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Sicherung der Demokratie in der Europäischen Union | Europäische Union | bpb.de

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Sicherung der Demokratie in der Europäischen Union

Olaf Leiße

/ 3 Minuten zu lesen

Demokratie, Freiheit, Menschenrechte: Die EU schützt ihre Werte – mit wachsamer Kontrolle, politischem Dialog und notfalls mit harten Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten.

Viktor Orbán (links), ungarischer Ministerpräsident, während einer Rede von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (rechts) im Europäischen Parlament. Die Europäische Kommission bemängelt fehlende Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. (© picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

Die Europäische Union baut auf wichtige Werte auf, die in Art. 2 des EU-Vertrags und in der Interner Link: Grundrechtecharta ausformuliert worden sind. Dazu gehört die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Interner Link: Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Zum Schutz ihrer Werte hat die EU verschiedene Maßnahmen ergriffen. Vorbeugende Maßnahmen sollen frühzeitig mögliche Probleme verhindern, korrektive Maßnahmen sollen gezielt gegen bestehende Verstöße eingesetzt werden.

Berichterstattung über die Rechtsstaatlichkeit

Ein wichtiges Instrument ist der seit 2020 jährlich von der Interner Link: Kommission herausgegebene Bericht über die Rechtsstaatlichkeit. Der Bericht soll zeigen, wie es um die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, aber auch in den Mitgliedstaaten steht. Außerdem gibt er konkrete Empfehlungen. Zur Rechtsstaatlichkeit gehören auch die in den Verträgen verankerten Werte und Grundsätze der Union. Ergänzend dazu gibt das EU-Justizbarometer jährlich eine Übersicht zur Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten heraus. Die Ergebnisse fließen ebenso wie die Beiträge von nationalen Behörden, unabhängigen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Interessengruppen in den Rechtsstaatlichkeitsbericht ein.

Auf diese Weise erhalten Entscheidungsträger auf europäischer und nationaler Ebene sowie die interessierte Zivilgesellschaft einen Überblick über den rechtsstaatlichen Zustand der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Neben der regelmäßigen Berichterstattung ist der politische Dialog ein zentrales Instrument zum Umgang mit Verstößen. Seit 2014 kann die Europäischen Kommission Bewertungen und Empfehlungen für Staaten mit demokratischen Rückschritten abgeben. Im Dialog mit den betroffenen Staaten sollen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit benannt und Gegenmaßnahmen entwickelt werden.

Rechtsstaatsmechanismus und Vertragsverletzungsverfahren

Als stärkstes Instrument zur Durchsetzung von Maßnahmen gilt der Rechtsstaatsmechanismus (Art. 7 EU-Vertrag), der 2014 eingeführt worden ist. Falls die Kommission, das Interner Link: Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten feststellen, dass es in einem Mitgliedstaat zu schweren Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kommt, dann kann der Interner Link: Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs Strafen verhängen. Auf einstimmigen Beschluss kann er die Stimmrechte des betroffenen Landes ruhen lassen. Mit der Überarbeitung 2021 wurde es auch möglich, Zahlungen der EU an das betroffene Land auszusetzen. Damit wurde das Rechtsstaatsverfahren an die Erfüllung bestimmter Anforderungen Konditionalitätspolitik gekoppelt. Das Verfahren wurde bislang gegen Polen und Ungarn angewendet. Milliardenschwere Zahlungen insbesondere aus dem Corona-Fonds wurden zunächst zurückgehalten, um die Staaten unter Druck zu setzen, entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Eine weitere Möglichkeit, von Seiten der Kommission Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, ist das Interner Link: Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Art. 259 EU-Vertrag). Dieses Verfahren bezieht sich auf alle Gesetze, die von den Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß oder verspätet umgesetzt werden. Es kann jedoch auch zum Schutz der Grundwerte in der EU eingesetzt werden.

Gefahren für die europäische Integration

Ganz allgemein stellen Interner Link: Populismus und Euroskeptizismus eine Gefahr für den Fortgang der europäischen Integration dar. Punktuelle Kritik an der EU oder eine breite Ablehnung der Interner Link: europäischen Integration gibt es sowohl bei den Parteien als auch in der Bevölkerung.

Große Akzeptanz und Bekanntheit hat die Unterscheidung von weichem und hartem Euroskeptizismus gefunden. Harter Euroskeptizismus ist die grundsätzliche und uneingeschränkte Ablehnung der Europäischen Union und ihrer Politik. Dagegen stellt weicher Euroskeptizismus sowohl spezifische inhaltliche Entscheidungen als auch die Durchführung von Politiken auf europäischer Ebene in Frage. Diese Form des Euroskeptizismus dient häufig als strategisches Instrument populistischer Parteien. Sie versuchen Wählerstimmen zu gewinnen, indem sie Vorurteile und Bedrohungswahrnehmungen konstruieren und die EU als Gefahr für die nationale Identität und Souveränität sowie den Wohlstand darstellen.

Wichtig ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass nicht jede Kritik an der Europäischen Union und der europäischen Integration pauschal als Euroskeptizismus verurteilt wird. Euroskeptizismus ist ein Mittel der Oppositionspolitik um Angst zu schüren und sich von anderen Parteien abzugrenzen.

Vertrauen in die EU

zum ausführlichen Text Interner Link: Vertrauen in die EU

Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, Europäische Union, Frühjahr 2018

Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, Europäische Union, Frühjahr 2018

Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, Europäische Union, Frühjahr 2018

Quelle: Europäische Kommission: Standard-Eurobarometer 89, Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union, Frühjahr 2018
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Apl. Prof. Dr. Olaf Leiße ist Leiter des Arbeitsbereichs Europäische Studien am Institut für Politikwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist außerplanmäßiger Professor für Europäische Studien und Autor zahlreicher Bücher über die Europäische Union.