Einrichtungen, die in der politischen Bildung tätig sind, können einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Anerkennung als Bildungsträger setzt voraus, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist und die Bildungsträger ihre Arbeit auf Dauer anlegen, sich an politischen Diskussionsprozessen orientieren, relevante politische Bildungsarbeit nach eigener Satzung und Ordnung leisten und sich mit ihren Angeboten auch an Nichtmitglieder wenden (fachliche Leistungsfähigkeit).
Die mit dem Antrag auf Anerkennung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter I. der Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Folgende Unterlagen müssen mit dem Anerkennungsantrag per E-Mail an E-Mail Link: info@bpb.de eingereicht werden:
Satzung oder Gesellschaftsvertrag,
Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister,
eine Aufstellung der Mitglieder des Vorstands, etwa bestehender Aufsichts- und/oder Beratungsgremien sowie der Geschäftsführung,
eine Erklärung darüber, dass über das Vermögen kein Insolvenz-, Vergleichs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist und dass der Antragsteller keine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben hat,
eine Darstellung der bisherigen und aktuellen politischen Bildungsarbeit unter Einbeziehung der didaktischen Methoden, der Methoden zur Qualitätssicherung sowie der Lernziele und Zielgruppen,
die Benennung des inhaltlichen Anteils der politischen Bildungsarbeit am Gesamtvolumen,
eine Übersicht über die aktuellen Angebote zur politischen Bildung,
Angaben zur fachlichen und pädagogischen Eignung, zur Berufserfahrung und zur Weiterbildung der Lehrkräfte,
Benennung von mindestens zwei Veranstaltungen der politischen Bildung zwecks Begutachtung durch die Bundeszentrale für politische Bildung
Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung,
ggf. eine Bescheinigung über den Status der Gemeinnützigkeit,
eine Darstellung der finanziellen Rahmenbedingungen (Jahresabschluss, der ggf. von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt ist, Geschäftsbericht).
Der Antrag auf Anerkennung muss von der/den vertretungsberechtigten Person/en gestellt werden.
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