Die Debatten über islamistische Aktivitäten und den Umgang mit ihnen zeigen, dass selbst häufig verwendete Begriffe sehr unterschiedlich verstanden werden und man mitunter den Eindruck gewinnt, sich dabei in einem begrifflichen Minenfeld zu bewegen. Dies gilt nicht nur für kontroverse Konzepte wie „Politischer Islam“, „importierter Antisemitismus“ oder „antimuslimischer Rassismus“, sondern auch für geläufige Begriffe wie „Prävention“ und „Radikalisierung“. Je nach persönlicher Perspektive – wissenschaftlich, politisch, sicherheitsbehördlich oder zivilgesellschaftlich geprägt – werden mit ihnen unterschiedliche Ursachen, Erscheinungsformen und Handlungskonzepte verbunden. Das Minenfeld entsteht daraus, dass nahezu jeder dieser Begriffe zugleich analytische, normative und politische Funktionen erfüllt. Begriffe, die von den einen als notwendige Beschreibung problematischer Phänomene verstanden werden, gelten anderen als Ausdruck von Stigmatisierung, Verharmlosung oder einer politischen Agenda. Besonders deutlich wird dies, wenn Fragen von Religion, Identität, Diskriminierung oder gesellschaftlicher Zugehörigkeit berührt werden. Die Kontroversen unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur.
Zum einen handelt es sich um Definitionskonflikte, bei denen um die angemessene Beschreibung sozialer Phänomene gerungen wird. Dies betrifft insbesondere die Begriffe Prävention und Radikalisierung. Zweitens finden sich Abgrenzungskonflikte, die die Frage betreffen, wie politische Ideologien, religiöse Überzeugungen und legitime Interessenvertretung voneinander unterschieden werden können. Dies zeigt sich besonders bei den Begriffen Islamismus, Politischer Islam und legalistischer Islamismus. Drittens treten Zuschreibungskonflikte auf. Dabei geht es entweder um die Zuordnung bestimmter Problemlagen zu einzelnen Gruppen, wie in den Debatten um muslimischen oder importierten Antisemitismus, oder um die begriffliche Erfassung von Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen, wie in den Kontroversen um den antimuslimischen Rassismus.
Prävention
Der Begriff Prävention ist ein paradigmatisches Beispiel begrifflicher Mehrdeutigkeit und eines anhaltenden Definitionskonflikts. Obwohl er überwiegend positiv konnotiert ist, besteht keine Einigkeit darüber, was genau unter Prävention verstanden werden soll und welche Maßnahmen ihr zuzurechnen sind. Der Begriff fungiert daher eher als Sammelbezeichnung unterschiedlicher Konzepte denn als klar umrissene Kategorie. Umstritten sind nicht nur einzelne Instrumente, sondern bereits die Fragen, worauf Prävention zielt, wann sie beginnt und wo ihre Grenzen liegen. Während einige Akteur:innen Prävention primär als Instrument der Gefahrenabwehr verstehen, verbinden andere damit vor allem pädagogische, soziale oder gesellschaftspolitische Ansätze.
Sicherheitsbehörden verstehen Prävention vor allem als Verhinderung von Straftaten und Gefahrenabwehr. Dazu gehören neben repressiven Instrumenten wie Kontrollen, Ermittlungen, Telekommunikationsüberwachung oder „Gefährderansprachen“ auch die frühzeitige Identifizierung sicherheitsrelevanter Risiken. Aus zivilgesellschaftlicher und sozialpädagogischer Perspektive stehen dagegen die Förderung sozialer Kompetenzen, Identitätsstärkung, Demokratieförderung und Konfliktbearbeitung im Vordergrund. Prävention zielt hier vor allem auf langfristige Ursachenbekämpfung und gesellschaftliche Resilienz.
Diese unterschiedlichen Verständnisse gehen mit verschiedenen Rollenbildern einher. Während Sicherheitsbehörden Risiken erkennen, bewerten und begrenzen sollen, verstehen sich sozialpädagogische und zivilgesellschaftliche Träger vor allem als Unterstützungs-, Bildungs- und Vertrauensinstanzen. Dies kann die Zusammenarbeit erschweren, wenn Anforderungen der Gefahrenabwehr mit Prinzipien wie Vertraulichkeit, Freiwilligkeit oder Beziehungsarbeit kollidieren.
Gerade diese Spannungen verdeutlichen, dass es sich beim Präventionsbegriff nicht nur um einen Definitions-, sondern auch um einen Grenzziehungskonflikt handelt. Da Prävention häufig weit vor problematischen Einstellungen oder Handlungen ansetzt, stellt sich die Frage, welche Personen oder Gruppen überhaupt als präventionsrelevant gelten. Besonders umstritten ist die sogenannte „selektive Prävention“ (Gordon 1983), die sich auf vermeintliche Risikogruppen richtet. Kritiker:innen warnen, dass sie sozialer Kontrolle gleichkommen und stigmatisierende Effekte erzeugen kann. Im Kontext islamistischer Radikalisierung wird daher davor gewarnt, muslimische Jugendliche pauschal als „Risikogruppe“ zu behandeln (Lautz et al. 2024).
Radikalisierung
Der Begriff Radikalisierung gehört zu den zentralen Konzepten der Extremismus- und Terrorismusforschung, es gibt jedoch auch hier keine übereinstimmende Definition. Zwar wird er häufig verwendet, um die Entstehung politisch motivierter Gewalt zu erklären, doch besteht weder Einigkeit darüber, was genau unter Radikalisierung zu verstehen ist, noch darüber, welche Prozesse, Einstellungen oder Verhaltensweisen darunterfallen sollen. Die Kontroversen betreffen damit nicht nur einzelne Ursachen oder Verlaufsformen, sondern den Begriff selbst.
Nach den Anschlägen von Madrid (2004) und London (2005) gewann das Konzept Radikalisierung erheblich an Bedeutung und entwickelte sich zu einem zentralen Bezugspunkt der Terrorismusbekämpfung. Aufgrund dieser Entstehungsgeschichte wird der Begriff häufig sicherheitspolitisch geprägt verwendet. Kritisiert wird deshalb, dass Radikalisierung oftmals eher als Sicherheitsproblem denn als gesellschaftliches Phänomen verstanden wird. Einigkeit besteht lediglich darin, dass es sich um einen Prozess handelt, in den unterschiedliche individuelle, soziale und politische Faktoren hineinwirken können (Horgan 2008; McCauley/Moskalenko 2008; Schuurman/Taylor 2018).
Umstritten ist insbesondere, wie Radikalisierung verläuft, wodurch sie ausgelöst wird und in welchem Verhältnis radikale Einstellungen zu gewaltsamem Handeln stehen (Schmid 2013; Ford/Jackson 2023). Während einige Konzeptionen bereits die Übernahme demokratiefeindlicher oder extremistischer Überzeugungen als Radikalisierung verstehen, beziehen andere den Begriff primär auf Entwicklungen, die in Gewalt oder Terrorismus münden. Obwohl das Konzept ursprünglich vor allem zur Erklärung islamistischer Einstellungen und Verhaltensweisen entwickelt wurde, wird es inzwischen auch auf andere Extremismusformen angewandt (Malthaner 2017).
In der Forschung wird darüber hinaus diskutiert, ob Radikalisierung als linearer Prozess verstanden werden kann und wie eng Einstellungen und Gewalt zusammenhängen. Während frühe Modelle von einer schrittweisen Entwicklung bis hin zur Gewalt ausgingen (Borum 2003; Wiktorowicz 2005; Silber/Bhatt 2007), unterscheidet die Forschung heute stärker zwischen radikalen Überzeugungen und gewaltsamem Handeln (Dalgaard-Nielsen 2010, S. 798) sowie zwischen Deradikalisierung und bloßer Distanzierung von Gewalt (Horgan/Braddock 2012, S. 268). Auch die Bedeutung digitaler Medien für Radikalisierungsprozesse ist umstritten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit online verbreitete Inhalte einen vergleichbaren radikalisierenden Einfluss auf Individuen ausüben können wie persönliche Kontakte oder Gruppen in der realen Welt (Whittaker 2022). Dabei wird diskutiert, ob digitale Medien Radikalisierungsprozesse lediglich verstärken oder selbst als eigenständiger Einflussfaktor wirken.
Die Debatten verdeutlichen die Schwierigkeit, gesellschaftliche, gruppenbezogene und individuelle Ursachen politisch motivierter Gewalt in einem einzigen Prozessbegriff zu bündeln. Für die Prävention ist dies von besonderer Bedeutung, da unterschiedliche Definitionen von Radikalisierung zu unterschiedlichen Vorstellungen darüber führen, wer als gefährdet gilt und wann präventive Interventionen ansetzen sollten. Je stärker Radikalisierung als vorhersehbarer Prozess verstanden wird, desto plausibler erscheinen Frühwarnung und Risikoprognosen. Gleichwohl spiegeln sich die Differenzierungen der Forschung im öffentlichen und politischen Diskurs nur begrenzt wider. Insbesondere islamistische Einstellungen werden dort weiterhin häufig eng mit terroristischer Gewalt verknüpft. Oft wird angenommen, dass islamistisch motivierten Gewalttaten ein linearer Radikalisierungsprozess vorausgegangen sein müsse.
Islamismus, Politischer Islam und legalistischer Islamismus
Die Debatten um die Begriffe Islamismus,
Der Begriff Islamismus bezeichnet politische und religiöse Bestrebungen, die den Islam nicht nur als Glaubensform, sondern als Grundlage gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung verstehen und zur Herstellung einer solchen religiös bestimmten Ordnung neben gewaltlosen auch gewaltsame Mittel als legitim ansehen. Eine allgemein akzeptierte Definition existiert jedoch nicht. Kritiker:innen bemängeln begriffliche Unschärfen und die Gefahr einer problematisierenden Sicht auf muslimische Religiosität. Befürworter:innen heben dagegen hervor, dass die Endung „-ismus“ eine analytische Trennung zwischen Religion und politischer Ideologie ermöglicht und damit Stigmatisierungen eher vermeidet als Begriffe wie Politischer Islam. Einige Präventionsakteur:innen bevorzugen stattdessen den Begriff „religiös begründeter Extremismus“, gegen den wiederum eingewandt wird, dass er sämtliche Glaubensrichtungen einschließt und damit zu breit angelegt ist.
Seit Mitte der 2010er-Jahre hat insbesondere der Begriff Politischer Islam an Bedeutung gewonnen. In Forschung und Sicherheitspolitik dient er als Sammelbegriff für Bestrebungen, Gesellschaft und Staat auf religiöser Grundlage zu gestalten oder islamistische Einflussstrategien jenseits von Gewalt zu beschreiben. In der Literatur und der Politik wird der Begriff vorrangig für Versuche verwendet, schrittweise religiös begründete antipluralistische Gesellschafts- und Herrschaftsvorstellungen innerhalb demokratischer Ordnungen zu etablieren. Hierzu werden dann auch bereits Aktivitäten in Moscheevereinen, Bildungs- und Sozialarbeit, religiöse Unterweisung, Medienarbeit oder die Gründung eigener Verbände und zivilgesellschaftlicher Organisationen gezählt (Schröter 2019; Khorchide 2020; Mansour 2022).
Gerade an diesem Begriff entzündet sich jedoch der Abgrenzungskonflikt besonders deutlich. Kritiker:innen halten sowohl Politischen Islam als auch legalistischen Islamismus für begrifflich unscharf. Die Konzepte fassten sehr unterschiedliche religiöse und politische Akteur:innen zusammen und könnten die Grenzen zwischen demokratischer Interessenvertretung, konservativer Religionsausübung und extremistischen Ideologien verwischen (Meier 2021; Lohlker 2021). Befürworter:innen der Begriffsverwendung argumentieren dagegen, dass ohne solche Begriffe insbesondere nicht-gewaltsame islamistische Einflussstrategien analytisch kaum erfasst werden könnten.
Die Kontroversen um die beiden zuletzt genannten Begriffe zeigen, dass sie nicht nur in der Wissenschaft umstritten, sondern zugleich Instrumente politischer Auseinandersetzungen sind. Zum einen dreht sich der Streit dabei häufig um die Frage, welche Akteur:innen diesen Begriffen zugerechnet werden sollen. Damit handelt es sich vor allem um einen Konflikt über Grenzziehungen und Zuschreibungen. Oft bleibt im politischen Streit zudem unklar, ob mit den Begriffen primär auf antidemokratische Aktivitäten aufmerksam gemacht oder politischen Gegner:innen eher Versäumnisse im Umgang mit islamistischen Unterwanderungsversuchen vorgeworfen werden sollen.
Muslimischer, islamistischer und importierter Antisemitismus
Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben die Begriffe muslimischer Antisemitismus, islamistischer Antisemitismus und importierter Antisemitismus erheblich an Bedeutung gewonnen. Die damit verbundenen Kontroversen betreffen weniger die Existenz antisemitischer Einstellungen als die Frage, wie diese analytisch eingeordnet und voneinander abgegrenzt werden sollten. Im Zentrum steht ein Abgrenzungs- und Zuschreibungskonflikt, ob Antisemitismus primär bestimmten religiösen, ideologischen oder migrationsbezogenen Gruppen zugeschrieben werden soll oder dadurch komplexe gesellschaftliche Phänomene unzulässig vereinfacht werden.
Jikeli (2015a; 2015b) verweist in seinen Untersuchungen auf antisemitische Stereotype in bestimmten muslimischen Milieus. Öztürk und Pickel (2025) sehen
Ähnlich umstritten ist der Begriff importierter Antisemitismus. Er entstand ursprünglich in migrations- und integrationspolitischen Debatten und verweist auf die Annahme, antisemitische Einstellungen könnten durch Migration aus bestimmten Herkunftsregionen nach Europa gelangen. Seit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 wird er verstärkt auch außerhalb rechtspopulistischer Diskurse verwendet.
Gerade dieser Begriff macht den Abgrenzungskonflikt besonders deutlich. Kritiker:innen halten ihn für analytisch unpräzise und politisch problematisch, weil er Antisemitismus als primär äußeres Problem erscheinen lassen könne (Mendel 2022; Öztürk/Pickel 2025). Zudem bleibt häufig unklar, welche Einstellungen überhaupt als „importiert“ gelten sollen und wie sich solche Erscheinungsformen von anderen, seit Langem vorhandenen antisemitischen Einstellungen in Deutschland und Europa abgrenzen lassen. Wagner et al. (2025) zeigen darüber hinaus, dass Unterschiede zwischen Migrant:innengruppen nicht allein auf einen muslimischen Hintergrund zurückgeführt werden können, sondern auch von Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Staatsangehörigkeit und politischen Präferenzen abhängen.
Die Debatten verdeutlichen die Schwierigkeit, problematische Ideologien präzise zu benennen, ohne ganze Bevölkerungsgruppen zu stigmatisieren. Ob bestimmte Äußerungen, Demonstrationen oder Protestformen im Zusammenhang mit dem 7. Oktober 2023 als Ausdruck eines „importierten Antisemitismus“ eingeordnet werden, hängt maßgeblich auch davon ab, welches Antisemitismusverständnis zugrunde gelegt wird und wie die Grenze zwischen Antisemitismus, Israelfeindlichkeit und legitimer Israelkritik gezogen wird. Da diese Definitions- und Abgrenzungsfragen in Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit je nach Deutungsrahmen unterschiedlich beantwortet werden, sind auch die Bewertungen konkreter Fälle häufig nicht deckungsgleich. Eine einheitliche Einordnung ist daher kaum zu erwarten.
Antimuslimischer Rassismus
Während Debatten über Islamismus oder muslimischen Antisemitismus häufig kulturelle, religiöse oder ideologische Ursachen in den Vordergrund stellen, richtet der Begriff
Der
Von antimuslimischem Rassismus wird gesprochen, wenn Muslim:innen oder als muslimisch wahrgenommene Personen auch unabhängig von ihrer tatsächlichen Religionszugehörigkeit mit vermeintlich unveränderbaren Eigenschaften versehen und einer homogen gedachten „islamischen Kultur“ zugeordnet werden. Dazu zählen Zuschreibungen wie Gewalttätigkeit, Rückständigkeit, Integrationsunfähigkeit oder die Vorstellung einer „Islamisierung“ der Mehrheitsgesellschaft (Attia 2014; Keskinkılıç 2019, S. 13, 15; Shooman 2014, S. 64). Der Begriff lenkt damit den Blick darauf, dass kulturelle oder religiöse Merkmale ähnlich behandelt werden können wie klassische rassistische Zuschreibungen.
Im Unterschied zu Ansätzen, die vor allem individuelle Vorurteile untersuchen, richtet sich das Konzept so stärker auf strukturelle und institutionelle Formen von Diskriminierung und soll sichtbar machen, wie gesellschaftliche Ungleichheiten in Wissensbeständen, Normen, Institutionen und politischen Praktiken verankert werden (Shooman 2014, S. 260; Attia 2018, S. 4). Damit unterscheidet es sich von Konzepten wie der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, die überwiegend mit Begriffen wie Islamophobie oder Islam- beziehungsweise Muslimfeindlichkeit arbeiten (Schönfeld 2019, S. 6).
Die zentrale Kontroverse betrifft jedoch die Frage, welche analytischen Annahmen mit der Verwendung des Rassismusbegriffs verbunden sind. Kritiker:innen wenden ein, der Ansatz dehne den Rassismusbegriff so weit aus, dass nahezu jede Form von Diskriminierung als Rassismus beschrieben werden könne (Pfahl-Traughber 2020, S. 145). Zudem wird argumentiert, die Bezeichnung „antimuslimischer Rassismus“ könne den Eindruck erwecken,
Die Debatten zeigen, dass sich hinter den unterschiedlichen Begriffen verschiedene theoretische Perspektiven verbergen. Die Kontroverse dreht sich letztlich um die Frage, welche begriffliche Perspektive Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen von Muslim:innen am angemessensten beschreibt und welche gesellschaftlichen Mechanismen jeweils sichtbar oder unsichtbar gemacht werden. Während Befürworter:innen des Begriffs „antimuslimischer Rassismus“ insbesondere strukturelle Machtverhältnisse und gesellschaftliche Hierarchisierungen sichtbar machen wollen, bevorzugen andere Konzepte wie Muslimfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, Antiislamismus oder Islamophobie, um stärker zwischen Diskriminierung von Personen und Kritik an religiösen Überzeugungen zu unterscheiden. Am Begriff Islamophobie wird wiederum kritisiert, dass er individuelle Angst oder Irrationalität nahelege und strukturelle Machtverhältnisse ausblende. Trotz anhaltender Kontroversen werden die Begriffe antimuslimischer Rassismus und Muslimfeindlichkeit jedoch bisweilen synonym verwendet, so etwa durch den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit der damaligen Bundesregierung (2023, S. 24).
Über Begriffe verständigen – trotz Kontroversen
Die hier behandelten Begriffe gehören zu den zentralen Kategorien gegenwärtiger Sicherheits-, Präventions- und Demokratiedebatten und sind zugleich umstritten. Die Auseinandersetzungen betreffen nicht nur Fragen der Definition, sondern spiegeln unterschiedliche wissenschaftliche Perspektiven, politische Interessen und normative Vorstellungen wider. Die Kontroversen folgen zudem unterschiedlichen Logiken: der Definition sozialer Phänomene, der Abgrenzung zwischen religiösen Überzeugungen, politischen Ideologien und legitimer Interessenvertretung sowie der Zuschreibung gesellschaftlicher Problemlagen zu bestimmten Gruppen.
Zugleich unterscheidet sich die Verwendung der Begriffe in Wissenschaft und Öffentlichkeit. Während sie in der Forschung vor allem der Beschreibung und Analyse dienen, werden sie im politischen Raum häufig zur Positionierung in gesellschaftlichen Konflikten eingesetzt. Ihre Verwendung signalisiert nicht nur eine bestimmte Einordnung eines Sachverhalts, sondern auch die Zugehörigkeit zu einem spezifischen Deutungsrahmen und ist damit häufig mit normativen Bewertungen verbunden. Begriffe wie Politischer Islam oder antimuslimischer Rassismus sollen aus Sicht ihrer Verwender:innen auf Entwicklungen oder Vorurteilsstrukturen aufmerksam machen, denen aus ihrer Sicht nicht die gebotene gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit zukommt. Zugleich geht ihre Verwendung häufig mit dem Vorwurf einher, die politische Gegenseite verharmlose diese Phänomene oder verweigere eine angemessene Auseinandersetzung mit ihrer gesellschaftlichen Tragweite. Da eine solche strategische Positionierung oft ausdrücklich beabsichtigt ist, lässt sich der politische Charakter der Debatte nicht einfach ausblenden.
Gerade deshalb erscheint es erfolgversprechender, die analytische und politische Funktion der verwendeten Begriffe offenzulegen sowie die zugrunde liegenden Begriffsverständnisse transparent zu machen. Die Herausforderung besteht darin, problematische Entwicklungen präzise zu benennen, ohne analytische Unterschiede einzuebnen oder gesellschaftliche Gruppen pauschal zu adressieren. Dabei lässt sich die Frage nach dem „richtigen“ Begriff häufig nicht abschließend beantworten, denn vollständig neutrale oder allgemein akzeptierte Begriffe existieren in dem Feld kaum. Für Forschung und Präventionspraxis erscheint deshalb ein pragmatischer Zugang sinnvoll. Anstatt abschließende Wesensbestimmungen anzustreben, sollten die mit den Begriffen bezeichneten Inhalte vielmehr über offene, kontextabhängige Arbeitsdefinitionen erschlossen werden. Zugleich sollten Reichweite und Grenzen dieser Arbeitsdefinitionen stets transparent gemacht werden. Verständigung setzt dabei nicht zwingend Konsens voraus, sondern die Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Begriffsverwendung und -definition.
Bei der Verwendung negativ konnotierter Begriffe mit weitem inhaltlichem Bedeutungsrahmen empfiehlt sich zudem besondere Zurückhaltung. Zunächst sollten die beobachtbaren Einstellungen, Handlungen oder sozialen Prozesse möglichst präzise analysiert und beschrieben werden, anstatt sie unmittelbar und ohne ausreichende Differenzierung mit solchen Begriffen zu belegen. Ein solcher Zugang trägt zur Versachlichung begrifflicher Debatten bei und erhöht zugleich die analytische Genauigkeit.