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Förderaufruf „Erinnern und Bilden im Kontext des NSU-Komplexes“ | Förderung | bpb.de

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Förderaufruf „Erinnern und Bilden im Kontext des NSU-Komplexes“

/ 5 Minuten zu lesen

Modellförderung zum Gedenken an die Opfer des NSU und anderer rechtsterroristischer Gewalttaten sowie zur Entwicklung entsprechender Formate der historisch-politischen Bildungsarbeit.

Nach der Urteilsverkündung im Strafprozess gegen Beate Zschäpe und weitere Beschuldigte, die den NSU unterstützten, demonstrieren am 11. Juli 2018 in München Angehörige und Opfer des NSU-Terrors und weitere Kundgebungsteilnehmer:innen mit Porträts der NSU-Mordopfer. (© picture-alliance/dpa, Lino Mirgeler)

1. Hintergrund und Zielsetzung/Anlass

Der NSU-Komplex markiert eine tiefe Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter verloren aufgrund der mörderischen, rechtsextremen Ideologie des NSU ihr Leben. Zahlreiche weitere Menschen wurden schwer verletzt und traumatisiert. Der NSU-Komplex offenbart zudem, dass in der staatlichen Aufarbeitung gegen Kernversprechen des Rechtsstaates verstoßen wurde und Opfer des NSU-Terrors und ihre Angehörigen sich nicht auf eine unvoreingenommene Ermittlungsarbeit verlassen konnten.

Betroffene und zivilgesellschaftliche Initiativen haben, oft im Ehrenamt, bereits an zahlreichen Orten in Deutschland daran mitgewirkt, das Erinnern an die Opfer und die Forderung nach Aufklärung in die Öffentlichkeit zu tragen. Diese dezentralen Erinnerungsorte und Aufarbeitungsinitiativen sind essentiell für die Herausbildung eines kollektiven Gedächtnisses. Angesichts dessen, dass der NSU-Komplex zunehmend in Vergessenheit gerät und insbesondere junge Menschen kein Wissen dazu haben, bedarf es weiterer Projekte und Initiativen von Angehörigen und Betroffenen sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen, um das Gedenken an die Opfer und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex weiter voranzutreiben.

In der Machbarkeitsstudie der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb zur Errichtung eines Dokumentationszentrums zum NSU-Komplex wurde daher empfohlen, dass Projekte und Initiativen von Betroffenen sowie erinnerungskulturelle und historisch-politisch-bildnerische Projekte in ihren Gedenk-, Bildungs- und Aufarbeitungsbemühungen gefördert werden sollen. Ziel ist es, langfristig eine dezentrale Verbundstruktur von Erinnerungs- und Lernorten aufzubauen, welche die Themen der Aufarbeitung des NSU-Komplexes und der Geschichte des Rechtsterrorismus in die Gesellschaft trägt und diverse Zielgruppen erreicht.

Die bpb möchte im Rahmen dieses Förderaufrufs bundesweit zeitlich befristete Modellprojekte von zivilgesellschaftlichen Initiativen finanziell fördern, die sich für ein Gedenken an die Opfer des NSU und die Entwicklung von Formaten der historisch-politischen Bildungsarbeit zum NSU-Komplex engagieren.

2. Mögliche Formate im Rahmen der Modellprojektförderung

Folgende Formate der inklusiven historisch-politischen und kulturell-politischen Bildung zum NSU-Komplex (keine abschließende Aufzählung) sind förderfähig:

  • Opferzentrierte Gedenkformate, digital, multimedial, analog

  • Formate der historisch-politischen Bildungsarbeit

  • Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen für Betroffene, die als politische Bildner/-innen tätig werden wollen

  • Vernetzungsformate für lokale Initiativen zur Verstetigung der Erinnerung an die Opfer und Aufarbeitung des NSU-Komplexes

  • Arbeit mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, lokale Spurensuchen, Geschichtswerkstätten

3. Hauptzielgruppen

Die geplanten Maßnahmen der Förderprojekte sollen eine oder mehrere der folgenden Zielgruppen erreichen:

  • Angehörige der Opfer des NSU sowie Überlebende der Sprengstoffanschläge des NSU

  • andere Betroffene rechtsextremer Gewalt

  • lokale Netzwerke/lokale Gemeinschaften

  • Multiplikator/-innen der politischen Bildungsarbeit

4. Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen aus dem und mit Sitz im Bundesgebiet. Es ist nur eine antragstellende Organisation pro Antrag möglich. Kooperationen mit Gedenk- und Betroffeneninitiativen sind möglich und willkommen. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

5. Förderkonditionen

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die Maßnahmen umsetzen und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen im Bereich der inklusiven historisch-politischen und kulturell-politischen Bildung zum NSU-Komplex.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.

Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung (Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es ist zu beachten, dass die Angaben zu den Eigenmitteln verbindlich sind. Mit Eigenmitteln sind ausschließlich Barmittel gemeint. Geldwerte Leistungen (Arbeitsaufwand etc.) können hierbei nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Reduzierung dieser angegebenen Eigenmittel ist nicht möglich.

Die Zuwendung kann in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zuwendungszwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch die bpb möglich ist. Dies muss ausführlich begründet werden.

Eine Förderung kann nur bei einer gesicherten Finanzierung erfolgen. Das heißt bis zur Bewilligung der Zuwendung sind sämtliche Drittmittelbestätigungen, Absichtserklärungen und/oder Förderzusagen unaufgefordert der bpb zu übersenden. Bei Nichtvorlage der Unterlagen ist eine Bescheidung der Zuwendung nicht möglich.

Die Mindestfördersumme beträgt 20.000,00 EUR. Die Maximalfördersumme für Projekte beträgt 100.000 EUR. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Stammpersonal, das im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses für das Projekt tätig wird, kann mit der Zuwendung nicht finanziert werden. Es kann eine Verwaltungskostenpauschale bis zu 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben eingesetzt werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Zuwendungsempfänger ein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Zuwendungszwecks hat.

Ein Maßnahmenbeginn für die Zuwendung kann frühestens zum 01.03.2027 beantragt werden. Eine überjährige Förderung bis Ende des Kalenderjahres 2028 ist möglich. Die Haushaltsmittel stehen ausschließlich in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 zur Verfügung.

Nicht gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maßnahmen, die vor dem 01.03.2027 bzw. mit unzulässigem vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen haben,

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen,

  • Maßnahmen und Projekte, die nicht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung entsprechen bzw. Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses nicht beachten,

  • Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden,

  • Forschungsprojekte.

6. Ablauf Förderaufruf und benötigte Antragsunterlagen

Die Auswahl der zu fördernden Projekte im Rahmen des Förderaufrufs „Erinnern und Bilden im Kontext des NSU-Komplexes“ erfolgt zweistufig. Im ersten Schritt bitten wir Sie, uns bis zum 19. August 2026 eine aussagekräftige Projektskizze einzureichen. Die Projektskizze darf max. 10.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) umfassen. Zusätzlich soll ein Ausgaben- und Finanzierungsplan (hier ist die Interner Link: Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplans der bpb zu nutzen) eingereicht werden. In der Projektskizze soll klar formuliert auf Ziele und Hauptinhalte des Projekts eingegangen werden. Die Projektskizze soll folgendermaßen strukturiert sein:

  • Titel

  • Informationen zum Antragsteller

  • Inhaltliche Ausrichtung

  • Darstellung der Methoden und Formate

  • Zielgruppenfokussierung (samt Begründung)

  • Darstellung der Einbindung von Betroffenen/lokaler Zivilgesellschaft

  • Mögliche Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen (Kooperation) und Mehrwert der Kooperation

  • Ziele und erwartete Wirkungen

  • Zeitplan

  • Darstellung bisheriger Erfahrungen und Kompetenzen im gewünschten Themenbereich

Ihre Projektskizze (als pdf) samt Ausgaben- und Finanzierungsplan können Sie bis zum 19.08.2026 unter dem Betreff „Förderaufruf – NSU-Komplex“ per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse senden: E-Mail Link: erinnern.bilden@bpb.de. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Emaileingangs entscheidend.

Die eingereichten Projektskizzen werden durch die bpb anhand einheitlicher Kriterien geprüft und bewertet. Sollte eine positive Prüfung der Projektskizze erfolgt sein, werden die Antragsteller/-innen um Einreichung der finalen Antragsunterlagen, detailliertem Ausgaben- und Finanzierungsplan und einem entsprechend zur Verfügung gestellten Antragsformular bis zum 12.10.2026 gebeten. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Die Förderentscheidung trifft die bpb im Rahmen ihres ihr zustehenden Ermessens.

7. Kontakt

Bei Fragen zum Förderaufruf wenden Sie sich bitte an E-Mail Link: erinnern.bilden@bpb.de

Fussnoten

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