Am 31. Dezember 2026 endet die Amtszeit von António Guterres als Generalsekretär der Vereinten Nationen (United Nations, UN). Bereits seit November 2025 sucht die internationale Staatengemeinschaft nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger. Noch steht nicht fest, wer Guterres auf seinen Posten folgen wird.
Aktuelle Herausforderungen der UN
Auf die künftige Person im Amt wartet eine schwierige Aufgabe, denn die UN stehen inmitten tiefgreifender geopolitischer, struktureller und finanzieller Herausforderungen: Die
Da es immer wieder zu Blockaden kommt und sich einige Staaten im Sicherheitsrat nicht ausreichend vertreten fühlen, verlagern sich internationale Absprachen zunehmend in kleinere regionale Allianzen und alternative Foren wie beispielsweise
Auch sinkende Haushaltsmittel schränken die Handlungsfähigkeit der UN ein. Zahlungsrückstände bei Pflichtbeiträgen, die jeder Staat als Mitglied der UN zu zahlen hat, führten etwa zu einem deutlichen Abbau an Personal oder Einsparungen bei Friedensmissionen. Zudem sorgte der Rückgang an freiwilligen Beiträgen von Mitgliedsstaaten dafür, dass weniger Mittel für humanitäre Hilfe zur Verfügung stehen. Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (
Die Rolle des UN-Generalsekretärs
Der Generalsekretär
Außerdem nimmt der Generalsekretär an Sitzungen der Generalversammlung, des Sicherheitsrats und des Wirtschafts- und Sozialrats teil. Externer Link: Jedes Jahr schreibt der Generalsekretär einen Bericht, der die wichtigsten Aktivitäten der UN in Bereichen wie Friedenssicherung, Menschenrechte, humanitäre Hilfe und nachhaltige Entwicklung zusammenfasst, bewertet und künftige Schwerpunkte vorschlägt.
Außerdem darf der UN-Generalsekretär gemäß Artikel 99 der UN-Charta den Sicherheitsrat auf Angelegenheiten aufmerksam machen, die seiner Einschätzung nach die internationale Sicherheit gefährden könnten. So kann er Debatten im Sicherheitsrat anstoßen und die Aufmerksamkeit auf bestimmte Krisen lenken. Dabei ist der Generalsekretär ausdrücklich nur den UN verpflichtet, um eine Beeinflussung durch einzelne Mitgliedsstaaten auszuschließen.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Laut Artikel 97 der UN-Charta empfiehlt der Sicherheitsrat eine Person für das Amt des Generalsekretärs. Diese wird dann von der Generalversammlung gewählt und ernannt. Das konkrete Auswahlverfahren wird in der UN-Charta nicht geregelt. In der Praxis hat sich jedoch ein mehrstufiges Auswahlverfahren etabliert.
Die UN-Mitgliedstaaten oder Staatengruppen können jeweils eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs nominieren. Die Mitgliedstaaten können ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten jederzeit während des Verfahrens zurückziehen und eine neue Person vorschlagen. Im Rahmen öffentlicher Anhörungen stellen sie ihre Ziele vor und beantworten Fragen der Mitgliedstaaten sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die an den Anhörungen teilnehmen.
Im Sicherheitsrat mit fünf ständigen und zehn nicht-ständigen Mitgliedern werden dann informelle Probeabstimmungen durchgeführt, bis sich ein Konsens abbildet. Diese Abstimmungen sind unverbindlich und ersetzen die anschließende formelle Abstimmung des Sicherheitsrats nicht.
Für die formelle Empfehlung des Sicherheitsrats sind mindestens neun Ja-Stimmen der 15 Mitglieder erforderlich. Allerdings reicht bereits eine Nein-Stimme (Veto) von einem der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats aus, um eine Empfehlung zu verhindern.
Die Generalversammlung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller 193 UN-Mitgliedstaaten, entscheidet auf Grundlage der Empfehlung des Sicherheitsrats über die Ernennung. Bei fast allen vergangenen Wahlen erfolgte diese Zustimmung – entgegen der vorgesehenen geheimen Abstimmung – ohne Stimmzettel, per
Die reguläre Amtszeit eines Generalsekretärs beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Obwohl die UN-Charta keine ausdrückliche Begrenzung der Amtszeit vorsieht, hat bislang keiner der Generalsekretäre mehr als zwei Amtszeiten absolviert.
Keine Einigung in Sicht
Für die Nachfolge von António Guterres werden seit Juli 2026 Probeabstimmungen durchgeführt. In den geheimen Abstimmungen ist zunächst nicht ersichtlich, wie die Mitglieder des Sicherheitsrats abstimmen und welcher Staat für oder gegen welche Kandidatin oder Kandidaten gestimmt hat.
Beim sechsten Wahlgang Anfang Oktober wurde zum ersten Mal mit farbigen Wahlzetteln abgestimmt. Dabei stimmten die Vetomächte mit roten und die nicht-ständigen Mitglieder mit weißen Stimmzetteln ab. Dabei konnte keiner der sieben Kandidierenden bei der Abstimmung die Zustimmung aller Veto-Mächte gewinnen. Auch die als Favoritin gehandelte Generalsekretärin der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), Rebeca Grynspan aus Costa Rica, erhielt zwei Gegenstimmen von Veto-Mächten.
Einzelne Kandidatinnen und Kandidaten haben ihre Bewerbung inzwischen zurückgezogen. Die verbliebenen können in weiteren Runden versuchen, die blockierenden Vetomächte doch noch umzustimmen. Gibt es keine Einigung, könnte eine Nachnominierung von Kandidatinnen und Kandidaten notwendig werden.
Traditionell rotiert die Herkunft des Generalsekretärs zwischen den verschiedenen Weltregionen. Demnach wäre eine Person aus Lateinamerika als Nächstes am Zug. Es handelt sich dabei aber um keine verbindliche Praxis. Die UN-Generalversammlung rief außerdem dazu auf, eine Frau zu nominieren. Falls eine Frau die Wahl gewinnt, wäre sie die erste in diesem Amt.
Kritik und Reformbestrebungen
Das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder sowie das intransparente Auswahlverfahren des Generalsekretärs im UN-Sicherheitsrat lösen immer wieder Kritik aus.
Im Sommer 2026 hatte sich die mittlerweile turnusgemäß ausgeschiedene Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock aus Deutschland, für mehr Transparenz und eine stärkere Mitsprache der UN-Generalversammlung eingesetzt. Baerbocks Vorstoß stieß auf Kritik seitens der Vetomächte USA und Russland.