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Nutzer und das Urheberrecht

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Ob Privatkopie, Remix, Upload oder Download – viele alltägliche Handlungen werden vom Urheberrecht geregelt. Was dürfen Nutzer mit kulturellen Gütern machen, was nicht?

Nutzer und das Urheberrecht (dieSachbearbeiter.de) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Mit Computer und Internet sind Handlungen, die früher Profis vorbehalten waren, in die privaten Haushalte vorgedrungen. Musik kopieren brachte vor der digitalen Kopie immer einen Qualitätsverlust mit sich, um Werke zu veröffentlichen, musste man schon einen Verlag im Rücken haben. Heute kann man eigene und fremde Musik, Bücher, Filme mit minimalem Aufwand in der ganzen Welt verbreiten. Dadurch wurde das Urheberrecht, das früher nur für Profis interessant war, plötzlich auch für Privatpersonen relevant.

Im privaten Bereich ist so gut wie alles erlaubt. Wenn ich zum Beispiel ein schönes Foto im Internet finde, darf ich es als Bildschirmhintergrund benutzen, ohne vorher den Fotografen zu fragen oder mir eine Lizenz bei der Fotoagentur zu holen. Auch darf ich Musik-CDs kopieren und sie an enge Freunde und Familienmitglieder weitergeben, solange ich dabei keinen Kopierschutz verletze. Das fällt unter die Privatkopie-Schranke, die Kopien für den privaten Zweck erlaubt. Dafür zahlt man aber eine Abgabe: Die Geräte- und Leermedienabgabe, die beim Kauf von Geräten und Medien anfällt, die zum Kopieren benutzt werden können.

Sobald eine Nutzung außerhalb des privaten Bereichs passiert, braucht man dafür jedoch eine Erlaubnis. Alles, was im Internet veröffentlicht wird, ist im Zweifel nicht privat. Fremde Bilder ohne Erlaubnis bei Facebook hochladen ist in der Regel nicht erlaubt. Das gilt ebenso für Filme, Texte und Musik und bei allen sonstigen Webseiten und Plattformen, die für alle zugänglich sind. Solange eine Datei aber nur mir oder engen Freunden zugänglich ist, – zum Beispiel bei einem Cloud-Speicherdienst – fällt sie wieder unter die Privatkopie-Schranke.

Urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik bei Torrent-Plattformen und in Peer-to-Peer-Netzen hochzuladen, fällt nicht unter die Privatkopieschranke: Es ist eindeutig verboten, weil man das Material damit beliebig vielen Menschen zugänglich macht, die man nicht alle kennt. Das gleiche gilt, wenn man zum Links auf Dateien bei Filehostern ins Internet stellt. Beim Download von urheberrechtlich geschütztem Material ist es ein wenig komplizierter: Wenn es offensichtlich ist, dass das Material illegal im Netz ist, darf ich es auch nicht downloaden.

Will ich urheberrechtlich geschütztes Material verwenden, so darf ich das nur in sehr engem Rahmen. Zum Beispiel als Zitat: Ein Zitat muss einem anerkannten Zitatzweck dienen, darf nur so lang sein, wie notwendig und der Autor und die Quelle muss angegeben sein.

Ein Remix ist kein Zitat. Einen Remix ohne Zustimmung der Urheber zu veröffentlichen, ist verboten. Auch Mashups – Songs, die miteinander gemixt sind – oder Fanvideos darf ich nicht ohne Zustimmung im Internet veröffentlichen. Wenn sie nur auf meiner Festplatte bleiben und ich sie nur Freunden zeige, dann habe ich kein Problem.

Allgemein gilt also: Will ich fremdes Material veröffentlichen, so darf ich das nur machen, wenn ich eine Erlaubnis dazu habe. Das gilt auch für Hintergrundmusik, wenn zum Beispiel in meinem Katzenvideo nebenbei Lady Gaga aus dem Radio läuft. Anders ist es bei Inhalten unter freien Lizenzen wie Creative Commons, bei denen eine solche Erlaubnis häufig schon dabei ist. Auch Werke, deren Urheberrechte abgelaufen sind (weil der Urheber zum Beispiel länger als 70 Jahre tot ist), darf ich veröffentlichen.

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