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Wie wird der UN-Generalsekretär gewählt? | Hintergrund aktuell | bpb.de

Wie wird der UN-Generalsekretär gewählt?

Redaktion

/ 5 Minuten zu lesen

Im Dezember 2026 endet die Amtszeit von UN-Generalsekretär Antonio Guterres. Um eine Nachfolge zu wählen, ist eine Einigung der Veto-Mächte im Sicherheitsrat notwendig.

Die Amtszeit eines UN-Generalsekretärs beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Guterres war von 2017 bis 2026 im Amt. (© picture-alliance, Sipa USA | Cristina Matuozzi)

Am 31. Dezember 2026 endet die Amtszeit von António Guterres als Generalsekretär der Vereinten Nationen (United Nations, UN). Bereits seit November 2025 sucht die internationale Staatengemeinschaft nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger. Noch steht nicht fest, wer Guterres auf seinen Posten folgen wird.

Aktuelle Herausforderungen der UN

Auf die künftige Person im Amt wartet eine schwierige Aufgabe, denn die UN stehen inmitten tiefgreifender geopolitischer, struktureller und finanzieller Herausforderungen: Die Interner Link: regelbasierte Zusammenarbeit zwischen Staaten weltweit, als Grundsatz der UN, wird zunehmend durch die Großmächte infrage gestellt. So setzten Russland, China und unter Präsident Donald Trump auch die USA auf einseitige Machtpolitik statt auf multilaterale Absprachen. Der UN-Sicherheitsrat ist durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) häufig in seiner Reaktion auf Krisen und Kriege wie in der Ukraine, im Sudan oder im Nahen Osten blockiert. Der Sicherheitsrat ist allerdings das einzige Gremium der UN, das rechtlich bindende Resolutionen verabschieden kann.

Da es immer wieder zu Blockaden kommt und sich einige Staaten im Sicherheitsrat nicht ausreichend vertreten fühlen, verlagern sich internationale Absprachen zunehmend in kleinere regionale Allianzen und alternative Foren wie beispielsweise BRICS. Wenn wichtige Absprachen und Regeln außerhalb der UN getroffen werden, schwächt dies ihre Bedeutung als zentrales Forum der Weltpolitik.

Auch sinkende Haushaltsmittel schränken die Handlungsfähigkeit der UN ein. Zahlungsrückstände bei Pflichtbeiträgen, die jeder Staat als Mitglied der UN zu zahlen hat, führten etwa zu einem deutlichen Abbau an Personal oder Einsparungen bei Friedensmissionen. Zudem sorgte der Rückgang an freiwilligen Beiträgen von Mitgliedsstaaten dafür, dass weniger Mittel für humanitäre Hilfe zur Verfügung stehen. Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (Interner Link: Sustainable Development Goals, SDGs) sind auch deshalb ins Stocken geraten.

Die Rolle des UN-Generalsekretärs

Der Generalsekretär ist laut UN-Charta der „höchste Verwaltungsbeamte” der internationalen Organisation. Er ist Chef des Interner Link: Sekretariats, dem zentralen Verwaltungsorgan der UN. Zu den Aufgaben von Sekretariat und Generalsekretär gehören unter anderem, die tägliche Arbeit der UN zu koordinieren und den Entwurf des Haushaltsplans aufzustellen.

Außerdem nimmt der Generalsekretär an Sitzungen der Generalversammlung, des Sicherheitsrats und des Wirtschafts- und Sozialrats teil. Externer Link: Jedes Jahr schreibt der Generalsekretär einen Bericht, der die wichtigsten Aktivitäten der UN in Bereichen wie Friedenssicherung, Menschenrechte, humanitäre Hilfe und nachhaltige Entwicklung zusammenfasst, bewertet und künftige Schwerpunkte vorschlägt.

Interner Link: Das Amt hat neben administrativen auch repräsentative und politische Funktionen. Der Generalsekretär vertritt die UN nach außen. Als diplomatischer Vermittler in Konflikten kann der Generalsekretär vor Ort versuchen, die Konfliktparteien zu einer Einigung zu bewegen. Er ernennt Sonderbeauftragte, also Expertinnen und Experten, die die UN in Krisen- und Konfliktgebieten diplomatisch vertreten, Untersuchungen führen oder Friedensmissionen vor Ort leiten.

Außerdem darf der UN-Generalsekretär gemäß Artikel 99 der UN-Charta den Sicherheitsrat auf Angelegenheiten aufmerksam machen, die seiner Einschätzung nach die internationale Sicherheit gefährden könnten. So kann er Debatten im Sicherheitsrat anstoßen und die Aufmerksamkeit auf bestimmte Krisen lenken. Dabei ist der Generalsekretär ausdrücklich nur den UN verpflichtet, um eine Beeinflussung durch einzelne Mitgliedsstaaten auszuschließen.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Laut Artikel 97 der UN-Charta empfiehlt der Sicherheitsrat eine Person für das Amt des Generalsekretärs. Diese wird dann von der Generalversammlung gewählt und ernannt. Das konkrete Auswahlverfahren wird in der UN-Charta nicht geregelt. In der Praxis hat sich jedoch ein mehrstufiges Auswahlverfahren etabliert.

Die UN-Mitgliedstaaten oder Staatengruppen können jeweils eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs nominieren. Die Mitgliedstaaten können ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten jederzeit während des Verfahrens zurückziehen und eine neue Person vorschlagen. Im Rahmen öffentlicher Anhörungen stellen sie ihre Ziele vor und beantworten Fragen der Mitgliedstaaten sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die an den Anhörungen teilnehmen.

Im Sicherheitsrat mit fünf ständigen und zehn nicht-ständigen Mitgliedern werden dann informelle Probeabstimmungen durchgeführt, bis sich ein Konsens abbildet. Diese Abstimmungen sind unverbindlich und ersetzen die anschließende formelle Abstimmung des Sicherheitsrats nicht.

Für die formelle Empfehlung des Sicherheitsrats sind mindestens neun Ja-Stimmen der 15 Mitglieder erforderlich. Allerdings reicht bereits eine Nein-Stimme (Veto) von einem der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats aus, um eine Empfehlung zu verhindern.

Die Generalversammlung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller 193 UN-Mitgliedstaaten, entscheidet auf Grundlage der Empfehlung des Sicherheitsrats über die Ernennung. Bei fast allen vergangenen Wahlen erfolgte diese Zustimmung – entgegen der vorgesehenen geheimen Abstimmung – ohne Stimmzettel, per Akklamation. Bislang hat die Generalversammlung die Empfehlung des Sicherheitsrats immer bestätigt.

Die reguläre Amtszeit eines Generalsekretärs beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Obwohl die UN-Charta keine ausdrückliche Begrenzung der Amtszeit vorsieht, hat bislang keiner der Generalsekretäre mehr als zwei Amtszeiten absolviert.

Keine Einigung in Sicht

Für die Nachfolge von António Guterres werden seit Juli 2026 Probeabstimmungen durchgeführt. In den geheimen Abstimmungen ist zunächst nicht ersichtlich, wie die Mitglieder des Sicherheitsrats abstimmen und welcher Staat für oder gegen welche Kandidatin oder Kandidaten gestimmt hat.

Beim sechsten Wahlgang Anfang Oktober wurde zum ersten Mal mit farbigen Wahlzetteln abgestimmt. Dabei stimmten die Vetomächte mit roten und die nicht-ständigen Mitglieder mit weißen Stimmzetteln ab. Dabei konnte keiner der sieben Kandidierenden bei der Abstimmung die Zustimmung aller Veto-Mächte gewinnen. Auch die als Favoritin gehandelte Generalsekretärin der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), Rebeca Grynspan aus Costa Rica, erhielt zwei Gegenstimmen von Veto-Mächten.

Einzelne Kandidatinnen und Kandidaten haben ihre Bewerbung inzwischen zurückgezogen. Die verbliebenen können in weiteren Runden versuchen, die blockierenden Vetomächte doch noch umzustimmen. Gibt es keine Einigung, könnte eine Nachnominierung von Kandidatinnen und Kandidaten notwendig werden.

Traditionell rotiert die Herkunft des Generalsekretärs zwischen den verschiedenen Weltregionen. Demnach wäre eine Person aus Lateinamerika als Nächstes am Zug. Es handelt sich dabei aber um keine verbindliche Praxis. Die UN-Generalversammlung rief außerdem dazu auf, eine Frau zu nominieren. Falls eine Frau die Wahl gewinnt, wäre sie die erste in diesem Amt.

Kritik und Reformbestrebungen

Das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder sowie das intransparente Auswahlverfahren des Generalsekretärs im UN-Sicherheitsrat lösen immer wieder Kritik aus.

Im Sommer 2026 hatte sich die mittlerweile turnusgemäß ausgeschiedene Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock aus Deutschland, für mehr Transparenz und eine stärkere Mitsprache der UN-Generalversammlung eingesetzt. Baerbocks Vorstoß stieß auf Kritik seitens der Vetomächte USA und Russland.

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[lat.] M. bezeichnet ein System mehrseitiger (multilateraler) Beziehungen zwischen Staaten, z. B. in der Außenpolitik, in den Wirtschaftsbeziehungen, in sportlichen oder kulturellen Angelegenheiten. Grundgedanke des M. ist die...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Multilateralismus" lesen

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Die BRICS-Gruppe wird zunehmend als politischer und ökonomischer Herausforderer „des Westens“ gesehen. Ein kollektiver anti-westlicher Akteur ist sie angesichts ihrer Heterogenität jedoch nicht.

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Abstimmung bzw. Wahlen durch offenen Beifall o. ä. zustimmende Willensäußerung eines Abstimmungsgremiums....

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

[lat.] M. bezeichnet ein System mehrseitiger (multilateraler) Beziehungen zwischen Staaten, z. B. in der Außenpolitik, in den Wirtschaftsbeziehungen, in sportlichen oder kulturellen Angelegenheiten. Grundgedanke des M. ist die...

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