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Modellförderung | Förderung | bpb.de

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Modellförderung

/ 12 Minuten zu lesen

Die bpb fördert auch im Jahr 2027 wieder bundesweit zeitlich begrenzte Projekte der politischen Bildung. Anträge können ab sofort bis einschließlich 15. Oktober 2026 zu den untenstehenden Themenschwerpunkten oder Zielgruppen eingereicht werden. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01. März 2027.

Hinweise zur Modellförderung 2027

Die bpb fördert im Jahr 2027 bundesweit zeitlich begrenzte Projekte, die Maßnahmen umsetzen und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen im Bereich der politischen Bildung. Bei der Konzeption der Projekte sind neben dem Interner Link: Beutelsbacher Konsens u. a. folgende grundlegende Prinzipien zu berücksichtigen:

  • Multiperspektivität: Berücksichtigung verschiedener Interessen, Akteure und Sichtweisen;

  • Lebenswelt-/Adressatenorientierung: Anknüpfung an Lebenswelt, Erfahrungen und Interessen der Lernenden;

  • Wissenschaftsorientierung: Fachlich fundierte Einordnung politischer, sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhänge, auf die das Projekt Bezug nimmt;

  • Handlungsorientierung: Aktive Auseinandersetzung, Urteilsbildung und ggf. eigenes Handeln, partizipative Projektgestaltung etc.

Anträge können ab sofort bis einschließlich 15. Oktober 2026 zu den im Folgenden genannten Themen oder Zielgruppen eingereicht werden. Da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich sehr begrenzt sein werden, wird darum gebeten, maximal einen Antrag pro Antragssteller einzureichen. Ein zweiter, späterer Korridor zur Einreichung von Anträgen zu denselben Themen und Zielgruppen kann ggf. für den Fall ermöglicht werden, dass der bpb weitere Haushaltsmittel, bspw. nach dem Haushaltsbeschluss des Deutschen Bundestages, zur Verfügung gestellt werden sollten. Bitte konsultieren Sie dafür regelmäßig diese Webseite.

Themen und Zielgruppen

Der Bezug zu einem der genannten Themen oder einer der Zielgruppen muss in der Projektbeschreibung und im Antragsformular nachvollziehbar dargestellt werden.

Geopolitik verständlich machen: Resilienz und Handlungsoptionen in Zeiten internationaler Umbrüche

Die internationalen Beziehungen sind gegenwärtig von Kriegen, Krisen und Spannungen ge-prägt, die auch den Frieden in Europa bedrohen. Unterschiedliche politische Wertvorstel-lungen und Interessenlagen erschweren die internationale Zusammenarbeit. Liberale Demokratien werden nicht nur durch Gegner im Inneren herausgefordert, sondern sehen sich u.a. auch mit autoritären Großmächten und aggressiver Geopolitik konfrontiert. Für Deutschland bzw. Europa stellt sich damit verstärkt die Frage, wie Handlungsfähigkeit, Sicherheit, Wohlstand und internationale Kooperation unter veränderten Machtbedingungen gesichert werden können. Politische Bildung kann hier Angebote machen, um geopolitische Zusammenhänge und internationale Konflikte besser verstehen, ihre Ursachen und dahinter stehende Interessenlagen erkennen und ihre Auswirkungen auf Sicherheit, Alltag und Wohlstand einordnen zu können. Außerdem geht es darum, die wichtigsten außenpolitischen Instrumente – Militär, Handel, Diplomatie und Völkerrecht – sowie internationale Bündnissysteme und die Rolle Deutschlands bzw. Europas darin begreifbar zu machen.

Antisemitismus und Demokratiegefährdung

Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich in unterschiedlichen politischen Lagern und gesellschaftlichen Milieus zeigt: Holocaust-Verharmlosung von Rechtsextremisten, israelbezogener Antisemitismus (in Teilen) der Linken oder migrantischer Communities sowie im Islamismus, antisemitische Deutungsmuster in der politischen Mitte. Für Jüdinnen und Juden in Deutschland, aber auch weltweit, stellt Antisemitismus eine reale Gefahr dar; vermehrt sehen sie sich Hass, Hetze und Bedrohungen ausgesetzt. Antisemitismus bedroht darüber hinaus die Demokratie und Gesellschaft als Ganzes, da er demokratische Werte und Menschenrechte untergräbt. Der Nahostkonflikt und seine Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft wirken zudem verschärfend – als Katalysator wie auch als Projektionsfläche für Antisemitismus. Politischer Bildung kommt hier eine wichtige Rolle zu: Sie muss diese Befunde differenziert behandeln, ohne Gruppen pauschal zu stigmatisieren. Sie vermittelt zudem Wissen und Haltung, ermöglicht Räume für Dialog und fördert antisemitismus-kritisches Denken und Handeln.

Rechtsstaat - starke Institutionen und demokratischer Verfassungsstaat

Demokratie ist nur mit einem funktionierenden Rechtsstaat möglich. Er begrenzt die vom Volk legitimierte Macht und verhindert Missbrauch. Vertrauen in die Legitimität und Durchsetzung juristischer Entscheidungen ist Grundlage für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben. Zudem erfüllt der Rechtsstaat eine zentrale Schutzfunktion der Bürgerinnen und Bürger vor übergriffigem staatlichem Handeln und garantiert die Einhaltung der Grundrechte für jedes Individuum.

Die Bedeutung des demokratischen Verfassungsstaats, die Vermittlung rechtstaatlicher Prinzipien und der Funktionsweise zentraler staatlicher Organe, die Wichtigkeit von Grundrechten und deren Schutz durch den Rechtsstaat sowie Angriffe auf rechtsstaatliche Standards stellen zentrale Zugänge dar, um sich dem Thema politisch-bildnerisch anzunähern.

Wohlstand durch Wirtschaft? Wertschöpfung, Arbeit und gerechte Transformation

Internationale Krisen und Abhängigkeiten, geringes Wirtschaftswachstum und Inflation, Überalterung der Gesellschaft und Fachkräftemangel sowie Reform- und Innovationsdruck prägen die aktuelle Lage in Deutschland. Viele Bürgerinnen und Bürger blicken deswegen mit Sorge in die Zukunft und fürchten einen Wohlstandsverlust. Zunehmend werden Fragen nach gerechter Ressourcenverteilung sowie nach der Leistungsfähigkeit der Daseinsvorsorge aufgeworfen und die verstärkte Verschuldung des Staates hinterfragt. Aufgrund von Interdependenzen und Zielkonflikten gibt es dabei jedoch keine einfachen Lösungen. Politische Bildung kann hier Wissen über die Grundzüge der Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik vermitteln, Komplexitäten und Zielkonflikte aufzeigen, Einflussmöglichkeiten darlegen und so Grundlagen für eine reflektierte, haltungsbasierte gesellschaftliche Diskussion schaffen.

Vernetzung & Professionalisierung in der politischen Bildung

Das Feld der politischen Bildung wird ständig durch neue (gesellschaftliche) Entwicklungen und Debatten herausgefordert und muss Schritt halten mit neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis zu Themen, Zielgruppen, Formaten oder Methoden. Hinzu kommen gestiegene Anforderungen an Qualitätssicherung, Evaluation und Wirkungserfassung. In diesem Schwerpunkt werden Projekte oder Veranstaltungen zur Weiterbildung von Multiplikator/-innen und Professionalisierung von Organisationen, zur Vernetzung und Qualifizierung der Trägerlandschaft gefördert. Transfer und Nachhaltigkeit der Ergebnisse dieser Projekte sowie Fragen der Wirksamkeit politischer Bildung sind zentral mitzudenken.

Zielgruppen: Auszubildende und junge Berufstätige

Die Zielgruppen befinden sich zum Teil in einer frühen Phase der beruflichen Sozialisation und Lebensplanung, so haben insbesondere Themen wie Beschäftigungssicherheit, Ausbildungsqualität, Einkommen und berufliche Perspektiven eine hohe Relevanz. Durch Ausbildung und Arbeit sind ihre zeitlichen Ressourcen für Formate der politischen Bildung oft begrenzt, bei unterschiedlichen Erfahrungen und Vorkenntnissen im Bereich politischer Bildung. Dies sollten Projekte, die diese Zielgruppen ansprechen möchten, berücksichtigen. Zielführend kann es sein, praxisnahe, alltags- und berufsbezogene Formate und Fragestellungen zu fokussieren. Anknüpfungspunkte an Branchen oder spezielle Lebenssituationen können hilfreich sein. Zugänge können hier z.B. über Kooperationen mit Kammern, Unternehmen, Gewerkschaften oder Verbänden geschaffen werden.

Zielgruppen: Alltagsbelastete und sozioökonomisch benachteiligte Menschen

Die fokussierten Zielgruppen haben zwar ein grundsätzliches Interesse an Politik, machen jedoch eher selten politische Selbstwirksamkeitserfahrungen, und es besteht Skepsis gegenüber Politik und politischen Institutionen. Erklärungsansätze können hier sein, dass die Zielgruppen im Alltag mehrfach belastet sind (bspw. durch Arbeit, Familie, Pflege), geringe (Zeit-)Ressourcen haben und/oder sich Sorgen über die Zukunft bzw. die eigene (finanzielle) Situation machen. Sie sind dadurch auch besonders vulnerabel bei Krisen und unvorhergesehenen Ereignissen. Daran können Projekte, die diese Zielgruppen in Besonderem ansprechen wollen, anknüpfen und beispielsweise niederschwellige Angebote im analogen und im digitalen Raum entwickeln und anbieten, die alltagsnah konzipiert sind. Zugang zu den Zielgruppen herstellen sowie Vertrauen aufbauen, ggf. über Brückenmenschen („Peers“) und/oder aufsuchende Formate, sind relevante Aspekte, die bei der Projektkonzeption mitbedacht werden sollten.

In den kommenden Wochen wird zudem der Aufruf für die Modellprojektausschreibung zur politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus veröffentlicht werden.

Für die Antragstellung im Rahmen dieser Modellprojektausschreibung wird ein gesondertes Antragsverfahren Anwendung finden. Entsprechende Informationen werden in der Rubrik Interner Link: „Förderausschreibungen“ veröffentlicht werden sowie in diesem Beitrag verlinkt werden.

Frist

Die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei der bpb ist ab sofort bis einschließlich 15. Oktober 2026 möglich. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01. März 2027, ein späterer Projektbeginn ist möglich.

Förderkonditionen

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die Maßnahmen umsetzen und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen im Bereich der politischen Bildung.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (Interner Link: ANBest-P) oder Allgemeinen Nebenbestimmung für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (Interner Link: ANBest-GK) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.

Nicht gefördert werden können insbesondere:

  • Maßnahmen, die bereits begonnen haben,

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen,

  • Maßnahmen und Projekte, die nicht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung entsprechen bzw. Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses nicht beachten,

  • Maßnahmen, die als Produktionsförderung einzustufen sind (d.h. bei denen die Erstellung von Produkten, z.B. Ausstellungen, Podcasts, Bücher/ Veröffentlichungen etc. im Vordergrund stehen, im Gegensatz zur ko-kreativen Gestaltung gemeinsam mit Teilnehmenden),

  • Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden,

  • Forschungsprojekte.

Die bpb ist an die sogenannte Jährlichkeit des Haushalts gebunden. Das bedeutet, dass Projekte in der Regel in ein und demselben Haushaltsjahr starten und enden sollten. Eine Förderung von mehrjährigen Projekten ist nur sehr eingeschränkt möglich und muss inhaltlich begründet sein.

Hinweis: Aus einem vollständigen und fristgerecht eingereichten Antrag kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden.

Informationsveranstaltungen

In den kommenden Wochen werden mind. zwei digitale Informationsveranstaltungen für an der Antragstellung interessierte Akteure angeboten. Der erste Termin wird am Mittwoch, 26.08., 10.00 bis 12.00 Uhr stattfinden. Weitere Termine werden zeitnah bekanntgegeben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Antragstellung im Rahmen dieser Infoveranstaltungen. Bitte melden Sie sich bei Interesse für die Infoveranstaltung am 26.08. bis zum 24.08., 16.30 Uhr Interner Link: hier an. Ihre Fragen stellen Sie gerne vorab im dafür vorgesehen Textfeld in der Anmeldemaske.

FAQ

Wie hoch ist die mögliche Förderung?

Die Höhe der Förderung ist projektabhängig und wird im Einzelfall geprüft.

Müssen Eigenmittel eingebracht werden?

Bei Zuwendungen gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die Förderung durch die bpb erfolgt damit immer nachrangig, sollten Eigenmittel oder Drittmittel des Antragstellenden nicht ausreichen und der Zweck ohne die staatliche Unterstützung nicht erreicht werden können. Antragstellende müssen daher prüfen, in welcher Höhe Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden können, und diese dann im Antrag auch mit einbringen. Eigenmittel können nur als Barmittel eingebracht werden. Eigene Leistungen (bspw. Bereitstellung eigener Räume oder eigenen Personals) zählen nicht als Eigenmittel und sind im Ausgaben- und Finanzierungsplan nicht aufzuführen. Eine nachträgliche Reduzierung von Eigenmitteln ist nicht möglich.

Kann Stammpersonal gefördert werden?

Ausgaben für Stammpersonal des Zuwendungsempfängers sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Der Zuwendungsempfänger muss Ausgaben für Stammpersonal grundsätzlich selbst tragen, da sie ohnehin anfallen.

Ausnahmen sind:

  • Ausgaben für Stammpersonal, wenn die Aufgaben der Haupttätigkeit an jemand anderen übertragen werden oder die Tätigkeit für das Projekt den Rahmen der Haupttätigkeit überschreitet („Aufstockung“ der bisherigen Stelle). Die Ausgaben für dieses Stammpersonal sind aber nur zuwendungsfähig, wenn durch das Übertragen der Tätigkeiten eine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht.

  • Ausgaben für Stammpersonal, welches bisher vollständig durch Projektmittel in anderen Projekten finanziert wird und nach Ende der dortigen Tätigkeit im hier beantragten Projekt weiterbeschäftigt werden soll.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind in der Regel rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Eine Antragstellung durch Einzelpersonen ist grundsätzlich möglich, wird jedoch nicht empfohlen.

Können mehrere Organisationen gemeinsam einen Antrag stellen?

Pro Projekt kann nur ein möglicher Zuwendungsempfänger benannt werden. Kooperationen mit weiteren Partnern sind möglich und sollten im Antrag dargestellt werden. Sollten im Rahmen der Zusammenarbeit Mittel durch den Kooperationspartner verausgabt werden müssen, ist eine Weiterleitung schriftlich bei der Zuwendungsgeberin zu beantragen.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag wird mit allen erforderlichen Anlagen per E-Mail an E-Mail Link: modellfoerderung@bpb.de eingereicht.

Muss der Antrag unterschrieben sein?

Ja. Sowohl das Antragsformular als auch der Ausgaben- und Finanzierungsplan müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein.

Bekomme ich eine Eingangsbestätigung für meinen Antrag?

Nein. Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Es wird empfohlen, eine Lesebestätigung zu nutzen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Ein vollständiger Antrag umfasst die folgenden Unterlagen:

Antragsformular (die Vorlage befindet sich Interner Link: hier zum Download, inklusive der nachfolgend aufgeführten Anlagen)

  • Projektbeschreibung/-planung

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan samt der dazugehörigen Berechnungsgrundlagen (die Vorlage befindet sich Interner Link: hier zum Download)

  • Rechtsform und aktueller Nachweis der Vertretungsverhältnisse (z. B. Vereinsregisterauszug, Handelsregisterauszug, Satzung, Geschäftsordnung)
    (nicht bei Einzelpersonen oder jur. Personen des öffentlichen Rechts)

  • aktueller Jahresabschluss oder Geschäftsbericht („aktuell“ bedeutet immer der Abschluss des zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres. Bei Einreichung im Oktober 2026 wird dies in der Regel der Abschluss per 31.12.2025 sein. Sollte dieser noch nicht fertig gestellt sein, so ist der vorherige Abschluss einzureichen)
    (nicht bei Einzelpersonen oder jur. Personen des öffentlichen Rechts)

  • Vollmacht des/der Unterzeichnenden, sofern diese/r nicht lt. Registerauszug zur Vertretung des/der Antragstellers/-in berechtigt ist

  • Wenn zutreffend: Formular der Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Welche Inhalte muss die Projektbeschreibung enthalten?

Hinweise dazu finden sich in der Interner Link: Checkliste für die Antragstellung.

Welche Informationen zu Kooperationen oder Partnerorganisationen werden erwartet?

Kooperationen sollten klar beschrieben werden, insbesondere:

  • Rollenverteilung

  • Zusammenarbeit und Mehrwert

  • ggf. Mittelweiterleitung, diese ist schriftlich bei der Zuwendungsgeberin zu beantragen.

Welche Berichtspflichten gibt es während und nach dem Projekt?

Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, bestehend aus:

  • Sachbericht

  • zahlenmäßigem Nachweis

Bei über- und mehrjährigen Projekten ist zusätzlich ein Zwischennachweis nach einem Jahreswechsel erforderlich. Bitte hierzu auch die Interner Link: Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)/ Interner Link: Allgemeinen Nebenbestimmung für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) beachten.

Schritte zur Modellförderung

  1. Projektidee entwickeln (besonderes Format, weitere innovative Elemente der politischen Bildung)

  2. Der Förderantrag ist mit dem Formular Interner Link: Antragsformular zu stellen. Das PDF-Dokument muss ausgedruckt und von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden.

    Der unterschriebene Antrag kann dann ab sofort mit allen erforderlichen Anlagen eingescannt per E-Mail an E-Mail Link: Modellfoerderung@bpb.de gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Nutzen Sie daher bitte die automatische Funktion der Lesebestätigung. An diese E-Mailadresse sind ausschließlich Anträge zu richten. Alle anderen Anfragen richten Sie bitte an die am Ende dieser Seite aufgeführten Kontaktdaten vom Bürgerservice. Die o. g. Frist ist ebenfalls zu beachten.

    Hinweis: Teil der Anlage zu Ihrem Antrag ist zwingend ein Ausgaben- und Finanzierungsplan. Nutzen Sie zur Erstellung künftig bitte folgende Interner Link: Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplanes. Achten Sie bitte darauf, dass alle Felder lesbar und mit Berechnungsgrundlagen versehen sind, wenn dieser ausgedruckt wird. Dieser ist an beiden Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben und eingescannt als PDF-Dokument dem Antragsformular anzufügen. Bitte fügen Sie zusätzlich auch eine Version als offene Exceldatei Ihrem Antrag an.

  3. Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen sowohl inhaltlich (in den Referaten) wie auch nach zuwendungsrechtlichen Kriterien (vom Zuwendungsservice) geprüft.

  4. Rückmeldung: Wird das Projekt befürwortet, wird der Zuwendungsbescheid erstellt.

  5. Das Projekt wird durchgeführt.

  6. Nach Projektabschluss muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus dem zahlenmäßigen Nachweis, der Belegliste und dem Sachbericht (inkl. Fotos und Erkenntnisse aus dem Projekt) an die bpb geschickt werden.

Checkliste für die Antragstellung

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars und der Erstellung der Projektbeschreibung/-planung folgende Checkliste für die Antragsstellung:

Hinweis: Für die Erstellung der Projektbeschreibung/-planung gibt es keine formalen Vorgaben hinsichtlich bspw. der Schriftart oder Schriftgröße.

Hinweise zur Mitteilungspflicht und Einreichung von Änderungsanträgen ab 01.05.2024

Die Nr. 5 der ANBest-P umfasst eine Mitteilungspflicht für Zuwendungsempfänger. Grundsätzlich sind demnach alle wesentlichen Veränderungen im Projekt frühzeitig und im Rahmen des Bewilligungszeitraumes einzureichen und anzuzeigen.

Ab dem 1.5.2024 wird die Möglichkeit, Anträge nachträglich nachzubessern und abzuändern, grundsätzlich beschränkt; gleiches gilt für Verlängerungen von Projekten in das nächste Haushaltsjahr (über den 31.12. hinaus). Änderungsanträge können nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass Änderungen unvorhersehbar waren, also nicht planbar und nicht aus einem Planungsfehler resultieren.

Wenn sich die Zuwendung oder die zuwendungsfähigen Ausgaben verändern, neue Positionen im Ausgaben- und Finanzierungsplan hinzutreten, sich der Einzelansatz oder die Laufzeit ändert oder sich inhaltliche Veränderungen ergeben, teilen Sie diese Änderungen der verantwortlichen Person in der bpb mit, die Ihr Projekt inhaltlich betreut, und reichen in Rücksprache mit dieser ggf. einen Änderungsantrag ein. In diesem muss begründet werden, warum die Änderungen unvorhersehbar waren. Hinweis: Entgegen Nr. 1.2 ANBest-P definiert die Bundeszentrale für politische Bildung den Einzelansatz mit dem Jahresansatz des Ausgaben- und Finanzierungsplans.

Richten Sie den Änderungsantrag bitte an die in Ihrem Bescheid aufgeführte E-Mailadresse des Zuwendungsservices. Diesem ist ein angepasster Ausgaben- und Finanzierungsplan anzufügen, falls notwendig. Machen Sie die Veränderungen gerne kenntlich, indem Sie diese Änderungen in Rot erfassen. Nutzen Sie hierfür die beigefügte Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplans.

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung eines Änderungsantrages. Demnach darf nicht von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden, wenn noch keine Rückmeldung zu einem Antrag vorliegt.

Unterlagen für Modellförderungen

Unterlagen für Zuwendungsempfänger, die bereits einen bpb-Zuwendungsbescheid erhalten haben:

Zum Formular ANBest-GK:
Für Zuwendungsempfänger, bei denen es sich um Gebietskörperschaften wie z.B. Gemeinden und Kommunen handelt.

Zur Unterschwellenvergabeordnung – UVgO:
Nach Ziffer 3.1, 2. Spiegelstrich ANBest-P ist bei der Vergabe von Aufträgen die Unterschwellenvergabeordnung – UVgO (Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)) anzuwenden, wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100.000,00 € beträgt.

Hinweise zur Erstellung des Sachberichts

Bitte beachten Sie bei der Erstellung des Sachberichts für den Verwendungsnachweis folgende Leitfragen:

Kontakt

Der Interner Link: Bürgerservice der bpb (E-Mail Link: info@bpb.de) steht gerne für erste Informationen zur Seite und vermittelt einen Kontakt zu den entsprechenden Referaten.

Fussnoten

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