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Qualitätsmanagement | Förderung | bpb.de

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Qualitätsmanagement

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Mit einem umfangreichen Qualitätsmanagement verfolgt die bpb das Ziel, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der geförderten Bildungslandschaft zu etablieren, um die Qualität der Bildungsangebote dauerhaft zu sichern. Die Instrumente setzen sich zusammen aus Begutachtungen der Bildungsveranstaltungen, sogenannte Tagungsbetreuungen, inhaltlichen und administrativen Prüfungen der Anträge auf Förderung und nachfolgend der Verwendungsnachweise, jährlichen Schwerpunktthemen und Exkursionskriterien. Zur begleitenden Erfolgskontrolle zählt auch die Beratungsleistung der Mitarbeiter/innen im Förderbereich.

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen sind mit dem Runden Tisch vereinbart und verbindlich für alle anerkannten Träger. Sie bilden auch die Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln.

Tagungsbetreuung

Die Tagungsbetreuung ist ein seit 2001 bewährtes Instrument der systematischen Wirkungs- und Erfolgskontrolle, mit dessen Hilfe Erkenntnisse über den Teilnehmendenkreis, die Lernziele und Lerninhalte, die Vermittlungsform und die Qualität der betreuten Veranstaltung insgesamt gewonnen werden.

Zugleich ermöglicht der enge Kontakt zu den anerkannten Trägern, Informationen über aktuelle Entwicklungen sowie über neu angewandte Methoden und Inhalte zu erlangen. Der so gewonnene tiefe Einblick in die Bildungspraxis vor Ort dient nicht zuletzt dem ständigen Bemühen um die inhaltliche Stringenz qualitativ hochwertiger Bildungsarbeit.

In der täglichen Auseinandersetzung mit den Antragsprogrammen sind gerade die Abgrenzungsfragen beispielsweise zur beruflichen, sozialpädagogischen und kulturellen Bildung oft Anlass für eine Tagungsbetreuung. Das Erreichen neuer Zielgruppen für die politische Bildung ist ein ebenfalls wichtiges Anliegen der Förderungspolitik. Die inhaltlich definierte Überregionalität der Veranstaltung – dies betrifft zuallererst die Wahl der Themen – sowie ihre Allgemeinzugänglichkeit stellen weitere Anforderungen dar, welche die bpb an die von ihr geförderten Seminare stellen muss. Der Einsatz des Methodenrepertoires – vor allem im Zusammenspiel mit den behandelten Inhalten – ist ebenfalls von großem Interesse.

Die bpb ist verpflichtet, die qualitativ hochwertige Bildungsarbeit im inhaltlichen, pädagogischen und organisatorischen Bereich regelmäßig zu überprüfen. Hierfür werden die Tagungsbetreuer/innen, die Nachweise aus der politischen Bildungspraxis vorweisen können, in einem Bewerbungsverfahren sorgfältig ausgewählt.

Prüfung

Die bpb, als eine unabhängige und überparteiliche Behörde, die dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat untergeordnet ist, fördert verschiedene Maßnahmen der politischen Bildung. Sie verantwortet die gerechte und den Förderrichtlinien entsprechende Bewilligung von Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die für Veranstaltungen der politischen Bildungsarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Bewilligung von Fördermitteln und deren Einsatz werden in der bpb transparent und sorgfältig kontrolliert. Dies umfasst die inhaltliche und administrative Prüfung der Jahresanträge, jeder beantragten Veranstaltung und der nach Projektende einzureichenden Verwendungsnachweise. Ein starker Fokus liegt auf den Inhalten der politischen Bildung, die den Bürger/innen vermittelt werden. Aber nicht nur die inhaltliche, sondern auch zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung und der wirtschaftliche Mitteleinsatz werden im Laufe der Erfolgskontrolle der Maßnahmen sichergestellt.

Fussnoten

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