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Analyse: Russlands Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ und die Gewalt gegen LGBTQ-Personen | Russland-Analysen | bpb.de

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Analyse: Russlands Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ und die Gewalt gegen LGBTQ-Personen Russland-Analysen Nr. 440

Sergei Katsuba

/ 9 Minuten zu lesen

Die Gesetze in Russland beschränken die Rechte von LGBTQ-Personen und begünstigen Ungleichheit, Homophobie sowie Gewalt gegen sie.

Gedenkaktion für die ermordete LGBT-Aktivistin Yelena Grigoryeva in St. Petersburg. (23.07.2019) (© picture-alliance, EPA-EFE | ANATOLY MALTSEV)

Zusammenfassung

Der Beitrag untersucht die gesellschaftlichen Folgen des Gesetzes gegen „Propaganda für Homosexualität“, insbesondere auf das Niveau der Gewalt gegen LGBTQ-Personen. Für den Zeitraum von 2010 bis 2020 hat unsere Forschungsgruppe 1.056 Hassverbrechen gegen 853 Personen festgestellt, die in 365 Fällen tödlich endeten. Die Anzahl solcher Verbrechen ist nach der Verabschiedung des Gesetzes 2013 dreifach höher als in der Zeit davor.

Einführung

Die Anzahl der Hassverbrechen gegen LGBTQ-Personen in Russland ist seit über einem Jahrzehnt gestiegen, Jahr für Jahr. Ein zentraler Aspekt sind hierbei diskriminierende Gesetze, unter anderem das Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“. In unserem Forschungsprojekt „A decade of violence: monitoring anti-LGBTQ hate crimes in Russia“, das am University College Dublin angesiedelt ist, haben wir eine Methode entwickelt, um LGBTQ-Hassverbrechen in den offen zugänglichen Datenbanken zu Gerichtsentscheiden in Russland zu ermitteln. Durch den Einsatz dieser Methoden konnten wir eine Datenbank dieser Verbrechen zusammenstellen. Unsere Daten zeigen, dass homophobe Gewalt nach der Verabschiedung des Gesetzes gegen „Propaganda für Homosexualität“ zugenommen hat. Für den Zeitraum von 2010 bis 2020 hat die Studie 1.056 Hassverbrechen gegen 853 Personen feststellen können, von denen 365 tödlich endeten. Dabei beträgt die Anzahl der Verbrechen nach Verabschiedung des Gesetzes gegen „Propaganda für Homosexualität“ das Dreifache im Vergleich zu der Zeit davor. Neben dieser quantitativen Veränderung erfolgte auch ein qualitativer Wandel bei Straftaten gegen LGBTQ-Personen. Diese sind nach Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2013 stärker mit Gewalt verbunden gewesen. Zudem gab es mehr Straftaten, die mit Vorsatz oder durch eine Gruppe von Tätern begangen wurden. Sowohl die quantitative als auch die qualitative Steigerung bei Straftaten gegen LGBTQ-Personen in Russland lassen sich auf das Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ zurückführen.

Die Straftaten in unserer Datenbank, so zahlreich sie auch sein mögen, sind gleichwohl nur die Spitze des Eisbergs homophober Gewalt in Russland. In unserer Analyse haben wir nur jene Verbrechen berücksichtigt, die vor Gericht gelandet sind. Nach Angaben des „Russian LGBT Network“ spiegeln diese Fälle lediglich zwischen zwei und sieben Prozent der Hassverbrechen wider. Die meisten Fälle, die unsere Forschungsgruppe feststellen konnte, wurden weder von den Medien aufgegriffen, noch durch NGOs dokumentiert. Es findet kein Monitoring dieser Verbrechen durch die russische Regierung statt. Stattdessen gibt sie Statements folgender Art ab: „Bei uns gibt es solche Personen nicht; bei uns gibt es keine Schwulen. Man kann nicht jemanden umbringen, den es gar nicht gibt.“ Ziel der Studie war es, dies zu widerlegen. Zu diesem Zweck untersuchten wir sämtliche Strafverfahren, die öffentlich zugänglich waren, und legten unsere Definition von Hassverbrechen an, um dort Hassverbrechen identifizieren zu können, die sich gegen LGBTQ-Personen richteten.

Definitionen für Hassverbrechen und vorurteilsbasierte Motive

Was ist ein Hassverbrechen? Gemäß der Definition, die das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR/ODIHR) der OSZE vorgelegt hat, gehören hierzu Straftaten, die aus vorurteilsbasierten Motiven begangen werden und sich dabei gegen eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe richten (aufgrund der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Sprache, der sexuellen Orientierung usw.). Straftaten dieser Art richten sich für gewöhnlich nicht gegen eine bestimmte Person, sondern gegen eine Gruppe als Ganzes: Die Opfer sind da im Grunde austauschbar.

Der zentrale Ansatz besteht hier im vorurteilsbasierten Motiv. Das kann sich auf unterschiedliche Weise manifestieren. Zum besseren Verständnis zwei Beispiele: Beim ersten wählt ein*e Täter*in sein/ihr Opfer aufgrund seiner feindseligen Gefühle gegen die gesellschaftliche Gruppe aus, zu der das Opfer gehört. In diesem Fall manifestieren die Täter*innen auf eine bestimmte Weise ihren Hass. So hat etwa der einschlägig bekannte Maksim Marzinkewitsch (Pseudonym: „Tesak“), dessen Anhänger serienweise für Angriffe auf LGBTQ-Personen in Russland verantwortlich sind, offen die Motive für sein Handeln verkündet, nämlich die Ablehnung von Homosexualität. „Tesak“ schrieb in seinem Buch „Restrukt“, dass er sich bei allen seinen Aktionen „auf die Gesetze der Natur“ stütze, und er deshalb „keine Toleranz für Homosexuelle“ zulasse und diese hasse „wie alle anderen Sünden“. Bei allen nachfolgenden Verbrechen, die Tesak und seine Anhänger verübten, war dieses Motiv deutlich zu erkennen. Das ODIHR bezeichnet dieses Muster von Hassverbrechen als „hostility model“ (dt.: „Feindseligkeitsmodell“). Es impliziert eine hinreichend belegte negative Einstellung des*r Täters*in gegenüber der betreffenden Gruppe. In der übergroßen Mehrheit der Fälle wird dieses Motiv anhand des Handelns oder von Worten der Täter*innen selbst deutlich, etwa durch Auszüge aus Gerichtsakten, die das belegen:

„Im Sommer 2014 traf sich der Täter mit Rudenko, der ihn um Hilfe bat. Er sagte, dass es einen schwulen Mann in der Gegend gibt, und dass er den bestrafen will.“ (Verfahren Nr. 1-11/2021, Stadtgericht Workuta).

Im anderen Fall sind die Täter*innen der gesellschaftlichen Gruppe gegenüber indifferent, weil sie Verbrechen begehen, bei denen das Opfer für den/die Täter*in lediglich ein „bequemes Ziel“ darstellt. Zum Beispiel lassen sich viele, die in Russland Raubüberfälle und Angriffe gegen LGBTQ-Personen begehen, vorwiegend von pragmatischen Gründen leiten, weil es unwahrscheinlich ist, dass sich die Opfer anschließend an die Polizei wenden. Das würde schließlich bedeuten, dass sie ihre sexuelle Orientierung offenbaren müssten. Ungeachtet des Fehlens eines manifestierten Hasses haben wir es aber auch hier mit Hassverbrechen zu tun, da ein sehr wichtigstes Merkmal der Tat ja in dem Motiv besteht, das Vorurteilen gegen eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe entspringt. Das ODIHR bezeichnet diese Art des Hassverbrechens als „diskriminierendes Selektionsmodell“, das impliziert, dass das Opfer „wegen“ oder „aufgrund“ seiner angenommenen Zugehörigkeit zu einer Gruppe ausgewählt wird. Dabei kann beim/bei der Täter*in selbst das Merkmal der Feindseligkeit oder des Hasses durchaus fehlen. Betrachten wir folgendes Beispiel aus den Unterlagen eines Gerichtsurteils, das die diskriminierende Auswahl des Opfers beschreibt.

„Der Angeklagte M. plädierte auf schuldig und sagte aus, dass er K. im Jahr 2010 getroffen hat. […] M. war in finanziellen Schwierigkeiten, von denen K. wusste, und letzterer schlug vor, Personen nicht traditioneller sexueller Orientierung auszurauben, die im Internet zu finden wären, worin M. einwilligte.“ (Verfahren Nr. 2-7/2014, Stadtgericht Moskau)

Auswirkungen von Diskriminierung auf der Ebene von Hassverbrechen

Aus welchen Gründen kann das Niveau von Hassverbrechen in einer Gesellschaft steigen? Einer der Faktoren sind diskriminierende Gesetze. Sie beschneiden die Rechte einer markant erkennbaren gesellschaftlichen Gruppe und erzeugen dadurch Ungleichheit. Eine solche Situation kann gefährlich werden: Sozialwissenschaftler*innen sind sich einig, dass diskriminierende Gesetze das Risiko von Gewalt gegen die diskriminierte Gruppe erhöhen.

Das Jahr 2023 sah einen traurigen Jahrestag, nämlich das Jahrzehnt, das seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen „Propaganda für Homosexualität“ vergangen ist. Das Gesetz wurde im Juni 2013 in der Staatsduma verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet und trat mit seiner Veröffentlichung im Juli 2013 in Kraft. Es beinhaltete Änderungen im Gesetzbuch über Ordnungsvergehen, durch die „Propaganda nicht traditioneller sexueller Beziehungen gegenüber Kindern“ unter Strafe gestellt wurde. Die Definition dieser „Propaganda“ ist sehr vage und lässt viel Spielraum für die Polizei und für Richter*innen. Das einzige in der Rechtsprechung erkennbare Muster besteht darin, dass jeder positiven oder neutralen LGBTQ-bezogenen Äußerung Schranken vorgeschoben werden können. Das stellt ein flächendeckendes Verbot dar: Das russische Verfassungsgericht hat immerhin festgestellt, dass es, wenn es um den Ausdruck von Sexualität geht, eine „Präsumtion von Gefahr“ gebe. Das bedeutet, dass eine solche Äußerung a priori als gefährlich betrachtet wird, solange nicht etwas anderes bewiesen ist. Das erlaubt es der Polizei und der Justiz, gegen alles mögliche mit LGBTQ-Bezug vorzugehen: Bei Fällen von „Propaganda für Homosexualität“ reicht der Sachverhalt von gedruckten Regenbögen bis hin zur Vorführung von LGBTQ-Filmen. Der Paragraph gegen „Propaganda für Homosexualität“ ist allerdings relativ selten eingesetzt worden. In zehn Jahren wurden nur knapp über 50 Personen und Organisationen wegen „Propaganda für Homosexualität“ für schuldig befunden. Ungeachtet dieses wenig „effektiven“ Einsatzes hat das Gesetz allerdings auch eine andere Funktion. Es verstärkte in der Gesellschaft negative Einstellungen gegenüber LGBTQ-Personen. Es fungierte und fungiert als symbolische Botschaft, dass Angehörige dieser Gruppe Menschen zweiter Klasse sind und weniger Rechte haben – und wenn es zu Ungerechtigkeiten kommt oder Verbrechen an ihnen verübt werden, dann haben sie es wohl auch verdient.

Dieser Einfluss kann an der veränderten öffentlichen Meinung abgelesen werden: Seit 2013 ist die Einstellung zu LGBTQ-Personen sehr viel negativer geworden. 2021 veröffentlichte das Lewada-Zentrum den Bericht „The Attitude of Russians to the LGBT-Community“ („Einstellungen von Russ*innen zur LGBT-Community“), der die nach 2013 veränderten Einstellungen in der Bevölkerung deutlich aufzeigt. 2021 lautete in Russland die am stärksten verbreitete Einstellung gegenüber LGBTQ-Personen „Abscheu oder Furcht“ (38 % 2021 gegenüber 21 % vor 2013), während sich der Anteil der Indifferenten fast halbiert hat (26 % 2015 gegenüber 45 % vor 2013). Die meisten sprechen den Betroffenen das Recht ab, gleichgeschlechtliche Beziehungen einzugehen (68 % im Jahr 2021). Das illustriert die feindselige Umgebung, die sich zum Teil aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes gegen „Propaganda für Homosexualität“ entwickelt hat.

Dieser Wandel der Einstellungen hatte auch Auswirkungen auf das Niveau der Gewalt gegen LGBTQ-Personen. Die Anzahl der entsprechenden Straftaten hat sich im Vergleich zu 2010 im Schnitt verdoppelt. Unsere Recherchen haben ergeben, dass 2010 die Zahl der Hassverbrechen gegen LGBTQ-Personen bei 46 Straftaten lag und 2015 bereits dreimal so hoch war, nämlich 138 Straftaten. Im Großen und Ganzen ist die Anzahl der Straftaten über das gesamte Jahrzehnt beträchtlich höher gewesen. Grafik 1 am Ende dieses Beitrags stellt die Zahlen detaillierter dar.

Unsere Daten belegen im Großen und Ganzen, dass Diskriminierung Auswirkungen auf das Gewaltniveau hat. Das Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ hat zu einer erhöhten Anzahl von Straftaten gegen diese gesellschaftliche Gruppe geführt. Gordon Allport hat in seiner bahnbrechenden Arbeit „Die Natur des Vorurteils“ diskriminierende Gesetze als Mechanismus bezeichnet, der die sozialen Bremsen deaktiviert, die es verhindern, dass eine bestehende feindselige Haltung in der Gesellschaft in Akte von Gewalt mündet. Sobald es diese Bremsen nicht mehr gebe, beginne eine unkontrollierbare und nicht vorhersagbare Kettenreaktion, bei der irgendwo im Land Personen zufällig beschließen können, LGBTQ-Personen anzugreifen.

Schlussfolgerungen

Sämtliche Straftaten, die wir für die Zeit nach 2013 identifizieren konnten, sind zum Teil auf die Existenz dieses Gesetzes zurückzuführen und eine logische Fortführung einer Politik des Staates, die den Zweck hat, in Bezug auf LGBTQ-Personen Ungleichheit zu institutionalisieren. Der deutsche Jurist und Juraprofessor Gustav Radbruch hat bei seiner Analyse der Unrechtsgesetze des Dritten Reichs das Konzept des „unrichtigen Rechts“ entwickelt. Damit werden Gesetze beschrieben, bei denen das dahinterstehende Konzept bewusst die Gleichheit von Menschen missachtet. „Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur „unrichtiges Recht“, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, nicht anders definieren denn als werden kann, denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“ (G. Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Rech, 1946). Radbruch glaubte, dass unrichtiges Recht gefährlich ist, weil es Ungleichstellungen zwischen unterschiedlichen Personengruppen schafft und einige Menschen in eine Position bringt, in der sie verwundbar sind. Das Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ ist hierfür ein Beispiel. Es sorgt für eine flächendeckende Beschränkung von Rechten einer gesamten gesellschaftlichen Gruppe.

Eine ähnliche Sicht auf das betreffende Gesetz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgelegt. In dem Verfahren „Bayev und andere gegen die Russische Föderation“ stellte der EGMR fest, dass dieses Gesetz gegen die Artikel 10 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, da es die Freiheit der Meinungsäußerung verletzt und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Der EGMR verwies insbesondere auf die potenziell gefährlichen gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes: „Vor allem verstärken die Behörden durch die Annahme solcher Gesetze Stigma und Vorurteil und ermutigen zu Homophobie, was mit den einer demokratischen Gesellschaft immanenten Begriffen der Gleichheit, des Pluralismus und der Toleranz unvereinbar ist.“ (Übersetzung: Interner Link: ÖIM).

Die Existenz solcher Gesetze kann in der Tat als Bestandteil der politischen Herrschaft betrachtet werden. Die Weiterentwicklung der Gesetze gegen LGBTQ-Personen erfolgte parallel zum Aufbau des autoritären Regimes in Russland. Im Jahr 2006, als auf regionaler Ebene die ersten Gesetze verabschiedet wurden, die LGBTQ-Äußerungen beschränkten, wurde Russland vom Economist Democracy Index noch als hybrides Regime eingestuft, auch wenn die Wissenschaftler*innen bereits erklärten, dass sich in Russland zu jener Zeit schon eine stark personalisierte autokratische Herrschaft herausgebildet habe. Sieben Jahre später, im Jahr 2013, als das Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ auf nationaler Ebene verabschiedet wurde, war das Land auf dem Economist Democracy Index schon als autoritär eingestuft. Das war ein Jahr nach Putins Rückkehr in den Kreml, nach der anschließenden Konsolidierung des Regimes und der Hinwendung des Landes zu „traditionellen Werten“. Im Jahr 2022 schließlich fiel Russlands Wert auf dem Demokratie-Index nach Beginn des großangelegten Einmarsches in die Ukraine auf seinen niedrigsten Stand. Und interessanterweise fiel das Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ erneut in den Blick der Regierung: Die Reichweite des Gesetzes wurde erweitert, um die „Propaganda für nicht traditionelle sexuelle Beziehungen“, die nun auch gegenüber sämtlichen Bürger*innen strafbar ist, und nicht nur, wie zuvor, gegenüber Minderjährigen. Zudem wurden neue Verbote gegen „Propaganda für Pädophilie“ und die „Werbung für einen Geschlechterwechsel“ erlassen, durch die der Wechsel des rechtlichen Merkmals Geschlecht rechtswidrig wurde. Somit liegen die Entstehung und Weiterentwicklung des Gesetzes gegen „Propaganda für Homosexualität“ auf einer Linie mit der Konsolidierung der autoritären Herrschaft. Dieses Gesetz wird vom Regime zu eigenen Zwecken eingesetzt. Es verstärkt die Ungleichstellung von LGBTQ-Personen und „legitimiert“ Gewalt gegen diese gesellschaftliche Gruppe.

Übersetzung aus dem Englischen: Hartmut Schröder

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ist Doktorand an der Sutherland School of Law des University College Dublin und Gastwissenschaftler am King’s Russia Institute des King’s College London. Katsubas Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Freiheit der Meinungsäußerung und das Erstarken des autoritären Regimes in Russland, auf LGBTQ-Rechte in Russland und Hassverbrechen gegen LGBTQ-Personen dort.