[engl.: labour relations] Der Begriff A. beschreibt das von gegensätzlichen Interner Link: Interessen, aber auch von gegenseitiger Interner Link: Abhängigkeit geprägte Verhältnis zwischen Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin und Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin bzw. zwischen den Interner Link: Produktionsfaktoren Interner Link: Arbeit und Interner Link: Kapital. Im Mittelpunkt der A. steht die kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen, die in Form von Interner Link: Verhandlungen, Austauschprozessen und Arbeitskämpfen (Interner Link: Arbeitskampf) eine Reihe von Interner Link: Institutionen (z. B. Tarifverhandlungen), Interner Link: Normen (z. B. zur Interner Link: Schlichtung von Arbeitskämpfen) und Verträgen (z. B. Interner Link: Tarifvertrag) hervorgebracht hat.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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