Entwicklung des Visadialogs zwischen der EU und der Ukraine
31.03.2005 | Nach einem Erlass des ukrainischen Präsidenten Juschtschenko vom 31.03.2005 dürfen EU-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz und Liechtensteins im Zeitraum vom 01.05.2005 bis zum 01.09.2005 ohne Visum in die Ukraine einreisen. Die Aufenthaltsdauer ist auf max. 90 Tage begrenzt. Die zeitweise Abschaffung der Visapflicht soll in erster Linie zum reibungslosen und erfolgreichen Verlauf des »Eurovision Song Contests 2005« in Kiew beitragen. |
26.07.2005 | Als Zeichen der Offenheit gegenüber der EU und als Mittel zur Förderung des heimischen Tourismus wird die temporäre Regelung zur visafreien Einreise durch einen weiteren Erlass des Präsidenten permanent festgeschrieben. |
07.11.2005 | Der Rat der EU ermächtigt die Kommission mit der Ukraine über ein Visaerleichterungs-Abkommen Verhandlungen aufzunehmen. |
22.11.2005 bis 10.10.2006 | Die EU-Kommission und die Ukraine verhandeln parallel über ein Abkommen zu Visaerleichterungen für ukrainische Bürger und ein Abkommen zur Rückführung von illegalen Einwanderern. |
26.10.2006 | Auf dem EU-Ukraine Gipfel in Helsinki werden die Vertragstexte aufgesetzt und vom ukrainischen Präsidenten Wiktor Juschtschenko sowie von Kommissionspräsident José Manuel Barroso paraphiert. |
17.04.2007 | Die Kommission empfiehlt dem Rat der EU die beiden Abkommen anzunehmen |
18.06.2007 | Am Rande des EU-Ukraine Kooperationsrats werden die beiden Abkommen von beiden Parteien unterzeichnet. In Kraft tritt die neue Regelung jedoch erst, wenn sie innerhalb der EU und der Ukraine ratifiziert wird, was noch bis zum Ende des laufenden Jahres geschehen soll. |
20.09.2007 | Die EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner fordert die Ukraine zur Aufhebung der Visumspflicht für bulgarische und rumänische Staatsbürger auf. Erst dann werde die EU das Abkommen zur Visaerleichterung ratifizieren. Am selben Tag veröffentlicht der Vertreter der Ukraine bei der Europäischen Union, Roman Shpek, eine Presseerklärung, in der er sich »erzürnt« über die Kommentare Ferrero-Waldners zeigt. Er erinnert die Kommissarin daran, dass die Entscheidung, die Visapflicht für EU-Bürger im Jahre 2005 aufzuheben, eine »Geste des guten Willens« von Seiten der Ukraine gewesen sei. Die EU habe deshalb kein Recht, »im Stile eines Ultimatums« zu verlangen, dass diese Regelung automatisch auf neue Mitgliedsstaaten ausgeweitet werde. Darüber hinaus kritisierte er die EU wegen der Praxis einiger Mitgliedsstaaten, Visa-Anträge ukrainischer Staatsbürger »grundlos und auf erniedrigende Art und Weise« abzulehnen. Es sei bedauerlich, dass die EU sich einer Sprache von »Ultimaten und Erpressungen« bediene. Nichtsdestotrotz bleibe er zuversichtlich, dass sowohl die Frage der visafreien Einreise für Bulgaren und Rumänen, als auch die der raschen Visa-Ausstellung für ukrainische Staatsbürger gelöst werden könne. |
21.09.2007 | In einer Stellungnahme des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wird anerkannt, dass es sich beim Erlass des ukrainischen Präsidenten um »eine einseitige Geste des guten Willens« handelt »und ihre automatische Ausweitung auf jene Mitgliedstaaten der EU, die erst nach ihrer Einführung beigetreten sind, gemäß dem Prinzip der Gegenseitigkeit nicht als verpflichtend angesehen werden kann.« Trotzdem vertrete der Ausschuss die Auffassung, dass »die EU im Namen des Grundsatzes der Solidarität zu Recht auf der Einbeziehung Bulgariens und Rumäniens in die visafreie Regelung und somit auf der Gleichbehandlung aller EU-Mitgliedstaaten besteht. Eine solche Ausweitung würde maßgeblich zu einer zügigen Ratifizierung der beiden Abkommen beitragen und den laufenden Verhandlungen über eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine neue Impulse geben.« |
13.11.2007 | Das EU-Parlament stimmt dem Abschluss des Abkommens zu. |
21.11.2007 | Der Außenminister der Ukraine Arsenij Jazenjuk erklärt im Kabinett, dass die Ukraine das Regime der visafreien Einreise auf Rumänien und Bulgarien ausweitet, sobald das Abkommen mit der EU in Kraft tritt. |
29.11.2007 | Der Rat der EU beschließt die Abkommen zur vereinfachten Visa-Ausstellung und zur Rückführung illegaler Migranten. Damit ist der Ratifizierungsprozess auf Seiten der EU abgeschlossen. Um in Kraft zu treten, benötigt es nun noch der Ratifizierung durch das ukrainische Parlament. |
01.12.2007 | Polen und die Ukraine unterzeichnen ein bilaterales Abkommen, das neue Regeln bezüglich der Visa-Ausstellung festlegt. Dies ist dem Beitritt Polens zum Schengener Abkommen zum 21.12.2007 geschuldet, was eine Angleichung des polnisch-ukrainischen Visa-Regimes erforderlich macht. Außerdem wird durch dieses Protokoll die vereinfachte Ausstellung polnischer Visa für ukrainische Staatsbürger nach den Regeln des EU-Ukraine Abkommens ermöglicht, auch wenn der Vertrag nicht bis zum 1.01.2008 vom ukrainischen Parlament ratifiziert werden sollte. |
15.01.2008 | Das ukrainische Parlament ratifiziert das Visa- und Rückführungsabkommen mit der EU. |
09.09.2008 | Beim EU-Ukraine-Gipfel in Paris wird ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine diskutiert, wobei der Name jedoch ausdrücklich nicht für eine Beitrittsperspektive steht. Die besondere Verbundenheit der Ukraine mit der EU kommt in der Formulierung, sie sei ein »europäisches Land, das mit der EU eine Geschichte und gemeinsame Werte teilt« zum Ausdruck. Eine gemeinsame Freihandelszone sowie Visaerleichterungen für ukrainische Bürger werden ebenfalls diskutiert. |
29.10.2008 | Der Visadialog zwischen der EU und der Ukraine wird offiziell aufgenommen. |
03.12.2008 | Die EU-Kommission schlägt für sechs Länder aus dem früheren sowjetischen Machtbereich, darunter auch die Ukraine, eine neue »Östliche Partnerschaft« vor, wodurch die Grenzen und die Energielieferungen sicherer werden sollen. Die EU will nach dem Beitritt der besagten Länder zur WTO Freihandelszonen einrichten. Auch Visa- und Handelserleichterungen sowie größere Finanzhilfen sind geplant. Im Zeitraum 2010 bis 2013 sollen rund 600 Mio. Euro für das Vorhaben ausgegeben werden. |
07.05.2009 | Auf dem Gipfel zur Östlichen Partnerschaft in Prag wird bekräftigt, dass langfristig die Visumsfreiheit für ukrainische Bürger einzuführen ist. |
05.04.2010 | Der Visakodex der EU tritt in Kraft, wodurch die Ausstellung von Schengen-Visa vereinheitlicht wird. Von nun an muss auch die Ablehnung eines Visumsantrags begründet und es kann Einspruch dagegen erhoben werden. |
22.11.2010 | In Brüssel findet der 14. EU-Ukraine-Gipfel statt, auf dem der Ukraine der Aktionsplan für visafreien Reiseverkehr vorgelegt wird. |
07.02.2011 | Es wird ein Koordinationszentrum zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Visaliberalisierung unter Führung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten Andrij Kljujew eingerichtet |
16.06.2011 | Die EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, trifft in Kiew ein, um mit der Regierung die Fortschritte bei der Vorbereitung zur Liberalisierung des Visaregimes zu besprechen |
23.08.2011 | Die Schweiz hebt die Pflicht zur Vorlage des Arbeitsbuches für den Erhalt eines Schengen-Visums auf. |
15.09.2011 | Polen erleichtert ukrainischen Bürgern den Zugang zu Schengen-Visa. |
16.09.2011 | Die Europäische Kommission legt den ersten Fortschrittsbericht für die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung vor und bewertet viele Bereiche positiv, bei vielen sieht sie aber auch noch Nachholbedarf. |
27.09.2011 | Die Europäische Kommission betont, dass für alle sechs Länder der Östlichen Partnerschaft der visafreie Reiseverkehr eingeführt werden soll. |
29./30.09.2011 | Auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Warschau wird abermals betont, dass die Visafreiheit mit allen sechs Partnerländern angestrebt wird. |
Zusammengestellt von Florian Munder und Judith Janiszewski
Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Seit dem 5.04.2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengen-Staaten unmittelbar geltende europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum.
Der Visakodex normiert die Visumerteilungsvoraussetzungen, deren Vorliegen im Rahmen des Visumverfahrens von der Auslandsvertretung geprüft werden müssen. Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet über die Visumerteilung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.
Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden.
Personen, deren Einreise in den Schengen-Raum die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in den Schengen-Staaten gefährden würde oder die eine oder mehrere der oben genannten Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können kein Visum erhalten.
Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags werden dem Antragsteller die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung steht jedem Antragsteller der Rechtsweg offen.
Quelle: Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_
node.html#doc350 344bodyText2
Joint staff Working Paper: First progress report of the implementation by the Ukraine of the Action Plan on Visa Liberalisation
Brussels, 16.9.2011
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Block 1: Document security, including biometrics
General assessment
The legal framework for the issuing of machine-readable biometric international passports, in full compliance with the highest International Civil Aviation Authority (ICAO) standards regarding secure identity management, is under preparation. The Action Plan and the Programme for the complete roll-out of ICAO-compliant biometric passports and the complete phasing out of non-ICAO-compliant passports are yet to be adopted. A first important step has been taken regarding breeder documents, with the adoption of the Regulation on the State Registration Service of Ukraine. A specific ethical code has recently been approved; further analysis is needed to determine whether it contains adequate anti-corruption provisions. [...]
Block 2: Irregular immigration, including readmission
General assessment
Ukraine has made very good progress in adopting the legislative framework in the area of border management. With regard to migration management, several elements of the relevant legislative and institutional framework are in place. The Law on the legal status of foreigners and stateless persons' is before the Ukrainian Parliament pending approval. The State Migration Service had been set up but has not yet reached its full capacities.
As regards legislative measures taken in the area of asylum falling under the first phase of the Action Plan, steps have been taken to start aligning Ukraine's asylum legislation with international and European standards, in particular through the introduction of the subsidiary protection status. However, additional efforts are needed to further improve Ukraine's legislative framework in this important area, to make it fully compatible with international and EU standards. In this context, the serious concerns raised by international organisations and NGOs should be fully addressed. [...]
Block 3: Public order and security
General assessment
Ukraine has made good progress in adopting the required legislative framework. In certain areas (combating money laundering and the financing of terrorism, anti-drug policy) the work is almost finalised. In other areas the legislative framework is at an advanced stage (data protection) whereas other elements are still in a preparatory phase (combating trafficking in human beings, combating organised crime).
Regarding the fight against corruption, a significant first step has been taken with the adoption of the anti-corruption law. Considerable efforts need to be undertaken to ensure its correct implementation, including through elaboration of a relevant Strategy and its Action Plan. The institutional framework needs to be put in place as a matter of urgency and proper coordination between anti-corruption bodies needs to be ensured.
Work is advancing at a good pace towards the completion of the legislative framework on judicial cooperation in criminal matters.
More efforts are required on law enforcement cooperation, in particular for the establishment of a coordination mechanism and a common database for law enforcement agencies.
Ukraine has acceded to all but one UN and Council of Europe conventions that are relevant to the area of public order and security. It has also acceded to the vast majority of UN and Council of Europe conventions on the fight against terrorism. Further steps need to be taken to negotiate agreements with Europol and Eurojust, and in this respect the required data protection standards, including the effective implementation of Council of Europe Convention 108 and its Additional Protocol, have to be ensured.
The reform of institutional structures to ensure their effective functioning is fundamental in this area. Therefore, further information should be provided on the structure and functioning of all relevant institutions and authorities, especially regarding the establishment of the Anti-Corruption Agency and measures taken to ensure the full independence of the newly-established Data protection Supervisory Authority. [...]
Block 4: External relations and fundamental rights
General assessment
Ukraine has carried out an evaluation of the existing legal and regulatory framework to identify those pieces of legislation which would require revision in order to meet the benchmarks under Block 4, in particular with regard to ensuring freedom of movement within Ukraine. Based on this evaluation, work on drafting amendments to the legislation is under way. Ukraine should pursue the adoption of a comprehensive antidiscrimination law to ensure effective protection against all forms of discrimination. [...]
Europäische Kommission - Pressemitteilung: Kommission berichtet über Fortschritte der Republik Moldau und der Ukraine bei der Visaliberalisierung
Brüssel, 23.09.2011 - Die Kommission hat heute ihre ersten Berichte über die Fortschritte der Republik Moldau und der Ukraine bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne für die Visaliberalisierung vorgelegt.
»Ich weiß, wie viel den Bürgern der Republik Moldau und der Ukraine an der Abschaffung der Visumpflicht liegt«, betonte Cecilia Malmström, das für Inneres zuständige Kommissionsmitglied. »Die Behörden und Bürger beider Länder haben hart an der Umsetzung ihrer Aktionspläne für die Visaliberalisierung gearbeitet. Ich hoffe, dass beide Länder an die bisherigen guten Ergebnissen anknüpfen werden. Der Visadialog ist ein wichtiger Motor für Reformen in Bereichen wie Grundrechte, Menschenhandel, Migrationssteuerung und organisiertes Verbrechen. Ich ermutige die Behörden beider Länder nachdrücklich, ihre intensive Arbeit fortzusetzen«.
»Mobilität und Kontakte zwischen Bürgern tragen wesentlich zu gegenseitigem Verstehen, zum Entstehen einer Wertegemeinschaft und zu intensiveren Beziehungen zwischen den Bürgern in unseren Ländern bei. Im Rahmen unserer überarbeiteten europäischen Nachbarschaftspolitik konzentrieren wir uns auf die Ausweitung der Mobilität und die Vertiefung unserer Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft. Ich begrüße deshalb nachdrücklich die Fortschritte der Republik Moldau und der Ukraine bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne für die Visaliberalisierung und sehe zuversichtlich weiteren Fortschritten entgegen«, so tefan Füle, das für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied. [...]
Der Bericht über die Ukraine betont Fortschritte bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften in den Bereichen Grenzschutz, Migrationssteuerung, Korruptions- und Drogenbekämpfung, Datenschutz und Geldwäsche. In den Bereichen Dokumentensicherheit, Asyl, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Menschenhandel und Schutz vor Diskriminierung besteht indes noch Nachholbedarf.
Die nächsten Schritte
Mit den Berichten über die Fortschritte der Republik Moldau und der Ukraine bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne für die Visaliberalisierung wird der Stand der Einführung des für die Visaliberalisierung erforderlichen Rechtsrahmens (Zielvorgaben für die erste Phase) vom 8. Juli 2011 präsentiert. Umfassende zweite Berichte werden Ende 2011 vorgelegt, sobald die noch ausstehenden Rechtsvorschriften durch die Ukraine und Moldau angenommen worden sind und die im Herbst von der Kommission unter Mitwirkung von Experten der Mitgliedstaaten durchzuführenden Bewertungsmissionen abgeschlossen sind.
[...]
Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1069&format=HTML&aged=0&language=
DE&guiLanguage=fr
Visa-free travel with the EU is a goal for all of the six Eastern Partnership countries, says Commission (27/09/2011)
EU needs to enhance justice and home affairs cooperation with the Eastern Partnership states and co-operate with them to achieve visa-free travel with the EU.
This is one of the messages of the Commission's Communication «On Cooperation in the Area of Justice and Home Affairs within the Eastern Partnership» published on September, 26th.
«Visa-free travel is a goal for all of the six EaP countries and as such it should be acknowledged and cooperation towards that aim should be actively pursued», the document says.
The Commission underlines that «both the EU and the respective partner country should ensure the efficient and correct implementation of the visa facilitation agreements (VFAs)». «For Moldova and Ukraine in particular, it is important to conclude soon the ongoing negotiations for new wider VFAs», the Commission says, adding that «the EU should conclude similar agreements also with the remaining EaP countries, i.e. Armenia, Azerbaijan and Belarus».
The document reminds that the EU has presented two Visa Liberalisation Action Plans: for Ukraine and for Moldova. «The EU will continue to support Ukraine and Moldova in their efforts to implement the Visa Liberalisation Action Plans (VLAPs)». «VLAPs of this kind could serve as useful models for other Eastern Partners, bearing in mind the specific nature and independent progress of each country», the Communication says.
The Commission also calls the EU member states to «reinforce ongoing work within the framework of the local Schengen cooperation in all EaP countries». «This should be done with a view to ensuring maximum harmonisation of the visa issuing procedures and full use of opportunities offered by the Visa Code, such as exempting certain categories of people from the visa fee and the issuing of multiple-entry and long validity visas for categories such as students, academics, researchers, and businessmen», the Communication underlines.
The Commission adds that the «EU and its Member States will enhance technical and financial support to Eastern Partners with a view to consolidating the reform process in the area of Justice and Home Affairs that was recently launched».
Quelle: http://eeas.europa.eu/delegations/ukraine/press_corner/
all_news/news/2011/2011_09_27_02_en.htm