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Förderausschreibung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“ | Förderung | bpb.de

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Förderausschreibung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“ Antragsfrist: 22.02.2026

/ 9 Minuten zu lesen

Kurzbeschreibung

Gefördert werden sollen bis zu 10 Modellprojekte, die innovative Konzepte und passgenaue, nachhaltige Angebote entwickeln, um politische Bildung in bestehende Strukturen sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe für Erwachsene zu integrieren. Die Projekte sollen Strategien und Ansätze erproben, innerhalb bzw. ausgehend von wohlfahrtspflegerischen Diensten und Einrichtungen, Angebote politischer Bildung für ihre Nutzenden zu etablieren.

Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens 18 Monate umfassen. Frühester Termin für den Projektstart ist der 15.06.2026, spätester Termin für den Projektstart der 01.09.2026. Das Projekt muss spätestens bis zum 30.06.2028 abgeschlossen werden.

Pro Modellprojekt kann für das Jahr 2026 maximal eine Zuwendungssumme in Höhe von 98.000 €, für 2027 maximal bis 126.000 € und für 2028 maximal bis 52.500 € beantragt werden.

Die Projekte werden durch eine externe formative Evaluation begleitet. Die bpb unterstützt die geförderten Projekte mit einem Begleitprogramm, das u.a. individuelle Beratung und Vernetzungsangebote beinhaltet. Dafür anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden durch die bpb übernommen.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen wohlfahrtspflegerischer Dienste und Einrichtungen aus dem Bundesgebiet. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Die Weiterleitung von Mitteln im Rahmen eines Modellprojekts ist prinzipiell möglich, muss jedoch inhaltlich begründet und schriftlich beantragt werden.

Bewerbungen sind mit dem Antragsformular und den dazugehörigen Anlagen bis zum 22.02.2026 per E-Mail (als pdf) bei der Bundeszentrale für politische Bildung an E-Mail Link: sozialearbeit@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Mitten im Alltag) einzureichen.

Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs bei der Bundeszentrale für politische Bildung entscheidend.

Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich.

Förderziele

Klassische Angebote politischer Bildung erreichen Erwachsene in Armutslagen bislang nur in geringem Maße. Dies ist unter anderem auf einen Vertrauensverlust und eine Entfremdung gegenüber Institutionen und Beteiligungsprozessen ‚der Politik‘ zurückzuführen. Hinzu kommt eine (wahrgenommene) Kluft zwischen formalen politischen Prozessen auf der einen und alltäglichen Problemen sowie Herausforderungen auf der anderen Seite. Ein weiterer Grund sind Abwertungserfahrungen, die Menschen in prekären Lebenslagen in (formalen) Bildungskontexten gemacht haben und die in einer sozial-kulturellen Distanz zu politischen Bildungsangeboten resultieren können.

Angesichts der genannten Herausforderungen ist es notwendig, die lebensweltliche Verankerung von Angeboten politischer Bildung zu stärken sowie neue Bezugsrahmen und Anknüpfungspunkte für politische Bildung zu erschließen. Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür kann die Verknüpfung von Angeboten politischer Bildung mit etablierten wohlfahrtspflegerischen Strukturen sein.

Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege sind in Deutschland als zentrale Träger der Sozialen Arbeit etabliert. Sie verfügen durch ihre enge Verankerung in den jeweiligen sozialen Infrastrukturen über ein hohes Maß an Vertrauen und Praxiserfahrung sowie etablierte Netzwerke, die den Zugang zu Menschen in prekären Lebenslagen gewährleisten. Außerdem verfügen sie über Expertise im Hinblick auf lebensweltorientierte Ansätze der Sozialen Arbeit und einer (weit gefassten) politischen Bildung. Sie können damit dort Gelegenheiten für politische Bildung schaffen, wo bereits Vertrauensbeziehungen zu potenziellen Teilnehmenden bestehen und ein unmittelbarer Bezug zu ihren alltäglichen Herausforderungen hergestellt werden kann. Durch eine engere Zusammenarbeit von Sozialer Arbeit und politischer Bildung können so Synergien genutzt und nachhaltige Zugänge für Menschen in prekären Lebenslagen entwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die bpb mit dieser Förderausschreibung Projekte, die innovative Konzepte und passgenaue, nachhaltige Angebote entwickeln, um politische Bildung in bestehende Strukturen sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe zu integrieren.

Als politische Bildung werden dabei Prozesse verstanden, die Menschen befähigen, gesellschaftliche, politische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und kritisch zu reflektieren, um aktiv am politischen Leben teilzuhaben. Gefördert werden sollen Vorhaben, die die alltägliche Dimension von Politik und die politische Dimension des Alltags bearbeiten. Die geförderten Projekte sollen Strategien und Ansätze erproben, innerhalb bzw. ausgehend von wohlfahrtspflegerischen Diensten und Einrichtungen, Angebote politischer Bildung für ihre Nutzenden zu etablieren. Die Förderausschreibung richtet sich an Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege, die bereits Angebote für Menschen in prekären Lebenslagen bereitstellen und demnach über etablierte Zugänge zur Zielgruppe verfügen. Ziel ist, dass geförderte Träger neue Ideen und Konzepte entwickeln und erproben, wie politische Bildung alltagsnah und sozialraumorientiert gestaltet werden kann, um politische Teilhabemöglichkeiten von Erwachsenen in prekären Lebenslagen zu erweitern. Dabei sollen nachhaltige Ansätze zur Verankerung politischer Bildung in der Sozialen Arbeit für Nutzende entwickelt und langfristig in bestehende Strukturen integriert werden. Besonders erwünscht sind Vorhaben, die teilhabeorientierte und partizipative Ansätze verfolgen.

Im Rahmen der Ausschreibung werden Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege ausdrücklich dazu ermutigt, sich als Akteure politischer Bildung zu verstehen, innovative Zugänge und Formate zu erproben und sich Inhalte und Methoden der politischen Bildung anzueignen. Die geförderten Projekte werden durch Beratungs- und Begleitmaßnahmen (z.B. Workshops, Netzwerktreffen, Fachveranstaltungen) unterstützt und durch eine formative Evaluation begleitet.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind Maßnahmen, die neue Zugänge, Formate und Methoden der politischen Bildung erproben, indem sie politische Bildung in bestehende Arbeits- und Unterstützungskontexte der Freien Wohlfahrtspflege integrieren bzw. von diesen ausgehen. Die Maßnahmen müssen sich an erwachsene Nutzende von Angeboten sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst )Hilfe richten.

Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die

  • lebensweltliche/sozialräumliche Anknüpfungspunkte nutzen, um politische Bildung entlang konkreter Herausforderungen und Erfahrungen der Zielgruppen zu gestalten,

  • teilhabeorientierte und partizipative Ansätze verfolgen, um die politische Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden zu stärken.

Denkbar sind zum Beispiel folgende Vorhaben:

  • Partizipative Bildungsangebote in Einrichtungen der Sozial- oder Suchtberatung, die die politische Dimension von lebensweltlichen Themen wie Wohnen, Gesundheit oder sozialen Rechten in den Blick nehmen

  • Interaktive Bildungsangebote in Sozialkaufhäusern, Kleiderkammern oder anderen niedrigschwelligen sozialen Einrichtungen, bei denen Nutzende gemeinsam politische Anliegen reflektieren und Handlungsmöglichkeiten entwickeln

  • Niedrigschwellige Gesprächsformate in Familien- oder Migrationsberatungsstellen, die – ausgehend von Alltagsthemen wie Kinderbetreuung, Bildungszugängen oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Fragen von politischer Teilhabe aufgreifen

  • Projekte, in denen Teilnehmende von Beschäftigungsprojekten oder Qualifizierungsmaßnahmen lokale politische Fragestellungen thematisieren und ko-kreativ Beteiligungsmöglichkeiten entwickeln

  • Gesprächs- und Ausflugsangebote für Besuchende von Senioren- oder Tagestreffs, die sozialräumliche Themen, wie zum Beispiel Veränderungen im Stadtteil, aufgreifen und den Austausch zwischen unterschiedlichen Generationen und/oder Milieus fördern

Diese Beispiele sollen lediglich zur Orientierung dienen. Auch andere, von den genannten Vorhaben abweichende Projekte sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie den Zielen und Förderkriterien dieser Ausschreibung entsprechen.

Nicht gefördert werden können unter anderem:

  • Maßnahmen und Projekte, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen oder sich an Minderjährige richten,

  • Maßnahmen und Projekte, die sich ausschließlich oder vorrangig an haupt- und ehrenamtlich Tätige richten,

  • Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden,

  • Forschungsprojekte.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege aus dem und mit Sitz im Bundesgebiet, die nachweisen können, dass sie in ihren bestehenden Strukturen mit Menschen in prekären Lebenslagen arbeiten sowie über etablierte sozialräumliche und alltagsbezogene Zugänge zu den Zielgruppen verfügen. Antragsteller sollten über Erfahrungen und Kompetenzen in der Entwicklung und Umsetzung von lebensweltlich verankerten (politischen) Bildungsangeboten verfügen. Die Weiterleitungen von Mitteln im Rahmen eines Modellprojekts ist prinzipiell möglich, muss jedoch inhaltlich begründet und beantragt werden.

Art, Umfang und Dauer der Projektförderung

Gefördert werden zeitlich begrenzte modellhafte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger übertragbar sind und die Erkenntnisse bringen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen im Ausschreibungsthema.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.

Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung (Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es ist zu beachten, dass Angaben zu den Eigenmitteln verbindlich sind. Mit Eigenmitteln sind ausschließlich Barmittel gemeint. Geldwerte Leistungen (Arbeitsaufwand etc.) können hierbei nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Reduzierung dieser angegebenen Eigenmittel ist nicht möglich (Subsidiaritätsprinzip). Die Zuwendung kann in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zuwendungszwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch die Bundeszentrale für politische Bildung möglich ist.

Eine Förderung kann nur bei einer gesicherten Finanzierung erfolgen. Das heißt bis zur Bewilligung der Zuwendung sind sämtliche Drittmittelbestätigungen, Absichtserklärungen und/oder Förderzusagen unaufgefordert der BpB zu übersenden. Bei Nichtvorlage der Unterlagen ist eine Bescheidung der Zuwendung nicht möglich.

Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 98.000,00 € pro Modellprojekt für das Jahr 2026, bis zu 126.000,00 € pro Modellprojekt für das Jahr 2027 und bis zu 52.500,00 € pro Modellprojekt für das Jahr 2028. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Stammpersonal, das im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses für das Projekt tätig wird, kann mit der Zuwendung nicht finanziert werden.

Die Weiterleitung von Mitteln im Rahmen eines Modellprojekts ist prinzipiell möglich, sofern die Voraussetzungen für eine Weiterleitung erfüllt sind. Dafür sind die Weiterleitungsempfänger und ihre geplante inhaltliche Beteiligung im Projektantrag im Antrag darzustellen. Zudem ist im Antragstext und im Ausgaben- und Finanzierungsplan deutlich zu machen, welche Mittel, in welcher Höhe, mit welchem Grund weitergeleitet werden sollen. Eine Mittelweiterleitung ist nur durch ausdrückliche Genehmigung der Zuwendungsgeberin möglich. Es kann eine Verwaltungskostenpauschale bis zu 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eingesetzt werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels des beigefügten Antragsformulars. Der Projektzeitraum muss mindestens 18 Monate umfassen. Frühester Termin für den Projektstart ist der 15.06.2026, spätester Termin für den Projektstart der 01.09.2026. Das Projekt muss spätestens zum 30.06.2028 abgeschlossen werden.

Die geförderten Projekte werden durch Beratungs- und Begleitmaßnahmen (z.B. Workshops, Netzwerktreffen, Fachveranstaltungen) unterstützt und durch eine formative Evaluation begleitet. Diese begleitenden Maßnahmen dienen der Unterstützung der Projekte bei der Konzeptentwicklung und -umsetzung, sowie dem fachlichen Austausch, der Qualitätssicherung, der Vernetzung und dem Wissenstransfer. Die bpb setzt die konstruktive Mitarbeit der Antragsteller und die Bereitschaft zur Teilnahme an diesen begleitenden Maßnahmen voraus. Zeitliche Ressourcen für die Teilnahme und Mitwirkung an der Evaluation und den Beratungs- und Begleitmaßnahmen sind bei der Projektplanung zu berücksichtigen. Hierfür sollten die Projektträger etwa 5-10% der Arbeitszeit der Projektmitarbeitenden einplanen.

Anträge, die nicht vollständig eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auswahlentscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde, es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

Verwendungsnachweis

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises gemäß Ziff. 6.4 ANBest-P nachzuweisen.

Antrag

Die Antragstellenden reichen ein Konzept (maximal 15.000 Zeichen; darüber hinausgehende Textteile werden in der Bewertung nicht berücksichtigt) ein, das insbesondere folgende Angaben enthalten soll:

  • die dem Projekt zugrunde liegende Problemlage oder Ausgangssituation in Bezug auf die Bedarfe an politischer Bildung;

  • bestehende Zugänge zur Zielgruppe, Erfahrungen in der Umsetzung sozialraumorientierter bzw. lebensweltlich verankerter (politischer) Bildungsangebote;

  • Beschreibung der politisch bildnerischen Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte des Projekts;

  • Darstellung der geplanten Formate, Zielgruppen und Themen;

  • mögliche Kooperations- und Vernetzungspartner;

  • Strategie zur Nachhaltigkeit/Übertragbarkeit des Projekts bzw. zur lokalen und/oder überregionalen Verankerung politischer Bildung in Kontexten Sozialer Arbeit;

  • Zeitplan zur Umsetzung.

Darüber hinaus einzureichen sind:

  • Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb auf Grundlage der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P/ANBest-Gk) über das beigefügte Antragsformular:

    Interner Link: Antragsformular Mitten im Alltag (PDF)

    Bitte beachten Sie insbesondere die im Antragsformular aufgeführten und einzureichenden Anlagen:

    1. Rechtsform und der aktuelle Nachweis der Vertretungsverhältnisse

    2. Aktueller Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Vorjahres

    3. Vollmacht des/der Unterzeichnenden, sofern diese/r nicht namentlich lt. Registerauszug zur Vertretung des/der Antragsstellers/in berechtigt ist

  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular des Ausgaben- und Finanzierungsplans über das beigefügte Formular:

    Interner Link: Ausgaben und Finanzierungsplan Mitten im Alltag (XLS)

Auswahl der Projekte

Die Bewertung der eingereichten Projektanträge erfolgt durch eine Fachjury, die sich aus Expert/-innen der bpb sowie unabhängigen Fachpersonen mit einschlägiger Expertise zusammensetzt.

In einer Jurysitzung beurteilt diese die Anträge unter anderem auf Grundlage folgender Kriterien: (1) fundierte Problemanalyse und Ausgangslagenbeschreibung; (2) Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gesamtkonzepts bei klarer Orientierung der Projektziele an den Förderzielen; (3) die Angemessenheit der Formate und Methoden für die adressierte(n) Zielgruppe(n) sowie deren Ansprache und Lebensweltorientierung; (4) der Beitrag zur Stärkung politischer Selbstwirksamkeit; (5) die Realisierbarkeit und Struktur des Zeit-, Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts; (6) die Orientierung an didaktischen Prinzipien der politischen Bildung sowie (7) der Beitrag zur strategischen Verankerung politischer Bildung in der Sozialen Arbeit.

Kontakt / Weitere Informationen

Bei Fragen zur Ausschreibung können Sie sich per E-Mail an E-Mail Link: sozialearbeit@bpb.de wenden.

Am Dienstag, den 20.01.2026, von 10:00 bis 11:00 Uhr sowie am Mittwoch, den 18.02.2026, von 10:00 bis 11:00 Uhr finden digitale öffentliche Informationsveranstaltungen zur Förderausschreibung statt. Im Rahmen der Termine wird diese vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Fragen zum Antragsverfahren zu stellen. Eine Anmeldung zu den Terminen ist über bpb.de möglich.

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