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Ab 2021: CO2-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe | Hintergrund aktuell | bpb.de

Ab 2021: CO2-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe

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Ab Jahresbeginn wird in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die in den Bereichen Wärme und Verkehr durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen, müssen ab 2021 entsprechende Emissionsrechte erwerben. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ebenfalls mit höheren Preisen rechnen, sollen aber an anderer Stelle entlastet werden.

Im Januar 2021 wird es eine Bepreisung für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) in den Bereichen Wärme und Verkehr geben. (© picture-alliance, Daniel Kubirski)

Im Januar 2021 wird erstmals eine Bepreisung für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) in den Bereichen Wärme und Verkehr eingeführt. Für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wird zunächst ein Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 angesetzt, die bei Verbrennung des jeweiligen Heiz- bzw. Kraftstoffs freigesetzt wird. Unternehmen, die diese fossilen Energieträger auf den Markt bringen, müssen ab Jahresbeginn entsprechende Emissionszertifikate erwerben. Umgerechnet bedeutet das eine Erhöhung von sieben Cent pro Liter Benzin und acht Cent pro Liter Diesel.

Der CO2-Preis ist Teil des so genannten Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Dieses sieht ab 2021 die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems vor, das den europäischen Emissionshandel ergänzen soll.

Klimaschutzprogramm 2030

Das nationale Externer Link: Klimaschutzprogramm 2030 wurde am 9. Oktober 2020 beschlossen, nachdem die Bundesregierung am 20. September entsprechende Eckpunkte für ein solches Programm vorgestellt hatte. Seine wichtigsten Bestandteile sind der nationale Emissionshandel für Verkehr und Wärme sowie das erste Externer Link: Bundes-Klimaschutzgesetz. Letzteres trat am 18. Dezember in Kraft und legt verbindliche Externer Link: Klimaziele für Deutschland fest. So sollen die Treibhausgasemissionen der Bunderepublik bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden, bis 2050 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, legt es gesetzlich Minderungsziele für alle Sektoren wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft fest, die jährlich kontrolliert und ggf. nachgebessert werden. Die genauen Emissionsdaten der einzelnen Sektoren sollen jährlich durch das Umweltbundesamt ermittelt und im März des Folgejahres veröffentlicht werden. Zudem soll die Bundesverwaltung bereits bis 2030 klimaneutral werden.

Europäischer und nationaler Emissionshandel

Der Interner Link: Europäischen Emissionshandel wurde 2005 eingeführt und gilt für die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und seit 2012 auf für den innereuropäischen Luftverkehr. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Großanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, Luftfahrzeugbetreiber sowie energieintensive Industrieanlagen wie Stahlwerke oder Raffinerien. Für den durch sie verursachten Kohlendioxid-Ausstoß müssen die entsprechenden EU-Unternehmen seitdem Emissionsberechtigungen kaufen. In Deutschland sind derzeit rund 2.000 Anlagen in das Europäische Emissionshandelssystem eingebunden.

In Deutschland sollen gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetzes – BEHG ab Jahresbeginn die Bereiche Wärme und Verkehr durch einen nationalen Emissionshandel erfasst werden. Zum Kauf von Zertifikaten sind jedoch nicht einzelne Haushalte verpflichtet, sondern Firmen, die in Deutschland fossile Brennstoffe verkaufen: zum Beispiel Mineralölfirmen oder Gasunternehmen. Sie müssen ab Jahresbeginn Zertifikate für die Emissionen erwerben, die verursacht werden, wenn diese Brennstoffe zu einem späteren Zeitpunkt verbrannt werden.

Marktpreise ab 2026

Während der Einführungsphase (2021-2025) werden die Preise für Emissionszertifikate staatlich festgelegt. Der Preis für eine Tonne CO2 wird 2021 bei 25 Euro liegen und bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen. 2026 sollen die Zertifikate erstmals in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro versteigert werden.

Anschließend sollen die Zertifikate voraussichtlich frei am Markt gehandelt werden, die Preise bestimmen sich dann durch Angebot und Nachfrage. Die Gesamtmenge der Zertifikate und damit die maximale Menge an Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr soll entsprechend der Klimaziele begrenzt werden.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit einem niedrigeren CO2-Preis von 10 Euro beginnen, der bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne steigen sollte. Bundestag und Bundesrat einigten sich im Interner Link: Vermittlungsausschuss Ende Dezember 2019 jedoch auf eine Erhöhung. Die Änderung trat am 10. November 2020 in Kraft.

Privathaushalte sollen entlastet werden

Die CO2-Bepreisung wird ab 2021 auch zu höheren Verbraucherpreisen für Heiz- und Kraftfahrstoffe führen, da die Mehrkosten an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben werden. Hierdurch sollen Anreize entstehen, klimafreundlichere Alternativen, wie Wärmepumpen, Elektromobilität und erneuerbare Energie zu nutzen und Energie aus fossilen Energieträgern zu sparen.

Um die gestiegenen Kosten auszugleichen, sollen die Einnahmen aus dem Emissionshandel zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten genutzt werden. So soll bereits ab 2021 die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – die EEG-Umlage – gesenkt werden, wodurch Stromkosten künftig sinken. Um ansteigende Kraftstoffpreise auszugleichen, soll ab 2024 die Interner Link: Pendlerpauschale erhöht werden. Dadurch sollen vor allem Menschen entlastet werden, die strukturell stärker auf Mobilität angewiesen sind – zum Beispiel auf dem Land.

Kritik von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden

Viele Umweltverbände und Klimaexpertinnen und- experten halten die beschlossene Höhe des CO2-Preises für zu niedrig. Die High-Level Commission on Carbon Prices empfahl bereits 2017 einen Einstiegspreis von 40 bis 80 Dollar pro Tonne für das Jahr 2020, um die Klimaerwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Das Umweltbundesamt schlug in einem Gutachten vor, den Preis pro Tonne CO2-Emissionen auf 180 Euro anzusetzen. Ein 2019 veröffentlichtes Sondergutachten des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) empfahl, bei festen CO2-Preisen mit 50 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2020 zu starten, um dann schrittweise auf 130 Euro im Jahr 2030 zu steigen. Bei einem Emissionshandelssystem könnte der Mindestpreis bei 35 Euro im Jahr 2020 beginnen und dann auf 70 Euro in 2030 steigen. Für eine Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius müsste der CO2-Preis laut Einschätzungen des PIK noch deutlich höher liegen.

Die Industrie kritisierte indes, dass steigende Energiepreise zu einem Nachteil für den Industriestandort Deutschland werden könnten. Zudem wird befürchtet, dass Unternehmen die bereits jetzt durch industrielle Großanlagen vom Europäischen Emissionshandel erfasst sind, zunächst einer Doppelbelastung ausgesetzt werden – auch wenn die Kosten aus der nationalen CO2-Bepreisung in diesem Fall später erstattet werden können.

Härten könnte der CO2-Preis für Mieterinnen und Mieter nach sich ziehen, die keinen Einfluss auf die Heiztechnik in dem von ihnen bewohnten Gebäude haben. Nach aktuellem Recht können Vermieter und Vermieterinnen die Mehrkosten durch die CO2-Preise komplett über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Daher fordern der Deutsche Mieterbund und die Deutsche Umwelthilfe, dass der ab 2021 geltende CO2-Preis für Heizungen von den Vermietern und Vermieterinnen getragen wird. Für Wohngeldempfängerinnen und -empfänger wurde bereits im April 2020 eine Entlastung bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung beschlossen.

Verschiedene Modelle der CO2-Bepreisung

Grundsätzlich wird seit geraumer Zeit über Interner Link: zwei Modelle der Bepreisung von Kohlendioxid diskutiert: eine Verteuerung des CO2-Verbrauchs durch Emissionshandel oder eine CO2-Steuer.

Emissionshandel

Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument. Unternehmen dürfen in diesem System nur so viel Kohlendioxid ausstoßen, wie es Zertifikate auf dem Markt gibt. Der Preis für ein Zertifikat bildet sich über Auktionen und den Handel zwischen den Teilnehmenden. Eine Herausforderung dieses Instruments ist unter anderem, die Menge der Zertifikate angemessen festzulegen. Werden zu viele Zertifikate vergeben, bleibt das Instrument wirkungslos, werden sie zu knapp bemessen, kann sich das negativ auf die Wirtschaft und private Haushalte auswirken. Handelt es sich um einen nationalen Emissionshandel, kann die Regierung eine Obergrenze für den maximal zulässigen Ausstoß an Treibhausgasen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen.

CO2-Steuer

Bei einer CO2-Steuer legt die Politik einen festen Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2 fest. Durch die höheren Kosten werden Anreize gesetzt, CO2-intensives Verhalten nach und nach zu reduzieren. Im Gegensatz zum Emissionshandel wird der Gesamtausstoß von CO2 jedoch nicht begrenzt. So lange Unternehmen und Privatpersonen bereit sind, steigende Preise in Kauf zu nehmen, könnte auch der CO2-Ausstoß steigen. Wie hoch eine CO2-Steuer sein muss, um die gewünschten Minderungsziele zu erreichen, ist vorab schwer zu bestimmen. Um die Maßnahme sozialverträglicher zu gestalten, können die Einnahmen aus der Steuer an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden, beispielsweise über eine Senkung der Einkommensteuer. Ob finanzielle Belastung und Entlastung auf diesem Weg im Gleichgewicht bleiben, ist jedoch individuell verschieden.

Beide Modelle zielen darauf ab, dass der Ausstoß an Treibhausgasen zunächst dort gesenkt wird, wo volkswirtschaftlich die geringsten Kosten entstehen.

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Fussnoten

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