Keinen direkten Einfluss auf Entscheidungsprozesse haben der Ausschuss der Regionen sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union. Im Ausschuss der Regionen sind Bundesländer und vergleichbare regionale Untergliederungen vertreten, im Wirtschafts- und Sozialausschuss die Sozialpartner Gewerkschaften und Arbeitgeber. Beide Ausschüsse beraten die EU-Institutionen bei ihrer Arbeit und bringen ihre Erfahrungen und Expertise ein, um die Arbeit der EU bürgernäher zu machen.
Beratende Ausschüsse
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Um die EU-Institutionen fachlich zu unterstützen, sind ihnen beratende Ausschüsse zur Seite gestellt. In Entscheidungsprozesse werden hier aus regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Sicht Erfahrungen und Kompetenzen bürgernah eingebracht.
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