Bundespräsidentin/Bundespräsident
Bundespräsidentin/Bundespräsident
DEU: Interner Link: Staatsoberhaupt. Von einer Interner Link: Mehrheit der Interner Link: Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt; einmalige Wiederwahl ist zulässig (Art. 54 GG). Vertreter des B. ist der Präsident des Dt. Interner Link: Bundesrates. Aufgaben: völkerrechtliche Vertretung DEUs und Abschluss von Verträgen des Bundes mit dem Ausland; Verkündigung und Ausfertigung der Interner Link: Gesetze; der B. hat das Interner Link: Recht, Begnadigungen auszusprechen; er hat das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bundeskanzlers (Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin) (Art. 63 GG), ernennt diesen und entlässt ihn auf Ersuchen des Dt. Interner Link: Bundestages; der B. ernennt und entlässt die Interner Link: Bundesminister/Bundesministerinnen auf Vorschlag des Bundeskanzlers; er ernennt und entlässt die Interner Link: Beamten des Bundes; der B. beruft den Dt. Bundestag ein, kann ihn in Ausnahmefällen auflösen (Art. 68 GG); er kann den Interner Link: Gesetzgebungsnotstand(Art. 81 GG) ausrufen. Damit seine Anordnungen und Verfügungen Gültigkeit erlangen, bedürfen sie i. d. R. der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder des zuständigen Bundesministers. Die Arbeit des B. wird durch das Bundespräsidialamt unterstützt, dessen Leiter das Recht hat, an den Kabinettssitzungen der Interner Link: Bundesregierung teilzunehmen.
AUT: Direkt vom Volk für sechs Jahre gewähltes Staatsoberhaupt (vergleichbare Aufgaben wie der dt. B.).
CHE: Als Vorsitzender des Bundesrates für ein Jahr gewählter Regierungschef.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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