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Europäischer Rechnungshof und Amt für Betrugsbekämpfung

Olaf Leiße

/ 3 Minuten zu lesen

Wer kontrolliert, ob EU-Gelder richtig eingesetzt werden? Rechnungshof und OLAF prüfen genau und gehen Missbrauch und Betrug mit unabhängiger Macht auf den Grund.

Tony Murphy, Präsident des Europäischen Rechnungshofswährend, während der Vorstellung des Jahresberichts im Europäischen Parlament. (© picture alliance / Hans Lucas | POOL UNION EUROPEENNE / AGENCE HANS LUCAS)

Der Europäische Rechnungshof

Die zunehmende Interner Link: Integration, die Erweiterung der Aufgaben der Europäischen Union und die steigenden finanziellen Mittel, die der Union zur Erreichung ihrer Ziele zur Verfügung standen, machten eine unabhängige Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung der europäischen Finanzen erforderlich. Der Europäische Rechnungshof wurde 1975 nach dem Vorbild des deutschen Interner Link: Bundesrechnungshofs als unabhängige Rechnungsprüfungsstelle gegründet. Sein Sitz ist in Luxemburg. Mit dem Interner Link: Vertrag von Maastricht (1992) wurde er zu einem den übrigen Institutionen gleichberechtigten europäischen Organ.

Jeder Mitgliedstaat entsendet nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren einen Vertreter in den Rechnungshof. Die Mitglieder sollten bereits über Fachkompetenz aus ihrem Heimatland verfügen, idealerweise Erfahrung im Bereich der Finanzkontrolle haben und vor allem das finanzielle Gemeinwohl der EU im Auge behalten. Aus den Reihen der Mitglieder des Rechnungshofs wird ein Präsident für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Präsident leitet die beiden monatlichen Sitzungen des Kollegiums, sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse und trägt die Verantwortung für das reibungslose Funktionieren des Rechnungshofs.

Die eigentliche Prüfungsarbeit wird von etwa 750 Prüfern übernommen, denen rund 150 Mitarbeiter für Verwaltungsaufgaben und Übersetzungsdienste zur Seite stehen. Der Rechnungshof arbeitet bei der Erstellung der Gutachten vor allem auf Englisch, manchmal auf Französisch oder Deutsch. Nachdem das Gutachten vorliegt, wird es in alle 24 Amtssprachen übersetzt. Erst wenn alle Sprachfassungen fertig sind, wird der Bericht offiziell veröffentlicht, damit alle Sprachversionen zum gleichen Zeitpunkt erscheinen. Der Rechnungshof hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung zu überprüfen. Er stellt sicher, dass die Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst, gemäß den rechtlichen Vorschriften behandelt und effizient sowie sparsam verwendet werden. Zu diesem Zweck verfügt er über umfangreiche Prüfungsbefugnisse gegenüber den anderen EU-Organen, insbesondere der Kommission, sowie in den Mitgliedstaaten, wenn europäische Mittel verwendet wurden. Hierfür kann das Prüferteam auch vor Ort Untersuchungen durchführen. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, auf dessen Grundlage das Europäische Parlament entscheidet, ob die Kommission im betreffenden Haushaltsjahr ordentlich gewirtschaftet hat.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung

Für die Untersuchung von vorsätzlichem Missbrauch europäischer Finanzen wurde eine separate Stelle eingerichtet. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude, kurz OLAF) wurde 1999 mit Sitz in Brüssel gegründet. Seine Aufgaben sind die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Bestechung sowie die Aufdeckung von Steuerhinterziehung und von missbräuchlicher Verwendung europäischer Finanzmittel. Ziel ist es, Geld aus Unterschlagungen, Schmuggel und allgemeinem Zollbetrug sowie widerrechtlich ausgegebene EU-Mittel in den Haushalt der Europäischen Union fließen zu lassen und Anklagen gegen Straftäter vor nationalen Gerichten zu bewirken.

Um die Strafverfolgung zu verbessern, hat der Rat der Justizminister 2017 die Einrichtung einer Interner Link: Europäischen Staatsanwaltschaft beschlossen. Im Juni 2021 hat das EPPO (European Public Prosecutor’s Office) seine Arbeit mit Sitz in Luxemburg aufgenommen. Zu seinen Aufgaben zählen strafrechtliche Ermittlungen und die Erhebung von Anklagen gegen Straftäter. Die EU erhofft sich durch die Zentralisierung der Strafverfolgung in einer Behörde eine effektivere Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit EU-Mitteln. Dänemark, Irland und Ungarn nehmen an der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht teil.

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Apl. Prof. Dr. Olaf Leiße ist Leiter des Arbeitsbereichs Europäische Studien am Institut für Politikwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist außerplanmäßiger Professor für Europäische Studien und Autor zahlreicher Bücher über die Europäische Union.