Systemwechsel – Die Transformation des DDR-Fernsehens 1989
Integration oder vollständige Auflösung des DDR-Fernsehens? Vor dieser Fragestellung standen die Politiker nach dem Mauerfall 1989. Die Veränderung der Fernsehlandschaft nach der Wende zeigt, welchen politischen Einflüssen das klassische Massenmedium in den verschiedenen politischen Systemen ausgesetzt war.
Einleitung
Die Transformation der Fernsehlandschaft in Ostdeutschland nach der Wende zeigt, welchen politischen Einflüssen ein klassisches Massenmedium in verschiedenen politischen Systemen ausgesetzt ist – auch in einem freiheitlich-demokratischen: Die Entwicklung der vergangenen Jahre macht deutlich, dass Alternativen außerhalb des dualen Rundfunksystems in Form von Bürgermedien eine wesentliche Rolle für die Demokratie spielen können.Fernsehbilder waren einer der Geburtshelfer des politischen Umbruchs in der DDR – verwaschen und körnig, aber mit einer deutlichen Aussage: 70.000 Menschen zogen am 9. Oktober 1989 durch Leipzig. Friedlich und ruhig demonstrierten sie für einen Systemwechsel. Das westdeutsche Fernsehen strahlte die Bilder am selben Abend in den Hauptnachrichten aus.
Über abenteuerliche Wege hatten diese von Oppositionellen geheim und unter Lebensgefahr aufgenommenen Bilder ihren Weg über die Grenze auf die andere Seite gefunden. Und sie fanden den Weg zurück: An Abend sahen viele DDR-Bürger diese von den eigenen Medien verschwiegenen Bilder im Westfernsehen. Die DDR-Führung konnte nicht verhindern, dass im Durchschnitt vier von fünf DDR-Bürgern westdeutsches Fernsehen empfingen[1]. Das realistische Bild der Stimmung der Bevölkerung führte dazu, dass sich immer mehr unzufriedene Bürger den Demonstrationen anschlossen und so das politische System ins Wanken brachten.

Der Schlussstrich unter die Abschottung der DDR wurde schließlich am 9. November 1989 gezogen. Günter Schabowski, Mitglied der DDR-Führung, verkündete in einer live übertragenen – und damit für ihn besonders ungewohnten – Pressekonferenz gegen 19:00 Uhr eine neue Regelung, "die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergangspunkte der DDR auszureisen". Diese Nachricht sorgte bei den anwesenden Journalisten für Überraschung, denn sie bedeutete das Ende der hermetischen Abriegelung. Auf die Nachfrage, wann diese Regelung in Kraft trete, gab Schabowski holprig die falsche Auskunft: "Das tritt nach meiner Kenntnis […] ist das sofort, unverzüglich." Den Sperrvermerk für den nächsten Tag übersah er. Diese Nachricht, die auch live im DDR-Fernsehen zu sehen war, gewann an Dynamik, als mehrere Stunden später der "Tagesthemen"-Moderator Hanns Joachim Friedrichs gegen 22:40 Uhr verkündete: "Die Tore in der Mauer stehen weit offen". Nun setzten sich hunderttausende DDR-Bürger in Richtung Grenzübergänge in Bewegung. Eine geordnete Ausreise und Abfertigung – wie ursprünglich von der DDR-Regierung beabsichtigt – konnte so nicht mehr stattfinden. Weltweit sah man die Bilder, wie sich Deutsche aus Ost und West zum ersten Mal seit fast drei Jahrzehnten in den Armen lagen.
Fernsehen in der DDR
Bis zur Wende war das Fernsehen der DDR auch ein Mittel zur Sicherung der SED-Herrschaft und "die Strukturen der Anleitung, Kontrolle sowie Organisation der Medien in ihren Grundzügen nahezu konstant" [2]. Die Abteilung Agitation des SED-Zentralkomitees und das Staatliche Rundfunkkomitee (ab 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat) gaben mit "Empfehlungen" den Rahmen vor. Die "Schere im Kopf" vieler Journalisten sorgte als Selbstzensur zusätzlich für dessen Umsetzung.
In Berlin-Adlershof wurde ein "Fernsehstudiokomplex" in Betrieb genommen[4], zusätzlich sendeten später Bezirksstudios aus Rostock, Halle, Leipzig und dem damaligen Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz). Ab 1969 wurde ein zweites, nun farbiges Fernsehprogramm ausgestrahlt. Der offizielle Anlass war der 20. Gründungstag der DDR.
Das Fernsehen in der DDR löste inhaltlich den Propagandaanspruch zu großen Teilen ein. Besonders die Sendung "Der Schwarze Kanal" von Karl-Eduard von Schnitzler, erstmals ausgestrahlt im März 1960, wurde zum Musterbeispiel politischer Agitation[5].
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Der schwarze Kanal
Während die Sendung ursprünglich zur ideologischen Beeinflussung der BRD-Bürger in das Programm aufgenommen worden war, zielte sie schon bald im Zuge der Abgrenzungspolitik der DDR, auf die eigene Bevölkerung, um die unerwünschten Einflüsse des Fernsehens der Bundesrepublik zurückzudrängen. Mit dem Sendetitel Schwarzer Kanal war auch das Westfernsehen gemeint, durch das sich der 'Schmutz und Unrat, der eigentlich auf die Rieselfelder fließen müsste', so Moderator von Schnitzler, in die Wohnungen der Zuschauer ergoss.
Karl-Eduard von Schnitzler, der die Sendung durch Redaktion und Moderation als Chefkommentator des DDR-Fernsehens maßgeblich prägte, wollte hier 'gewissermaßen als Kläranlage dienen'."
Quelle: Deutsches Rundfunkarchiv
1973 erkannte die Führung der DDR, dass alle vorangegangenen Bemühungen, die eigenen Bürger von der Nutzung des Westfernsehens abzuhalten, gescheitert waren. Der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker sprach sich öffentlich für die Toleranz des ohnehin weit verbreiteten Empfangs aus. Diese Entscheidung hatte einen wesentlichen Anteil am Untergang der DDR.
Medienpolitische Weichenstellungen für das Fernsehen nach der Wende
Nach dem politischen und gesellschaftlichen Umbruch 1989/90 fand in Ostdeutschland auch eine fundamentale Neuordnung des Mediensystems statt. Zum ersten Mal seit sechs Jahrzehnten – nach nationalsozialistischer und sozialistischer Diktatur – konnten sich freie und unabhängige Medien entwickeln. Die Aufgabe der Medienpolitik war es, im Rahmen des Wiedervereinigungsprozesses der beiden deutschen Staaten die Transformation des im Osten bislang staatlich gelenkten Mediensystems in eine plurale Medienlandschaft zu gestalten.In der DDR hatten keine umfassenden Mediengesetze existiert, die die Rechte und Pflichten der Medien hätten regeln können. Am 5. Februar 1990 verabschiedete die Volkskammer den Beschluss über die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit als Übergangslösung bis zu einem noch zu erarbeitenden Mediengesetz. Die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 machte dessen Ausarbeitung jedoch überflüssig. Stattdessen beschäftigten sich die neu entstandenen Bundesländer mit der Schaffung von Gesetzen für Presse sowie Hörfunk und Fernsehen. Wie im Presserecht wurden dabei auch im Rundfunkbereich die westdeutschen Regelungen und Modelle weitgehend von den neuen Ländern übernommen, wie weiter unten noch ausgeführt wird.
Damit konnte kein eigenständiges ostdeutsches Rundfunksystem wachsen, sondern es wurde ein bestehendes System übergestülpt. Weder ostdeutsche Spezifika noch Überlegungen für neue gesamtdeutsche Regelungen wurden so berücksichtigt. Gründe hierfür waren, dass:
- viele neue politische Entscheidungsträger aus dem Westen kamen,
- diese systemkonservativ eingestellt waren (Schiwy 1991, S. 37),
- sie die Wiedervereinigung ohne Innovationsdruck administrativ, d. h. rein verwaltungstechnisch organisieren wollten (Hoffmann-Riem 1991, S. 14 f.)
- und sich zudem unter Zeitdruck glaubten (Graf/Graf 1991, S. 7).
Umwandlung des staatlichen Fernsehens in öffentlich-rechtliche Anstalten
Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" (EinigVtr) vom 31. August 1990 bezog sich auf den "Rundfunk der DDR" und den "Deutschen Fernsehfunk". Diese werden zunächst gemäß Art. 36 in einer "gemeinschaftliche[n] staatsunabhängige[n], rechtsfähige[n] Einrichtung" unter Leitung eines Rundfunkbeauftragten bis zum 31. Dezember 1991 weitergeführt. Sie sind in diesem Prozess von den Ländern "aufzulösen oder in Anstalten des öffentlichen Rechts einzelner oder mehrerer Länder überzuführen".”
Einigungsvertrag: Art 36 Rundfunk
(2) Die Organe der Einrichtung sind
- der Rundfunkbeauftragte,
- der Rundfunkbeirat.
Für die Neuordnung des Rundfunks war seit dem 15. Oktober 1990 der Rundfunkbeauftragte der neuen Länder, Rudolf Mühlfenzl, zuständig. Mühlfenzl, vorher Chef der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, kollidierte mehrfach mit dem Ideal der Staatsferne und somit mit dem bundesdeutschen Grundprinzip, dass Rundfunk prinzipiell selbstständig und außerhalb politischer und staatlicher Einflussnahme steht. Er war Mitglied der CSU[7] und schon seine Ernennung zum Fernsehchefredakteur des "Bayerischen Rundfunks" 1969 war umstritten. Eine Beeinflussung der Besetzung der Stelle des ostdeutschen Rundfunkbeauftragten lässt sich jedoch kaum nachweisen. Die von parteipolitischen, nicht aber von Sachfragen geprägten Umstände sind allerdings eine genauere Betrachtung wert:
Rudolf Mühlfenzl kam durch Günther von Lojewski, dem damaligen Intendanten des "Sender Freies Berlin" (SFB), ins Gespräch. Das offizielle Vorschlagsrecht lag laut § 36 des Einigungsvertrags in den Händen des DDR-Ministerpräsidenten, das Wahlrecht bei der Volkskammer. Ministerpräsident Lothar de Maizière hatte allerdings keinen Vorschlag. Der Einigungsvertrag sah in diesem Fall vor, dass die einzelnen ostdeutschen Bundesländer, einschließlich Berlins, über die Personalie entscheiden sollten.
Das Problem war, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer verfügbar waren und so "formal nicht wahlberechtigte Vertreter der Landesbevollmächtigten"[8] über den Gestalter des freiheitlichen Rundfunks in Ostdeutschland entschieden. Mühlfenzl agierte als Kopf der Einrichtung mit der Unterstützung von zwölf Experten – alle aus Westdeutschland. Angesichts dieser Begleitumstände verwundert es nicht, wenn statt einer Systemreform ein althergebrachtes Muster auf den neuen Teil Deutschlands übertragen wurde.
Gründung des "Mitteldeutschen Rundfunks" (MDR)
Die Gründung des öffentlich-rechtlichen "Mitteldeutschen Rundfunks" (MDR) 1991 zeigt, wie Staatsnähe nicht verhindert, sondern ausgebaut wurde. Zunächst schien eine mitteldeutsche Dreiländeranstalt (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) zu scheitern. Die Thüringer Verantwortlichen wünschten sich lieber eine Kooperation mit dem "Hessischen Rundfunk" (HR). Dies änderte sich jedoch, als die SPD die hessische Regierungsmehrheit erhielt. Nun wurde eine Kooperation seitens des CDU-geführten Thüringen abgelehnt. Der "Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk" (MDR-StVertr) wurde dann im Juni 1991 von den drei CDU-Ministerpräsidenten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterschrieben[9].
Die Kontroll- und Aufsichtsfunktion übernahm übergangsweise ein Rundfunkbeirat. Dieser vereinte Rundfunk- und Verwaltungsrat agierte in einem einzigen Gremium. Dessen neun Mitglieder wurden laut § 45 MDR-StVertr von den drei Landesparlamenten bestimmt. Gewaltenteilung und Staatsferne waren so nicht gegeben. Dieses "Supergremium" traf auch die Entscheidungen, die die Rundfunkanstalt bis auf Weiteres bestimmen sollten[10]. Bis auf einen stammte die gesamte Führungsebene, also alle Gründungsdirektoren inklusive des Intendanten, aus Westdeutschland, wobei 6 der 8 Direktoren entweder Parteiangehörige der CDU waren oder als CDU-nah galten[11].
Auch nach der ersten Sitzung des regulären Rundfunkrats am 4. November 1991 und der Einsetzung des Verwaltungsrats bleibt der Parteieneinfluss spürbar. Er gibt damit Anlass zur Kritik an den Kontrollmechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, einem Mechanismus, der generell den jeweils regierenden Parteien zumindest teilweise die Möglichkeit zur Beeinflussung der Zusammensetzung der Kontrollgremien gibt. So auch im Fall des MDR, wo turnusgemäß zu den Mitgliedern aus den Landesparlamenten und den Landesregierungen die gesetzgebenden Körperschaften der Länder zusätzlich noch einmal 8 "gesellschaftlich bedeutsame Organisationen und Gruppen" bestimmen dürfen. Diese entsenden jeweils ein Mitglied in den Rundfunkrat[12]. Damit gibt es nicht nur einen direkten, sondern ebenfalls einen indirekten politischen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Aufsichtsgremien, da die Möglichkeit besteht, politisch nahestehende Organisationen und Gruppen auszuwählen.
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Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
§ 19
Zusammensetzung des Rundfunkrates
(1) Der Rundfunkrat setzt sich zusammen aus:
- je einem Vertreter der Landesregierungen,
- Vertretern der in mindestens zwei Landtagen durch Fraktionen oder Gruppen vertretenen Parteien in der Weise, daß jede Partei entsprechend der Gesamtstärke der Fraktionen oder Gruppen je angefangene fünfzig Abgeordnete ein Mitglied entsendet; - dabei kann im Rahmen dieser Bestimmung eine Gruppe nur eine Partei vertreten. Es wird in der Reihenfolge Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandt. Die Auswahl der zu entsendenden Vertreter innerhalb eines Landes ist gemäß dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren vorzunehmen,
- zwei Mitgliedern der evangelischen Kirchen, und zwar aus Sachsen und Thüringen,
- zwei Mitgliedern der katholischen Kirche, und zwar aus Sachsen-Anhalt und Thüringen,
- einem Mitglied der jüdischen Kultusgemeinden aus Sachsen,
- drei Mitgliedern der Arbeitnehmerverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
- drei Mitgliedern der Arbeitgeberverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
- drei Mitgliedern der Handwerksverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
- drei Mitgliedern der kommunalen Spitzenverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
- einem Mitglied der Industrie und Handelskammern, und zwar aus Sachsen,
- einem Mitglied der Bauernverbände, und zwar aus Sachsen-Anhalt,
- einem Mitglied des Deutschen Sportbundes, und zwar aus Sachsen,
- einem Mitglied der Jugendverbände, und zwar aus Thüringen,
- einem Mitglied der Frauenverbände, und zwar aus Sachsen-Anhalt,
- einem Mitglied der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, und zwar aus Sachsen,
- je einem Mitglied acht weiterer gesellschaftlich bedeutsamer Organisationen und Gruppen, von denen die gesetzgebende Körperschaft des Landes Sachsen vier und die des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Landes Thüringen je zwei bestimmen.
Wahl des Gründungsintendanten durch den Rundfunkbeirat
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages wird bis zur konstituierenden Sitzung des ersten Rundfunkrates ein Rundfunkbeirat berufen. Dem Rundfunkbeirat gehören je drei von den Landtagen zu wählende Mitglieder an, wobei jeweils zwei der Mitglieder nicht dem Landtag angehören dürfen. Der Rundfunkbeirat wählt seinen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
(2) Abweichend von § 30 wählt der Rundfunkbeirat den Gründungsintendanten für die Amtszeit von sechs Jahren innerhalb von vierzehn Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages mit der Mehrheit seiner Mitglieder und berät und unterstützt ihn beim Aufbau des MDR. Der Gründungsintendant hat alle Rechte und Pflichten eines Intendanten. Bis zur Konstituierung des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates beteiligt er an deren Stellen den Rundfunkbeirat. Nach seiner Konstituierung hat der Rundfunkrat den Intendanten zu bestätigen. Der Beschluß bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rundfunkrates.
(3) Die Gründungsfunkhausdirektoren können auf Vorschlag des Gründungsintendanten mit Zustimmung des Rundfunkbeirates berufen werden. Die Berufung darf nicht gegen das Votum der Mitglieder des Rundfunkbeirates, in deren Land das Funkhaus liegt, erfolgen.
Quelle: Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Umbenennung: "Norddeutscher Rundfunk" (NDR) statt "Nordostdeutsche Rundfunkanstalt" (NORA)
Ebenfalls als Dreiländeranstalt plante man eine "Nordostdeutsche Rundfunkanstalt" (NORA), die kurz vor der Unterzeichnung der Verträge scheiterte. Mitglieder der Anstalt sollten die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sein. Beobachter konstatierten "Druck der Bonner CDU-Zentrale"[13] zu Gunsten der NORA-Lösung. Dennoch unterschrieb der CDU-Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Alfred Gomolka, die Verträge nicht. Der Koalitionspartner FDP und die Opposition setzten Ende 1991 eine Integration in das Verbreitungsgebiet des NDR durch. Neben dem Widerstand der Opposition dürfte allerdings auch die Angst vor einem Zusammenschluss mit dem in finanziellen Nöten steckenden SFB und Respekt vor Berlin als einflussreiche Metropole wichtige Gründe gewesen sein[14].
In Brandenburg entstand 1991 der "Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg" (ORB), der 2003 mit dem SFB zum "Rundfunk Berlin-Brandenburg" (rbb) fusionierte.
Neugründung des "Deutschlandradio"
Publizistischen Gewinn für ganz Deutschland brachte das neugegründete "Deutschlandradio". Mit der Wende war der Auftrag der Sender "Rundfunk im amerikanischen Sektor" (RIAS) und "Deutschlandfunk" abgelaufen, Informationen aus dem Westen in die DDR zu senden. Dazu kam, dass die Zukunft des erst 1990 gegründeten DDR-Hörfunksenders "Deutschlandsender Kultur" nicht geklärt war. Nach 1990 führte man die drei Sender zum "Deutschlandradio" zusammen. Der Staatsvertrag zur Gründung der Anstalt, der erst am 1. Januar 1994 in Kraft trat, bezeichnet die Förderung der "Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland" explizit als Ziel. Die öffentlich-rechtliche Anstalt sendet aus Köln und Berlin drei Programme: Deutschlandfunk, DRadio Wissen sowie Deutschlandradio Kultur.