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Drei Fragen an Lena Schraut

Lena Schraut

/ 4 Minuten zu lesen

"Wir haben überwachte Städte", bilanziert Lena Schraut, Presseprecherin der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg. Verhaltensnormierende Effekte aber, so die Erfahrung mit der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburger Städten, sind nicht zu beobachten.

bpb: Im Bundesland Brandenburg ist seit dem Jahr 2000 die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze erlaubt, seit Ende 2001 werden in einigen Städten, u. a. in Potsdam, Bahnhofsvorplätze überwacht. Welches Fazit ziehen Sie aus dem zunächst als Modellversuch gestarteten Projekt?

Lena Schraut: Der Einführung der Videoüberwachung war eine lange, kontrovers geführte Diskussion vorausgegangen, in der der brandenburgische Datenschutzbeauftragte sich insbesondere aus zwei Gründen prinzipiell gegen die Schaffung einer solchen Befugnis ausgesprochen hatte. Zum einen wird so das Grundrecht aller Menschen eingeschränkt, sich grundsätzlich ohne staatliche Überwachung in der Öffentlichkeit zu bewegen. Die Videoüberwachung im öffentlichen Bereich erfasst überwiegend rechtstreue Bürger und Bürgerinnen, obwohl sie durch ihr Verhalten keinen Anlass für eine staatliche Überwachung geben. Das Recht des Einzelnen, dann auch vom Staat "in Ruhe gelassen zu werden", das schon im Vorläufer aller Polizeigesetze, dem Preußischen Landrecht postuliert wurde, wird durch solche Maßnahmen immer weiter ausgehöhlt. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der unbescholtene Bürger um des Popanzes der – womöglich sogar nur gefühlten ― "Inneren Sicherheit" willen Eingriffe in seine Rechte hinnehmen muss. Also schon dann, wenn noch gar keine konkrete Gefahr droht.

Zum anderen war klar, dass das Kriminalitätsaufkommen an den seinerzeit ausgewählten und heute noch mittels Videokamera überwachten Orten weder damals noch heute eine Videoüberwachung rechtfertigt. Die Fallzahlen waren und sind, wie überall in Brandenburg, rückläufig und die Delikte waren und sind allenfalls der mittleren Kriminalität zuzurechnen.

Die schließlich in das Brandenburgische Polizeigesetz aufgenommene Vorschrift zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze entsprach allerdings den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Regelung einer solchen Befugnis. Die Ende 2006 verabschiedete Novellierung der Vorschrift, mit der nicht nur die Beobachtung durch die Kamera, sondern auch die ständige Aufzeichnung der Beobachtungen zugelassen wird, ist nicht mehr so datenschutzfreundlich. Sie ist aber wegen den weiteren Regelungen zum Umgang mit den Aufzeichnungen noch hinnehmbar.

Die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Berichte über die Auswirkungen der Videoüberwachung und die Evaluierung des gesamten Projekts nach Abschluss der sechsjährigen Erprobungsphase haben keine Erkenntnisse darüber vermittelt, ob und ggf. inwieweit die Sicherheitslage in Brandenburg durch die Videoüberwachungsmaßnahmen an den vier Standorten beeinflusst worden ist. Ihnen waren allerdings auch keine Anhaltspunkte für die von Datenschützern und Bürgerrechtlern befürchteten negativen Auswirkungen auf das Verhalten der Bürger in der Öffentlichkeit im Hinblick auf einen von der Überwachung ausgehenden Anpassungsdruck zur Gesellschaftskonformität zu entnehmen.

Als Fazit stellen wir fest, dass die Ergebnisse der Videoüberwachung, soweit überhaupt fassbar, unsere Skepsis, inwieweit solche Maßnahmen in Brandenburg erforderlich sind, nicht verringert oder gar aufgehoben hat. Sie scheinen aber auch keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Leben zu haben. Wir haben somit videoüberwachte Städte. Die damit auch zwangsläufig videoüberwachte Gesellschaft reagiert nicht, sie bleibt davon unberührt.

bpb: Die Verbreitung präventiver, verdachtsunabhängiger staatlicher Kontrollmaßnahmen findet Unterstützung in der Behauptung, nur der verberge sich, der etwas zu verbergen habe. Wie erklären Sie sich die Akzeptanz dieses Denkmusters?

Lena Schraut: Jeden Tag wird eine neue, schon eingetretene oder in Bälde eintretende Katastrophe angekündigt. Angesichts von Klima-, Überalterungs-, und Globalisierungskatastrophen fällt die Warnung vor dem Verlust der Privatheit, vor den Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte und was der in meiner Branche üblichen Warnungen mehr sind, nicht mehr sonderlich ins Gewicht. Der Bürger vertraut darauf, dass es schon nicht so schlimm kommen wird ― und hat Recht damit! Ich halte das im Übrigen nicht für Akzeptanz, sondern für ein Hinnehmen, das andauert, solange die Kontrollmaßnahmen keine Auswirkungen auf das Alltagsleben haben. Die Anzahl der Eingaben bei den Datenschutzbeauftragten zeigt, dass staatliche Kontrollen dann nicht mehr unwidersprochen hingenommen werden, wenn sie in die eigene Lebensgestaltung eingreifen.

bpb: In Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit: Welche Ansätze, Möglichkeiten oder Handlungsstrategien sehen Sie, Bürgerinnen und Bürger für ein Recht auf Privatheit und damit auch für die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten zu sensibilisieren?

Lena Schraut: Die Datenschutzbeauftragten tun dies, indem sie ihren gesetzlich zugeschriebenen Aufgaben nachgehen und dazu ihre Prüf- und Veröffentlichungskompetenz nutzen. Als Behörde sind sie ein Teil der staatlichen Verwaltung. Es hieße ihre Rolle missverstehen, wenn sie selbst oder die Öffentlichkeit erwarteten, sie kreierten gesellschaftliche "Bewegungen" wie zum Beispiel die Bewegung gegen die Volkszählungen in den 1980er Jahren, führten sie an oder könnten in ihnen auch nur vertreten sein. Solche Erwartungen sind ungefähr so realistisch wie die im selben Zeitraum endemischen Ansinnen, der Staat müsste "revolutionäre" Jugend- oder sonstige Zentren finanzieren.

Fussnoten

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Lena Schraut ist Pressesprecherin der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg. Sie arbeitet seit Existenzbeginn des Datenschutzes in Brandenburg in der brandenburgischen Datenschutzbehörde als Zuständige für die Sachgebiete Polizei, Ausländer, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft.