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Die Regierung

Klaus Ziemer

/ 3 Minuten zu lesen

1997 wird Jerzy Buzek Premierminister einer Koalitionsregierung. Er ist der einzige Regierungschef, der eine komplette Wahlperiode im Amt war. Zuvor hat Polen ebensoviele Regierungschefs wie Jahre zwischen 1989 und 1997 liegen.

Vor den Augen des Präsidenten Aleksander Kwasniewski (links im Bild) legt der neue Regierungschef Jerzy Buzek (rechts) 1997 seinen Amtseid ab. (© AP)

Die Tatsache, dass zwischen 1989 und 1997 acht Regierungschefs verschlissen wurden, führte bei der Verfassungsgebung 1997 zu "institutionellem Lernen". Das konstruktive Misstrauensvotum, das in der "Kleinen Verfassung" von 1992 als Möglichkeit eingeführt worden war, einen Regierungschef abzulösen, erwies sich als untauglich, da weiterhin auch das "einfache" Misstrauensvotum galt. Es wurde daher mit der Verfassung von 1997 zur alleinigen Möglichkeit, den Premierminister zu stürzen. Dabei müssen zwischen Antragstellung und Abstimmung sieben Tage liegen. Den Antrag können 46 Abgeordnete (10 %) stellen. Zu seiner Annahme ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Sejm erforderlich. Das entspricht – anders als nach Neuwahlen oder dem Rücktritt der bisherigen Regierung – der "Kanzlermehrheit" in der Bundesrepublik. Im Falle des 460 Mitglieder zählenden Sejm sind das 231 Stimmen.

Jerzy Buzek, nach den Parlamentswahlen von 1997 Premierminister einer Koalitionsregierung aus AWS und UW, stand bisher als einziger Regierungschef eine volle Wahlperiode durch, obwohl er nach dem Ausscheiden der UW aus der Regierung 2000 das letzte Amtsjahr als Chef einer Minderheitsregierung fungierte. Auch Marek Belka konnte nach dem Rücktritt der Regierung von Leszek Miller (SLD) 2004 mehr als ein Jahr als Ministerpräsident einer Minderheitsregierung amtieren. In beiden Fällen hätte sich mit Sicherheit eine negative Mehrheit zum Sturz des Regierungschefs gefunden. Da sich angesichts der Zersplitterung und Polarisierung innerhalb des Sejm aber keine Mehrheit für ein konstruktives Misstrauensvotum fand, überstanden beide die Zeit bis zu regulären Neuwahlen.

Ministerpräsidenten seit 1989

Tadeusz Mazowiecki (DU) 08/1989 - 01/1991
Jan Krzysztof Bielecki (KLD) 01/1991 - 12/1991
Jan Olszewski (PC) 12/1991 - 06/1992
Waldemar Pawlak (PSL) 06/1992 - 07/1992
Hanna Suchoka (DU) 07/1992 - 10/1993
Waldemar Pawlak (PSL) 10/1993 - 03/1995
Jósef Oleksy (SLD) 03/1995 - 01/1996
Wlodzimierz Cimoszewicz (SLD) 02/1996 - 10/1997
Jerzy Buzek (AWS) 10/1997 - 10/2001
Leszek Miller (SLD) 10/2001 - 05/2004
Marek Belka (parteilos) 05/2004 - 10/2005
Kazimierz Marcinkiewicz (PiS) 10/2005 - 07/2006
Jaroslaw Kaczynski (PiS) 07/2006 - 11/2007
Donald Tusk (PO) seit 11/2007

Die institutionelle Stärkung der Regierung durch die neue Verfassung ging jedoch nicht so weit, dass – wie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – nur der Regierungschef vom Parlament gestürzt werden kann. Vielmehr kann das Parlament auch weiterhin einzelne Minister absetzen, allerdings wie den Regierungschef nur mit mindestens 231 Stimmen. Dies wurde in den vergangenen zehn Jahren mehrfach versucht und brachte eine entsprechend turbulente Atmosphäre mit sich. Das eigentliche Ziel, der Sturz eines Ministers, wurde jedoch in keinem Fall erreicht. Vielmehr führt entweder die Entscheidung des Regierungschefs zur Entlassung eines Ministers durch den Staatspräsidenten oder dieser Entscheidung liegt eine Absprache unter den Koalitionsparteien zugrunde.

Nach der Verfassung können auch stellvertretende Vorsitzende des Ministerrats berufen werden. In der Volksrepublik oblag einem Vizepremier in der Regel die Koordinierung mehrerer Wirtschaftsressorts. Nach 1989 sollte durch die Ernennung eines Vizepremiers die besondere Bedeutung dieses Politikers zum Beispiel als Parteichef der anderen Koalitionspartei(en) hervorgehoben werden. Geradezu eine Fülle an Vizepremiers gab es in der Regierung von Jarosław Kaczyński (2006–2007). Einen solchen Posten erhielten die Parteivorsitzenden Andrzej Lepper (Samoobrona) und Roman Giertych (LPR). Dass Finanzministerin Zyta Gilowska ebenfalls stellvertretende Ministerpräsidentin wurde, sollte ihren Rang innerhalb der Ministerien im Finanz- und Wirtschaftsbereich unterstreichen, während der Minister ohne Geschäftsbereich, Przemysław Gosiewski, als Vizepremier den Vorsitz im Ständigen Komitees des Ministerrats führte und damit die Arbeit des Kabinetts koordinieren und die Tätigkeit der einzelnen Ressorts kontrollieren sollte.

Unter Ministerpräsident Cimoszewicz wurden durch zwei Gesetze von 1996 und 1997 32 in den Kompetenzbereich der Regierung fallende Aufgabenbereiche definiert. Die Zuordnung zu den einzelnen Ministerien ist Sache des Premierministers (bzw. ggf. Gegenstand von Koalitionsverhandlungen). Die Zahl der Ministerien, die schon bei 25 gelegen hatte, wurde so zunächst auf 17 reduziert. Im Sommer 2007 lag sie bei 20, wobei die Regierung zusätzlich einen stellvertretenden Ministerpräsidenten und einen Minister ohne Geschäftsbereich umfasste. Unter Ministerpräsident Donald Tusk umfasst der Ministerrat 18 Mitglieder.

Auch nach der 1999 erfolgten Verwaltungsreform, die zu einer gewissen Dezentralisierung führte, übt der Premierminister die Aufsicht über die territoriale Selbstverwaltung aus. Repräsentant des Ministerrats in den Woiwodschaften ist der Woiwode, welcher von der Regierung ebenso ernannt und entlassen wird wie seine Stellvertreter.

Quellen / Literatur

Auszug aus: Klaus Ziemer, "Die politische Ordnung", in: Externer Link: "Länderbericht Polen", hrsg. von Dieter Bingen und Krysztof Ruchniewicz (Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung Bd. 735), Bonn 2009.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Gesetz vom 8.8.2006 über die Organisation und die Arbeitsweise des Ministerrats sowie über den Tätigkeitsbereich der Minister, Dz.U. Nr. 106, Pos. 492 mit späteren Änderungen.

  2. Gesetz vom 4.9.1997 über die Tätigkeit der Regierungsverwaltung, Dz.U. 141, Pos. 943.

Weitere Inhalte

Prof. Klaus Ziemer lehrt an der Universität Trier Politikwissenschaft und Neuere und Osteuropäische Geschichte. Von 1998-2008 war er Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Warschau.