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Migration

Eckart D. Stratenschulte

/ 5 Minuten zu lesen

Die Migration ist ein wichtiges Thema in der Europäischen Union, das unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert wird. Auf der einen Seite werben die EU-Staaten um Einwanderer, weil qualifizierte Berufstätige dringend benötigt werden. Auf der anderen Seite versucht die EU, die Einreise von sogenannten Wirtschaftsflüchtlingen zu verhindern oder zumindest zu beschränken.

Junge Vietnamesen während ihrer Ausbildung in der Metallwerkstatt des Bildungswerks der Sächsischen Wirtschaft. (© picture-alliance/dpa)

Immer wieder erschüttern Bilder von zusammengepferchten Flüchtlingen auf kaum seetüchtigen Booten die europäische Öffentlichkeit. Die meisten Flüchtlinge erreichen mit letzter Not das Gebiet der EU - viele überleben die Flucht nicht. Unter dem Stichwort "Innere Sicherheit" werden oftmals die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und die Steuerung der Migrationsbewegungen in einen Topf geworfen. Hierbei handelt es sich allerdings um verschiedene Politikbereiche. Auch die irregulären Einwanderer kommen in der Regel nicht in die EU, um dort kriminellen Aktivitäten nachzugehen, sondern um sich und ihren Familien durch Arbeit ein besseres Leben zu ermöglichen. Allerdings verstoßen sie schon durch die Einreise gegen geltende Gesetze und werden in den Zielländern wegen des fehlenden Aufenthaltsstatus in die Illegalität gedrängt.

Die Steuerung der Migration wird für die EU in den nächsten Jahren eine wichtige Aufgabe bleiben, zumal die irreguläre Einwanderung sich nur wirksam vermeiden lassen wird, wenn man den Menschen in den Herkunftsländern auch - zumindest beschränkte - Möglichkeiten der legalen Einwanderung anbietet.

Wirtschaftsmigration

Die große Mehrheit dieser Menschen kommt in die Länder der EU, weil sie zu Hause keinerlei oder sehr schlechte Lebensperspektiven haben. Die Eindämmung dieser Art von Immigration wird nicht nur durch polizeiliche Maßnahmen und intensiven Grenzschutz gelingen, sondern nur, wenn es der EU gelingt, durch entwicklungspolitische Maßnahmen dazu beizutragen, die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern zu verbessern und diesen Ländern Märkte in der Europäischen Union zu öffnen.

Die Europäische Union ist auf diesem Gebiet nicht untätig. Kein Staat oder Bündnis leistet finanziell einen größeren Beitrag zur weltweiten Entwicklungshilfe als die EU und ihre Mitgliedstaaten. Durch das Abkommen von Cotonou unterstützt die EU die (nach dem Beitritt des Südsudan) 80 sogenannten AKP-Staaten sowie Südafrika in ihrer wirtschaftlichen und politischen Entwicklung. Allerdings nimmt Kuba an der Cotonou-Zusammenarbeit nicht teil. Die EU bemüht sich jedoch auch mit diesem Land um eine Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Lage und bereitet dazu ein Abkommen vor. Nicht nur in Kuba stoßen Unterstützungsmaßnahmen oftmals an Grenzen, die in den Staaten selbst liegen und mit autoritärer Herrschaft, Korruption und schlechter Regierungsführung zu tun haben. Wie es gelingen kann, einen Weg zu finden, um diesen Staaten zu helfen, ohne lediglich ihre politische Elite zu bereichern, ist eine der Fragen, mit denen die EU sich weiterhin wird befassen müssen.

Asyl

Ein weiterer Aspekt des Themas Immigration ist die Aufnahme von Asylsuchenden. Hierbei handelt es sich um Menschen, die um Schutz vor Verfolgung bitten, die ihnen aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen in ihrem Heimatland droht. Seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags 1999 ist die Asylpolitik eine Zuständigkeit der EU. Die Union hat sich mittlerweile auf gemeinsame Kriterien der Anerkennung von Asylsuchenden und ihrer Unterbringung und Betreuung geeinigt. Jeder Flüchtling muss mittlerweile in dem Land Asyl beantragen, das er zuerst betritt. Dort wird sein Verfahren abgewickelt. Das regelt ein Übereinkommen, das 1990 in Dublin geschlossen wurde und 1997 in Kraft trat („Dublin I“). Mittlerweile ist die Vereinbarung durch neue Verordnungen („Dublin II“ und „Dublin III“) ergänzt und verändert worden. Teil der Regelungen ist jetzt auch deren Anwendung auf Menschen, die nicht individuell politisch verfolgt sind, aber wegen der Umstände in ihrem Heimatland internationalen Schutz oder die Anerkennung als Flüchtling erbitten. So ist durch den Bürgerkrieg in Syrien, der das Land seit 2011 heimsucht, die Zahl der Schutzsuchenden stark angewachsen.

Die EU-Verträge sehen zwar vor, dass die Lasten, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehen, gemeinsam getragen werden. Die Hauptzielländer der Flüchtlinge aus dem Süden - das sind vor allem Griechenland, Malta, Italien und Spanien - beklagen allerdings, dass die Union sie nicht ausreichend unterstütze. Die Europäische Union versucht nun, diese Länder bei der Verstärkung der Grenzkontrollen zu unterstützen und so die Einreise von Flüchtlingen zu verhindern. Von Menschenrechtsgruppen wird dieses Vorgehen heftig kritisiert, weil damit den Menschen faktisch die Möglichkeit genommen wird, Asyl zu beantragen - denn wer gar nicht auf EU-Territorium ankommt, kann dort auch nicht um Asyl bitten stellen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Grenzschutzbereich hat die EU bereits 2004 die Agentur Frontex gegründet.

Blue Card

Die dritte Gruppe, von der im Zusammenhang mit der Immigration die Rede ist, sind Menschen, die legal in das Gebiet der EU einreisen, weil es für sie persönliche Gründe wie Eheschließung gibt oder weil sie eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen. Letztgenannte werden insbesondere dann von den EU-Staaten angeworben, wenn sie über Fachwissen oder berufliche Qualifikationen verfügen, die in der EU nicht hinreichend vorhanden sind.

Die Europäische Union hat dafür eine "Blue Card" geschaffen - in Anlehnung an die "Green Card" in den USA, die dort ausländischen Arbeitskräften den Aufenthalt ermöglicht. Eine Blue Card, also eine Aufenthaltserlaubnis, kann erhalten, wer aus einem Drittland stammt, einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine spezifische Berufsausbildung vorweisen kann und außerdem ein Arbeitsangebot hat, mit dem er ein relativ hohes Gehalt bezieht. In Deutschland wird ein Gehalt von mindestens zwei Drittel der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung vorausgesetzt, das sind ca. 47. 600Euro pro Jahr, in Mangelberufen mindestens ca. 37.100 Euro. Die Aufenthaltserlaubnis gilt bis zu vier Jahren, kann aber verlängert werden und in einen festen Aufenthaltsstatus münden. Familienangehörige von Blue-Card-Inhabern dürfen sofort arbeiten. Eine „Weiterwanderung“ innerhalb der EU ist nach 18 Monaten möglich.

Der Inhaber einer Blue Card genießt dieselben wirtschaftlichen und sozialen Rechte wie die EU-Bürger und darf auch seine Familie nachholen. Die Entscheidung, ob ein Bewerber tatsächlich eine Blue Card erhält, bleibt bei dem jeweiligen Mitgliedstaat. Bisher war die Blue Card zumindest in Deutschland nicht sehr erfolgreich. Zwischen ihrer Einführung in Deutschland im Juli 2012 und dem Ende des Jahres 2013 waren es gerade einmal etwa 7.000 Zuwanderer, die die Blue Card beantragt haben. Deutschland und die EU insgesamt sind für qualifizierte Einwanderer also nicht so attraktiv, wie sie es sein müssten, um die besten Köpfe anzuziehen.

Fussnoten