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Sicherheitsbehörden, Nachrichtendienste und das NSU-Desaster | Der NSU-Komplex | bpb.de

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Sicherheitsbehörden, Nachrichtendienste und das NSU-Desaster

Christoph Kopke

/ 11 Minuten zu lesen

Im Zuge des Bekanntwerdens des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) kamen strukturelle Probleme, Skandale und Defizite bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden ans Licht.

Auch die Arbeit des Bundeskriminalamtes war Gegenstand der parlamentarischen Aufarbeitung im 1. NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. (© Getty Images, Fotograf Thomas Imo )

Nach dem Bekanntwerden der Mord-, Anschlags- und Raubüberfallserie der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) standen schnell verschiedene Fragen im Raum, die auf Defizite, Fehler und strukturelle Probleme in den Sicherheitsbehörden hinwiesen: Warum waren diese Taten so lange nicht als eine zusammenhängende rassistisch motivierte Mordserie erkannt worden? Was wussten oder ahnten Polizei und Nachrichtendienste von den Vorgängen und den darin involvierten Personen? Wie sind die offensichtlich aufgetretenen Pannen und Fehler bei den Ermittlungen zu erklären? Begriffe wie „Staatsaffäre“ oder der Vorwurf eines „Staatsversagens“ machten die Runde.

Fragen und Vorwürfe an Polizei und Nachrichtendienste

In den Fokus geriet einerseits das polizeiliche Vorgehen im Rahmen der Ermittlungen zu den Morden an den Gewerbetreibenden mit türkischer, kurdischer und griechischer Einwanderungsgeschichte. Hier stand und steht noch heute die Frage im Raum, inwieweit vorhandene rassistische Vorurteile oder für polizeiliches Erfahrungswissen gehaltene Stereotype die Ausrichtung der Ermittlungen mit beeinflusst haben. Warum klammerte man sich über lange Zeit ohne jedes Indiz an bestimmte Hypothesen? Warum schien den allermeisten ermittelnden Beamtinnen und Beamten eine rassistische Tatmotivation abwegig? War die anhaltende falsche Verdächtigung von Angehörigen der NSU-Opfer eine bewusste Kriminalisierung von rassistischer Gewalt betroffener Menschen?

Weiter standen andererseits vor allem die Verfassungsschutzbehörden in der Kritik. Welche Rolle spielten sie beim Aufbau und der Stärkung der rechtsextremen Szene in den neuen Bundesländern, etwa durch finanzielle Zahlungen an Szeneaktivisten, die als Informanten – sogenannte V-Leute – gewonnen worden waren? Behinderten die Inlandsnachrichtendienste polizeiliche Ermittlungen gegen militante Strukturen wie etwa den Thüringer Heimatschutz, aus dem die Aktivisten des NSU kamen, um ihre Quellen zu schützen bzw. ihren Einblick in die Szene nicht zu gefährden?

Weitere offene Fragen lauten: Warum ließ ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nur wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zahlreiche Akten mit inhaltlichem Bezug zum NSU schreddern? Diese Akten der sogenannten „Operation Rennsteig“ betrafen gemeinsame Aktivitäten des BfV, der Verfassungsschutzbehörden mehrerer Bundesländer sowie des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) aus den Jahren zwischen 1997 und 2003 mit dem „Ziel, die rechtsextremistische Szene in Thüringen zu untersuchen“. Wie erklärt sich das Verhalten der hessischen Verfassungsschutzbehörde, zur Aufklärung der Vorgänge um ihren Mitarbeiter Andreas T., der zur Tatzeit eines Mordes am Tatort anwesend war, nicht oder jedenfalls nicht erkennbar beizutragen? Waren die Verfassungsschutzbehörden nicht willens oder nicht in der Lage, Informationen, die sie von ihren zahlreichen Zuträgern aus der Szene erhalten haben dürften, richtig auszuwerten? Und wenn es so gewesen sein sollte, was sind die Ursachen dafür? Oder wurden die Nachrichtendienste von einzelnen Informanten bewusst getäuscht, quasi an der Nase herumgeführt? Haben die Nachrichtendienste die extreme Rechte und ihr terroristisches Potenzial unterschätzt? Beklagt wurde zudem immer wieder die mangelhafte, mitunter überhaupt ausbleibende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

Untersuchungsausschüsse und Strafprozess

Dem NSU-Komplex und der Aufklärung dieser und vieler weiterer Fragen widmeten (und widmen) sich zahlreiche Kommissionen und insgesamt fünfzehn parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) in Bund und Ländern. Das ist bemerkenswert und in der Geschichte der Bundesrepublik ein einmaliger Vorgang. Auch der von 2013 bis 2018 vor dem 6. Strafsenat des OLG München geführte Strafprozess, dessen Verlauf und Ergebnisse in der Literatur recht unterschiedlich, aber überwiegend kritisch bewertet wurden, brachte zahlreiche, wenngleich oft anekdotische Details aus der Geschichte des Terrornetzwerkes zum Vorschein. Die frühzeitige und mutmaßlich politisch motivierte Festlegung der Bundesanwaltschaft und des OLG München, der NSU sei eine isolierte Terrorzelle gewesen und habe nur drei Mitglieder und daneben einige wenige Unterstützer:innen und Helfer:innen gehabt, vermag nach der in den zahlreichen Untersuchungsausschüssen erfolgten Rekonstruktion der Taten und Kontexte nicht unbedingt zu überzeugen. Wenngleich es im Strafprozess um die Schuld der angeklagten Täterin und mehrerer mutmaßlicher Helfer ging, kamen doch in den (meist abgewiesenen) Beweisanträgen und vor allem in zahlreichen Plädoyers von Nebenklägerinnen und Nebenklägern die Ungereimtheiten des NSU-Komplexes und des Verhaltens von Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten zur Sprache.

Um es vorwegzunehmen: Viele der aufgeworfenen Fragen sind bis heute nicht hinreichend oder zufriedenstellend beantwortet, einige Sachverhalte sind kaum bzw. gar nicht bearbeitet worden. Gleichwohl haben die Untersuchungsausschüsse in einem ungeheuren Ausmaß Informationen zusammengeführt und gesichert, die auch noch in späterer Zeit politische Debatten, juristische Diskussionen und geschichtswissenschaftliche Studien bereichern dürften. Auch unsere Kenntnisse über die militante NS-Szene wurden wesentlich erweitert. Sicher waren die Ausschüsse nicht zuletzt ein Lehrstück über Aushandlungsprozesse zwischen Legislative und Exekutive, zwischen Parlamentsabgeordneten und Sicherheitsbehörden.

Als erstes Parlament setzte der 17. Deutsche Bundestag im Januar 2012 zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge den ersten NSU-Untersuchungsausschuss ein, der im August 2014 einen über 1.300 Seiten starken Abschlussbericht vorlegte. Dieser Bericht ist bis heute ein zentrales Dokument von großer Relevanz. Umfassend werden hier schwerwiegende Fehler und gravierende Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden während der elf Jahre langen und letztlich erfolglosen Suche nach den Tatverdächtigen dokumentiert. In seinem Fazit kommt das Gremium zu dem Ergebnis, dass das Versagen der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex sich weder auf den einen entscheidenden Fehler noch auf ein bestimmtes fehlerhaftes Handeln einer einzelnen Person bzw. Personengruppe zurückführen lasse. Vielmehr liege in der Summe der individuellen und strukturellen Mängel die Ursache für das Scheitern.

Neben den Erkenntnissen zum NSU-Komplex enthält der von allen damals im Bundestag vertretenen Parlamentsfraktionen einstimmig beschlossene Bericht siebenundvierzig Schlussfolgerungen und Empfehlungen für notwendige Reformmaßnahmen bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. Einundzwanzig Handlungsempfehlungen richten sich dabei dezidiert an die Institution Polizei. Sie zielen auf eine Verbesserung der Ermittlungsarbeit, der polizeilichen Arbeits- und Fehlerkultur sowie der Aus- und Fortbildung. Gefordert wurde die erneute Überprüfung von Tötungsdelikten seit 1990 auf ein mögliches rechtes terroristisches oder rassistisches Motiv. Der Ausschuss mahnte weiter eine Überarbeitung des Themenfeldkatalogs zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität (PMK) an und sprach sich für einen besseren Informationsaustausch zwischen Polizei, Justiz und Verfassungsschutzbehörden aus. Zur Verbesserung der Analysekompetenz und als Antwort auf offensichtlich vorhandene rassistische Stereotype wurde die Erhöhung behördeninterner sozialer Diversität und interkultureller Kompetenz angeregt. Vorgeschlagen wurden verstärkte Bemühungen, Menschen mit Migrationsgeschichte für den Polizeidienst zu gewinnen, ein sensiblerer Umgang der Behörden mit Opfern, Opferzeugen und Hinterbliebenen sowie eine zukünftige Einbindung externen Sachverstandes aus demokratischer Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Auch an die Adresse der Verfassungsschutzbehörden richteten sich Empfehlungen des parlamentarischen Gremiums. Angeregt wurden eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle sowie eine Überprüfung verschiedener Praktiken und Abläufe etwa hinsichtlich der Informationsauswertung oder der Auswahl und des Führens von V-Personen. Insgesamt wurde ein „Mentalitätswechsel“ eingefordert.

Staatliche Maßnahmen – Konsequenzen und Leerstellen

Bund und Länder begannen parallel zur Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses, durch eine Reihe konkreter Maßnahmen den ganzheitlichen Bekämpfungsansatz der Sicherheitsbehörden zu stärken. Zu nennen ist insbesondere die 2012 erfolgte Einrichtung der sogenannten „Rechtsextremismusdatei“ (RED) und des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums“ (GETZ). Dieses ging aus dem kurzfristig eingerichteten Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) hervor. Tragender Bestandteil dieser neuen Zusammenarbeitsformen ist die verbesserte Kooperation sowie ein engerer Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten bei gleichzeitiger Wahrung des auf alliierte Vorgaben der frühen Nachkriegszeit zurückgehenden grundsätzlichen Gebotes der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Schon die frühzeitig eingesetzte Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, die ein „generelles Systemversagen“ nicht erkennen wollte, bemängelte die mangelnde Kommunikation zwischen staatlichen Akteuren, sprach von „Schnittstellenprobleme[n] bzw. Defizite[n] in der Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizeibehörden“ und forderte die Herausbildung eines „gemeinsamen Verständnisses von Verantwortung für die Sicherheit“. Ähnliches monierte auch das durch das Thüringer Innenministerium in Auftrag gegebene sogenannte Schäfer-Gutachten, das bereits im Mai 2012 vorgelegt wurde und vor allem das Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden zu ergründen suchte. Ob mangelnde Kommunikationskanäle tatsächlich für das fehlerhafte Zusammenwirken der verschiedenen Behörden ursächlich waren, sei dahingestellt. Daneben dürften eine immer wieder angesprochene gewisse Verselbständigung der Verfassungsschutzbehörden und das Verfolgen eigenständiger Interessen in Konkurrenz zu anderen Behörden eine wesentliche Rolle gespielt haben: So hat die Verfassungsschutzbehörde in Brandenburg beispielsweise die Informationen, die ihr V-Mann „Piatto“ im Spätsommer 1998 zu Bewaffnungs- und Raubüberfallplänen des untergetauchten Trios sowie zu einem Unterstützer und einer Unterstützerin im Raum Chemnitz geliefert hatte, nicht in einem Behördenzeugnis an die Strafverfolgungsbehörden in Thüringen und Sachsen weitergegeben – und zwar aus Quellenschutzgründen. Wegen dieser und vergleichbarer Sachverhalte kam die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in ihrem Sondervotum des zweiten NSU-PUA im Bundestag zu dem Ergebnis: „Genau wie viele andere Untersuchungsausschüsse der letzten Wahlperioden hat unserer Ansicht nach auch der dritte Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode verdeutlicht, dass das Prinzip, dass der demokratische Rechtsstaat keine kontrollfreien Räume duldet, nicht hinreichend umgesetzt wird. Dies führt in der Praxis dazu, dass eine Behörde wie das Bundesamt für Verfassungsschutz in intransparenten Strukturen kaum nachvollziehbar teilweise außerhalb des Rechtsrahmens agiert und ein institutionelles Eigenleben ohne Rückkopplung mit der Gesellschaft etabliert.“ Und im Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags in Bayern stellten die SPD- und Grünen-Fraktion in ihrem Sondervotum fest: „Unabhängig hiervon fehlte es den Verfassungsschutzbehörden an Analysefähigkeit und es bestand die Gefahr, dass die Inlandsgeheimdienste wegen ihrer geheimen Strukturen ein Eigenleben ohne demokratische Kontrolle entwickelten. Als problematisch wird auch angesehen, dass das PKG [Parlamentarische Kontrollgremium] nicht immer in ausreichendem Maße informiert worden ist.“

Fussnoten

Fußnoten

  1. Hajo Funke, Staatsaffäre NSU. Eine offene Untersuchung, Münster 2015; Tanjev Schultz, NSU: Der Terror von rechts und das Versagen des Staates, München 2018. Insgesamt ist das komplexe und teils widersprüchliche Agieren der verschiedenen Behörden im Rahmen des NSU-Komplex noch längst nicht ausreichend beforscht und befriedigend dargestellt.

  2. Maximilian Pichl, Skandal ohne öffentlichen Aufschrei: Verfassungsschutz hat im NSU-Komplex vorsätzlich Akten vernichtet, 5. 10. 2016, Externer Link: verfassungsblog.de

  3. Aktuell (Mai 2025) arbeitet in Mecklenburg-Vorpommern noch der PUA NSU II/Rechtsextremismus, in dem es auch um andere thematisch verwandte Ereignisse wie den sogenannten Nordkreuz-Komplex geht.

  4. Vgl. kritisch zum Prozess u.a. Antonia von der Behrens (Hrsg.): Kein Schlusswort. Nazi-Terror – Sicherheitsbehörden – Unterstützernetzwerk. Plädoyers im NSU-Prozess, Berlin 2018; Mehmet Daimagüler, Empörung reicht nicht! Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran. Mein Plädoyer im NSU-Prozess, Bergisch-Gladbach 2017; NSU-Watch, Aufklären und Einmischen. Der NSU-Komplex und der Münchener Prozess, Berlin 2020; John Philipp Thurn, Was die Justiz nicht sieht. Die Urteilsgründe im NSU-Prozess als Dokument des Scheiterns, in: Kritische Justiz 53/3 (2020), S. 328–334.

  5. Vgl. grundsätzlich Maximilian Pichl, Untersuchung im Rechtsstaat. Eine deskriptiv-kritische Beobachtung der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zur NSU-Mordserie, Weilerweist 2022.

  6. Dieser lief unter der Bezeichnung 2. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, da es der zweite in der Legislaturperiode überhaupt eingesetzte Untersuchungsausschuss war.

  7. Wesentliche Teile des Abschlussberichts sind abgedruckt in: Martin Möllers/Robert Christian van Ooyen, NSU-Terrorismus: Ergebnisse der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und Empfehlungen für die Sicherheitsbehörden (Jahrbuch Öffentliche Sicherheit – Sonderband 15), Frankfurt/M. 2015, S. 13–169. Grundsätzlich sind alle UA-Berichte im Internet über die jeweiligen Parlamentsdokumentationen recherchierbar.

  8. Es liegt derzeit kein Überblick vor, welchen Handlungsempfehlungen die einzelnen Polizeibehörden jeweils gefolgt sind bzw. was in den Ländern jeweils konkret umgesetzt wurde. Vgl. beispielsweise für das Bundesland Brandenburg Christoph Kopke/Alexander Lorenz, Welche Konsequenzen zog die Polizei des Landes Brandenburg aus dem NSU-Desaster?, in: Die Polizei 108/9 (2017), S. 261–265.

  9. Das Trennungsgebot ist als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Diktatur zu verstehen, um die Etablierung einer omnipotenten Überwachungs- und Repressionsbehörde, die nachrichtendienstliche Kompetenzen und wesentliche polizeiliche Exekutivbefugnisse auf sich vereint, auszuschließen. Wie weit dieses Trennungsgebot rechtlich zwingend ist und wie konsequent es umzusetzen ist, ist in der juristischen Literatur umstritten.

  10. Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013, Zusammenfassung der Empfehlungen, S. 3. Externer Link: www.bmi.bund.de

  11. Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes, 23. 6. 2017, Drs. 18/12950, hier S. 1332, Externer Link: bundestag.de

  12. www.bayern.landtag.de

  13. Externer Link: www.nsu-watch.info

  14. Vgl. aus der Fülle an Literatur nur Henrik Dosdall, Die NSU-Ermittlungen 1998–2011. Eine organisationssoziologische Perspektive, Wiesbaden 2021; Matthias Quent, Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus. Wie der NSU entstand und was er über die Gesellschaft verrät, Weinheim–Basel 2016.

  15. Vgl. Heiner Busch, Niederlage überwunden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird belohnt, in: CILIP. Bürgerrechte & Polizei, H. 110 (2016), S. 3–7.

  16. Vgl. hierzu auch die Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/6465 – Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, 4. 8. 2016, Drs. 18/9331; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12761 – Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse, 27. 9. 2019, Drs. 19/13659.

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ist Politikwissenschaftler und Historiker mit Schwerpunkt Rechtsextremismus und Antisemitismus. Seit 2015 ist er Professor für Politikwissenschaft und Soziologie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.