Allgemeine Hinweise zur Modellförderung
Für Modellprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Erprobung neuer Wege in der politischen Bildung können Zuwendungen außerhalb der Richtlinienförderung gemäß §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung gewährt werden. Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragen werden und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen. Die Anforderungen an die Modellförderung sind im §§ 23 und 44 BHO und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zusammengefasst.
Für 2026 begrüßen wir insbesondere Modellprojektanträge zu folgenden Themen:
Finanz- und Wirtschaftspolitik
Ob Steuerpolitik, Staatsverschuldung oder Inflation – finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen beeinflussen unmittelbar das Leben aller Menschen. Sie werfen Fragen sozialer Gerechtigkeit auf und wirken sich auf unsere Wohlstandsentwicklung, das soziale Gefüge und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus. Da sie auf komplexen ökonomischen und politischen Zusammenhängen beruhen, bleiben ihre Wirkungsmechanismen jedoch oft schwer nachvollziehbar und für die Meisten abstrakt. Politische Bildung kann hier Wissen über die Grundzüge der Finanz- und Wirtschaftspolitik vermitteln, Komplexitäten und Zielkonflikte aufzeigen, Einflussmöglichkeiten darlegen und so Grundlagen für eine reflektierte, haltungsbasierte gesellschaftliche Diskussion schaffen.
Rolle Deutschlands in einer erodierenden regelbasierten Weltordnung
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die internationale Sicherheitsarchitektur erschüttert und Fragen nach der außen- und sicherheitspolitischen Rolle Deutschlands verstärkt. Zwischen Debatten über Wehrpflicht, Verteidigungsfähigkeit und Bündnisverpflichtungen wird deutlich, wie stark die bisherige regelbasierte Ordnung unter Druck geraten ist. Politische Bildung kann helfen, die Verantwortung Deutschlands in einem sich wandelnden internationalen Umfeld zu reflektieren, historische Erfahrungen einzuordnen sowie hierfür Diskussions- und Verständigungsräume zu schaffen und gleichzeitig Ambiguitätstoleranz zu fördern.
Medienkompetenz mit Schwerpunkt Desinformation und Manipulation begegnen
Im Internet und vor allem in sozialen Medien verbreiten sich Desinformation und Hassbotschaften besonders schnell, unmittelbar und in zunehmendem Maße. Dies stellt unsere demokratischen Gesellschaften vor Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, Desinformation und Manipulation erkennen und einordnen zu können. Medienkompetenz bedeutet dabei mehr als technisches Wissen: Sie umfasst die Fähigkeit, Informationen kritisch zu prüfen, Manipulationsstrategien zu erkennen und verantwortungsvoll an öffentlichen Debatten teilzunehmen. Politische Bildung kann diese Fähigkeiten stärken und damit die Widerstandskraft der Gesellschaft fördern.
Jugend in Deutschland
Die junge Generation steht vor vielfältigen Herausforderungen: Krieg in Europa, Klimakrise, soziale Ungleichheit, gesellschaftliche Spaltung und demografischer Wandel beeinflussen ihre Zukunftserwartungen. Gleichzeitig finden ihre Anliegen politisch und gesellschaftlich zu wenig Raum, weshalb Jugendliche mehr Gestaltungsmöglichkeiten für sich einfordern – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Generationengerechtigkeit. Politische Bildung kann hier Räume schaffen, in denen junge Menschen ihre Anliegen artikulieren, Beteiligungsformen erproben und demokratische Teilhabe praktisch erleben.
Dialog- und Begegnungsformate
Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss aktiv gepflegt werden – insbesondere in Zeiten wachsender Polarisierung. Räume für Begegnung und Dialog können dazu beitragen, dass Menschen mit widerstreitenden Meinungen und Positionen respektvoll miteinander ins Gespräch kommen, und können dadurch gegenseitiges Verständnis fördern und Spaltungen überwinden. Politische Bildung schafft solche Orte, vermittelt Wissen und Kompetenzen, stärkt Dialogfähigkeit und trägt damit zur Entwicklung einer widerstandsfähigen, kompromissbereiten demokratischen Kultur bei.
Frist
Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei der bpb beträgt vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn (Beispiel: Eingang Antrag 4. November, Projektbeginn frühestens 4. März).
Schritte zur Modellförderung
Projektidee entwickeln (besonderes Format, weitere innovative Elemente der politischen Bildung)
Der Förderantrag ist mit dem Formular Interner Link: Antragsformular zu stellen. Das PDF-Dokument muss ausgedruckt und von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden.
Der unterschriebene Antrag kann dann ab sofort mit allen erforderlichen Anlagen eingescannt per E-Mail an E-Mail Link: Modellfoerderung@bpb.de gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Nutzen Sie daher bitte die automatische Funktion der Lesebestätigung. An diese E-Mailadresse sind ausschließlich Anträge zu richten. Alle anderen Anfragen richten Sie bitte an die am Ende dieser Seite aufgeführten Kontaktdaten vom Bürgerservice. Die o. g. Frist ist ebenfalls zu beachten.
Hinweis: Teil der Anlage zu Ihrem Antrag ist zwingend ein Ausgaben- und Finanzierungsplan. Nutzen Sie zur Erstellung künftig bitte folgende Interner Link: Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplanes. Achten Sie bitte darauf, dass alle Felder lesbar und mit Berechnungsgrundlagen versehen sind, wenn dieser ausgedruckt wird. Dieser ist an beiden Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben und eingescannt als PDF-Dokument dem Antragsformular anzufügen. Bitte fügen Sie zusätzlich auch eine Version als offene Exceldatei Ihrem Antrag an.Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen sowohl inhaltlich (in den Fachbereichen) wie auch nach zuwendungsrechtlichen Kriterien (vom Zuwendungsservice) geprüft.
Rückmeldung: Wird das Projekt befürwortet, wird der Zuwendungsbescheid erstellt.
Das Projekt wird durchgeführt.
Nach Projektabschluss muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus dem zahlenmäßigen Nachweis, der Belegliste und dem Sachbericht (inkl. Fotos und Erkenntnisse aus dem Projekt) an die bpb geschickt werden.
Checkliste für die Antragstellung
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars und der Erstellung der Projektbeschreibung/-planung folgende Checkliste für die Antragsstellung:
Hinweis: Für die Erstellung der Projektbeschreibung/-planung gibt es keine formalen Vorgaben hinsichtlich bspw. der Schriftart oder Schriftgröße.
Hinweise zur Mitteilungspflicht und Einreichung von Änderungsanträgen ab 01.05.2024
Die Nr. 5 der ANBest-P umfasst eine Mitteilungspflicht für Zuwendungsempfänger. Grundsätzlich sind demnach alle wesentlichen Veränderungen im Projekt frühzeitig und im Rahmen des Bewilligungszeitraumes einzureichen und anzuzeigen.
Ab dem 1.5.2024 wird die Möglichkeit, Anträge nachträglich nachzubessern und abzuändern, grundsätzlich beschränkt; gleiches gilt für Verlängerungen von Projekten in das nächste Haushaltsjahr (über den 31.12. hinaus). Änderungsanträge können nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass Änderungen unvorhersehbar waren, also nicht planbar und nicht aus einem Planungsfehler resultieren.
Wenn sich die Zuwendung oder die zuwendungsfähigen Ausgaben verändern, neue Positionen im Ausgaben- und Finanzierungsplan hinzutreten, sich der Einzelansatz oder die Laufzeit ändert oder sich inhaltliche Veränderungen ergeben, teilen Sie diese Änderungen der verantwortlichen Person in der bpb mit, die Ihr Projekt inhaltlich betreut, und reichen in Rücksprache mit dieser ggf. einen Änderungsantrag ein. In diesem muss begründet werden, warum die Änderungen unvorhersehbar waren. Hinweis: Entgegen Nr. 1.2 ANBest-P definiert die Bundeszentrale für politische Bildung den Einzelansatz mit dem Jahresansatz des Ausgaben- und Finanzierungsplans.
Richten Sie den Änderungsantrag bitte an die in Ihrem Bescheid aufgeführte E-Mailadresse des Zuwendungsservices. Diesem ist ein angepasster Ausgaben- und Finanzierungsplan anzufügen, falls notwendig. Machen Sie die Veränderungen gerne kenntlich, indem Sie diese Änderungen in Rot erfassen. Nutzen Sie hierfür die beigefügte Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplans.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung eines Änderungsantrages. Demnach darf nicht von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden, wenn noch keine Rückmeldung zu einem Antrag vorliegt.
Unterlagen für Modellförderungen
Unterlagen für Zuwendungsempfänger, die bereits einen bpb-Zuwendungsbescheid erhalten haben:
- Interner Link: ANBest-GK_24.04.2025.pdf
- Interner Link: ANBest-P_24.04.2025.pdf
- Interner Link: Anlage Korruptionsprävention.pdf
- Interner Link: Unterschwellenvergabeordnung – UVgO
- Interner Link: Vordruck zur Auszahlung von Zuwendungsmitteln - Stand 2024.pdf
- Interner Link: Formular Verwendungsnachweis.xls
Zum Formular ANBest-GK:
Für Zuwendungsempfänger, bei denen es sich um Gebietskörperschaften wie z.B. Gemeinden und Kommunen handelt.
Zur Unterschwellenvergabeordnung – UVgO:
Nach Ziffer 3.1, 2. Spiegelstrich ANBest-P ist bei der Vergabe von Aufträgen die Unterschwellenvergabeordnung – UVgO (Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)) anzuwenden, wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100.000,00 € beträgt.
Hinweise zur Erstellung des Sachberichts
Bitte beachten Sie bei der Erstellung des Sachberichts für den Verwendungsnachweis folgende Leitfragen:
Kontakt
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