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10. Dezember: Tag der Menschenrechte

Redaktion

/ 5 Minuten zu lesen

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert Rechte, die jedem von Geburt an uneingeschränkt zustehen. Am Tag der Menschenrechte erinnert die UNO daran, dass diese weltweit verletzt werden.

Die „Straße der Menschenrechte“ in der Innenstadt von Nürnberg. Die 30 Artikel der UN-Menschenrechtscharta sind in der Straße in verschiedenen Sprachen zu lesen. (© picture-alliance/dpa, Daniel Karmann)

Am 10. Dezember ist „Internationaler Tag der Menschenrechte“. Die Interner Link: Vereinten Nationen erinnern an diesem Tag an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und daran, dass diese Rechte weltweit verletzt werden.

Die Erklärung, die am 10. Dezember 1948 in der UN-Generalversammlung in Paris verabschiedet wurde, umfasst 30 Artikel. In ihr sind politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Bürgerrechte festgelegt. Grundlage der Erklärung ist die Feststellung, dass alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind (Artikel 1). Das Dokument gilt gemäß Artikel 2 unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion für jeden Menschen.

Der Erklärung der Menschenrechte zufolge sind etwa Folter oder Sklaverei verboten. Auch Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit sind darin verankert. Staatliche Organe haben demnach die Pflicht, Menschenrechte nicht zu verletzen und sie vor Eingriffen durch Dritte zu schützen. Sie müssen zudem die aktive Wahrnehmung der Rechte ermöglichen. Die Erklärung entstand als Reaktion auf die Erfahrungen des Interner Link: Zweiten Weltkriegs und der Verbrechen des Interner Link: Nationalsozialismus.

Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind universell, gelten also überall und für alle Menschen. Sie sind unveräußerlich, können also nicht abgetreten werden. Zudem sind Menschenrechte unteilbar. Das bedeutet: Die Menschenrechte sind wechselseitig voneinander abhängig und stehen in keiner Rangfolge.

Die Menschenrechte werden üblicherweise in zwei Hauptgruppen unterteilt: Zu den bürgerlichen und politischen Rechten gehören etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit sowie die Gleichberechtigung. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte schließen die Rechte auf Bildung, Nahrung, Gesundheit und soziale Sicherheit ein. In einigen Systematiken wird diese Zweiteilung um kollektive Rechte ergänzt – etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder eine gesunde Umwelt.

Bereits aus dem Mittelalter lassen sich Beispiele für die rechtliche Verankerung fundamentaler Rechte finden, das bekannteste ist die englische Magna Charta von 1215. Wichtige Schritte hin zu einem universellen Menschenrechtsschutz waren die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und die US-amerikanische „Bill of Rights“ von 1791.

Rechtlich nicht bindend – aber nicht wirkungslos

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat zwar keinen völkerrechtlich bindenden Status – die dort definierten Rechte können deshalb nicht unter Berufung auf die Erklärung eingeklagt werden. Jedoch sind viele ihrer Inhalte in nationale Verfassungen aufgenommen worden. Auch viele internationale Verträge und Übereinkommen basieren auf der Erklärung. 1966 wurden mit dem Interner Link: UN-Zivilpakt und dem UN-Sozialpakt erstmals völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtsabkommen auf globaler Ebene beschlossen. Es folgten weitere Verträge wie die Frauenrechtskonvention (1981), die Kinderrechtskonvention (1990), oder die Behindertenrechtskonvention (2008).

In Deutschland wurde eine ganze Reihe allgemeiner Menschenrechte als Grundrechte im Interner Link: Grundgesetz verankert. Zudem hat die Bundesrepublik alle zentralen Übereinkommen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarats zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet – so etwa die die Interner Link: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der unter dem Dach des Interner Link: Europarates geschlossen wurde. Sie garantiert allen Menschen, die sich in Mitgliedsstaaten des Europarats aufhalten, diverse Grundrechte. Mit dem Interner Link: Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde ein Kontrollmechanismus zur Wahrung dieser Rechte eingeführt. Im Gegensatz zur UN-Erklärung hat die Europäische Menschenrechtskonvention damit einen bindenden und einklagbaren Charakter. Vor dem EGMR können allerdings nur Staaten angeklagt werden, nicht Privatpersonen, Unternehmen oder internationale Organisationen. Wer deutsch ist und diese Rechte einklagen möchte, muss zuvor erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen haben.

Warum gibt es Kritik an der Menschenrechtserklärung?

Verschiedene Länder haben wiederholt kritisiert, dass die Menschenrechtserklärung zu sehr von westlichen Werten geprägt sei. Als einer der Versuche von Staaten, eigene Interpretationen vorzulegen, galt die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Sie wurde 1990 von den Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit beschlossen und definiert Menschenrechte vor dem Hintergrund der Scharia. Das Dokument steht in erheblichem inhaltlichem Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, etwa mit Blick auf die Gleichheit von Mann und Frau sowie das Recht auf Meinungsfreiheit. 2020 wurde die Erklärung überarbeitet und den UN-Konventionen angenähert.

Auch chinesische Spitzenpolitiker widersprachen in den vergangenen Jahren der Grundidee der UN-Menschenrechtserklärung. Beim Schutz der Menschenrechte gebe es kein weltweites Einheitsmodell, argumentiert die Regierung in Peking. Seit 2004 ist der Schutz der Menschenrechte zwar in der chinesischen Verfassung verankert. Diese unterliegt allerdings der Autorität und Auslegung durch die Kommunistische Partei.

Aktuelle Situation bei den Menschenrechten weltweit

„Das Jahr 2024 war weltweit von Menschenrechtsverletzungen geprägt“, analysierte Amnesty International Ende April 2025 in ihrem Externer Link: jährlichen Bericht zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Die Menschenrechtsorganisation beobachtete „insbesondere völkerrechtliche Verbrechen in bewaffneten Konflikten, die Unterdrückung von Andersdenkenden, Diskriminierung, wirtschaftliche Ungleichheit, Klimaungerechtigkeit und die Verletzung von Rechten durch den Missbrauch von Technologie“. Autoritäre Praktiken seien „vielerorts auf dem Vormarsch“. Die Nichtregierungsorganisation hatte nach eigener Aussage die Situation in 150 Ländern untersucht.

Auch 2025 gab es laut Amnesty schwere Menschenrechtsverletzungen – etwa im Rahmen desInterner Link: Bürgerkriegs im Sudan. Die Organisation berichtete bereits im April 2025 von weit verbreiteter sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch die Milizen der Rapid Support Forces (RSF). Bei der Eroberung der Stadt Al-Faschir im November 2025 soll es Überlebenden und Auswertungen von Satellitenbildern zufolge zu massiven Gräueltaten und Massentötungen gekommen sein.

Die Mitgliedstaaten des UN-Menschenrechtsrats haben deshalb eine Interner Link: Resolution verabschiedet, die eine unabhängige UN-Erkundungsmission zur Untersuchung von Gräueltaten vorsieht. Millionen Menschen sind Externer Link: laut dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in dem nordostafrikanischen Land auf der Flucht. „Ganze Gemeinschaften wurden vertrieben, Familien fliehen um ihr Leben und sind dabei schweren Menschenrechtsverletzungen und erheblichen Gefahren für ihre Sicherheit ausgesetzt“, so das Interner Link: UNHCR.

Wer beobachtet die Einhaltung der Menschenrechte weltweit?

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen praktiziert seit 2007 ein Prüfverfahren, dem sich die UN-Mitgliedstaaten alle viereinhalb Jahre unterziehen müssen. Basis für die Überprüfung der Menschenrechtslage durch Berichterstattende sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Vereinten Nationen sowie die weiteren von dem jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen. Der Menschenrechtsrat kann keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen, er soll durch seine moralische Autorität Veränderungen bewirken können.

Wie seine Vorgängerorganisation – die Menschenrechtskommission – steht auch der Menschenrechtsrat immer wieder in der Kritik. So wird etwa bemängelt, dass auch autoritäre Staaten wie China Mitglieder des Rates sind. Auch dass der Rat einige Staaten – insbesondere Israel – unverhältnismäßig öfter ermahne als andere, wird kritisiert.

In der Praxis spielen auch Nichtregierungsorganisationen eine immer größere Rolle beim Schutz der Menschenrechte weltweit, etwa Externer Link: Amnesty International oder Externer Link: Human Rights Watch. Für die globale Meinungs- und Pressefreiheit setzen sich die Externer Link: Reporter ohne Grenzen ein.

Auch im Interner Link: russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine kommt es zu massiven Menschenrechtsverletzungen – Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Nationen kritisierten zuletzt mehrfach Drohnen- und Raketenangriffe auf ukrainische Zivilistinnen und Zivilisten. Im Sommer 2025 hat der EGMR Russland wegen Menschenrechtsverstößen in der Ukraine und für den Abschuss des Passagierflugzeugs MH-17 verurteilt. Russland habe unter anderem das Recht auf Leben verletzt und gegen das Verbot der Folter verstoßen.

Sowohl Amnesty International als auch Human Rights Watch werfen US-Präsident Donald Trump vor, dass sich unter ihm die Interner Link: Menschenrechtssituation in den Vereinigten Staaten verschlechtert habe. Im November 2025 hat sich die US-Regierung einer Routineprüfung der Menschenrechtslage in den Vereinigten Staaten durch die Vereinten Nationen verweigert.

Nichtregierungsorganisation kritisierten in den vergangenen Monaten vermehrt Interner Link: Israels Kriegsführung in Gaza und warfen Israel schwere Menschenrechtsverstöße vor. Die unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats im Gazastreifen warf Israel im September einen Interner Link: Genozid in Gaza vor. Vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erwähnten Tatbestände seien erfüllt, so das dreiköpfige Gremium. Israel wies den Bericht als „verleumderisch“ zurück. Dieser beruhe auf gezielter Falschinformation der islamistischen Terrororganisation Interner Link: Hamas.

Wer wacht in Deutschland über die Einhaltung der Menschenrechte?

Generell sind hierzulande die Gerichte für den Schutz der Menschenrechte zuständig. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen die Einhaltung der Menschenrechte gestärkt. Darüber hinaus gibt es in Deutschland zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Stellen und Akteure, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. In vielen Parlamenten gibt es Petitionsausschüsse oder -kommissionen sowie Bürgerbeauftrage. Diverse staatliche und private Organisationen haben Ombudsstellen eingerichtet. Diese unabhängigen Stellen dienen der Kontrolle etwa der öffentlichen Verwaltung im Falle von Menschenrechtsbeschwerden.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag soll sich „für den hohen Stellenwert der Menschenrechte weltweit einsetzen“. Auch auf europäischer Ebene gibt es entsprechende Anlaufstellen. Das Europäische Parlament überprüft die Lage der Grundrechte in seinen Mitgliedsstaaten. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat Deutschland zuletzt 2023 geprüft. Das weitgehend vom Bundestag finanzierte und von der Regierung unabhängige Externer Link: Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein, dass die Bundesrepublik die Achtung Menschenrechte im In- und Ausland fördert. Das Institut dokumentiert Verstöße und berät die Politik. Es ist auch für das Monitoring der Umsetzung von diversen UN-Menschenrechtskonventionen zuständig.

Die Bundesregierung hat auch einen Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe. In regelmäßigen Abständen werden Arbeitsberichte über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung erstellt. Auch in Deutschland spielen Nichtregierungsorganisationen eine zentrale Rolle. Allein Amnesty International hat in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als 180.000 Mitglieder und Unterstützende.

Bericht zur aktuellen Lage in Deutschland

Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte stehen Rechtsstaat und Zivilgesellschaft in Deutschland aktuell unter zunehmendem Druck – und damit auch die Menschenrechte. In dem im Dezember 2025 vorgestellten Externer Link: zehnten Bericht an den Bundestag wird betont, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit tragende Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich das Institut besorgt über die hohe Zahl an Strafverfahren gegen Teilnehmende von Klimaprotesten. Hier wie bei propalästinensischen Solidaritätsdemonstrationen stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Auch warnt das Institut vor politischer Rhetorik, die Gerichtsurteile und internationale Verpflichtungen ignoriert oder abwertet. Der Bericht übt zudem Kritik am Gewalthilfegesetz und bemängelt Defizite beim Umgang mit schutzbedürftigen Gruppen, etwa Kindern und Jugendlichen.

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