Aussagen über geschichtsrevisionistische Positionen einzelner Akteure der Thüringer AfD zu unterlassen. Die Stiftung sei an das „staatliche Neutralitätsgebot“ gebunden und ihre Aussagen „nicht durch den Stiftungszweck“ gedeckt.
Das Verwaltungsgericht Weimar urteilte jedoch, dass die Stiftung nicht nur befugt, sondern im Gegenteil verpflichtet sei, zu geschichtsrevisionistischen Bestrebungen Stellung zu nehmen (Lüttgenau 2025):
Das Eintreten für die Würde der Opfer erfordert, dass die Antragsgegnerin jeder Relativierung oder Geringachtung des Leidens der Opfer aktiv entgegentritt und diese Geringachtung auch unter Benennung der entsprechenden Äußerungen und der Personen und Institutionen, von denen die Äußerungen stammen, darstellt. Hierzu zählen auch Äußerungen, die in einer politischen Auseinandersetzung getätigt werden. Man würde der Antragsgegnerin die Möglichkeit, ihren Stiftungszweck zu verfolgen, entziehen, wenn sie dazu nicht Stellung nehmen und sie einordnen dürfte.
Auch das Straf- und Versammlungsrecht geben den Gedenkstätten Werkzeuge in die Hand, die Orte zu schützen. So wurde das Strafgesetzbuch bereits in den 1990er-Jahren nachgebessert: Nachdem eine Verurteilung des Vorsitzenden der NPD wegen Volksverhetzung gescheitert war, wurde der entsprechende Artikel (§ 130, Artikel 3, StGB) erweitert. Seitdem ist es in Deutschland keine Meinung mehr, den Holocaust zu leugnen, sondern eine Straftat. Und als in einem Prozess um die Störung der Totenruhe in Buchenwald ein Verteidiger argumentierte, dass die Gräber historisch ja gar nicht als Friedhof angemeldet worden wären und daher keine Störung der Totenruhe vorliegen könne, initiierte der Freistaat Thüringen, dass ehemalige Konzentrationslager als Totengedenkstätten den Friedhöfen gleichgestellt werden. Erst seitdem ist in ihnen „beschimpfender Unfug“ strafbar (§ 168, Artikel 2, StGB).
Darüber hinaus werden seit 2005 viele Gedenkstätten durch eine Ergänzung des Versammlungsgesetzes geschützt, da eine Versammlung dann untersagt werden kann, wenn durch sie „die Würde der Opfer beeinträchtigt wird“ (§ 15, Artikel 2, VersG).
Interne und externe Kommunikation
Konflikte mit Rechtsextremen erfordern nicht nur eine gute Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch eine permanente Fortbildung der Mitarbeitenden: Wie lauten die derzeitigen Codes der Szene? Wie verhalte ich mich bei beschimpfenden Anrufen und Mails? Was ist strafrelevant?
Neben dem kontinuierlichen Austausch der Mitarbeitenden untereinander ist auch die reibungslose Kooperation mit Polizei und Justiz sicherzustellen. Interner Link: Eine Gedenkstätte muss sich darauf verlassen können, dass Hausverbote umgesetzt werden. Auch Angestellte der Justiz sollten aufgeklärt werden, dass die Vergatterung zur Grünpflege einer Gedenkstätte, wie sie als „Strafe“ für rechtsextreme Jugendliche mehrfach ausgesprochen wurde, didaktisch wenig zielführend ist.
Darüber hinaus ist es notwendig, rechtsextreme Angriffe nicht nur zu dokumentieren, sondern sie auch öffentlich zu machen. Nur so können sich Kolleg:innen anderer, befreundeter Institutionen und Verwaltungen solidarisieren und eine eigene Haltung zu den neuen Aktionsformen der Rechtsextremen entwickeln.
Der digitale Raum als neues Wirkungsfeld
Regelmäßiges Monitoring des digitalen Raumes zeigt, wie über die historischen Orte der Verbrechen gesprochen wird: Was wird von Rechtsextremen kleingeredet oder geleugnet? Welche Suchanfragen gibt es? Und welche Antworten hält die eigene Website parat?
Zu den Konsequenzen des permanenten Monitorings der Gedenkstätte Buchenwald gehört es, dass sie sich im Jahr 2022 entschied, neue forensische Gutachten über die eigenen Sammlungsgegenstände in Auftrag zu geben. Anlass war, dass in den sozialen Medien immer wieder die historische Tatsache der Produktion von Geschenkartikeln aus Menschenhaut im KZ Buchenwald infrage gestellt wurde, auf der eigenen Website aber nichts zu den menschlichen Überresten, die als Beweise der Verbrechen in der Sammlung aufbewahrt werden, zu finden war. Seit März 2024 sind die Ergebnisse des Gutachtens auf der Website als Dossier veröffentlicht und nach entsprechender Optimierung zeigt die größte Suchmaschine (zumeist) dieses Dossier als eine der ersten Quellen an, wenn Suchende „Lampenschirm“ und „KZ“ eingeben (Kirsten/Lüttgenau 2025).
Damit finden die Ergebnisse auch langsam Eingang in die sozialen Medien. Im Meer der unregulierten Desinformation mag dies nur ein kleiner Tropfen sein, aber für einige Nutzer:innen bietet es eine hilfreiche Orientierung in den oft aus dem Ruder laufenden Diskussionen.
Während das Dossier versucht, den historischen Quellen Geltung zu verschaffen, setzt die Website „Geschichte statt Mythen“ bei gegenwärtigen Diskursen an: Seit August 2024 engagiert sich das Projekt gegen geschichtsrevisionistische Narrative in Thüringen und darüber hinaus. Auf der Website werden Social-Media-Posts rechter Akteur:innen analysiert, aktuelle Debatten eingeordnet und revisionistische Codes dechiffriert.
Auf dem Prüfstand: Inhalte der bisherigen Gedenkstättenarbeit
Die Auseinandersetzungen mit Rechtsextremen verdeutlichen, dass es für Gedenkstätten in Zukunft immer weniger ausreichen wird, Interner Link: lediglich vor Ort Ausstellungen zu entwickeln und angemessene Bildungsformate anzubieten. Es gehört zunehmend zu ihren Pflichten, Positionen aktiv zu thematisieren, die ihrem Zweck entgegenstehen. Die Würde der Opfer wird nicht nur am historischen Ort verteidigt, sondern wenn nötig auch auf den Marktplätzen und im digitalen Raum.
Des Weiteren braucht die Bildungsarbeit eine stärkere Fokussierung auf die Akteur:innen, nicht nur auf die Opfer. Um zu verstehen, wie die Verbrechen möglich wurden, müssen sich die inhaltlichen Schwerpunkte mehr den (Mit-)Täter:innen und Profiteur:innen der NS-Gesellschaft widmen. Mit ihnen werden die Motivationen und strukturellen Gründe sowie die Verantwortlichkeiten deutlich, die zu den Taten führten. Die NS-Verbrechen erscheinen dann nicht mehr als die Tat Einzelner, sondern als ein Gesellschaftsverbrechen. Gespeist nicht nur von individuellem Hass und abstrakter Bürokratie, sondern ebenso von Eigennutz und Feigheit. Eine Auseinandersetzung, die schmerzhaft ist, da sie die Verantwortung eines jeden Individuums thematisiert.
Zugleich bedeutet diese akteursorientierte Bildungsarbeit, dass sie sich mit der eigenen Lebenswelt besser verknüpfen lässt. So wird es zu einem niedrigschwelligeren Angebot. Wenn zum Beispiel nicht nur das Schicksal eines jüdischen Sportstars im KZ erzählt, sondern auch thematisiert wird, wie ein Sportverein seine jüdischen Fußballer bereits im Frühjahr 1933 ausschließt, können sich die heutigen Mitglieder eines Clubs mit der eigenen Verantwortung im Verein auseinandersetzen. So wird auch das historische Ereignis Buchenwald, von dem es allzu häufig leichtfertig heißt, es sei „unvorstellbar“, plötzlich aus der eigenen Lebenswelt heraus nahbar und nachvollziehbar – um den Anfängen zu wehren.